Betreff
Eilentscheidung § 60 Abs. 1 GO NRW - außerplanmäßige Ausgabe Produkt 030201 Schulverwaltungsangelegenheiten
Vorlage
WP 20-25 SV 51/106/1
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

mit geändertem Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Hilden genehmigt nach Entscheidung im Hauptausschuss per die Eilentscheidung die über Bereitstellung eines außerplanmäßigen Aufwandes für das Produkt 030201 „Schulverwaltungsangelegenheiten“ in Höhe von insgesamt 478.221 Euro.

 

Davon entfallen 319.266 Euro auf Transferleistungen zur Weiterleitung an freie Ersatzschulen sowie 158.955 Euro auf Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen für Schulen in städtischer Trägerschaft.

 

Der Beschluss wird dem Rat der Stadt Hilden in seiner nächsten Sitzung zur Kenntnis Genehmigung gereicht.


Erläuterungen und Begründungen:

 

Das Land NRW hat das Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche - Abbau von Lernrückständen“ beschlossen und stellt Ersatzschulen in Hilden den o.g. Gesamtbetrag für die Programmbausteine Extra-Geld und Extra- Personal in Höhe von 319.266 Euro zur Verfügung. Des Weiteren werden für Bildungsgutscheine sowie für ein Schulträgerbudget Mittel in Höhe von 158.955 Euro ausgezahlt.

 

Aus den Anlagen sind Förderzweck und Nebenbestimmungen zu entnehmen, des Weiteren förderrechtlichen Hinweise.

 

Der Originalbescheid hat die Stadt Hilden nicht erreicht, eine Durchschrift des Bescheides der Bezirksregierung Düsseldorf ist am 16.09.21 eingegangen. Der Zahlungseingang erfolgte am 08.10.2021. Inhaltliche Rückfragen zu den Nebenbestimmungen und Nachweis der Mittelverwendung bei der Bezirksregierung machen es erst jetzt möglich, rechtssicher die Mittel weiterzuleiten. Damit noch im November 2021 die Mittel weitergereicht werden können und somit möglichst schnell zum Abbau von Lernrückständen bei Schüler*innen die Mittel den Zuschussempfängern zur Verfügung stehen, ist eine Eilentscheidung geboten. Des Weiteren wird in Kürze eine Mitteilung erwartet, wie die Mittel für Bildungsgutscheine für Schulen in städtischer Trägerschaft verwendet werden können.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

1. Der Haushaltsansatz 2021 im Produkt „030201“ - Schulverwaltungsangelegenheiten (zur Erfüllung der schulrechtlichen/ schulorganisatorischen Aufgaben) wird außerplanmäßig für einen Mehraufwand für Transferleistungen zur Weiterleitung an freie Ersatzschulen um

 

319.266 €

 

erhöht.

 

Zur Deckung steht außerplanmäßig ein Ertrag unter Zuwendungen und allgemeine Umlagen (Sachkonto 414100 „Zuweisung des Landes“) im Produkt „030201“ - Schulverwaltungsangelegenheiten in Höhe von

 

319.266 €

 

zur Verfügung (Programmbausteine Extra-Geld und Extra-Personal).

 

2. Der Haushaltsansatz 2021 im Produkt „030201“ - Schulverwaltungsangelegenheiten (zur Erfüllung der schulrechtlichen/ schulorganisatorischen Aufgaben) wird außerplanmäßig für einen Mehraufwand für Sach- und Dienstleistungen für Schulen in städtischer Trägerschaft um

 

                                               158.955 €

 

erhöht.

 

Zur Deckung steht außerplanmäßig ein Ertrag unter Zuwendungen und allgemeine Umlagen (Sachkonto 414100 „Zuweisung des Landes“) im Produkt „030201“ - Schulverwaltungsangelegenheiten in Höhe von

 

158.955 €

 

zur Verfügung (Programmbausteine Bildungsgutscheine 1. + 2. Hälfte sowie Schulträgerbudget),

 

 

Nach § 9 Abs. 1 der Zuständigkeitsordnung des Rates der Stadt Hilden sind Aufwendungen innerhalb des Budgets und investive Auszahlungen innerhalb des Aufwandes als erheblich im Sinne des § 83 Abs. 2 GO anzusehen und bedürfen der Zustimmung des Rates, wenn sie 100.000 € übersteigen (§ 10 Haushaltssatzung). Gemäß § 6 der Zuständigkeitsordnung des Rates fasst der Hauptausschuss dringliche Entscheidungen.

 

Diese Eilentscheidung ist dem Rat in seiner nächsten Sitzung zur Genehmigung vorzulegen.

 

 

gez.

 

Dr. Claus Pommer

 


Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

 

 

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

2021

0302010010

531800

Zuschüsse an übrige Bereiche

319.266

2021

0302010010

5*

Sach- und Dienstleistungen

158.955

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

2021

0302010010

414100

Erfüllung schulrechtl./ schulorganisat. Aufgaben

319.266

2021

0302010010

414100

s.o.

158.955

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

X

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

 

Gesehen Franke

 

 

 



Personelle Auswirkungen NEIN

 

Im Stellenplan enthalten:

 

 

 

Planstelle(n):

 

 

 

Vermerk Orga