Betreff
Sanierung des Regenwasserkanals "Am Kronengarten"
hier: Beratung der Unterlagen nach § 10 GemHVO
Vorlage
WP 04-09 SV 66/042
Aktenzeichen
IV/66.2-dr
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

 

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt nach Vorberatung im Stadtentwicklungsausschuss die Sanierung des Regenwasserkanals in der Straße „Am Kronengarten“ nach den Plänen des Tiefbau- und Grünflächenamtes –Stadtentwässerung- und stimmt den nach § 10 Gem HVO vorgelegten Unterlagen und ermittelten Gesamtkosten in Höhe von 234.000,- € zu.

Dieser Gesamtbetrag soll nach dem Bauzeitenplan unter Beachtung des Kassenwirksamkeitsprinzips im Jahre 2007 mit Verpflichtungsermächtigung 2006 veranschlagt werden.

 

Über die Aufnahme der Maßnahme mit Kosten in Höhe von 234.000,- € in die Finanzplanung wird im Rahmen der weiteren Haushaltsplanberatung 2006 entschieden.


 

Erläuterungen und Begründungen:

 

Im Zusammenhang mit der Aufstellung des B-planes 14b und dem beabsichtigten Umbau des Parkhauses „Am Kronengarten“, aber auch im Zuge der Fortschreibung des städt. Kanalsanierungskonzeptes wurde der vorh. RW-Kanal „Am Kronengarten“ untersucht und die Untersuchungsdaten ausgewertet.

Dabei wurde festgestellt, dass der Kanal überwiegend bestehend aus Betonrohren (Baujahr 1967) erhebliche Schäden aufweist (siehe Pkt.2 Auszug aus dem Sanierungsentwurf), die einen dringenden Sanierungsbedarf zur Folge haben.

Neben der baulichen Sanierungsplanung ist gleichzeitig eine hydrauliche Betrachtung sowohl des betroffenen Abschnittes, als auch des gesamten Einzugsgebietes aus Gründen der Nachhaltigkeit unumgänglich.

Hierfür wurde für das betroffene Kanalnetz vom Ing.-Büro Dr. Pecher eine hydrodynamische Kanalnetzberechnung durchgeführt. Als Ergebnis der Untersuchung kann zusammengefasst werden, dass zur Entlastung des RW-Kanalnetzes unterhalb des Anschlusspunktes Heiligenstraße das aus dem Einzugsgebiet

Kronengarten abfließende Regenwasser in Richtung Warringtonplatz / Axlerhof gedrosselt weitergeleitet werden muss. Deshalb müssen die ersten drei Haltungen in einer Länge von 120 m als Stauraumkanal DN 700 erneuert werden.

Eine Besonderheit der Straße „Am Kronengarten“ ist, das diese im Bereich des Warenhauses Karstadt auf einer Länge von ca. 40 m durch einen Lagerkeller vollständig unterbaut ist. Das bedeutet, dass der vorhandene Regenwasserkanal als Stahlleitung durch diesen Keller verläuft (an der Decke aufgehängt).

Vertraglich ist diese Unterbauung und die Durchleitung mit dem Eigentümer geregelt.

Die Stahlleitung weist verschiedene Korrosionserscheinungen auf. In der Vergangenheit mussten auf Grund von Undichtigkeiten schon Reparaturen durchgeführt werden.

Um Unterhaltungs- und Betriebsprobleme im Lager auf Dauer auszuschließen, wurden auch Varianten untersucht, die keine Durchleitung des Kanals durch den Keller mehr vorsehen.

 

Variante 1:

Änderung der Fließrichtung der letzen Haltung mit Anschluss an den RW-Kanal in der Kirchhofstraße

Diese Variante wurde zunächst bevorzugt. Die Umsetzung scheiterte allerdings an der ungünstigen Tiefenlage des Anschlussschachtes in der Kirchhofstraße, sodass die vorhandenen Hausschlüsse nicht mehr an den neuen Kanal hätten angeschlossen werden können. Um dies jedoch zu ermöglichen, wäre eine Erneuerung der nächstfolgenden Haltungen in der Kirchhofstraße bis in die Kolpingstraße hinein auf einer Länge von ca. 160 m erforderlich gewesen mit Mehrkosten in Höhe von ca. 180.000,- €. Aus wirtschaftlichen Gründen wurde diese Variante dann nicht weiter verfolgt.

 

Variante 2:

Bau eines Regenwasserpumpwerkes:

Der Einbau eines Pumpwerkes im Kanalnetz sollte immer nur dann erwogen werden, wenn keine andere Möglichkeit in Betracht kommt. Neben den hohen Baukosten sind die ständigen Betriebskosten ein weiterer nicht zu vernachlässigender Kostenpunkt. Außerdem sind die Überschwemmungsrisiken bei einem Ausfall der Anlage nicht unerheblich. Um dieses Risiko zu minimieren wäre der Einbau eines Notstromaggregates erforderlich, was ohne den Bau eines Betriebsgebäudes nicht möglich ist. Unter Berücksichtigung dieser Problemstellungen (einschl. Grunderwerb für ein Betriebsgrundstück) wurde diese Variante auch nicht weiter verfolgt.

