Betreff
Antrag der AfD-Fraktion zum Haushalt 2022: Auflösung der Stadtmarketing Hilden GmbH
Vorlage
WP 20-25 SV 20/068
Art
Antragsvorlage

Erläuterungen zum Antrag:

 

Die Stadtmarketing GmbH wird den damals in sie gesetzten Erwartungen einer Professionalisierung des städtischen Marketings nicht gerecht. Seither sind nur wenige dem Marketing zuzurechnende Aktivitäten zu verzeichnen. Es fehlt sowohl an einem Konzept als auch einem Ziel. Meist werden nur zusammenhanglos Veranstaltungen aneinandergereiht, die in ihrer Fülle von der Hildener Bevölkerung fast schon als zu viel wahrgenommen wird. Dabei werden die profitablen Veranstaltungen fremd vergeben und die defizitären Veranstaltungen, wie z.B. Weihnachtsmarkt, werden in eigener Regie wahrgenommen. Zahlreiche Kritikgespräche mit dem Geschäftsführer blieben ergebnislos.

 

Die Marketing GmbH erfordert jährliche Haushaltsmittel von mindestens 250.000 Euro, die in der derzeitigen Haushaltslage nicht weiter hierfür ausgegeben werden sollten. Das Preis-Leistungs-Verhältnis stimmt nicht.

 

Die Aktivitäten der Stadtmarketing GmbH können insbesondere durch die städtische Wirtschaftsförderung in mindestens gleicher Qualität, aber deutlich kostengünstiger erledigt werden. Die städtische Wirtschaftsförderung deckt nach eigenem Bekunden (SV 80/011 vom 22.9.2021) bereits ebenfalls die Aufgabe „Standortmarketing“ ab. Dies könnte nach unserer Ansicht intensiviert werden.


Antragstext:

 

Der Rat möge nach Vorberatung im Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen beschließen:

Die Stadtmarketing GmbH wird ersatzlos aufgelöst. Die Verwaltung wird beauftragt, alle hierzu erforderlichen Schritte vorzunehmen.


Stellungnahme der Verwaltung:

 

Die Aufgabe Stadtmarketing ist in den Kommunen mit Blick auf die daraus erwachsenden Vorteile für die Gewerbetreibenden aber auch für Bürgerinnen und Bürger zunächst als Standardaufgabe darzustellen. Die Kommunen können die Organisation der Aufgabenerledigung sowie Ziele, Umfang und Inhalt der Marketing-Strategie innerhalb der allgemeinen Regeln zur Wirtschaftlichkeit und Rechtmäßigkeit festlegen.

 

Die Stadt Hilden hat die Aufgabe des Stadtmarketing mit der Zielsetzung „Steigerung der Attraktivität und des Images der Stadt Hilden“, der „Zuschussverteilung im Sinne der Wirtschaftsförderung“ und der „Förderung des Fremdenverkehrs“ in der Rechtsform einer GmbH ausgegliedert. Dabei ist die Stadt Hilden zu 51 % an der Stadtmarketing Hilden GmbH beteiligt. Die anderen Gesellschaftsanteile hält der Stadtmarketing Hilden e.V..

 

Der Antrag schlägt vor, die Stadtmarketing Hilden GmbH aufzulösen und die ausgegliederten Aufgaben bei der Stadt Hilden weiterzuführen und verweist auf Schnittmengen zu den Aufgaben der Organisationseinheit „Wirtschaftsförderung“ und damit verbundenen Synergiepotentiale bei der Aufgabenerledigung aus einer Hand.

 

Formal könnte die Stadt Hilden den Gesellschaftsvertrag mit einer Frist von 2 Jahren vor Ablauf der aktuellen Gültigkeit bis 31.12.2024 kündigen. Weiter könnte die Gesellschaft im Einvernehmen mit dem Mitgesellschafter kurzfristiger liquidiert werden.

 

Die Verwaltung schlägt vor, die Strategie und die Maßnahmen der Stadtmarketing Hilden GmbH zu modernisieren, die Kooperation mit dem Stadtmarketing Hilden e.V. aber fortzusetzen. Dabei sollen auch andere Aufgabenstellungen und Marketing-Offensiven berücksichtigt und erprobt werden und die Aufgabenstellung überschneidungsfrei gegenüber der Wirtschaftsförderung abgegrenzt werden. Die bisherige Festbetragsfinanzierung soll auf eine variable Finanzierung auf der Grundlage des Wirtschaftsplanes umgestellt werden. Hierzu sieht der Entwurf des Haushaltsplanes 2022 einen Betrag für Kapitaleinzahlungen in einem Volumen von 200.000 € vor.

Die Neuausrichtung und Modernisierung der Aufgabe „Stadtmarketing“  
sollte laufend validiert werden und der Mitteleinsatz an die Erfolge des Stadtmarketing angepasst werden.

 

Die Verwaltung schlägt daher vor, den Antrag abzulehnen, die Kapitaleinzahlungen aber zukünftig variabel an der Aufgabenplanung und den wirtschaftlichen Erfolgen der Gesellschaft auszurichten.

 

Bei Zustimmung zum Antrag würde der Haushaltsplan zunächst um 200.000 € entlastet. Die Mehraufwendungen bei der Wirtschaftsförderung zur Fortführung der Aufgaben wären gesondert zu beziffern.

 

gez.

Dr. Claus Pommer

 

 

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