Betreff
Bericht zur Umsetzung des Maßnahmenkataloges Integration 2021 / Planung des Maßnahmenkataloges Integration 2022
Vorlage
WP 20-25 SV 50/048
Aktenzeichen
III/50.02/wo
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

1.         Der Integrationsrat und der Sozialausschuss nehmen den Bericht der Verwaltung über die Umsetzung des Maßnahmenkataloges 2021 zur Kenntnis.

 

2.         Der Sozialausschuss beschließt auf Empfehlung des Integrationsrates die Umsetzung des vorgelegten Maßnahmenkataloges zur Integrationsförderung für das Jahr 2022.

 

 


Erläuterungen und Begründungen:

 

Seit dem Jahr 2006, im Anschluss an die Verabschiedung des Integrationskonzeptes „Integration ist machbar!“ durch den Rat der Stadt Hilden, beschloss der Sozialausschuss jährlich die Bereitstellung von Mitteln, um Integrationsmaßnahmen zu fördern oder zu ermöglichen, die sich an den folgenden Handlungsfeldern des Strategiepapiers „Integration ist machbar!“ orientierten:

 

1.         Sprachförderung und Chancengleichheit

2.         Stadtteilorientierte Förderung der Integration

3.         Interkulturelle Initiativen und interkulturelle Zusammenarbeit

4.         Integrationsförderung im Sport

5.         Interkulturelle Weiterentwicklung der Seniorenarbeit

6.         Interkulturelle Ausrichtung der Verwaltung

7.         Politische Partizipation

 

Seit 2006 wurden aus dem „Maßnahmenkatalog Integration“ auf dieser Grundlage 341 Projekte und Maßnahmen gefördert.

 

Einem Aufruf des Integrationsbüros zur Einreichung von Vorschlägen bzw. Anträgen folgten Institutionen, die mit den Themen „Integration“ und „Migration“ befasst sind:

Freie Träger, Migrantenvereine, Kindertagesstätten und Schulen sowie städtische Dienststellen. Alle geförderten Projekte beabsichtigten, die Teilhabe und Chancengleichheit von zugewanderten Menschen zu verbessern.

 

In den Jahren bis 2016 stand jährlich eine Fördersumme in Höhe von € 22.500, -- zur Verfügung, aufgrund vom Rat beschlossener Sparmaßnahmen waren es dann in den Jahren 2017 bis 2019 jährlich € 20.000, --. Der „Maßnahmenkatalog Integration“ für das Jahr 2021 wurde aufgrund weiterer Sparmaßnahmen mit € 15.000, -- geplant.

 

Die Anzahl der Anträge und die Höhe der beantragten Mittel insgesamt waren dabei bis zum Jahr 2015 zunächst gestiegen, in den Jahren 2016, 2017, 2018 waren die Zahlen schwankend und erreichten im Jahr 2019 mit 39 eingereichten Anträgen ihren Höchststand. Im Jahr 2020 wurden 35 Anträge gestellt, in 2021 lagen 28 Anträge vor, von denen 22 nach Beschluss des Sozialausschusses eine Förderzusage erhielten.

 

Anlage 1 stellt dar, welche Träger und welche Projekte im Jahr 2021 gefördert wurden und wie hoch der jeweilige Förderbetrag war. Im Anschluss an die tabellarische Darstellung folgen die Verwendungsnachweise, die von den Akteuren vorgelegt wurden.

 

Da in einigen Fällen die bereitgestellten Mittel nicht oder nicht in voller Höhe abgerufen wurden, wurden insgesamt nur € 11.619,26 ausgezahlt. 

 

Aufgrund der Corona-Pandemie führte die GGS Schulstraße die geplanten Maßnahmen „Fit in die Schule“ und „Lernbegleitung Deutsch“ nicht durch, für die jeweils € 500, -- zur Verfügung standen (siehe Nr. 10 und 11 in Anlage 1).

