mit geändertem Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Hilden genehmigt
nach Entscheidung im Hauptausschuss
per die Eilentscheidung die über Bereitstellung eines außerplanmäßigen Aufwandes
für das Produkt 030201 „Schulverwaltungsangelegenheiten“ in Höhe von insgesamt
478.221 Euro.
Davon entfallen 319.266 Euro auf
Transferleistungen zur Weiterleitung an freie Ersatzschulen sowie 158.955 Euro
auf Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen für Schulen in städtischer
Trägerschaft.
Der Beschluss wird dem Rat der Stadt Hilden
in seiner nächsten Sitzung zur Kenntnis Genehmigung
gereicht.
Erläuterungen und Begründungen:
Das Land NRW hat das Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche - Abbau von Lernrückständen“ beschlossen und stellt Ersatzschulen in Hilden den o.g. Gesamtbetrag für die Programmbausteine Extra-Geld und Extra- Personal in Höhe von 319.266 Euro zur Verfügung. Des Weiteren werden für Bildungsgutscheine sowie für ein Schulträgerbudget Mittel in Höhe von 158.955 Euro ausgezahlt.
Aus den Anlagen sind Förderzweck und Nebenbestimmungen zu entnehmen, des Weiteren förderrechtlichen Hinweise.
Der Originalbescheid hat die Stadt Hilden nicht erreicht, eine Durchschrift des Bescheides der Bezirksregierung Düsseldorf ist am 16.09.21 eingegangen. Der Zahlungseingang erfolgte am 08.10.2021. Inhaltliche Rückfragen zu den Nebenbestimmungen und Nachweis der Mittelverwendung bei der Bezirksregierung machen es erst jetzt möglich, rechtssicher die Mittel weiterzuleiten. Damit noch im November 2021 die Mittel weitergereicht werden können und somit möglichst schnell zum Abbau von Lernrückständen bei Schüler*innen die Mittel den Zuschussempfängern zur Verfügung stehen, ist eine Eilentscheidung geboten. Des Weiteren wird in Kürze eine Mitteilung erwartet, wie die Mittel für Bildungsgutscheine für Schulen in städtischer Trägerschaft verwendet werden können.
Finanzielle Auswirkungen:
1. Der Haushaltsansatz 2021 im Produkt
„030201“ - Schulverwaltungsangelegenheiten (zur Erfüllung der schulrechtlichen/
schulorganisatorischen Aufgaben) wird außerplanmäßig für einen
Mehraufwand für Transferleistungen zur Weiterleitung an freie Ersatzschulen um
319.266
€
erhöht.
Zur Deckung steht außerplanmäßig ein Ertrag unter Zuwendungen und
allgemeine Umlagen (Sachkonto 414100 „Zuweisung des Landes“) im Produkt
„030201“ - Schulverwaltungsangelegenheiten in Höhe von
319.266 €
zur Verfügung (Programmbausteine Extra-Geld und Extra-Personal).
2. Der Haushaltsansatz 2021 im Produkt
„030201“ - Schulverwaltungsangelegenheiten (zur Erfüllung der schulrechtlichen/
schulorganisatorischen Aufgaben) wird außerplanmäßig für einen
Mehraufwand für Sach- und Dienstleistungen für Schulen in städtischer
Trägerschaft um
158.955
€
erhöht.
Zur Deckung steht außerplanmäßig ein Ertrag unter Zuwendungen und
allgemeine Umlagen (Sachkonto 414100 „Zuweisung des Landes“) im Produkt
„030201“ - Schulverwaltungsangelegenheiten in Höhe von
158.955 €
zur Verfügung (Programmbausteine Bildungsgutscheine 1. + 2. Hälfte sowie
Schulträgerbudget),
Nach § 9 Abs. 1 der Zuständigkeitsordnung des Rates der Stadt Hilden sind Aufwendungen innerhalb des Budgets und investive Auszahlungen innerhalb des Aufwandes als erheblich im Sinne des § 83 Abs. 2 GO anzusehen und bedürfen der Zustimmung des Rates, wenn sie 100.000 € übersteigen (§ 10 Haushaltssatzung). Gemäß § 6 der Zuständigkeitsordnung des Rates fasst der Hauptausschuss dringliche Entscheidungen.
Diese Eilentscheidung ist dem Rat in seiner nächsten Sitzung zur Genehmigung vorzulegen.
gez.
Dr. Claus Pommer
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer
/ -bezeichnung |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
(hier ankreuzen) |
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Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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2021 |
0302010010 |
531800 |
Zuschüsse an übrige Bereiche |
319.266 |
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2021 |
0302010010 |
5* |
Sach- und Dienstleistungen |
158.955 |
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Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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2021 |
0302010010 |
414100 |
Erfüllung schulrechtl./ schulorganisat. Aufgaben |
319.266 |
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2021 |
0302010010 |
414100 |
s.o. |
158.955 |
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Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja X (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung/Vermerk
Kämmerer Gesehen Franke |
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Personelle Auswirkungen NEIN
Im Stellenplan enthalten: |
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Planstelle(n): |
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Vermerk Orga |