hier: Beratung der Unterlagen nach § 10 GemHVO
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt
nach Vorberatung im Stadtentwicklungsausschuss die Sanierung des Regenwasserkanals
in der Straße „Am Kronengarten“ nach den Plänen des Tiefbau- und
Grünflächenamtes –Stadtentwässerung- und stimmt den nach § 10 Gem HVO
vorgelegten Unterlagen und ermittelten Gesamtkosten in Höhe von 234.000,- € zu.
Dieser Gesamtbetrag soll nach dem
Bauzeitenplan unter Beachtung des Kassenwirksamkeitsprinzips im Jahre 2007 mit
Verpflichtungsermächtigung 2006 veranschlagt werden.
Über die Aufnahme der Maßnahme mit Kosten in Höhe von 234.000,- € in die Finanzplanung wird im Rahmen der weiteren Haushaltsplanberatung 2006 entschieden.
Erläuterungen und Begründungen:
Im Zusammenhang mit der Aufstellung des
B-planes 14b und dem beabsichtigten Umbau des Parkhauses „Am Kronengarten“,
aber auch im Zuge der Fortschreibung des städt. Kanalsanierungskonzeptes wurde
der vorh. RW-Kanal „Am Kronengarten“ untersucht und die Untersuchungsdaten
ausgewertet.
Dabei wurde festgestellt, dass der Kanal
überwiegend bestehend aus Betonrohren (Baujahr 1967) erhebliche Schäden
aufweist (siehe Pkt.2 Auszug aus dem Sanierungsentwurf), die einen dringenden
Sanierungsbedarf zur Folge haben.
Neben der baulichen Sanierungsplanung ist
gleichzeitig eine hydrauliche Betrachtung sowohl des betroffenen Abschnittes,
als auch des gesamten Einzugsgebietes aus Gründen der Nachhaltigkeit
unumgänglich.
Hierfür wurde für das betroffene Kanalnetz
vom Ing.-Büro Dr. Pecher eine hydrodynamische Kanalnetzberechnung durchgeführt.
Als Ergebnis der Untersuchung kann zusammengefasst werden, dass zur Entlastung
des RW-Kanalnetzes unterhalb des Anschlusspunktes Heiligenstraße das aus dem
Einzugsgebiet
Kronengarten abfließende Regenwasser in
Richtung Warringtonplatz / Axlerhof gedrosselt weitergeleitet werden muss. Deshalb
müssen die ersten drei Haltungen in einer Länge von 120 m als Stauraumkanal DN
700 erneuert werden.
Eine Besonderheit der Straße „Am
Kronengarten“ ist, das diese im Bereich des Warenhauses Karstadt auf einer
Länge von ca. 40 m durch einen Lagerkeller vollständig unterbaut ist. Das bedeutet,
dass der vorhandene Regenwasserkanal als Stahlleitung durch diesen Keller
verläuft (an der Decke aufgehängt).
Vertraglich ist diese Unterbauung und die
Durchleitung mit dem Eigentümer geregelt.
Die Stahlleitung weist verschiedene
Korrosionserscheinungen auf. In der Vergangenheit mussten auf Grund von
Undichtigkeiten schon Reparaturen durchgeführt werden.
Um Unterhaltungs- und Betriebsprobleme im
Lager auf Dauer auszuschließen, wurden auch Varianten untersucht, die keine
Durchleitung des Kanals durch den Keller mehr vorsehen.
Variante 1:
Änderung der Fließrichtung der letzen Haltung
mit Anschluss an den RW-Kanal in der Kirchhofstraße
Diese Variante wurde zunächst bevorzugt. Die
Umsetzung scheiterte allerdings an der ungünstigen Tiefenlage des
Anschlussschachtes in der Kirchhofstraße, sodass die vorhandenen Hausschlüsse
nicht mehr an den neuen Kanal hätten angeschlossen werden können. Um dies
jedoch zu ermöglichen, wäre eine Erneuerung der nächstfolgenden Haltungen in
der Kirchhofstraße bis in die Kolpingstraße hinein auf einer Länge von ca. 160
m erforderlich gewesen mit Mehrkosten in Höhe von ca. 180.000,- €. Aus
wirtschaftlichen Gründen wurde diese Variante dann nicht weiter verfolgt.
Variante 2:
Bau eines Regenwasserpumpwerkes:
Der Einbau eines Pumpwerkes im Kanalnetz
sollte immer nur dann erwogen werden, wenn keine andere Möglichkeit in Betracht
kommt. Neben den hohen Baukosten sind die ständigen Betriebskosten ein weiterer
nicht zu vernachlässigender Kostenpunkt. Außerdem sind die Überschwemmungsrisiken
bei einem Ausfall der Anlage nicht unerheblich. Um dieses Risiko zu minimieren
wäre der Einbau eines Notstromaggregates erforderlich, was ohne den Bau eines
Betriebsgebäudes nicht möglich ist. Unter Berücksichtigung dieser
Problemstellungen (einschl. Grunderwerb für ein Betriebsgrundstück) wurde diese
Variante auch nicht weiter verfolgt.