 

Das Projekt „Deutschkurse für Geflüchtete“ des Amtes für Soziales, Integration und Wohnen“ (€ 1.600, -- standen zur Verfügung) kam nicht zustande, da zum Zeitpunkt der Freigabe der Mittel die Frist zur Planung von Kursen mit Förderung durch die Bezirksregierung bereits abgelaufen war, für welche die Fördersumme als Eigenanteil gedacht war (Nr. 13, Anlage 1).

 

Das Projekt „Über den Tellerrand gucken“ des städt. Familienzentrums „Die Arche“ fand aufgrund der Pandemie nicht statt (Nr. 15, Anlage 1).

 

Das Projekt „Ringen und Raufen“ der Kita Pusteblume (Nr. 20, Anlage 1) fand nicht statt, allerdings waren die Mittel ausgezahlt worden. Die Kita und der Hildener AT planen, das Projekt nun in 2022 nachzuholen (Nr. 20, Anlage 1).

 

Für die Projekte „Veranstaltungen & Projekte zur Integration“ (Stadtbücherei, Anlage 1.8) und „Ausflug mit Flüchtlingen“, (Integrationslotsen, Anlage 1.14) wurde weniger Geld ausgegeben als geplant (€ 597,66 statt € 700, -- und € 353,60 anstatt € 500, --).

 

Aufgrund der dargestellten Umstände ergab sich im „Maßnahmenkatalog Integration 2021“ dementsprechend eine Einsparung in Höhe von € 3.380,74 (ausgegeben wurden € 11.619,26 statt € 15.000, --).

 

Zusammengefasst kann gesagt werden, dass die Resultate den Planungen entsprechen - mit den Einschränkungen, die sich aufgrund der Pandemie ergaben.

 

Was die Planung des „Maßnahmenkatalogs Integration“ für das Jahr 2022 betrifft, so ist zu beachten, dass hierzu Ende 2021 erstmalig Richtlinien erstellt wurden, die nach Vorberatung im Integrationsrat und im Sozialausschuss vom Rat verabschiedet wurden.

 

Die „Richtlinien über die finanzielle Förderung von Initiativen, Projekten und Maßnahmen zur

Integration von Zugewanderten im „Maßnahmenkatalog Integration“, über die

Zusammenarbeit der Stadt Hilden mit dem „Netzwerk der Hildener Migrantenvereine“

zum Zweck der Integrationsförderung und über die finanzielle Förderung des

Integrationsrates“ definieren zum einen neue Handlungsfelder für die Integrationsarbeit, zum anderen hoben sie die bisherigen „zweckgebundenen Einzelzuschüsse“ für die Migrantenvereine auf, da auch diese die Möglichkeit haben, Mittel aus dem „Maßnahmenkatalog Integration“ zu beantragen.

Die Gesamtsumme, die in diesem nun zur Verfügung steht, wurde in den Richtlinien auf € 20.000, -- festgelegt.

 

In den Handlungsfeldern „Sprache“ und „Gesellschaftliche Teilhabe / Kontakte“

werden die Grundpfeiler für das Gelingen von Integration gesehen, weshalb Projekte aus diesen Bereichen gefördert werden.

 

Ein Konsens bestand bereits in den letzten Jahren darüber, dass Sprach- und Bildungsangebote, die die Angebote des öffentlichen Bildungssystems ergänzen, besonders wichtig und daher förderungswürdig sind. Sprache und Bildung haben eine zentrale Bedeutung für den Integrationsprozess - sie sind geradezu der Schlüssel für das Gelingen von Integration.

 

Den Richtlinien entsprechend wurde ein neues Antragsformular entworfen, anhand dessen die Fördermittel beantragt werden können.

 

Ein Antragsformular erleichtert es, verschiedene Ideen und Projekte, die sich wiederrum auf verschiedene Personenkreise beziehen, vergleichbar zu machen, um sie hinsichtlich ihrer Bedeutung und Nachhaltigkeit gegeneinander abzuwägen, was auch die Beratungen im Integrationsrat und im Sozialausschuss erleichtert.

