Betreff
Fraktionszuwendungen
Vorlage
WP 20-25 SV 01/062
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Hilden beschließt

 

  1. eine pauschale Bezuschussung der Fraktionen ab 1.1.2022 gemäß

 

a.    Variante 1

Sockelbetrag je Fraktion        4.248,84 €

Zuschuss je Fraktionsmitglied 1.062,21 €

 

b.    Variante 2

Sockelbetrag je Fraktion        6.000,00 €

Zuschuss je Fraktionsmitglied  840,00 €

 

c.     Variante 3

Sockelbetrag  Fraktionen >/= 10 Mitglieder                                6.000 €

Sockelbetrag (für Miete) Fraktionen < 10 Mitglieder      5.200 €

 

Pro-Kopf Zuschuss Fraktionen >/= 10 Mitglieder                          900 €

Pro-Kopf Zuschuss Fraktionen < 10 Mitglieder              1.000 €

 

  1. eine Befristung der der Zuschussregelung bis zum Ende der Wahlperiode.

 


Erläuterungen und Begründungen:

Gemäß § 56 Abs. 3 GO NW gewährt die Stadt Hilden aus Haushaltsmitteln den Ratsfraktionen, Gruppen und einzelnen Ratsmitgliedern Zuwendun­gen zu den personellen und sächlichen Aufwendungen der Geschäftsführung.

 

Die Bemessung der Zuwendungen ist eine Ermessensentscheidung des Rates, die sich an sach- und bedarfsgerechten Kriterien orientieren müssen. Es bedarf daher einer strikten Orientierung an dem Bedarf für die Geschäftsführung im Rahmen der Aufgabenstellung der Fraktion, die Zusammenarbeit in der Vertretung zu erleichtern und eine zügige Bewältigung der Aufgaben der Vertretung zu ermöglichen, gewährt werden können.  Als Bedarf anerkannt sind beispielhaft:

 

Ø  Anmietung von Räumen (einschl. Nebenkosten) für die Fraktionsgeschäftsstelle sowie dauernd oder bedarfsweise für die Durchführung von Fraktionssitzungen.

 

Ø  Anschaffung von Büromöbeln und –maschinen

 

Ø  wiederkehrende Kosten wie Wartung der Büromaschinen, Porto, Telefon, Papier, Papierprodukte, sonst. Büromaterial.

 

Ø  Beschaffung einer Grundausstattung an Literatur und Zeitschriften

 

Ø  Beschäftigung von Personal

 

Ø  Beiträge an Kommunalpolitische Vereinigungen

 

Ø  Fortbildung der Fraktionsmitglieder

-       durch eigene Tagungen und Vortragsveranstaltungen,

-       durch Teilnahme an Kongressen, Vorträgen und Seminaren fachlicher Art

 

Ø  Öffentlichkeitsarbeit durch

-       Herausgabe von Presseerklärungen zu bestimmten Tagesordnungspunkten

-       Pressekonferenzen (incl. Bewirtung)

-       eigene Publikationen

 

Grundsätzlich gilt, dass die Verwendung der Zuschüsse nur zulässig für Zwecke ist, die unmittelbar der Fraktionsarbeit (nicht der Parteienarbeit) dienen.

 

Durch Beschluss des Rates vom 1.10.1999 werden auf Grundlage dieser Regelungen den Fraktionen bislang u.a. diese pauschalierten Zuwendungen gewährt:

 

  1. Die Fraktionen erhalten einen Sockelbetrag i.H.v. 5112,92 EUR (10.000,– DM)/Jahr.
  2. Zusätzlich erhält jede Fraktion einen jährlichen Zuschuss von 1278,23 EUR (2500,-- DM)/Jahr je Fraktionsmitglied.

 

Entsprechend ergibt sich ein Anspruch für

eine Gruppe iHv  2/3 von 7669;38 €                                                             5112,92 € p.a

ein einzelnes Ratsmitglied iHv ½  von 5112,92                                           2556,46 € p.a.

 

 

 

 

1.

Im Rahmen des Eckwertebeschlusses müssen rd 20.000 € eingespart werden.

 

Bei den Vorbesprechungen war bis auf Weiteres Einigkeit erzielt worden, es grundsätzlich bei der Systematik Sockelbetrag zzgl Zuschuss pro Fraktionsmitglied zu belassen. Auch in der Rechtsprechung und der herrschenden Literatur wird diese Systematik als probat und angemessen angesehen.