Letztendlich bleibt für die Sanierung dieses
Abschnittes nur der Einzug eines Inliners übrig. Von einer vollständigen
Erneuerung wurde Abstand genommen, da diese aus technischen und rechtlichen Gründen
nicht kalkulierbar ist.
Die Umsetzung der Maßnahme orientiert sich an
der Zeitvorgabe für den Umbau des Parkhauses und erfolgt unmittelbar vor dem
geplanten Straßenbau, der nach derzeitigem Planungsstand auch in 2007 erfolgen
soll.
Allerdings kann die Sanierungsmaßnahme auf
keinen Fall unterbleiben, wenn die Umsetzung des
B-planverfahrens und somit der Umbau des
Parkhauses verzögert wird oder ganz entfallen soll.
Der Sitzungsvorlage sind folgende Anlagen
beigefügt:
1.
Folgekostenermittlung
2.
Auszug
aus Sanierungsentwurf
2.1
Kanaldaten
2.2
Auswertung der TV-Inspektion
3.
Kostenberechnung
4.
Kanalbestandsplan
5.
Lageplan - Sanierung Inliner/Erneuerung M 1 : 1.000
(G. Scheib)
Maßnahme: Sanierung des
Regenwasserkanals Am Kronengarten |
||
|
Gesamt € |
Amt |
1 Personalkosten |
|
11 |
Berechnung (Summe 1)............................................................................... |
|
|
2 Sächlicher
Verwaltungs- und Betriebsaufwand Unterhaltung der Grundstücke und
baulichen Anlagen 2.10 Gebäudeunterhaltung Berechnung:..................................................................................... 2.11 Unterhaltung
der zu den Gebäuden gehörenden Außenanlagen Berechnung:..................................................................................... Unterhaltung des sonstigen
unbeweglichen Vermögens 2.12 Unterhaltung
der Grün- und Parkanlagen, Sport und Spielplätze Berechnung:..................................................................................... 2.13 Unterhaltung
von Straßen, Wegen, Brücken, Parkplätzen etc. und Tiefbauten der
Abwasserbeseitigung Berechnung:..1 % von 234.000,00 Bewirtschaftungskosten für bauliche
Anlagen usw. 2.14 Wasser-,
Strom- und Gasverbrauch Berechnung: 2.15 Öffentliche
Abgaben Berechnung:..................................................................................... 2.16 Gebäude-Versicherungen Berechnung:..................................................................................... 2.17 Heizung Berechnung:..................................................................................... 2.18 Reinigung Berechnung:..................................................................................... |
........................................... ........................................... ............................................ 2.340,00 ........................................... ......................................... ......................................... ......................................... |
65 67 67 66 66 23 30 10 10 |
Weitere Verwaltungs- und Betriebsausgaben 2.19 Nicht
zum Geschäftsbedarf gehörende Verbrauchsmittel, die zum Verzehr und Verbrauch
oder zur Verarbeitung in Betriebszweigen der Verwaltung, in Anstalten und
Einrichtungen einschließlich ihrer Nebenbetriebe bestimmt sind, z.B. Lebensmittel,
Saat- und Pflanzgut Berechnung:..................................................................................... Steuern, Versicherungen, Schadensfälle 2.20 Versicherungen z.B. Haftpflicht Berechnung:..................................................................................... 2.21 Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer,
Umsatzsteuer - Zahllast Berechnung:..................................................................................... Geschäftsausgaben 2.22 Bürobedarf Berechnung:..................................................................................... 2.23 Post- und Fernmeldegebühren Berechnung:..................................................................................... |
........................................... ........................................... ........................................... ........................................... ........................................... |
jeweiliges Fachamt bzw. anforderndes Amt 30 20 10 10 |
|
|
|
Summe 2 |
2.340,00 |
|
3 Schuldendienst 3.10 Bei
Inanspruchnahme von Krediten Gesamtausgabenbedarf............................................................................... ./. zweckgebundene Zuweisungen p.p.
........................................................ Kredite...................................................................................................... Zinsen Berechnung:..... 5 % von 234.000,00 Tilgung Berechnung:…..1 % von 234.000,00 3.11 Bei
kostenrechnenden Einrichtungen kalkulatorische Kosten....................... Gesamtausgabenbedarf............................................................................... ./. zweckgebundene Zuweisungen................................................................ |
.................. .................. .................. 11.700,00 2.34,00- .................. .................. |
|
20 20 |
Verbleiben |
14040,00 |
|
|
Verzinsung des Anlagevermögens Berechnung: ___ %
von...............................................................................
