Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt
Hilden beschließt
- eine pauschale Bezuschussung der Fraktionen ab 1.1.2022 gemäß
a.
Variante
1
Sockelbetrag je Fraktion 4.248,84 €
Zuschuss je
Fraktionsmitglied 1.062,21 €
b.
Variante
2
Sockelbetrag je Fraktion 6.000,00 €
Zuschuss je
Fraktionsmitglied 840,00 €
c.
Variante
3
Sockelbetrag Fraktionen >/= 10 Mitglieder 6.000 €
Sockelbetrag (für Miete)
Fraktionen < 10 Mitglieder 5.200 €
Pro-Kopf Zuschuss
Fraktionen >/= 10 Mitglieder 900 €
Pro-Kopf Zuschuss
Fraktionen < 10 Mitglieder 1.000
€
- eine Befristung der der Zuschussregelung bis zum Ende der
Wahlperiode.
Erläuterungen und
Begründungen:
Gemäß § 56 Abs. 3
GO NW gewährt die Stadt Hilden aus Haushaltsmitteln den Ratsfraktionen, Gruppen
und einzelnen Ratsmitgliedern Zuwendungen zu den personellen und sächlichen Aufwendungen
der Geschäftsführung.
Die Bemessung der Zuwendungen ist eine Ermessensentscheidung des Rates,
die sich an sach- und bedarfsgerechten Kriterien orientieren müssen. Es bedarf
daher einer strikten Orientierung an dem Bedarf für die Geschäftsführung im
Rahmen der Aufgabenstellung der Fraktion, die Zusammenarbeit in der Vertretung
zu erleichtern und eine zügige Bewältigung der Aufgaben der Vertretung zu ermöglichen,
gewährt werden können. Als Bedarf
anerkannt sind beispielhaft:
Ø Anmietung von
Räumen (einschl. Nebenkosten) für die Fraktionsgeschäftsstelle sowie dauernd
oder bedarfsweise für die Durchführung von Fraktionssitzungen.
Ø Anschaffung von
Büromöbeln und –maschinen
Ø wiederkehrende
Kosten wie Wartung der Büromaschinen, Porto, Telefon, Papier, Papierprodukte,
sonst. Büromaterial.
Ø Beschaffung einer
Grundausstattung an Literatur und Zeitschriften
Ø Beschäftigung von
Personal
Ø Beiträge an Kommunalpolitische
Vereinigungen
Ø Fortbildung der
Fraktionsmitglieder
-
durch eigene Tagungen und Vortragsveranstaltungen,
-
durch Teilnahme an Kongressen, Vorträgen und
Seminaren fachlicher Art
Ø Öffentlichkeitsarbeit
durch
-
Herausgabe von Presseerklärungen zu bestimmten
Tagesordnungspunkten
-
Pressekonferenzen (incl. Bewirtung)
-
eigene Publikationen
Grundsätzlich gilt, dass die Verwendung der
Zuschüsse nur zulässig für Zwecke ist, die unmittelbar der Fraktionsarbeit
(nicht der Parteienarbeit) dienen.
Durch Beschluss des Rates vom
1.10.1999 werden auf Grundlage dieser Regelungen den Fraktionen bislang
u.a. diese pauschalierten Zuwendungen gewährt:
- Die
Fraktionen erhalten einen Sockelbetrag i.H.v. 5112,92 EUR (10.000,–
DM)/Jahr.
- Zusätzlich
erhält jede Fraktion einen jährlichen Zuschuss von 1278,23 EUR (2500,--
DM)/Jahr je Fraktionsmitglied.
Entsprechend ergibt sich ein Anspruch für
eine Gruppe
iHv 2/3 von 7669;38 € 5112,92 € p.a
ein einzelnes
Ratsmitglied iHv ½ von 5112,92 2556,46 € p.a.
1.
Im Rahmen des Eckwertebeschlusses müssen rd
20.000 € eingespart werden.
Bei den Vorbesprechungen war bis auf Weiteres
Einigkeit erzielt worden, es grundsätzlich bei der Systematik Sockelbetrag zzgl
Zuschuss pro Fraktionsmitglied zu belassen. Auch in der Rechtsprechung und der
herrschenden Literatur wird diese Systematik als probat und angemessen
angesehen.
