Erstellung einer Machbarkeitsstudie zu Radschnellverbindungen aus dem Hildener Süden und Norden in die Stadtmitte
Erläuterungen zum
Antrag:
Die Machbarkeitsstudie wäre eine wichtige Zusatzleistung zur Maßnahme des Mobilitätskonzeptes.
Antragstext:
Machbarkeitsstudie der Radschnellverbindungen vom Hildener
Süden (Richrather Straße) zur Stadtmitte und von der Stadtmitte in den Hildener
Norden (Gerresheimer Straße).
Straße).
Dabei soll untersucht werden, in welcher Ausführung die beiden genannten
Verbindungen zu sicheren Radverkehrsverbindungen ausgebaut werden können.
Wichtig hierbei ist, dass alle Verkehrsteilnehmer ihre Berücksichtigung finden.
Bereitstellung von 15.000 EUR in 2022 und 15.000 EUR in 2023
Stellungnahme der
Verwaltung:
Die Verwaltung empfiehlt, die Machbarkeitsstudien zur konkreten Umsetzung von Radvorrangrouten im Hauptverkehrsstraßennetz in die Prüfung von Maßnahmenvorschlägen im Rahmen der Erarbeitung des Mobilitätskonzeptes einzubinden.
Für eine Machbarkeitsstudie sind bisher keine Finanzmittel im Entwurf des Haushaltes enthalten. Zur Durchführung der Machbarkeitsstudie müssten deshalb entsprechende Mittel im Rahmen der Aufstellung des Haushaltes - insbesondere in der mittelfristigen Finanzplanung - zur Verfügung gestellt werden.
Die Höhe der tatsächlich erforderlichen Mittel kann jedoch erst auf der Grundlage weiterführender Erkenntnisse ermittelt werden. Um dennoch die finanziellen Auswirkungen zu verdeutlichen, sind die vom Antragsteller beantragten Finanzmittel in der Tabelle - jedoch anders als beantragt - in den Jahren 2023 und 2024 dargestellt worden.
Begründung:
Aus Sicht der Verwaltung ist die Einrichtung von schnellen Radverbindungen zu befürworten.
Jedoch sieht bisher weder das Radverkehrskonzept des
Kreises Mettmann (Vorstellung im Stadtentwicklungsausschuss am 05.05.2021 - WP
20-25 SV 61/027) noch das Integrierte Regionale Mobilitätskonzept (Vorstellung
im Stadtentwicklungsausschuss am 17.03.2021 - WP 20-25 SV 61/056) die
Einrichtung einer „Radschnellverbindung“ gemäß den technischen Regelwerken in
Hilden vor.
Die Verwaltung geht davon deshalb aus, dass die Antragstellerin die am
05.05.2021 vorgestellten schnellen regionalen Verbindungen im Vorrangroutennetz
und im Basisroutennetz mit „Radschnellverbindungen“ bezeichnet hat. Um die
Unterschiede deutlich zu machen, wird dieser Sitzungsvorlage ein Auszug aus der
Präsentation zum Radverkehrskonzept des Kreises beigefügt, die am 05.05.2021
der Diskussion zugrunde lag.
Grundlage für eine zielführende Machbarkeitsstudie ist die Analyse der Rahmenbedingungen und das Vorliegen einer städtischen Konzeption für den innerörtlichen Radverkehr, um das lokale Radverkehrsnetz mit den überörtlichen Radverkehrsnetzen in Einklang zu bringen.
Bevor eine Machbarkeitsstudie beauftragt wird, sollte geklärt sein, welche Art von „Radschnellverbindung“ die beste Wirkung für die Förderung des Fahrradverkehrs bzw. die größte Akzeptanz hinsichtlich ihrer Rahmenbedingungen und Kosten hat und damit als Maßnahme zur Förderung des Fahrradverkehrs geeignet ist.
Denn hierzu gibt es verschiedene grundlegende Konzepte, die jeweils mit unterschiedlichen Randbedingungen, Platzbedürfnissen, Regelerfordernissen u.ä. verbunden sind. Auch an dieser Stelle wird auf den beigefügten Auszug aus der Präsentation verwiesen, in der die räumlichen Standards von innerörtlichen Radwegen dargestellt sind.
Die Entwicklung der Grundlagen für eine Vertiefung der verkehrlichen Konzeption im Rahmen einer Machbarkeitsstudie sind Bestandteil des Mobilitätskonzeptes.
Im Rahmen des zurzeit in Arbeit befindlichen Mobilitätskonzeptes für Hilden werden im Laufe des Jahres 2022 zunächst das Leitbild und die Handlungsfelder diskutiert. Ein politischer Beschluss über die Handlungsfelder des Mobilitätskonzeptes ist nach derzeitigem Ablaufplan im zweiten oder dritten Quartal 2022 vorgesehen.
Anschließend werden zu den Handlungsfeldern Maßnahmenvorschläge ausgearbeitet. Für diesen Bearbeitungsschritt liegen dann die erforderlichen Erkenntnisse vor, um „Radschnellverbindungen“ im lokalen und regionalen Netz vertieft zu betrachten.
Die Durchführung einer Machbarkeitsstudie wäre daher aus heutiger Sicht der Verwaltung im Jahr 2023 möglich.
Die erforderlichen Mittel für eine Machbarkeitsstudie sind derzeit jedoch ohne Marktrecherche nicht zu beziffern. Aufgrund der Kürze der Bearbeitungszeit zur Erstellung dieser Sitzungsvorlage kann eine zielgerichtete Marktrecherche nicht durchgeführt werden. Um dennoch die finanziellen Auswirkungen zu verdeutlichen, sind die vom Antragsteller beantragten Finanzmittel in der Tabelle aufgenommen worden, jedoch auf die Jahre 2023 und 2024 verschoben.
Gez.
Dr. Claus Pommer
Bürgermeister
Klimarelevanz:
Der Beschluss über die Erstellung einer Machbarkeitsstudie zu Radschnellverbindungen hat selbst keine Klimarelevanz.
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer
/ -bezeichnung |
120104
Verkehrsentwicklungsplanung |
|||||
Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
|
|
||||
Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
(hier ankreuzen) |
||
|
||||||
Folgende Mittel sind im
Haushaltsplanentwurf 2022 veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
||||||
Haushaltsjahr |
Produkt |
Zeile |
Bezeichnung |
Betrag € |
||
2022 |
120104 |
13 |
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen |
90.000 |
||
2023 |
50.000 |
|||||
2024 |
50.000 |
|||||
2025 |
20.000 |
|||||
|
|
|
|
|
||
Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
||||||
Haushaltsjahr |
Produkt |
Zeile |
Bezeichnung |
Betrag € |
||
2022 |
120104 |
13 |
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen |
100.000 |
||
2023 |
65.000 |
|||||
2024 |
65.000 |
|||||
2025 |
20.000 |
|||||
Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
||||||
Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
||
|
|
|
|
|
||
|
|
|
|
|
||
|
|
|
|
|
||
Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
||||
Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
|
|||||
Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
||||
Finanzierung/Vermerk
Kämmerer Bei Zustimmung zu dem Antrag der FDP-Fraktion würde sich eine langfristige Verschlechterung der Haushaltssituation ergeben. Die Finanzierung wäre nach aktuellen Planungen nur durch eine zusätzliche Kreditaufnahme möglich. Gez. Franke |
||||||