 

Für die Verteilung der Mittel gibt es nicht „die einzig richtigen“ und objektiven Kriterien. Je nachdem, welchen inhaltlichen Schwerpunkten man die Priorität einräumt, lassen sich unterschiedliche Auffassungen vertreten, was die Vergabe der Fördergelder betrifft.

 

Der vorliegende Vorschlag versteht sich dementsprechend als Versuch, verschiedenen Zielgruppen, Akteuren und Handlungsfeldern gerecht zu werden. Integrationsrat und Sozialausschuss sind frei, abweichend von diesem Vorschlag, eine andere Verteilung der Mittel vorzuschlagen bzw. zu beschließen.

 

Nach Absprache mit dem Vorsitzenden des Integrationsrates, Herrn El Halimi, wurden alle Antragsteller per Email zur Sitzung des Integrationsrates eingeladen, um Fragen zu den Anträgen beantworten zu können.

 

 

Anlage 2 beinhaltet die beim Integrationsbüro eingegangenen Anträge und Projektideen für das Jahr 2022. Die Tabelle bezeichnet die Akteure, die Titel der Planungen, die beantragten Fördersummen und den jeweiligen Vorschlag der Verwaltung. Im Anschluss an die Tabelle folgen die Anträge der Akteure, auf deren inhaltlicher Grundlage der Vorschlag der Verwaltung zur finanziellen Förderung basiert.

 

Insgesamt wurden 27 Projektanträge von 14 Akteuren eingereicht, in denen insgesamt € 40.002, -- beantragt wurden.

 

Nach dem Vorschlag der Verwaltung sollen 8 Projekte aus dem Handlungsfeld „Sprache und Bildung“ mit insgesamt € 12.500, -- werden und 13 Projekte aus dem Bereich „Gesellschaftliche Teilhabe / Kontakte“ mit insgesamt € 7.500, --.

 

Das Projekt „Internationaler Frauentag“ des Jugoslawisch-Deutschen-Kulturvereins (Anlage 2.29) hat bereits stattgefunden. Der Antrag wurde aber zuvor gestellt. Da der Verein dieses Projekt traditionell durchführt, und es bis dato immer gefördert wurde, wird auch in diesem Jahr nachträglich eine Förderung vorgeschlagen.

 

Um den für eine Förderung vorgeschlagenen Maßnahmen zu einer wirkungsvollen Umsetzung zu verhelfen und dementsprechend ausreichend große Ressourcen bereitstellen zu können, war es erforderlich, einige der eingegangenen Anträge nicht für eine Förderung vorzuschlagen. 6 Anträge wurden daher im vorliegenden Vorschlag der Verwaltung nicht berücksichtigt.

 

Zu den Anträgen des DRK-Familienbildungswerks (Anlagen 2.1 und 2.2) ist folgendes zu sagen:

 

Im Antrag „Rucksack-Kita“ (Anlage 2.1) wird angegeben, dass dieses Projekt von anderer Seite gefördert wird, was nicht mit den Richtlinien in Einklang steht, welche eine Doppelförderung ausschließen.

 

Von dem Projekt „Griffbereit - Elternbildung und Sprachförderung“ (Anlage 2.2) wurde zwischenzeitlich bekannt, dass es von anderer Seite finanziell unterstützt und ermöglicht wird. Dadurch ist eine Förderung aus dem „Maßnahmenkatalog Integration“ nicht notwendig. 

 

Anmerkung zu den Anlagen:

Da der Rücklauf der Verwendungsnachweise und der Anträge per Email und per Post erfolgte, sind die meisten der beigefügten Anlagen nicht mit einer Unterschrift versehen. Der Verwaltung liegen jedoch alle Originale versehen mit einer Unterschrift vor

 

 

gez.

In Vertretung

Sönke Eichner

Erster Beigeordneter


Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

050501

Hilfen zur Integration

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

x

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

2022

0505012000

531800

Zuschüsse

20.000,--

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

 

nein

 

        x

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

x

nein

 

 

Finanzierung/Vermerk Kämmerer