Hinsichtlich der konkreten Ausgestaltung gibt
es unterschiedliche Ansätze:
Variante 1 (Vorschlag CDU-Fraktion auf Basis einer linearen Kürzung):
20.000 € von 118.875,39 € entsprechen einer
Kürzung um 16,82434 % (gerundet: 16,9 %):
Sockelbetrag je Fraktion 4.248,84 €
Zuschuss je Fraktionsmitglied 1.062,21 €
Fraktion |
Sitze Rat |
Zuschuss je Ratsmitglied |
Sockelbeitrag |
Summe |
Einsparung |
Anteil am Einsparvolumen |
Einsparung gegenüber derzeitigen Zuwendungen |
CDU |
22 |
23.368,60 € |
4.248,84 € |
27.617,44 € |
5.616,54 € |
28% |
16,9% |
SPD |
15 |
15.933,14 € |
4.248,84 € |
20.181,98 € |
4.104,40 € |
20% |
16,9% |
Grüne |
13 |
13.808,72 € |
4.248,84 € |
18.057,56 € |
3.672,35 € |
18% |
16,9% |
FDP |
4 |
4.248,84 € |
4.248,84 € |
8.497,68 € |
1.728,17 € |
9% |
16,9% |
AfD |
4 |
4.248,84 € |
4.248,84 € |
8.497,68 € |
1.728,17 € |
9% |
16,9% |
BA |
3 |
3.186,63 € |
4.248,84 € |
7.435,47 € |
1.512,15 € |
8% |
16,9% |
Allianz |
2 |
2.124,42 € |
4.248,84 € |
6.373,26 € |
1.296,13 € |
6% |
16,9% |
Rm. Erbe |
1 |
|
|
2.124,42 € |
432,04 € |
2% |
16,9% |
Gesamt |
|
66.919,18 € |
29.741,88 € |
98.785,47 € |
20.089,94 € |
|
|
Variante 2 (Vorschlag BA-Fraktion, „das im Ergebnis für die kleinen Fraktionen
einen Sparbetrag ausweist, die bestehenden Fraktionszuwendungen jedoch
zumindest insoweit fortschreibt, dass eine einigermaßen ausreichende
Finanzierung der laufenden Mietverträge sichergestellt wird“.
Der Sockel orientiert sich an den Mietkosten
und wird auf 500 € pro Monat (= 6.000 €/Jahr) festgelegt.
Der Zuschuss je Fraktionsmitglied wird auf
70,00 € pro Monat (= 840 €/Jahr) festgelegt.
Fraktion |
Sitze Rat |
Zuschuss je Ratsmitglied |
Sockelbeitrag |
Summe |
Einsparung |
Anteil Einspar volumen |
Einsparung gegenüber derzeitigen Zuwendungen |
CDU |
22 |
18.480,00 € |
6.000,00 € |
24.480,00 € |
8.753,98 € |
41% |
26,3% |
SPD |
15 |
12.600,00 € |
6.000,00 € |
18.600,00 € |
5.686,37 € |
27% |
23,4% |
Grüne |
13 |
10.920,00 € |
6.000,00 € |
16.920,00 € |
4.809,91 € |
22% |
22,1% |
FDP |
4 |
3.360,00 € |
6.000,00 € |
9.360,00 € |
865,84 € |
4% |
8,5% |
AfD |
4 |
3.360,00 € |
6.000,00 € |
9.360,00 € |
865,84 € |
4% |
8,5% |
BA |
3 |
2.520,00 € |
6.000,00 € |
8.520,00 € |
427,61 € |
2% |
4,8% |
Allianz |
2 |
1.680,00 € |
6.000,00 € |
7.680,00 € |
- 10,62 € |
0% |
-0,1% |
Rm. Erbe |
1 |
2.560,00 € |
- € |
2.560,00 € |
- 3,54 € |
0% |
-0,1% |
Gesamt |
64 |
55.480,00 € |
42.000,00 € |
97.480,00 € |
21.395,39 € |
|
|
Variante 3
Variante 3 berücksichtigt höhere Mietkosten
bei gleichzeitig geringeren Pro-Kopf Kosten für die „großen“ Fraktionen
Sockelbetrag
Fraktionen >/= 10 Mitglieder 6.000
€
Sockelbetrag (für Miete) Fraktionen < 10
Mitglieder 5.200 €
Pro-Kopf Zuschuss Fraktionen >/= 10
Mitglieder 900 €
Pro-Kopf Zuschuss Fraktionen < 10
Mitglieder 1.000 €
Fraktion |
Sitze |
Zuschuss je Ratsmitglied |
Sockelbeitrag |
Summe nach Kürzung |
Einsparung |
Anteil am Einspar- volumen |
Einsparung gegenüber derzeitigen Zuwendungen |
CDU |
22 |
19.800,00 € |
6.000,00 € |
25.800,00 € |
7.433,98 €
|
38% |
22,4% |
SPD |
15 |
13.500,00 € |
6.000,00 € |
19.500,00 € |
4.786,37 €
|
24% |
19,7% |
Grüne |
13 |
11.700,00 € |
6.000,00 € |
17.700,00 € |
4.029,91 €
|
20% |
18,5% |
FDP |
4 |
4.000,00 € |
5.200,00 € |
9.200,00 € |
1.025,84 €
|
5% |
10,0% |
AfD |
4 |
4.000,00 € |
5.200,00 € |
9.200,00 € |
1.025,84 €
|
5% |
10,0% |
BA |
3 |
3.000,00 € |
5.200,00 € |
8.200,00 € |
747,61
€ |
4% |
8,4% |
Allianz |
2 |
2.000,00 € |
5.200,00 € |
7.200,00 € |
469,38
€ |
2% |
6,1% |
Rm. Erbe |
1 |
2.400,00 € |
- € |
2.400,00 € |
156,46
€ |
1% |
6,1% |
Gesamt |
64 |
64.000,00 € |
38.800,00 € |
99.200,00 € |
19.675,39 € |
100% |
|
2.