 

Hinsichtlich der konkreten Ausgestaltung gibt es unterschiedliche Ansätze:

 

Variante 1 (Vorschlag CDU-Fraktion auf Basis einer linearen Kürzung):

 

20.000 € von 118.875,39 € entsprechen einer Kürzung um 16,82434 % (gerundet: 16,9 %):

Sockelbetrag je Fraktion                         4.248,84 €

Zuschuss je Fraktionsmitglied                 1.062,21 €

 

Fraktion

Sitze Rat

Zuschuss je Ratsmitglied

 Sockelbeitrag

Summe

Einsparung

Anteil am Einsparvolumen

Einsparung gegenüber derzeitigen Zuwendungen

CDU

22

                                        23.368,60 €

       4.248,84 €

                          27.617,44 €

                5.616,54 €

28%

16,9%

SPD

15

                                        15.933,14 €

       4.248,84 €

                          20.181,98 €

                4.104,40 €

20%

16,9%

Grüne

13

                                        13.808,72 €

       4.248,84 €

                          18.057,56 €

                3.672,35 €

18%

16,9%

FDP

4

                                          4.248,84 €

       4.248,84 €

                            8.497,68 €

                1.728,17 €

9%

16,9%

AfD

4

                                          4.248,84 €

       4.248,84 €

                            8.497,68 €

                1.728,17 €

9%

16,9%

BA

3

                                          3.186,63 €

       4.248,84 €

                            7.435,47 €

                1.512,15 €

8%

16,9%

Allianz

2

                                          2.124,42 €

       4.248,84 €

                            6.373,26 €

                1.296,13 €

6%

16,9%

Rm. Erbe

1

 

 

                            2.124,42 €

                   432,04 €

2%

16,9%

Gesamt

 

                                        66.919,18 €

     29.741,88 €

                          98.785,47 €

              20.089,94 €

 

 

 

 

 

 

Variante 2 (Vorschlag BA-Fraktion, „das im Ergebnis für die kleinen Fraktionen einen Sparbetrag ausweist, die bestehenden Fraktionszuwendungen jedoch zumindest insoweit fortschreibt, dass eine einigermaßen ausreichende Finanzierung der laufenden Mietverträge sichergestellt wird“.

 

Der Sockel orientiert sich an den Mietkosten und wird auf 500 € pro Monat (= 6.000 €/Jahr) festgelegt.

Der Zuschuss je Fraktionsmitglied wird auf 70,00 € pro Monat (= 840 €/Jahr) festgelegt.

 

Fraktion

Sitze Rat

Zuschuss je Ratsmitglied

 Sockelbeitrag

Summe

Einsparung

Anteil

Einspar

volumen

Einsparung gegenüber derzeitigen Zuwendungen

CDU

22

                                        18.480,00 €

       6.000,00 €

                                     24.480,00 €

     8.753,98 €

41%

26,3%

SPD

15

                                        12.600,00 €

       6.000,00 €

                                     18.600,00 €

     5.686,37 €

27%

23,4%

Grüne

13

                                        10.920,00 €

       6.000,00 €

                                     16.920,00 €

     4.809,91 €

22%

22,1%

FDP

4

                                          3.360,00 €

       6.000,00 €

                                       9.360,00 €

        865,84 €

4%

8,5%

AfD

4

                                          3.360,00 €

       6.000,00 €

                                       9.360,00 €

        865,84 €

4%

8,5%

BA

3

                                          2.520,00 €

       6.000,00 €

                                       8.520,00 €

        427,61 €

2%

4,8%

Allianz

2

                                          1.680,00 €

       6.000,00 €

                                       7.680,00 €

-        10,62 €

0%

-0,1%

Rm. Erbe

1

                                          2.560,00 €

                  -  

                                       2.560,00 €

-          3,54 €

0%

-0,1%

Gesamt

64

                                        55.480,00 €

     42.000,00 €

                                     97.480,00 €

   21.395,39 €

 

 

 

 

Variante 3

Variante 3 berücksichtigt höhere Mietkosten bei gleichzeitig geringeren Pro-Kopf Kosten für die „großen“ Fraktionen

Sockelbetrag  Fraktionen >/= 10 Mitglieder              6.000 €

Sockelbetrag (für Miete) Fraktionen < 10 Mitglieder 5.200 €

 

Pro-Kopf Zuschuss Fraktionen >/= 10 Mitglieder        900 €

Pro-Kopf Zuschuss Fraktionen < 10 Mitglieder        1.000 €

 

 

