Betreff
Antrag der FDP-Fraktion vom 10.11.2021:
Erstellung eines Verkehrsmodells als Zusatzmodul zum Mobilitätskonzept (Untersuchung des Durchgangsverkehrs)
Vorlage
WP 20-25 SV 61/058
Aktenzeichen
IV/61.1 Verkehrsentwicklungsplanung
Art
Antragsvorlage

Erläuterungen zum Antrag:

 

Eine ganzheitliche Betrachtungsweise und Untersuchung des Durchgangsverkehrs ist für die Bestandsaufnahme sowie die Ableitung späterer Maßnahmen für die Hildener Mobilität elementar wichtig. Es sollten alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden, um im Hildener Stadtgebiet mehr Raum für Radfahrer und Fußgänger zu schaffen. Die letzte Untersuchung des Durchgangsverkehrs liegt 20 Jahre zurück. Die daraus resultierenden Zahlen sind aktuell nicht mehr anwendbar. Da das Mobilitätskonzept eine Projekt für Hildens Zukunft bedeutet, müssen alle notwendigen Analysedaten zusammengetragen werden, um später die richtigen Maßnahmen zielgesetzt umsetzen zu können.
Wir gestalten Verkehrsoptimierungen für die nächsten 10 bis 50 Jahre.


Antragstext:

 

Erstellung eines Verkehrsmodells als Zusatzmodul zum Mobilitätskonzept
(Untersuchung des Durchgangsverkehrs):

Bereitstellung von 20.000 Euro in 2022 und 20.000 Euro in 2023


Stellungnahme der Verwaltung:

 

Die Verwaltung empfiehlt, die Aufgabenstellung des mit dem Mobilitätskonzept beauftragten Ingenieurbüros um einen Prüfauftrag über die Entwicklung eines Verkehrsmodells zu erweitern. 

Es ist sinnvoll, die Prüfung im Zusammenhang mit der Entwicklung der Handlungsfelder des Mobilitätskonzeptes durchzuführen.

Wenn diesem Vorschlag gefolgt würde müssen zusätzliche finanzielle Mittel für die Abwicklung des Prüfauftrages in Höhe von geschätzt 10.000 € für das Haushaltsjahr 2022 und die Mittel für die Erarbeitung des Verkehrsmodells im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung ab dem Haushaltsjahr 2023 vorgesehen werden. Aufgrund der kurzen Bearbeitungszeit zum Antrag sind die Kosten für die Erstellung eines Verkehrsmodells sowie für den dauerhaften Betrieb des Modells gegenwärtig noch nicht abschätzbar. Deshalb werden die vom Antragsteller genannten 2 x 20.000 € in der mittelfristigen Finanzplanung für die Jahre 2023 und 2024 dargestellt.

Begründung:

Die Erstellung und die Aufrechterhaltung eines Verkehrsmodells sind mit erheblichem finanziellen und personellen Aufwand verbunden. Aussagekräftige Erkenntnisse darüber, ob ein Verkehrsmodell zur Steuerung und Lenkung des Durchgangsverkehrs überhaupt erforderlich und zielführend ist, werden erst im Rahmen der Entwicklung des Mobilitätskonzeptes vorliegen.

Für ein Verkehrsmodell mit der im Antrag dargelegten Zielrichtung sind umfangreiche Datengrundlagen und komplexe Verkehrsbeziehungen zu berücksichtigen.

Aus fachlicher Sicht ist es nicht sinnvoll, ein Verkehrsmodell nur für das Stadtgebiet Hilden zu erstellen, da die im Antrag angesprochenen gewünschten Aussagen alleine hieraus nicht gewonnen werden können

Damit, wie im Antrag formuliert, der Durchgangsverkehr durch Hilden betrachtet werden kann, müsste ein Verkehrsmodell regional angelegt sein, denn es geht dann um (Kfz-)Verkehre, die weder ihre Quelle noch ihr Ziel in Hilden haben, Hilden also als „Transitraum“ nutzen. Hierfür müssen die entsprechenden Strukturdaten auch aus den Nachbarstädten vorliegen. Ohne solche Informationen können Aspekte wie Verkehrserzeugung, Verkehrsverteilung, Verkehrsaufteilung

(Verkehrsmittelwahl) und Verkehrsumlegung nicht aussagekräftig berechnet werden. Die Qualität der „Eingangsdaten“ ist für ein Verkehrsmodell von entscheidender Bedeutung.

Allgemeine Aussagen zu Pendlerzahlen aus und nach Hilden liegen bereits vor und zeigen die Verknüpfung Hildens mit der Region. Diese reichen aber für ein Verkehrsmodell nicht aus.

Der Aufbau individueller Verkehrsmodelle für den Einsatz in lokalen oder regionalen Untersuchungen ist kosten- und zeitaufwendig. Um ihre Wirksamkeit aufrecht zu erhalten, sind institutionalisiertes Monitoring und regelmäßige Aktualisierungen unabdingbar. Dies ist erforderlich, damit die Veränderungen der sozio-demographischen Strukturdaten der Bevölkerung (Einwohnerzahl, Altersverteilung, Arbeitsplatzangebot und andere Kenndaten) eingepflegt werden können, insbesondere auf der Betrachtungsebene einzelner „Verkehrszellen“ des Planungsgebietes. Um ein existierendes Verkehrsmodell im obigen Sinne aktuell zu halten und anzuwenden, wird eine dauerhafte personelle Betreuung benötigt.

Für ein prognosefähiges Verkehrsmodell muss auf die Ermittlungen und Vorschläge des derzeit in Erstellung befindlichen Mobilitätskonzeptes zurückgegriffen werden können. Diese Vorschläge müssen entweder Eingang finden in die Grundlageannahmen des Modells oder sind Gegenstand späterer Untersuchungen/Prognosen. Erst in diesem Zusammenhang lassen sich auch Zielrichtung und Umfang eines Verkehrsmodells festlegen. Ohne diese Grundlage können finanzielle und personelle Auswirkungen nicht belastbar ermittelt werden.

Ob die im Antrag genannten 40.000 €, verteilt auf zwei Jahre, für die Aufstellung eines Verkehrsmodells ausreichen, lässt sich ohne ausführliche Marktrecherche nicht sagen.

Ein politischer Beschluss über die Handlungsfelder des Mobilitätskonzeptes ist nach derzeitigem Ablaufplan im zweiten oder dritten Quartal 2022 vorgesehen. Die Verwaltung empfiehlt, die Aufgabenstellung des beauftragten Ingenieurbüros um die Prüfung zu Einsatzmöglichkeiten eines Verkehrsmodells zu erweitern.

 

Gez.

Dr. Claus Pommer

Bürgermeister

 

 

Klimarelevanz:

 

Der Beschluss über die Frage, ob ein Verkehrsmodell für Hilden erstellt werden soll, hat selbst keine Klimarelevanz.

 


Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

120104 Verkehrsentwicklungsplanung

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

 

Folgende Mittel sind im Haushaltsplanentwurf 2022 veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Produkt

Zeile

Bezeichnung

Betrag €

2022

 

120104

 

13

 

 

Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen

90.000

2023

50.000

2024

50.000

2025

20.000

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Produkt

Zeile

Bezeichnung

Betrag €

2022

 

120104

 

13

 

 

Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen

100.000

2023

70.000

2024

70.000

2025

20.000

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

 

Bei Zustimmung zu dem Antrag der FDP-Fraktion würde sich eine langfristige Verschlechterung der Haushaltssituation ergeben. Die Finanzierung wäre nach aktuellen Planungen nur durch eine zusätzliche Kreditaufnahme möglich.

 

gez. Franke