Geänderter Beschlussvorschlag für den
Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen:
1.
Der Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen beschließt nach
Vorberatung durch den Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz gemäß § 5a Abs.7 der
Zuständigkeitsordnung die nach § 13 KomHVO vorgelegten Unterlagen zum Neubau
des Gärtnerhofes Herderstraße 45 mit ermittelten Gesamtkosten in Höhe 2.370.000
€.
Die Verwaltung
wird beauftragt, die entsprechenden Ansätze in dem Entwurf des Haushaltsplanes
2022ff fortzuschreiben und im Haushalt 2022 aufzunehmen.
bisher
bereitgestellt 2021 350.000
€
Ansatz 2022 1.000.000
€
Ansatz 2022 Verpflichtungsermächtigung 1.020.000 €
Ansatz 2023 1.020.000
€
Gesamtkosten 2.370.000 €
2. Antrag der
Fraktion Bündnis´90/DIE GRÜNEN vom 16.11.2021:
Auf dem geplanten
„Gärtnerhof“/Nordfriedhof wird eine Photovoltaik-Anlage errichtet. Die dafür
benötigten Gelder (rund 100.000 €) werden im Haushalt bereitgestellt.
Stand: 18.11.2021
Zusätzliche
Stellungnahme der Verwaltung:
Am 16.11.2021
stellte die Fraktion Bündnis´90/DIE GRÜNEN folgenden Änderungsantrag (Anlage 8 der
Sitzungsvorlage) zum Verwaltungsvorschlag:
„Antrag:
Auf dem geplanten „Gärtnerhof“/Nordfriedhof wird eine
Photovoltaik-Anlage errichtet. Die dafür benötigten Gelder werden im Haushalt
bereitgestellt.
Begründung:
Die Installation von PV-Anlagen auf Dächern ist ein zentraler Baustein
der Energiewende. In Verbindung mit entsprechenden Speichersystemen und einem
damit einhergehenden hohen Eigenverbrauch stellen PV-Anlagen für die Stadt
bereits mittelfristig eine wirtschaftliche Lösung dar.
Photovoltaik-Anlagen
sollten bei allen städtischen Neubauten obligatorisch sein.“
Die aktuelle Kostenberechnung für die Errichtung der PV-Anlage für den Neubau des Funktionsgebäudes am Weidenweg 3 beläuft sich auf ca. 125.000 € inkl. Planungskosten. Die Dachfläche des Gebäudes am Weidenweg ist ca. 520 qm groß, wobei diese nicht komplett mit Photovoltaik bedeckt wird. Die Dachfläche des Neubaus Gärtnerhof beträgt ca. 280 qm. In Anbetracht der geringeren Fläche ist nach heutiger ersten Einschätzung mit Kosten von ca. 100.000 € brutto inkl. Planungskosten zu rechnen.
Die Planung für
die PV-Anlage müsste noch beauftragt und erstellt werden.
Durch die
Errichtung der PV-Anlage erhöhen sich somit die berechneten Projektkosten um
geschätzt 100.000 € brutto.
Die Anlagen zu der
Kosten- und Folgekostenberechnung sowie die finanziellen Auswirkungen dieser
Sitzungsvorlage wurden gegenüber der SV 26/017 auf Grund der Kurzfristigkeit
des Antrags nicht angepasst.
Im Beschlussvorschlag wird unter Ziffer 1 über den ursprünglichen
Verwaltungsvorschlag aus der SV 26/017 abgestimmt. Unter Ziffer 2 wird separat
über den oben genannten Änderungsantrag und die zusätzliche Bereitstellung der
geschätzten Mittel i. H. v. 100.000 € abgestimmt.
gez.
Dr. Claus Pommer
Stand: 02.11.2021
Erläuterungen und Begründungen:
Bei dem Neubau des Gärtnerhofes handelt sich um ein Betriebsgebäude für die Mitarbeitenden des Sachgebietes Grünpflege im Zentralen Bauhof mit einer Werkstatt, Lagerräumen, Umkleide und Duschen sowie einem Pausenraum mit Küche für ca. 40 Personen.
Der Neubau am Nordfriedhof ist auf einer heute bebauten Fläche vorgesehen. Anstelle eines seit Jahren nicht mehr für Aufenthaltszwecke nutzbaren Gebäudes soll der Neubau zweigeschossig ausgeführt werden, nicht unterkellert und über eine bebaute Grundfläche von 280 qm und ca. 462,00 qm Nutzfläche verfügen.
Die Investition zum Neubau des Gärtnerhofes war bereits auf Grundlage einer nicht mit einer Planung hinterlegten Kostenschätzung in den Haushalt 2020/2021 für das Jahr 2021 aufgenommen worden. Aus diesem zur Verfügung stehenden Budget wurden Mittel zur Deckung von Nachfinanzierungsbedarfe anderer Bauprojekte verwendet, als deutlich wurde, dass das Bauprojekt nicht wie ursprünglich geplant in 2021 in seine Bauphase einsteigen wird.
Mit dieser Sitzungsvorlage werden nun Unterlagen (u.a. aktuelle Kosten- und Folgekostenberechnung) vorgelegt, auf deren Grundlage im Haushalt 2022 zusätzliche Mittel bereitgestellt werden sollen.
Bedarf
Die Mitarbeitenden der Grünpflege sind zurzeit in mehreren Gebäuden am Nordfriedhof und am Hauptfriedhof untergebracht. Das Betriebsgebäude am Hauptfriedhof Kirchhofstr. 61 entspricht nicht den Anforderungen des Arbeitsschutzes. Pausenraum und Umkleiden sind viel zu klein, so dass zurzeit eine der Garagen als Pausenraum genutzt werden muss. Die sanitären Anlagen sind in einem sehr schlechten Zustand und können aufgrund ihrer Lage im Gebäude und der intensiven Nutzung nicht dauerhaft in einen angemessenen Zustand überführt werden. Sie entsprechen auch nicht in ihrer Anzahl der benötigten Anzahl. Weiterhin kann eine ausreichende Lüftung aufgrund der baulichen Gegebenheiten nicht gewährleistet werden. Die Berufsgenossenschaft hat dieses wiederholt bemängelt. Auf das beigefügte Schreiben aus 2014 wird hingewiesen.
Die Organisationsuntersuchung des Zentralen Bauhofes
beinhaltet bereits die Zusammenfassung der Betriebshöfe der Grünunterhaltung an
einem Standort.
Historie
Auf Basis eines vorläufigen Raumprogramms, das zunächst aus den heute am Hauptfriedhof von der Grünunterhaltung genutzten Räumlichkeiten entwickelt wurde, sind in 2019 drei Architekturbüros beauftragt worden, Vorentwürfe für ein Funktionsgebäude zu erstellen. Weiterhin ist im Werkstattverfahren davon ausgegangen worden, dass die Trauf- und Firsthöhe des heutigen Gebäudes nicht überschritten werden dürfen.
Der heutige Entwurf resultiert aus diesem Werkstattverfahren. Ursprünglich war aufgrund der Höhenvorgaben die Errichtung eines eingeschossigen, unterkellerten Gebäudes, bei dem sich Werkstätten und Lager im Untergeschoss befunden hätten und nur per Rampe zugänglich gewesen wären, vorgesehen. Nach Beratung mit der Unteren Bauaufsichtsbehörde wurde deutlich, dass auch ein zweigeschossiges Gebäude an dieser Stelle genehmigungsfähig wäre.
Der in Zusammenarbeit des Amts für Gebäudewirtschaft und des Zentralen Bauhofs ausgewählte Vorentwurf wurde in Abstimmung mit dem Nutzer im Zuge der weiteren Entwurfsplanung hinsichtlich Raumprogramm, Architektur und notwendiger Gebäudetechnik kontinuierlich angepasst und überarbeitet.
Da die Errichtung eines zweigeschossigen Gebäudes sich in die Umgebung einfügt und für die Nutzer sehr viel praktikabler ist, wurde die Planung entsprechend fortgeschrieben. Im Laufe des Planungsverfahrens stellte sich weiterhin die Erforderlichkeit eines separaten Hausanschlussraumes (für den Neubau und die vorhandenen Bestandsgebäude sowie den Nordfriedhof) und von 4 Garagen für die Unterbringung für Nutzfahrzeuge heraus, die im Neubau Gärtnerhof nicht unterzubringen sind.
Das 2011 auf dem Grundstück errichtete Sozialgebäude wurde natürlich in das Nutzungskonzept einbezogen und wird künftig die Büros für die Sachgebietsleitung, für die in der Organisationsuntersuchung empfohlene Technikerstelle und die Vorarbeiter/innen sowie die Umkleiden und Sanitäranlagen für die weiblichen Mitarbeiterinnen der Grünunterhaltung beinhalten. Dadurch konnte das Raumprogramm im Neubau entsprechend reduziert werden.
Da die Neubaumaßnahme bereits im Haushalt 2020/2021 veranschlagt ist, wurden die Fachplanungsbüros nach Abschluss der Entwurfsplanung des Gebäudes mit der Erstellung der Genehmigungsplanung (Leistungsphase 4) beauftragt. Der Bauantrag wurde im Frühjahr 2021 eingereicht.
Die Neubauplanung wurde im Stadtentwicklungsausschuss am 09.06.2021 in der Liste der aktuellen Bauvorhaben vorgestellt.
Weiterhin hat der Rat am 30.06.2021 auf Grundlage der Sitzungsvorlage WP 20-25 SV IV/013/1 „Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen der Stadt Hilden: Bericht 2021“ beschlossen, den Neubau durch Installation einer Erdwärmepumpe mit Wärme zu versorgen.
Beschreibung des
Bauprojekts
Der
Neubau wird als Holzrahmenbau errichtet; dieses war Teil des Konzepts des Vorentwurfs
aus dem Werkstattverfahren.
Hierdurch
werden hohe Dämmwerte erreicht und die Bauzeit wird verringert.
Die
Bauweise ist ökologischer als massive, konventionelle Bauweise. So wird weniger
CO2 bei der Herstellung der Produkte benötigt. Die Bauweise ist auch
kreislauffähig, d.h. die Baustoffe können nachträglich besser wiederverwendet
werden.