Abschreibungen Berechnung: ___ %
von............................................................................... |
|
.................. .................. |
|
Summe 3 |
|
14040,00 |
|
4 Summe
(4) der Folgekosten 2.10 - 3.11 |
|
16380,00 |
|
5 Einnahmen 1 Gebühreneinnahmen (Benutzungsgebühren)............................................ 2 Sonstige Einnahmen.................................................................................. |
|
.................. .................. |
jeweiliges Fachamt bzw. anforderndes Amt |
Summe 5 |
|
|
|
6 Gegenüberstellung 1 Folgekosten (vergl. Gesamtsumme
Ziffer 4).............................................. 2 Einnahmen (vergl. Gesamtsumme
Ziffer 5)............................................... |
|
.................. .................. |
|
Belastung der
Stadt jährlich |
|
|
|
|
Datum: 02.11.05 IV/66.2 Unterschrift: ................................................................ (Drieschner) |
2. Auszug aus dem Sanierungsentwurf
2.1 Kanaldaten
Kanalart: Regenwasserkanal
Nennweite: DN 400mm,
DN 300mm und DN 250mm
Material: Beton,
Stahl rohre;
Baujahr: 1967
Tiefenlage: bis 1,42m
Grundwasser: nicht vorhanden
Lage der Schächte: im Verkehrsraum
Aufstellung der
Haltungen:
1.
Sanierungsabschnitt (Erneuerung)
A-Schacht |
E-Schacht |
Strschl. |
Straße |
Länge |
DN |
Baujahr |
Zuläufe in Betrieb |
Mittl.Tiefe |
R2262 |
R2258 |
1113 |
Am
Kronengarten |
42,50 |
400 |
1967 |
7 |
1,22 |
R2258 |
R2257 |
1113 |
Am
Kronengarten |
38,00 |
400 |
1967 |
3 |
1,30 |
R2257 |
R2256 |
1113 |
Am
Kronengarten |
33,50 |
400 |
1967 |
4 |
1,32 |
R2255 |
R2254 |
1113 |
Am
Kronengarten |
58,10 |
300 |
1967 |
9 |
1,42 |
Ges. |
Länge |
|
|
172,10 |
|
|
23 |
1,32 |
2.
Sanierungsabschnitt (Inliner/Partiele Sanierung)
A-Schacht |
E-Schacht |
Strschl. |
Straße |
Länge |
DN |
Baujahr |
Zuläufe in Betrieb |
Mittl.Tiefe |
R2256 |
R2255 |
1113 |
Am
Kronengarten |
48,20 |
300 |
1967 |
1 |
Keller |
R2254 |
R2350 |
1113 |
Am
Kronengarten |
6,30 |
250 |
1967 |
0 |
1,03 |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Die Gesamtlänge der
zu sanierenden Kanäle beträgt 226,60 m.
2.2 Auswertung der TV Inspektion
Grundlage dieser Sanierungsplanung ist eine TV-Untersuchung der Firma Drabe einschließlich der dazugehörigen Haltungsberichte und der Videobänder.
Die Auswertung der TV –Inspektion ist in den nachfolgenden zwei Tabellen dargestellt.
Die in den Haltungen aufgeführten Schäden werden gem. Regelwerk M 149 der Abwassertechnischen Vereinigung, ATV, in fünf verschiedene Zustandsklassen eingeteilt. Hierbei werden gesamten Schäden innerhalb einer Haltung betrachtet, wobei der größte Schaden innerhalb einer Haltung die Zustandsklasse darstellt.
Zustandsklasse 0 = Sofortmaßnahme
Zustandsklasse 1 = kurzfristiger Sanierungsbedarf
Zustandsklasse 2 = mittelfristiger Sanierungsbedarf
Zustandsklasse 3 = langfristiger Sanierungsbedarf
Zustandsklasse 4 = kein Handlungsbedarf
4.1 Tabelle 1 Zustandsklassen gem. ATV M 149
Verfahren |
Haltungen |
davon eingeteilt in Zustandsklasse (ATV-M 149) |
||||
|
|
0 |
1 |
2 |
3 |
4 |
Inliner |
1 |
0 |
0 |
0 |
1 |
0 |
Punktuelle Sanierung |
1 |
0 |
0 |
0 |
1 |
0 |
Erneuerung |
4 |
3 |
1 |
|
0 |
0 |
Summe: |
6 |
3 |
1 |
0 |
2 |
0 |
4.2 Festgestellte Schadensarten
Bei der Kanal-TV-Inspektion wurden folgende Schadensarten festgestellt:
- Inkrustrationen
- Muffenversatz
- Unterbögen
- Axialverschiebungen
- Scherbenbildung
- Längsrisse
- Querrisse
- nicht fachgerecht eingebaute Stutzen
- einragende Hindernisse
Finanzielle
Auswirkungen |
Ja |
|
|
Haushaltstelle:
7020.113.9605 |
Bezeichnung:
Sanierung des RW-Kanals Am Kronengarten |
||
Kosten: 234.000,00
€ Folgekosten: 16.380,00 € |
vorgesehen im Vmh |
Haushaltsjahr:
2007 Verpflichtungsermächtigung 2006 |
|
Mittel stehen zur
Verfügung: nein Im Rahmen der
Mittelanmeldung 2006 wurde die Maßnahme in den Haushaltsplan eingebracht. |
|||
Finanzierung: Verpflichtungsermächtigung 2006 -
234.000,00 € Ansatz 2007
-
- 234.000,00 € |
Sichtvermerk
Kämmerer |
||