Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt
Hilden beschließt nach Vorberatung im Ausschuss für Finanzen und Beteiligung
die als Anlage 2 beigefügte 4. Nachtragssatzung zur Verwaltungsgebührensatzung
der Stadt Hilden vom 18.10.2001.
Erläuterungen und Begründungen:
Zuletzt wurde die
Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Hilden in ihrem 3. Nachtrag am 17.12.2015
angepasst. Um Aktualität und Haushaltskonsolidierung zu gewährleisten, wurden
alle Ämter der Stadtverwaltung Hilden um Überprüfung der aktuellen
Verwaltungsgebührensatzung gebeten. Etwaige Änderungswünsche hinsichtlich
Anpassungen und Neufassungen von Tarifen wurden erbeten. Parallel wurde die
letzte Fassung der Musterverwaltungsgebührensatzung des Städte- und
Gemeindebundes NRW (Mustersatzung) zum Abgleich mit den in Hilden bestehenden
Tarifen zu Rate gezogen. Zusätzlich wurde eine umfassende Recherche der
Verwaltungsgebührensatzungen der Nachbarstädte im Kreisgebiet Mettmann
durchgeführt (Erkrath, Haan, Heiligenhaus, Langenfeld, Mettmann, Monheim,
Ratingen, Velbert, Wülfrath). Alsdann wurden auf Grundlage der Ergebnisse
dieser Abgleiche sowie der Rückmeldungen aus den Ämtern neue Gebührenvorschläge
ermittelt und in den vorliegenden Entwurf (Anlage 1) eingepflegt.
Es wird mit jährlichen Mehreinnahmen gerechnet, die von den Fachämtern
bei unterschiedlichen Budgets vereinnahmt werden. Die erwartbaren Mehreinnahmen
pro Inanspruchnahme einer Leistung nach der Verwaltungsgebührensatzung werden
in Klammern, gerundet auf ganze Prozent, am Ende einer jeden vorgeschlagenen
Tarifanpassung in den Erläuterungen dieser Vorlage vermerkt.
Zur ausführlichen
Erläuterung nachfolgende Ausführungen:
Tarif-Nr. 1 - Vervielfältigungen und Auszüge
a)
Fotokopien und
Ausdrucke bis zum Format DIN A4 für jede Seite
bisher: 0,10 €,
Vorschlag: für die ersten 10 Seiten jeweils
0,70 € (+ 600 %), ab der 11. Seite 0,40 € (+ 300 %)
b)
größere Formate
als DIN A4 für jede Seite
bisher: 0,30 €,
Vorschlag: 0,90 € (+
200 %)
c)
Farbkopien und
-ausdrucke im Format A4 für jede Seite
bisher: 0,50 €,
Vorschlag: 1,20 €
(+ 140 %)
d) Für individuell zusammengestellte Auszüge aus
Schriftstücken oder Dateien wird eine Gebühr nach dem Zeitaufwand erhoben, der
bei durchschnittlicher Arbeitsleistung zur Herstellung benötigt wird. Die
Gebühr beträgt je angefangene Viertelstunde
bisher: 10,00 €,
Vorschlag: 11,00 €
(+ 10 %)
bisher: Die Gebühren nach den Tarif-Nr. 1
a), 1 b) und 1 c) werden erst erhoben, wenn die Gebühren insgesamt eine Höhe
von 2 € übersteigen.
Vorschlag: entfällt zukünftig
Die Verwaltung schlägt im Rahmen der Tarif-Nr. 1 a) bis c) eine Erhöhung
zumindest auf das Niveau der Mustersatzung vor. Aufgrund des Abgleichs mit den
Verwaltungsgebührensatzungen der Nachbarstädte sowie der Tariflohnerhöhung der
vergangenen Jahre, in Verbindung mit dem personellen Mehraufwand den Tarif- Nr.
1 d) im Vergleich beinhaltet, wird eine Erhöhung der Tarif-Nr. 1 d) um 1 €
vorgeschlagen.
Als Service für die Bürgerinnen und Bürger sind weiterhin in der
Bücherei und im Foyer des Rathauses Münzkopierer aufgestellt, an denen in
Selbstbedienung Kopien für 0,20 € (bisher 0,10 €) angefertigt werden können.
