Betreff
Antrag der FDP-Fraktion vom 28.10.2021;
Einrichtung einer "Verkehrskommission Mobilität"
Vorlage
WP 20-25 SV 61/057
Aktenzeichen
IV/61.1 Groll_VEP
Art
Antragsvorlage

Erläuterungen zum Antrag:

 

Das zukünftige Mobilitätskonzept ist für die Stadt Hilden und ihre Bürgerinnen und Bürger ein richtungsweisendes wichtiges Zukunftsprojekt, welches nicht nur den Verkehr neu regeln und zur Verbesserung und Optimierung der gesamten Verkehrsinfrastruktur führt, sondern auch nachhaltig zur CO2-Neutralität unserer Stadt beitragen wird. Da dieses Zukunftsprojekt über mehr als eine Wahlperiode gehen und auch die Teilhabe von Bürgerinnen und Bürgern unserer Stadt mit einbinden wird, sind wir davon überzeugt, dass die Bildung einer „Verkehrskommission Mobiliät“, die dieses Projekt von Anfang bis Ende beratend begleiten wird, das richtige politische Instrument ist, um alle Kräfte effizient und zielführend einzusetzen.

 

Basierend auf den positiven Erfahrungen der Haushaltskonsolidierungskommission und des Arbeitskreises Schulentwicklung OGS empfehlen wird die Einrichtung einer soclhen fraktionsübergreifenden Kommission, um alle Lösungsansätze und Möglichkeiten interfraktionell mit der Verwaltung abstimmen zu können.


Antragstext:

 

Der Rat der Stadt Hilden wird gebeten wie folgt zu beschließen:

 

  1. Die Verwaltung richtet eine „Verkehrskommission Mobilität“ ein, die zusätzlich zum Stadtentwicklungsausschuss die Entwicklung des für Hilden beschlossenen Mobilitätskonzeptes in den nächsten Jahren begleitet.

 

  1. Die Kommission setzt sich aus jeweils einem fachkundigen Vertreter der einzelnen Fraktionen, z.B. dem verkehrspolitischen Sprecher/Experten, sowie Vertretern der Verwaltung zusammen.

Ggf. ist ein Vertreter des beauftragten Ingenieurbüros „büro stadtVerkehr“ miteinzubeziehen.


Stellungnahme der Verwaltung:

 

Bereits in der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 09.06.2021 wurde ein Antrag des fraktionslosen Ratsmitgliedes Erbe mit einem weitgehend gleichen Ziel („Bildung eines Arbeitskreises der Parteien“ zum Mobilitätskonzept) beraten und mehrheitlich abgelehnt (siehe Sitzungsvorlage WP 20-25 SV 61/035; hier: Anlage 2).

 

Auch wenn sich die erste Arbeitsphase zur Erarbeitung des Mobilitätskonzepts dem Ende neigt, hat sich seit dieser Beratung nichts an den Rahmenbedingungen für die Erstellung des Mobilitätskonzeptes geändert; auch an dem vom Stadtentwicklungsausschuss selbst im Vorfeld der Auftragsvergabe zum Mobilitätskonzept einstimmig beschlossenen mehrstufigen Beteiligungskonzept müssen sich aus Sicht der Verwaltung keine Änderungen ergeben (siehe Sitzungsvorlage WP 14-20 SV 61/278; StEA am 27.05.2020).

 

Das umfassende Beteiligungskonzept sollte daher beibehalten werden, da es sicherstellt, dass zum einen alle in Hilden relevanten Interessensvertretungen eine Möglichkeit der Beteiligung erhalten und zum anderen die federführende Rolle des Stadtentwicklungsausschusses und die damit verbundene strategische Einbindung der Kommunalpolitik erhalten bleibt. Nachfolgend wird das bereits in der Vorlage WP 20-25 SV 61/035 zusammengefasste Beteiligungskonzept noch einmal erläuternd dargestellt.

