Erstellung eines Verkehrsmodells als Zusatzmodul zum Mobilitätskonzept (Untersuchung des Durchgangsverkehrs)
Erläuterungen zum
Antrag:
Eine ganzheitliche Betrachtungsweise und
Untersuchung des Durchgangsverkehrs ist für die Bestandsaufnahme sowie die
Ableitung späterer Maßnahmen für die Hildener Mobilität elementar wichtig. Es
sollten alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden, um im Hildener Stadtgebiet mehr
Raum für Radfahrer und Fußgänger zu schaffen. Die letzte Untersuchung des
Durchgangsverkehrs liegt 20 Jahre zurück. Die daraus resultierenden Zahlen sind
aktuell nicht mehr anwendbar. Da das Mobilitätskonzept eine Projekt für Hildens
Zukunft bedeutet, müssen alle notwendigen Analysedaten zusammengetragen werden,
um später die richtigen Maßnahmen zielgesetzt umsetzen zu können.
Wir gestalten Verkehrsoptimierungen für die nächsten 10 bis 50 Jahre.
Antragstext:
Erstellung eines Verkehrsmodells als Zusatzmodul zum
Mobilitätskonzept
(Untersuchung des Durchgangsverkehrs):
Bereitstellung von 20.000 Euro in 2022 und 20.000 Euro in 2023
Stellungnahme der
Verwaltung:
Die Verwaltung empfiehlt, die Aufgabenstellung des mit
dem Mobilitätskonzept beauftragten Ingenieurbüros um einen Prüfauftrag über die
Entwicklung eines Verkehrsmodells zu erweitern.
Es ist sinnvoll, die Prüfung im Zusammenhang mit
der Entwicklung der Handlungsfelder des Mobilitätskonzeptes durchzuführen.
Wenn diesem Vorschlag gefolgt würde müssen
zusätzliche finanzielle Mittel für die Abwicklung des Prüfauftrages in Höhe von
geschätzt 10.000 € für das Haushaltsjahr 2022 und die Mittel für die
Erarbeitung des Verkehrsmodells im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung ab
dem Haushaltsjahr 2023 vorgesehen werden. Aufgrund der kurzen Bearbeitungszeit
zum Antrag sind die Kosten für die Erstellung eines Verkehrsmodells sowie für
den dauerhaften Betrieb des Modells gegenwärtig noch nicht abschätzbar. Deshalb
werden die vom Antragsteller genannten 2 x 20.000 € in der mittelfristigen
Finanzplanung für die Jahre 2023 und 2024 dargestellt.
Begründung:
Die Erstellung und die Aufrechterhaltung eines
Verkehrsmodells sind mit erheblichem finanziellen und personellen Aufwand
verbunden. Aussagekräftige Erkenntnisse darüber, ob ein Verkehrsmodell zur
Steuerung und Lenkung des Durchgangsverkehrs überhaupt erforderlich und
zielführend ist,
werden erst im Rahmen der Entwicklung des Mobilitätskonzeptes vorliegen.
Für ein Verkehrsmodell mit der im Antrag
dargelegten Zielrichtung sind umfangreiche
Datengrundlagen und komplexe Verkehrsbeziehungen zu berücksichtigen.
Aus fachlicher Sicht ist es nicht sinnvoll, ein
Verkehrsmodell nur für das Stadtgebiet Hilden zu erstellen, da die im Antrag
angesprochenen gewünschten Aussagen alleine hieraus nicht gewonnen werden
können
Damit, wie im Antrag formuliert, der
Durchgangsverkehr durch Hilden betrachtet werden kann, müsste ein
Verkehrsmodell regional angelegt sein, denn es geht dann um (Kfz-)Verkehre, die
weder ihre Quelle noch ihr Ziel in Hilden haben, Hilden also als „Transitraum“
nutzen. Hierfür müssen die entsprechenden Strukturdaten auch aus den
Nachbarstädten vorliegen. Ohne solche Informationen können Aspekte wie
Verkehrserzeugung, Verkehrsverteilung, Verkehrsaufteilung
(Verkehrsmittelwahl) und Verkehrsumlegung nicht
aussagekräftig berechnet werden. Die Qualität der „Eingangsdaten“ ist für ein
Verkehrsmodell von entscheidender Bedeutung.
