Beschlussvorschlag:
Der Rat entsendet auf Antrag der Fraktion Allianz für Hilden
in den
Hauptausschuss
als Vertreter für
Rm Ernst Kalversberg Oliver Kohl (Rm)
(anstelle von Kerstin Knott)
in den
Ausschuss für Kultur und Heimatpflege
als 1. stellv.
beratendes Mitglied die sachkundige Bürgerin
Kerstin Knott
(anstelle des Ratsmitgliedes Kerstin Knott)
in den
Jugendhilfeausschuss gemäß § 4 Abs. 3 der Satzung für das Amt für Jugend,
Schule und Sport Hilden
als beratendes
Mitglied Heike Richarz (sB)
(anstelle von Oliver Kohl)
als 1. stellv.
beratendes Mitglied Oliver Kohl (Rm)
(anstelle von Sebastian Nolte (sB))
in den Paten-
und Partnerschaftsausschuss
als beratendes
Mitglied Birgit Behner (sB)
(anstelle von Sebastian Nolte (sB))
als 1. stellv.
beratendes Mitglied Oliver Kohl (Rm)
(anstelle des sachkundigen
Bürgers Oliver Kohl)
in den
Ausschuss für Schule und Sport
als beratendes
Mitglied Jerome Knott (sB)
(anstelle von Oliver Kohl (Rm))
als 1. stellv.
beratenden Mitglied Oliver Kohl (Rm)
(anstelle von Jerome Knott (sB))
in den
Sozialausschuss
als 1.
stellvertretendes beratendes Mitglied Heike Richarz (sB)
(anstelle von Oliver Kohl (Rm))
in den
Wirtschafts- und Wohnungsbauförderungsausschuss
als 1. stellv.
beratendes Mitglied Kerstin Knott (sB)
(anstelle des
Ratsmitgliedes Kerstin Knott)
in den
Aufsichtsrat der Grundstücksgesellschaft Stadtwerke Hilden GmbH
als beratendes
Mitglied Kerstin Knott (sB)
(anstelle des
Ratsmitgliedes Kerstin Knott)
in den
Aufsichtsrat der Infrastrukturgesellschaft Hilden mbH
als beratendes
Mitglied Kerstin Knott (sB)
(anstelle des Ratsmitgliedes Kerstin Knott)
in den
Aufsichtsrat Verkehrsgesellschaft Hilden mbH
als beratendes
Mitglied Oliver Kohl (Rm)
(anstelle von Oliver Kohl (sB))
in den Aufsichtsrat
der Stadtmarketing GmbH
als ordentliches
Mitglied Kerstin Knott (sB)
(anstelle des Ratsmitgliedes Kerstin Knott)
in den
Integrationsrat
als ordentliches
Mitglied Oliver
Kohl (Rm)
(anstelle von Kerstin Knott)
Erläuterungen und Begründungen:
Die Besetzung/Umbesetzung der Ausschüsse und anderer Gremien ist grundsätzlich Angelegenheit des Rates.
Soweit
stellvertretende Ausschussmitglieder bestellt werden, ist die Reihenfolge der
Vertretung zu regeln. Hierfür kann entweder für jedes Ausschussmitglied ein
namentlich bestimmter Stellvertreter benannt werden, oder es werden für jeden
Ausschuss aufgrund eines entsprechenden Wahlvorschlags der Fraktionen mehrere
Stellvertreter gewählt, die in der Reihenfolge dieses Vorschlags zur Vertretung
berufen sind. Es ist auch möglich, als Stellvertreterregelung die
Ratsmitglieder und sachkundige Bürger in der Reihenfolge der Reserveliste
beschließen zu lassen. Die Reihenfolge ergibt sich aus den jeweiligen
Reservelisten.
Die beantragte Umbesetzung ist gesetzeskonform.
Gem. § 58 Abs. 1 GO NRW i. V. m. § 40 Abs. 2 GO NRW stimmt der Bürgermeister nicht mit.
gez.
Dr. Claus Pommer
Bürgermeister