Mit Email vom 2. Dezember schlägt die
BA-Fraktion vor:
„Und
das auf diese Weise in Kauf genommene Zwei-Klassensystem der Fraktionen und das
damit verbundene jährliche Defizit der „Kleinen“ nicht auf Dauer zum bodenlosen
Minus werden zu lassen, ist zur Berechnung der künftigen Fraktions-Zuwendungen
eine Preisgleitklausel vorzusehen, die es den Fraktionen ermöglicht, angemessen
auf die Preisentwicklung reagieren zu können.“
Verwaltungsseitig wird die Auffassung
vertreten, dass eine Preisgleitklausel im Sinne einer automatischen jährlichen
Anpassung an einen Preissteigerungsindex nicht angemessen ist, da der Bedarf für die
Geschäftsführung im Rahmen der Aufgabenstellung der Fraktion, die
Zusammenarbeit in der Vertretung zu erleichtern und eine zügige Bewältigung der
Aufgaben der Vertretung zu ermöglichen, durch keinen bekannten Preisindex
abgebildet wird.
Gleichwohl ist es im Sinne einer für die Fraktionsarbeit angemessenen
Bezuschussung angebracht, periodisch zu kontrollieren ob die Zuwendungen noch
auskömmlich sind. Verwaltungsseitig wird daher vorgeschlagen, die Höhe der
pauschalierten Zuwendungen für die Dauer der aktuellen Wahlperiode zu
beschließen.
Die Reduzierung ist im Entwurf bereits
enthalten. Sofern der Beschlussvorschlag der Höhe der Einsparung nach gefasst wird,
ist eine Ansatzkorrektur nicht erforderlich.
Die übrigen Zuschussregelungen bleiben
unberührt:
Ø
Zuschüsse zu den Kosten einer Fraktionsgeschäftsstellsekretärin
Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses vom 24.11.2010: Fraktionen
erhalten einen Zuschuss zu den Kosten einer Geschäftsstellensekretärin / eines
Geschäftsstellensekretärs in Höhe Entgeltgruppe 8 TVÖD, Fraktionen mit bis zu
10 Fraktionsmitgliedern in Höhe Entgeltgruppe 6 TVÖD, jeweils maximal bis zu
den Kosten einer Halbtagskraft.
Ø
Zuschüsse für Klausurtagungen
Beschluss des
Rates vom 29.01.1986: 50,--DM/Tag/Fraktionsmitglied(~25,56
EUR) für maximal 4 Tage/Jahr
Ø
Investitionskostenzuschüsse
Fraktionen, die in der
vorangegangenen Wahlperiode nicht im Rat vertreten waren, oder sich während
einer Wahlperiode neu bilden, kann gegen Nachweis der tatsächlichen
Beschaffungskosten ein Zuschuss für die Erstausstattung von bis zu 3834,69 EUR (7.500,-- DM) gewährt werden (Beschluss
des Rates vom 01.10.1999).
gez.
Dr. Claus Pommer
Bürgermeister
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer
/ -bezeichnung |
010101 |
Dienste für Rat,
Ausschüsse und Fraktionen |
||||
Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
|
|
||||
Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
(hier ankreuzen) |
||
|
||||||
Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
||||||
Haushaltsjahr |
Produkt |
Entwurf
Erg-HH |
Bezeichnung |
Betrag € |
||
2022 |
010101 |
16 |
Sonstige
ordentliche Aufwendungen |
809.760 |
||
|
|
|
|
|
||
|
|
|
|
|
||
Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
||||||
Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
||
|
|
|
|
|
||
|
|
|
|
|
||
Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
||||||
Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
||
|
|
|
|
|
||
|
|
|
|
|
||
|
|
|
|
|
||
Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
||||
Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
|
|||||
Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
||||
Finanzierung/Vermerk
Kämmerer |
||||||