 

Letztendlich bleibt für die Sanierung dieses Abschnittes nur der Einzug eines Inliners übrig. Von einer vollständigen Erneuerung wurde Abstand genommen, da diese aus technischen und rechtlichen Gründen nicht kalkulierbar ist.

 

Die Umsetzung der Maßnahme orientiert sich an der Zeitvorgabe für den Umbau des Parkhauses und erfolgt unmittelbar vor dem geplanten Straßenbau, der nach derzeitigem Planungsstand auch in 2007 erfolgen soll.

 

 

Allerdings kann die Sanierungsmaßnahme auf keinen Fall unterbleiben, wenn die Umsetzung des

B-planverfahrens und somit der Umbau des Parkhauses verzögert wird oder ganz entfallen soll.

 

Der Sitzungsvorlage sind folgende Anlagen beigefügt:

 

1.                 Folgekostenermittlung

2.                 Auszug aus Sanierungsentwurf

2.1        Kanaldaten

2.2        Auswertung der TV-Inspektion

3.                 Kostenberechnung

4.                 Kanalbestandsplan

5.                 Lageplan - Sanierung Inliner/Erneuerung M 1 : 1.000

 

 

 

 

(G. Scheib)


 




Berechnung der Folgekosten für städtische Investitionen

 

Maßnahme:

Sanierung des Regenwasserkanals Am Kronengarten

 

 

 

 

Gesamt €

 

Amt

1 Personalkosten

 

11

Berechnung (Summe 1)...............................................................................

 

 

 

2              Sächlicher Verwaltungs- und Betriebsaufwand

Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen

2.10         Gebäudeunterhaltung

Berechnung:.....................................................................................

2.11         Unterhaltung der zu den Gebäuden gehörenden Außenanlagen

Berechnung:.....................................................................................

Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens

2.12         Unterhaltung der Grün- und Parkanlagen, Sport und Spielplätze

Berechnung:.....................................................................................

2.13         Unterhaltung von Straßen, Wegen, Brücken, Parkplätzen etc. und Tiefbauten der Abwasserbeseitigung

Berechnung:..1 % von 234.000,00

Bewirtschaftungskosten für bauliche Anlagen usw.

2.14         Wasser-, Strom- und Gasverbrauch

Berechnung:

2.15         Öffentliche Abgaben

Berechnung:.....................................................................................

2.16         Gebäude-Versicherungen

Berechnung:.....................................................................................

2.17         Heizung

Berechnung:.....................................................................................

2.18         Reinigung

Berechnung:.....................................................................................

 

 

 

 

...........................................

 

...........................................

 

 

............................................

 

 

2.340,00

 

 

 

...........................................

 

.........................................

 

.........................................

 

.........................................

 

 

 

 

65

 

67

 

 

67

 

 

66

 

 

66

 

23

 

30

 

 

10

 

 

10

 

 

 

Weitere Verwaltungs- und Betriebsausgaben

2.19         Nicht zum Geschäftsbedarf gehörende Verbrauchsmittel, die zum Verzehr und Verbrauch oder zur Verarbeitung in Betriebszweigen der Verwaltung, in Anstalten und Einrichtungen einschließlich ihrer Nebenbetriebe bestimmt sind, z.B. Lebens­mittel, Saat- und Pflanzgut

Berechnung:.....................................................................................

Steuern, Versicherungen, Schadensfälle

2.20         Versicherungen z.B. Haftpflicht

Berechnung:.....................................................................................

2.21         Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer - Zahllast

Berechnung:.....................................................................................

Geschäftsausgaben

2.22         Bürobedarf

Berechnung:.....................................................................................

2.23         Post- und Fernmeldegebühren

Berechnung:.....................................................................................

 

 

 

 

 

 

...........................................

 

 

...........................................

 

...........................................

 

 

...........................................

 

...........................................

 

 

 

 

jeweiliges Fachamt bzw. anforderndes Amt

 

30

 

20

 

 

10

 

10

 

 

 

Summe 2

2.340,00

 

 

 

 

 

 

 

3              Schuldendienst

 

3.10         Bei Inanspruchnahme von Krediten

Gesamtausgabenbedarf...............................................................................

./. zweckgebundene Zuweisungen p.p. ........................................................

Kredite......................................................................................................

Zinsen

Berechnung:..... 5 % von 234.000,00

Tilgung

Berechnung:…..1 % von 234.000,00

3.11         Bei kostenrechnenden Einrichtungen kalkulatorische Kosten.......................

Gesamtausgabenbedarf...............................................................................

./. zweckgebundene Zuweisungen................................................................ 

 

 

 

 

..................

..................

..................

 

11.700,00

 

2.34,00-

..................

..................

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

20

 

 

20

 

Verbleiben

 

14040,00

 

 

 

 

 

Verzinsung des Anlagevermögens

Berechnung: ___ % von...............................................................................

Abschreibungen

Berechnung: ___ % von...............................................................................

 

 

 

 

..................

 

..................

 

 

 

Summe 3

 

 

 

14040,00

 

 

 

4              Summe (4) der Folgekosten 2.10 - 3.11

 

 

 

16380,00

 

 

 

 

 

5              Einnahmen

1 Gebühreneinnahmen (Benutzungsgebühren)............................................

2 Sonstige Einnahmen..................................................................................

 

 

 

 

 

..................

..................

 

jeweiliges Fachamt bzw. anforderndes Amt

 

Summe 5

 

 

 

 

 

 

 

6              Gegenüberstellung

1 Folgekosten (vergl. Gesamtsumme Ziffer 4)..............................................

2 Einnahmen (vergl. Gesamtsumme Ziffer 5)...............................................

 

 

 

 

..................

..................

 

 

 

Belastung der Stadt jährlich

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Datum:     02.11.05

IV/66.2

Unterschrift:

................................................................

(Drieschner)

 

 


 

2. Auszug aus dem Sanierungsentwurf

 

2.1 Kanaldaten

 

Kanalart:                                           Regenwasserkanal

Nennweite:                                       DN 400mm, DN 300mm und DN 250mm

Material:                                            Beton, Stahl rohre;

Baujahr:                                            1967

Tiefenlage:                                       bis 1,42m

Grundwasser:                                             nicht vorhanden

Lage der Schächte:                         im Verkehrsraum

 

 

Aufstellung der Haltungen:

 

1. Sanierungsabschnitt (Erneuerung)

A-Schacht

E-Schacht

Strschl.

Straße

Länge

DN

Baujahr

Zuläufe in Betrieb

Mittl.Tiefe

R2262

R2258

1113

Am Kronengarten

42,50

400

1967

7

1,22

R2258

R2257

1113

Am Kronengarten

38,00

400

1967

3

1,30

R2257

R2256

1113

Am Kronengarten

33,50

400

1967

4

1,32

R2255

R2254

1113

Am Kronengarten

58,10

300

1967

9

1,42

Ges.

Länge

 

 

172,10

 

 

23

1,32

 

 

2. Sanierungsabschnitt (Inliner/Partiele Sanierung)

A-Schacht

E-Schacht

Strschl.

Straße

Länge

DN

Baujahr

Zuläufe in Betrieb

Mittl.Tiefe

R2256

R2255

1113

Am Kronengarten

48,20

300

1967

1

Keller

R2254

R2350

1113

Am Kronengarten

6,30

250

1967

0

1,03

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Gesamtlänge der zu sanierenden Kanäle beträgt 226,60 m.

 

 

2.2 Auswertung der TV Inspektion

 

 

Grundlage dieser Sanierungsplanung ist eine TV-Untersuchung der Firma Drabe einschließlich der dazugehörigen Haltungsberichte und der Videobänder.

 

Die Auswertung der TV –Inspektion ist in den nachfolgenden zwei Tabellen dargestellt.

 

Die in den Haltungen aufgeführten Schäden werden gem. Regelwerk M 149 der Abwassertechnischen Vereinigung, ATV, in fünf verschiedene Zustandsklassen eingeteilt. Hierbei werden gesamten Schäden innerhalb einer Haltung betrachtet, wobei der größte Schaden innerhalb einer Haltung die Zustandsklasse darstellt.

 

Zustandsklasse 0 = Sofortmaßnahme

Zustandsklasse 1 = kurzfristiger Sanierungsbedarf

Zustandsklasse 2 = mittelfristiger Sanierungsbedarf

Zustandsklasse 3 = langfristiger Sanierungsbedarf

Zustandsklasse 4 = kein Handlungsbedarf

 

 

 

4.1 Tabelle 1 Zustandsklassen gem. ATV M 149

 

Verfahren

Haltungen

davon eingeteilt in Zustandsklasse (ATV-M 149)

 

 

0

1

2

3

4

Inliner

1

0

0

0

1

0

Punktuelle

Sanierung

1

0

0

0

1

0

Erneuerung

4

3

1

 

0

0

Summe:

6

3

1

0

2

0

 

 

 

4.2 Festgestellte Schadensarten

 

Bei der Kanal-TV-Inspektion wurden folgende Schadensarten festgestellt:

 

- Inkrustrationen

- Muffenversatz

- Unterbögen

- Axialverschiebungen

 - Scherbenbildung

- Längsrisse

- Querrisse

- nicht fachgerecht eingebaute Stutzen

- einragende Hindernisse

 

 


 

 



 

Finanzielle Auswirkungen

Ja

 

Haushaltstelle: 7020.113.9605

                                              

Bezeichnung: Sanierung des RW-Kanals Am Kronengarten

 

Kosten:              234.000,00 €

 

Folgekosten:        16.380,00 €

vorgesehen im Vmh

 

 

Haushaltsjahr: 2007

 

Verpflichtungsermächtigung 2006

Mittel stehen zur Verfügung: nein

Im Rahmen der Mittelanmeldung 2006 wurde die Maßnahme in den Haushaltsplan eingebracht.

 

Finanzierung:

Verpflichtungsermächtigung 2006 - 234.000,00 €

Ansatz 2007  -                                 - 234.000,00 €

 

Sichtvermerk Kämmerer