Fraktion

Sitze

Zuschuss je Ratsmitglied

Sockelbeitrag

Summe nach Kürzung

Einsparung

Anteil am

Einspar-

volumen

Einsparung gegenüber derzeitigen Zuwendungen

CDU

22

                                        19.800,00 €

       6.000,00 €

                          25.800,00 €

                7.433,98 €

38%

22,4%

SPD

15

                                        13.500,00 €

       6.000,00 €

                          19.500,00 €

                4.786,37 €

24%

19,7%

Grüne

13

                                        11.700,00 €

       6.000,00 €

                          17.700,00 €

                4.029,91 €

20%

18,5%

FDP

4

                                          4.000,00 €

       5.200,00 €

                            9.200,00 €

                1.025,84 €

5%

10,0%

AfD

4

                                          4.000,00 €

       5.200,00 €

                            9.200,00 €

                1.025,84 €

5%

10,0%

BA

3

                                          3.000,00 €

       5.200,00 €

                            8.200,00 €

                   747,61 €

4%

8,4%

Allianz

2

                                          2.000,00 €

       5.200,00 €

                            7.200,00 €

                   469,38 €

2%

6,1%

Rm. Erbe

1

                                          2.400,00 €

                  -  

                            2.400,00 €

                   156,46 €

1%

6,1%

Gesamt

64

                                        64.000,00 €

     38.800,00 €

                          99.200,00 €

              19.675,39 €

100%

 

 

 

2.

 

Mit Email vom 2. Dezember schlägt die BA-Fraktion vor:

 

„Und das auf diese Weise in Kauf genommene Zwei-Klassensystem der Fraktionen und das damit verbundene jährliche Defizit der „Kleinen“ nicht auf Dauer zum bodenlosen Minus werden zu lassen, ist zur Berechnung der künftigen Fraktions-Zuwendungen eine Preisgleitklausel vorzusehen, die es den Fraktionen ermöglicht, angemessen auf die Preisentwicklung reagieren zu können.“

 

Verwaltungsseitig wird die Auffassung vertreten, dass eine Preisgleitklausel im Sinne einer automatischen jährlichen Anpassung an einen Preissteigerungsindex nicht angemessen ist, da der Bedarf für die Geschäftsführung im Rahmen der Aufgabenstellung der Fraktion, die Zusammenarbeit in der Vertretung zu erleichtern und eine zügige Bewältigung der Aufgaben der Vertretung zu ermöglichen, durch keinen bekannten Preisindex abgebildet wird.

 

Gleichwohl ist es im Sinne einer für die Fraktionsarbeit angemessenen Bezuschussung angebracht, periodisch zu kontrollieren ob die Zuwendungen noch auskömmlich sind. Verwaltungsseitig wird daher vorgeschlagen, die Höhe der pauschalierten Zuwendungen für die Dauer der aktuellen Wahlperiode zu beschließen.

 

 

 

Die Reduzierung ist im Entwurf bereits enthalten. Sofern der Beschlussvorschlag der Höhe der Einsparung nach gefasst wird, ist eine Ansatzkorrektur nicht erforderlich.

 

Die übrigen Zuschussregelungen bleiben unberührt:

 

Ø    Zuschüsse zu den Kosten einer Fraktionsgeschäftsstellsekretärin

Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses vom 24.11.2010: Fraktionen erhalten einen Zuschuss zu den Kosten einer Geschäftsstellensekretärin / eines Geschäftsstellensekretärs in Höhe Entgeltgruppe 8 TVÖD, Fraktionen mit bis zu 10 Fraktionsmitgliedern in Höhe Entgeltgruppe 6 TVÖD, jeweils maximal bis zu den Kosten einer Halbtagskraft.

 

Ø    Zuschüsse für Klausurtagungen

Beschluss des Rates vom 29.01.1986: 50,--DM/Tag/Fraktionsmitglied(~25,56 EUR) für maximal 4 Tage/Jahr

 

Ø    Investitionskostenzuschüsse

Fraktionen, die in der vorangegangenen Wahlperiode nicht im Rat vertreten waren, oder sich während einer Wahlperiode neu bilden, kann gegen Nachweis der tatsächlichen Beschaffungskosten ein Zuschuss für die Erstausstattung von bis zu 3834,69 EUR (7.500,-- DM) gewährt werden (Beschluss des Rates vom 01.10.1999).

 

gez.

Dr. Claus Pommer

Bürgermeister


Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

010101

Dienste für Rat, Ausschüsse und Fraktionen

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Produkt

Entwurf Erg-HH

Bezeichnung

Betrag €

2022

010101

16

Sonstige ordentliche Aufwendungen

809.760

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer