Betreff
Verwendungsnachweise der zweckgebundenen Einzelzuschüsse der Migrantenvereine in 2021
Vorlage
WP 20-25 SV 50/047
Aktenzeichen
III/50.02/wo
Art
Mitteilungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Integrationsrat nimmt den Bericht der Verwaltung zur Verwendung der zweckgebundenen Einzelzuschüsse der Migrantenvereine im Jahr 2021 zur Kenntnis.


Erläuterungen und Begründungen:

 

Die „Richtlinien über die Anerkennung der Förderungswürdigkeit von Migrantenvereinen und die finanzielle Förderung von Integrationsrat und Migrantenvereinen“ kamen im Jahr 2021 letztmalig zur Anwendung, da sie ab dem Jahr 2022 durch die „Richtlinien über die finanzielle Förderung von Initiativen, Projekten und Maßnahmen zur Integration von Zugewanderten im „Maßnahmenkatalog Integration“, über die Zusammenarbeit der Stadt Hilden mit dem „Netzwerk der Hildener Migrantenvereine“ ersetzt werden.

 

Die bisherigen Richtlinien sahen einen jährlichen „Globalzuschuss“ in Höhe von € 700,00 vor, der allen Migrantenvereinen zustand – unabhängig von inhaltlicher Arbeit.

 

Der Verein CITH (Circolo Italo-Tedesco Hilden) erhielt den Zuschuss nicht, nachdem vom Vorsitzenden bereits 2019 signalisiert worden war, dass seit geraumer Zeit kein Vereinsleben mehr stattfindet.

 

In 2021 erhielten also lediglich acht Vereine den Globalzuschuss, in einer Höhe von insgesamt

€ 5.600, --.

 

Darüber hinaus standen laut der bisherigen Richtlinien im Jahr 2021 € 5.360, -- für „zweckgebundene Einzelzuschüsse“ zur Verfügung, von denen allerdings nur € 1.600, -- beansprucht wurden.

 

Daraus ergab sich bei neun Vereinen ein Gesamtzuschuss-Rahmen in Höhe von € 11.660, --, von denen tatsächlich aber nur € 7.200, -- in Anspruch genommen wurden.

 

Die Vergabe der „zweckgebundenen Einzelzuschüsse“ erfolgte nach Kriterien, die in den bisherigen Richtlinien unter Punkt 3 definiert wurden:

 

„Die dann verbleibenden Mittel, die im Haushaltsplan für diesen Zweck zur Verfügung stehen,

dienen der Vergabe einzelner Zuschüsse, die von den Vereinen für die von ihnen initiierten

Projekte, Maßnahmen und Aktivitäten mit integrativem Charakter gemäß den Handlungsfeldern

des Strategiekonzepts „Integration ist machbar!“ beantragt werden.

 

Diese Handlungsfelder lauten:

 

(1) Sprachförderung und Chancengleichheit

(2) Stadtteilorientierte Förderung der Integration

(3) Interkulturelle Initiativen und Zusammenarbeit

(4) Integrationsförderung im Sport

(5) Interkulturelle Weiterentwicklung der Seniorenarbeit

(6) Interkulturelle Ausrichtung der Verwaltung

(7) Politische Partizipation

 

Bei der Förderung in diesem Sinne fungieren die Vereine als Partner der kommunalen

Integrationsarbeit. Sie sollen insbesondere eine Brücke zu Zielgruppen bilden, welche sich sonst in

ihre ethnische Nische zurückziehen könnten und für die kommunale Integrationsarbeit nicht

mehr erreichbar wären. In dieser Hinsicht stellen die Angebote und Projekte der Migrantenvereine eine sinnvolle Ergänzung zur professionellen Arbeit dar.

 

(…) Über die zweckentsprechende Verwendung ist ein Nachweis zu führen.“

 

Da die neuen Richtlinien keine „zweckgebundenen Einzelzuschüsse“ an die Migrantenvereine mehr vorsehen, konnten diese in 2021 zum letzten Mal in Anspruch genommen werden.

 

Aufgrund der Corona-Pandemie konnten die Vereine nur 6 von 9 geplanten Projekten durchführen, für die der Integrationsrat in seiner Sitzung vom 25.02.2021 eine Förderung beschlossen hatte.

 

Hierzu ist im Einzelnen anzumerken:

 

  • Die beiden vom Verein PHILIA geplanten Projekte „Vortrag über die griechische

Philosophie "der Weg vom Mythos zum Logos“ konnten nicht durchgeführt werden. Der bereits ausgezahlte Betrag in Höhe von € 800, -- war zu erstatten.

 

  • Die Türkisch-Islamische Gemeinde konnte das „Ramadan Iftar Essen 2021“ nicht durchführen, weshalb € 500, -- zu erstatten waren.

 

  • Insgesamt waren durch zwei Vereine also insgesamt € 1.300, -- zurückzuzahlen.

 

  • Der Verwendungsnachweis des Vereins „Wir in Deutschland“ (WiD), Anlage 1.6, gab Anlass zu einer Nachfrage, die durch die vom Verein eingereichten Belege und Quittungen beantwortet wurde: Der Verein hatte demnach zwischen April und November 12 Tagesausflüge durchgeführt.

 

 

In Anlage 1 ist eine Zusammenstellung beigefügt

 

           aller geförderten, durchgeführten und nicht durchgeführten Projekte,

           aller Beträge die zur Verfügung standen - die ausgegeben oder zu erstatten waren,

           dazu die Verwendungsnachweise der Vereine für alle durchgeführten Projekte,

 

dem Beschluss des Integrationsrates vom 25.02.2021 entsprechend.

 

Anzumerken ist:

 

Die Verwendungsnachweise gingen alle per E-Mail und per Brief bei der Verwaltung ein.

Es liegen also durchweg unterschriebene Exemplare vor, für die digitale Weiterverarbeitung für diese Sitzungsvorlage war es jedoch einfacher, die Word-Dokumente zu verwenden, die nicht unterzeichnet sind.

 

 

gez.

Dr. Claus Pommer

Bürgermeister