Allgemeine Aussagen zu Pendlerzahlen aus und nach
Hilden liegen bereits vor und zeigen die Verknüpfung Hildens mit der Region. Diese
reichen aber für ein Verkehrsmodell nicht aus.
Der Aufbau individueller Verkehrsmodelle für den
Einsatz in lokalen oder regionalen Untersuchungen ist kosten- und
zeitaufwendig. Um ihre Wirksamkeit aufrecht zu erhalten, sind
institutionalisiertes Monitoring und regelmäßige Aktualisierungen unabdingbar.
Dies ist erforderlich, damit die Veränderungen der sozio-demographischen
Strukturdaten der Bevölkerung (Einwohnerzahl, Altersverteilung,
Arbeitsplatzangebot und andere Kenndaten) eingepflegt werden können,
insbesondere auf der Betrachtungsebene einzelner „Verkehrszellen“ des
Planungsgebietes. Um ein existierendes Verkehrsmodell im obigen Sinne aktuell zu
halten und anzuwenden, wird eine dauerhafte personelle Betreuung benötigt.
Für ein prognosefähiges Verkehrsmodell muss auf die
Ermittlungen und Vorschläge des derzeit in Erstellung befindlichen
Mobilitätskonzeptes zurückgegriffen werden können. Diese Vorschläge müssen
entweder Eingang finden in die Grundlageannahmen des Modells oder sind
Gegenstand späterer Untersuchungen/Prognosen. Erst in diesem Zusammenhang
lassen sich auch Zielrichtung und Umfang eines Verkehrsmodells festlegen. Ohne
diese Grundlage können finanzielle und personelle Auswirkungen nicht belastbar
ermittelt werden.
Ob die im Antrag genannten 40.000 €, verteilt auf
zwei Jahre, für die Aufstellung eines Verkehrsmodells ausreichen, lässt sich
ohne ausführliche Marktrecherche nicht sagen.
Ein politischer Beschluss über die Handlungsfelder
des Mobilitätskonzeptes ist nach derzeitigem Ablaufplan im zweiten oder dritten
Quartal 2022
vorgesehen. Die Verwaltung empfiehlt, die Aufgabenstellung des beauftragten
Ingenieurbüros um die Prüfung zu Einsatzmöglichkeiten eines Verkehrsmodells zu
erweitern.
Gez.
Dr. Claus Pommer
Bürgermeister
Klimarelevanz:
Der Beschluss über die Frage, ob ein Verkehrsmodell
für Hilden erstellt werden soll, hat selbst keine Klimarelevanz.
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer
/ -bezeichnung |
120104
Verkehrsentwicklungsplanung |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
(hier ankreuzen) |
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Folgende Mittel sind im Haushaltsplanentwurf
2022 veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Produkt |
Zeile |
Bezeichnung |
Betrag € |
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2022 |
120104 |
13 |
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen |
90.000 |
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2023 |
50.000 |
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2024 |
50.000 |
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2025 |
20.000 |
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Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Produkt |
Zeile |
Bezeichnung |
Betrag € |
||
2022 |
120104 |
13 |
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen |
100.000 |
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2023 |
70.000 |
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2024 |
70.000 |
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2025 |
20.000 |
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Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung/Vermerk
Kämmerer Bei Zustimmung zu dem Antrag der FDP-Fraktion würde sich eine langfristige Verschlechterung der Haushaltssituation ergeben. Die Finanzierung wäre nach aktuellen Planungen nur durch eine zusätzliche Kreditaufnahme möglich. gez. Franke |
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