Auch
für die vorliegende Nutzung ist die Bauweise geeignet. Alle Nassbereiche wie
Dusche / WC etc. werden DIN-gerecht abgedichtet. Der Luftwechsel in diesen
Bereichen wird durch den Einsatz von Lüftungsanlagen mit entsprechenden
Luftwechselraten sichergestellt.
Es wird
von einer Nutzungsdauer von 60 Jahren ausgegangen.
Die
Dezernatsleitung hat sich aus den vorgenannten Gründen für die Bauweise als Holzrahmenbau
entschieden, weil es sich bei dem Projekt um ein nutzergerechtes Vorzeigeprojekt
für nachhaltiges Bauen handelt, welches sicherlich in seinem ganzheitlichen
Ansatz als Leuchtturmprojekt fungieren kann.
Kosten
Im Oktober 2021 wurde durch den Architekten eine aktuelle Kostenberechnung über die Kostengruppen 300 und 400 vorgelegt. In den Gesamtkosten ist der Neubau des Gärtnerhofes, die Errichtung eines separaten Hausanschlussraums und von 4 Garagen für Nutzfahrzeuge enthalten. Außerdem sind in den Gesamtkosten der Abbruch des Bestandsgebäudes, Arbeiten in den Außenanlagen, u.a. für eine Versickerungsanlage und die Anpassung der Versorgungsleitungen einkalkuliert. Eine Einbauküche und die Errichtung einer Krananlage in der Werkstatt sind ebenso in den Kosten enthalten.
In der Summe ergeben sich Projektkosten in Höhe von 2.370.000 Euro brutto.
Weiteren Kosten für Einrichtung und Ausstattung, die im Etat des Zentralen Bauhofs bereitzustellen sind, belaufen sich auf ca. 56.000 € und sind nicht in den Projektkosten enthalten.
Aus dem Anlagevermögen der Stadt Hilden ist für das abzubrechende Gebäude ein Restbuchwert von 14.079,35 € in Abzug zu bringen.
Wie oben dargestellt wurden im Haushaltsplan 2020/2021 Mittel für die Maßnahme eingeplant. Die dort bereitgestellten Mittel in Höhe von 1.100.000 € resultieren auf einer groben Kostenschätzung aus dem Jahr 2019 vor Durchführung des Werkstattverfahrens und ohne Berücksichtigung der beschriebenen weiteren baulichen Maßnahmen und der Außenanlagenplanung. Seit 2019 hat zudem eine erhebliche Preissteigerung stattgefunden.
Die Umbaukosten des bestehenden Sozialgebäudes (Büronutzung und
Umkleiden und Sanitäranlagen für die weiblichen Mitarbeiterinnen) sind nicht in
den Projektkosten enthalten, sondern müssen aus dem
laufenden Budget der Gebäudeunterhaltung bestritten werden, da es sich bei diesem
geringfügigen Umbau um keine Investition handelt.
Termine
Mit einer Baugenehmigung wird Ende dieses Jahres gerechnet. Zurzeit erstellen der Architekt und der Haustechnikfachplaner die Ausführungsplanung (Leistungsphase 5). Die Ausschreibung und Vergabe soll nach Neuveranschlagung der Finanzmittel im Haushalt 2022 ab Januar 2022 erfolgen. Vorgesehen ist ein Baubeginn im April 2022. Die Fertigstellung ist nach ca. 16 Monaten Bauzeit im Sommer 2023 geplant.
gez.
Dr. Claus Pommer
Bürgermeister
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer
/ -bezeichnung |
011303 Investition |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
IO26250031 |
Neubau Gärtnerhof
Herderstr. 41 |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
x (hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
(hier ankreuzen) |
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Folgende Mittel sind im
Haushaltsplanentwurf 2022 im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Investitions-Nr. |
Zeile
Finanzplan |
Bezeichnung |
Betrag € |
||
2021 |
IO26250031 |
25 |
Ausz. für Baumaßnahmen |
880.000 |
||
2022 |
IO26250031 |
25 |
Ausz. für Baumaßnahmen |
700.000 |
||
2022 VE |
IO26250031 |
25 |
Ausz. für Baumaßnahmen |
850.000 |
||
2023 |
IO26250031 |
25 |
Ausz. für Baumaßnahmen |
850.000 |
||
|
|
|
|
|
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Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Investitions-Nr. |
Zeile
Finanzplan |
Bezeichnung |
Betrag € |
||
2021 |
IO26250031 |
25 |
Ausz. für Baumaßnahmen |
880.000 |
||
2022 |
IO26250031 |
25 |
Ausz. für Baumaßnahmen |
1.000.000 |
||
2022 VE |
IO26250031 |
25 |
Ausz. für Baumaßnahmen |
1.020.000 |
||
2023 |
IO26250031 |
25 |
Ausz. für Baumaßnahmen |
1.020.000 |
||
Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
||||||
Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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|
|
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|
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|
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Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein x (hier ankreuzen) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
|
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
||||
Finanzierung/Vermerk
Kämmerer Gesehen
Franke |
||||||