Aufgrund vorgeschlagener Erhöhung der Tarif-Nr.1 wird weiter
vorgeschlagen, den Schwellenwert für Gebührenerhebung nach den Tarif-Nr. 1 a),
b) und c) ab einer Gebühr in Höhe von 2,00 € ersatzlos zu streichen.
Tarif-Nr. 2 - Beglaubigungen und Zeugnisse
a)
Beglaubigungen von
Unterschriften oder Handzeichen
bisher: 2,50 €,
Vorschlag: 3,00 € (+ 20 %)
b)
Beglaubigungen von Abschriften, Auszügen,
Ablichtungen, Zeichnungen, Plänen
bisher je Seite
3,00 €,
Vorschlag: bis zu
fünf Seiten je Seite 4,00 € (+ 33 %), für jede weitere Seite zzgl. 1,00 € (+ 67
%)
Aufgrund der
Rückmeldung aus Amt 32, sowie im Abgleich mit den Nachbarstädten und der
Mustersatzung, wird eine Gebührenerhöhung bei a) um 0,50 € vorgeschlagen. Für
b) wird aus selbigem Grund eine gestaffelte Erhöhung um je 1 € für die ersten
fünf Seiten vorgeschlagen sowie eine zusätzliche Erhöhung um 1 € ab der
sechsten Seite.
Tarif-Nr. 3 - Genehmigungen, Erlaubnisse, Bescheide,
Ausnahmebewilligungen und Bescheinigungen, soweit nicht eine andere Gebühr oder
Gebührenfreiheit vorgeschrieben ist
bisher: 24,00 € je angefangene Stunde,
Vorschlag: 25,00 € je angefangene halbe
Stunde (+ 4 %)
Die Verwaltung
schlägt aufgrund der allgemeinen Kostensteigerung durch Tariferhöhungen sowie
steigender Energie- und Materialkosten eine Erhöhung um 1 € vor. Ein
Quervergleich zu den Gebührensatzungen der Nachbarstädte wurde angestellt. Die
vorgeschlagene Erhöhung erscheint in diesem Kontext angemessen und ist zu
empfehlen.
Für die Tarif-Nr.
4 wird durch das zuständige Fachamt hinsichtlich einer angepassten Gebühren-
festsetzung eine
Unterteilung in zwei Leistungen a) (die vorherige Leistung der Tarif-Nr. 4) und
b) (eine neue Leistung innerhalb der Tarif-Nr. 4) vorgeschlagen:
Tarif-Nr. 4 - Erteilung
von Vorrangeinräumungen und Löschungsbewilligungen (einschl.
Zweitausfertigungen), Freigabeerklärungen und sonstige Erklärungen für das
Grundbuch (z.B. Bescheinigung zum
Nichtbestehen/zur Nichtausübung eines Vorkaufsrechts nach § 28 Abs. 1 Satz
3 Baugesetzbuch) je angefangene halbe Stunde
bisher: 25,00 €
Vorschlag:
a) Bescheinigung zum Nichtbestehen/zur Nichtausübung
eines Vorkaufsrechts nach § 28 Abs. 1 Satz 3 Baugesetzbuch: 50,00 € (100 %)
b) Erteilung von sonstigen Erklärungen für das
Grundbuchamt je angefangene halbe Stunde 25,00 € (neu)
Tarif-Nr. 5 - Erteilung
der Genehmigung nach der Verordnung über das Verbot der Zweckentfremdung von
Wohnraum
a)
Erteilung im privaten Interesse je Wohnung
bisher: 100,00 €
b)
Erteilung im öffentlichen Interesse je Wohnung
bisher: 40,00 €
Eine Erhöhung wird nicht vorgeschlagen. Es
gibt zu dieser Tarifnummer keine Vergleichswerte zur Mustersatzung sowie zu den
Vergleichsstädten. Gleichzeitig wurden keine Vorschläge zur Erhöhung angezeigt.
Tarif-Nr. 6 - Einfache Bescheinigung über das
Weiterbestehen eines Gewerbes
bisher: 10,00 €
Eine Erhöhung wird nicht vorgeschlagen. Es gibt zu dieser Tarifnummer
keine Vergleichswerte zur Mustersatzung sowie zu den Vergleichsstädten. Gleichzeitig
wurden keine Vorschläge zur Erhöhung angezeigt.
Tarif-Nr. 7 - Erteilung von Zweitausfertigungen von
Bescheiden, Bescheinigungen etc.,
soweit nicht eine andere Gebühr vorgeschrieben
ist. Die Gebühr wird nur erhoben, wenn eine Übersendung in Papierform erfolgt.
bisher: 3,00 €;
Eine Erhöhung wird nicht vorgeschlagen.
Tarif-Nr. 8 - Ersatz für
verlorene oder unbrauchbar gewordene Hundesteuermarken
bisher:
5,00 €
Vorschlag:
7,50 € (+ 50 %)
Unter
Berücksichtigung der tatsächlichen Sachkosten für die Hundemarke sowie der
anfallenden Porto- und Personalkosten schlägt die Verwaltung eine Erhöhung um
2,50 € vor.
Tarif-Nr. 9 - Ersatz für
verlorene oder unbrauchbar gewordene Müllplaketten
bisher: 1,50 €
Vorschlag: 5,00 Euro (+
233 %)
Eine Anpassung der Gebühr sollte unter
Berücksichtigung der tatsächlichen Sachkosten für die Müllplakette
sowie der anfallenden Porto- und Personalkosten auf 5,00 € erfolgen. Die
bisherige Gebühr ist nicht kostendeckend. Darüber hinaus ist weiter der „Regelungscharakter“
dieser Gebühr zu berücksichtigen,
damit die Bürgerinnen und Bürger mit den Müllplaketten sorgfältig umgehen.
Tarif-Nr. 10 - Feststellung aus Konten und Akten
je angefangene halbe Stunde
bisher: 24,00 €
Vorschlag: 25,00 € (+ 4
%)
Die Verwaltung schlägt aufgrund der allgemeinen Kostensteigerung durch
Tariferhöhungen sowie steigender Energie- und Materialkosten eine Erhöhung um 1
€ vor. Ein Quervergleich zu den Gebührensatzungen unserer Nachbarstädte wurde
angestellt. Die vorgeschlagene Erhöhung erscheint in diesem Kontext angemessen
und ist zu empfehlen. Darüber hinaus
wird zur Steigerung der inhaltlichen Verständlichkeit der Tarifnummer die
zusätzliche Erläuterung vorgeschlagen:
Feststellung aus
Konten und Akten,
Vorschlag (ergänzt
um): sofern hierfür händisch Auszüge
durch Abschriften, Kopien oder ähnliches angefertigt werden müssen.
Hintergrund ist, dass die vorliegende Tarifnummer im Zeitalter digitaler
Bearbeitungsmöglichkeiten in der jüngeren Vergangenheit zu Missverständnisse
führen konnte.
Tarif-Nr. 11 - Genehmigung und Überwachung von Arbeiten, die
für Rechnung Dritter von Unternehmen an Straßen, Plätzen, Kanälen und sonstigen
Anlagen ausgeführt werden
je angefangene
halbe Stunde
bisher: 24,00 €
Vorschlag: 25,00 €
(+ 4 %)
Die Verwaltung
schlägt aufgrund der allgemeinen Kostensteigerung durch Tariferhöhungen sowie
steigender Energie- und Materialkosten eine Erhöhung um 1 € vor. Ein
Quervergleich zu den Gebührensatzungen unserer Nachbarstädte wurde angestellt.
Die vorgeschlagene Erhöhung erscheint in diesem Kontext angemessen und ist zu
empfehlen.
Tarif-Nr. 12 - Feststellungen,
Besichtigungen, Gutachten, Bauleitungen, Auszüge, technische Arbeiten, und zwar
für:
a) Büroarbeiten je angefangene halbe Stunde
bisher: 24,00 €
Vorschlag: 25,00 €
(+ 4 %)
b) Außenarbeiten
je angefangene halbe Stunde
bisher: 24,00 €
Vorschlag: 25,00 €
(+ 4 %)
c) Gehilfenstunden zur Vorhaltung und
Beförderung von Geräten
je angefangene
halbe Stunde
bisher: 19,00 €
Vorschlag: 20,00 €
(+ 5 %)
Die Verwaltung schlägt aufgrund der allgemeinen Kostensteigerung durch
Tariferhöhungen sowie steigender Energie- und Materialkosten eine Erhöhung um 1
€ vor. Ein Quervergleich zu den Gebührensatzungen unserer Nachbarstädte wurde
angestellt. Die vorgeschlagene Erhöhung erscheint in diesem Kontext angemessen
und ist zu empfehlen.
Aufgrund steigender Nachfragen im Rahmen der allgemeinen Bauberatung
werden vermehrt Anfragen an das SG Bauaufsicht gerichtet, die einen längeren
Prüfungsaufwand beinhalten. Für die Beantwortung von Anfragen, für die sich ein
Prüfaufwand von mehr als einer halben Stunde ergibt, wird zur Lenkung der
Eingänge und im Hinblick auf die Haushaltskonsolidierung die Einführung einer
neuen Tarif-Nr. 13 vorgeschlagen. Die Nummerierung der nachfolgenden Tarif-Nr.
wird entsprechend fortlaufender Nummerierung angepasst.
Vorschlag:
Tarif-Nr. 13 (neu) - Allgemeine Bauberatung
Für
unter 30 Minuten gebührenfreie Serviceleistung
Ab
30 Minuten je angefangene halbe Stunde 25,00 €
Tarif-Nr.
14 - Abgabe von Leistungsverzeichnissen bei öffentlichen Ausschreibungen
a) je
DIN-A4-Kopie
bisher:
0,35 €
Vorschlag:
0,70 € (+ 100 %)
b) für Lichtpausen und Plots Gebühren gemäß
Tarif-Nr. 15. a) bis e)
Der sich ergebende
Betrag wird auf volle Euro gerundet.
Bei postalischer
Versendung zuzüglich Portokosten.
Es wird vorgeschlagen, im Sinne der Einheitlichkeit, die Höhe der Gebühr
von Tarif-Nr. 14 a) an das Niveau der vorgeschlagenen Änderung der Tarif-Nr. 1
a) anzugleichen. Für Tarif-Nr. 14 b entfallen zukünftig die Lichtpausen. Es
wird vorgeschlagen an dieser Stelle die Gebühren für Plots, in Tarif-Nr. 15,
durch Scans von technischen Plänen zu ergänzen. Damit verbunden werden neue
angepasste Gebühren für Plots und neu einzuführende Gebühren für Scans in
Tarif-Nr. 15 vorgeschlagen.
Tarif-Nr. 15 - bisher:
Lichtpausen und Plots
Vorschlag:
Plots und Scans von technischen Plänen
Vorschlag:
Plots
a)
DIN A 4
bisher: 7,00 €
Vorschlag: 8,50 € (21 %)
b)
DIN A 3
bisher: 8,50 €
Vorschlag: 10,00 € (18 %)
c)
DIN A 2
bisher: 10,50 €
Vorschlag: 12,00 € (14 %)
d)
DIN A 1
bisher: 12,50 €
Vorschlag: 14,00 € (12 %)
e)
DIN A 0
bisher: 14,50 €
Vorschlag: 16,00 €
(10 %)
Vorschlag Scans
(neu)
je Blatt (Farbe
oder S/W) bis DIN A3 2,50 €, DIN A2 bis DIN A0 5,00 €
bisher:
Für transparente Lichtpausen und farbige Ausdrucke per Plotter wird jeweils die
doppelte Gebühr erhoben.
Vorschlag:
entfällt zukünftig
Den Zusatz hinsichtlich transparenter Lichtpausen und farbiger Ausdrucke
wird vorgeschlagen ersatzlos zu streichen, da das Angebot nicht mehr existiert.
Tarif-Nr. 16 - Anfertigung
von Abschriften und Auszügen aus
Archivgut, Übertragungen in moderne Schrift und Übersetzungen, je angefangene
halbe Stunde
bisher: 24,00 €
Vorschlag: 25,00 € (+ 4
%)
Die Verwaltung
schlägt aufgrund der allgemeinen Kostensteigerung durch Tariferhöhungen sowie
steigender Energie- und Materialkosten eine Erhöhung um 1 € vor. Ein
Quervergleich zu den Gebührensatzungen unserer Nachbarstädte wurde angestellt.
Die vorgeschlagene Erhöhung erscheint in diesem Kontext angemessen und ist zu
empfehlen.
Tarif-Nr. 17 - Amtsblatt
der Stadt Hilden
im Abonnement (12 Monate) – zuzüglich Versandkosten
bisher: 20,00 €
Eine Erhöhung der Gebühr sollte nicht erwogen werden. Vielmehr wird
davon ausgegangen, dass die Zahl der Abonnenten noch weiter als bisher zurückgehen
wird, da die Amtsblätter über die städtische Homepage abrufbar sind.
Tarif-Nr. 18 - Bereitstellung von Dateien per Email oder
Datenträger
bisher: je
10 Minuten 8,00 €
Die Verwaltung
schlägt vor, die Gebührenhöhe und den Zeittakt nach den Empfehlungen der Mustersatzung
unverändert bestehen zu lassen.
Tarif-Nr. 19 - Laminieren von Dokumenten, die durch die
Stadt Hilden ausgestellt wurden
a) DIN
A4
bisher:
1,00 €; Mustersatzung: keine Gebühr
festgelegt
b) DIN A6
bisher:
0,50 €; Mustersatzung: keine Gebühr festgelegt
Eine Änderung sollte nach Auffassung der Verwaltung nicht erfolgen.
Tarif-Nr. 20 - Vergabe von Hausnummern außerhalb eines
Baugenehmigungsverfahrens bisher: 34,00 €
Vorschlag: 40,00 € (+ 18
%)
Zur Kostendeckung wird eine Erhöhung der Tarif-Nr. 20 vorgeschlagen.
Tarif-Nr. 21 - Auszug aus dem Höhenverzeichnis
bisher: 12,00 €
Eine Änderung sollte nicht erfolgen.
Tarif-Nr. 22 - Gestattungen im Straßenraum/Grünanlagen Gebühr
für die Bearbeitung und Ausfertigung eines Vertrages
je angefangener 30
Minuten Arbeitszeit eines an der Bearbeitung beteiligten Sachbearbeiters
bisher: 24,00 €,
Mindestgebühr 48,00 €
Vorschlag: 25,00 €,
Mindestgebühr 50,00 € (+ 4 %)
Die Verwaltung
schlägt aufgrund der allgemeinen Kostensteigerung durch Tariferhöhungen sowie
steigender Energie- und Materialkosten eine Erhöhung um einen bzw. zwei Euro
vor.
Tarif-Nr. 23 - Telekommunikationsgesetz
Gebühr für Bearbeitung und Ausfertigung
einer Zustimmungserklärung bzw. eines Vertrages
je angefangener 30 Minuten Arbeitszeit eines
an der Bearbeitung beteiligten Sachbearbeiters
bisher: 24,00 €,
Mindestgebühr 48,00 €
Vorschlag: 25,00 €,
Mindestgebühr 50,00 € (+ 4 %)
Die Verwaltung
schlägt aufgrund der allgemeinen Kostensteigerung durch Tariferhöhungen sowie
steigender Energie- und Materialkosten eine Erhöhung um einen bzw. zwei Euro
vor.
Tarif-Nr. 24 - Bearbeitung von Erschließungs- und anderen
städtebaulichen Verträgen sowie von Durchführungsverträgen zu einem
vorhabenbezogenen Bebauungsplan
-
für die ersten
150.000 € der Baukosten sämtlicher öffentliche Erschließungsanlagen des
Vertragsgebietes
bisher: 5% der Baukosten
-
für die weiteren
600.000 €
bisher: 3% der Baukosten
-
für den 750.000 €
übersteigenden Teil
bisher: 1% der Baukosten
Für Tarif-Nr. 24
werden keine Änderungen vorgeschlagen.
Als Anlage 1 ist
der Text der neuen Satzung beigefügt.
gez. Dr. Claus
Pommer
Bürgermeister
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer
/ -bezeichnung |
|
|
||||
Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
|
|
||||
Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
(hier ankreuzen) |
||
|
||||||
Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
||||||
Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
||
|
diverse |
|
|
|
||
|
|
|
|
|
||
|
|
|
|
|
||
Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
||||||
Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
||
|
diverse |
|
|
|
||
|
|
|
|
|
||
Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
||||||
Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
||
|
|
|
|
|
||
|
|
|
|
|
||
|
|
|
|
|
||
Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
||||
Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
|
|||||
Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
||||
Finanzierung/Vermerk
Kämmerer |
||||||