 

Beteiligungskonzept:

Zunächst zur Beteiligung des Stadtentwicklungsausschusses:

Der Ausschuss wird in jeder Arbeitsphase zweimal beteiligt. Das bezieht sich auf die Arbeitsphasen A - C
· A Aufbereitung der Bestandssituation (Verkehr)
· B Erarbeitung eines Leitbildes
· C Erarbeitung von Maßnahmenvorschlägen
· D Monitoring-Konzept.

Der Ausschuss bekommt zunächst die Arbeitsergebnisse einer Arbeitsphase in Form eines Entwurfes des Zwischenberichtes vorgestellt.
Nach Freigabe des Entwurfes schließt sich die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung zu diesem Zwischenbericht an.
Die Ergebnisse dieser Beteiligungsphase werden wiederum dem Stadtentwicklungsausschuss vorgelegt. Mit der dann erfolgenden Freigabe der Endfassung des Zwischenberichtes endet die Arbeitsphase.

Im Nachgang an die Arbeitsphase D erfolgt keine Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung. Die Erarbeitung der Inhalte in der Arbeitsphase D erfolgt voraussichtlich bereits parallel zur Arbeitsphase C und kann hier im Rahmen der abschließenden Ausschusssitzung der Arbeitsphase C bereits im Entwurf vorgestellt werden.

Am Ende erfolgt die Beschlussfassung zum neuen Mobilitätskonzept der Stadt Hilden durch den Rat nach Vorberatung im Stadtentwicklungsausschuss.

Der Stadtentwicklungsausschuss wird im Zuge der Erstellung des Mobilitätskonzeptes also mindestens neunmal beteiligt und hat im Zuge des gesamten Entstehungsprozesses die entsprechende Steuerungsmöglichkeit.

Beteiligung der Bevölkerung:

Bereits erfolgt sind eine Online-Beteiligung, die im April begonnen hat und am 14.06.2021 endete. Außerdem fand im Juni 2021 eine repräsentative Haushaltsbefragung statt. Die Stichtage waren der 22.06.und der 24.06.2021. Hierüber wurde in der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 05.05.2021 mündlich berichtet.

 

Schließlich sind im Verlauf des Erstellungsprozesses insgesamt drei „Stadtkonferenzen Mobilität“ vorgesehen. Aufgrund der momentanen „Corona-Situation“ sind diese noch nicht im Detail terminiert. Auch die Durchführungsart steht noch nicht fest (Digital oder als Präsenzveranstaltung).

Weitere Beteiligungen:

Für Beteiligungen weiterer Interessengruppen, Organisationen und Kommunen sind ein Arbeitskreis Mobilität und ein Beirat vorgesehen. Diese sollen jeweils dreimal im Laufe der Bearbeitung einberufen werden, jeweils nach einer vorhergehenden Beteiligung und Beschlussfassung durch den Stadtentwicklungsausschuss.

Der Arbeitskreis Mobilität wird sich - vor dem Hintergrund der eingangs dargestellten Diskussion im StEA am 09.06.2021 - aus Vertretern weiterer Fachbereiche der Stadtverwaltung, Vertretern von Interessensgemeinschaften, Bürgerinitiativen und -vereinen und Vertretern der Fraktionen zusammensetzen. Es geht hier um die Diskussion der Zwischenergebnisse mit dem Ziel eines breiten gesellschaftlichen und politischen Konsenses.

Der Beirat bezieht sich auf die Verflechtung der Stadt Hilden mit der Region und hat damit zunächst die Nachbarkommunen, den Kreis Mettmann, die bedienenden Verkehrsunternehmen (Rheinbahn, KVGM und VGH) sowie übergeordnete Behörden im Blick. Dazu gehören etwa der Landesbetrieb Straßen.NRW oder die Kreispolizei Mettmann.

 

Fazit:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss wird im gesamten Verlauf der Erstellung des Mobilitätskonzeptes intensiv beteiligt; durch die verfahrenslenkenden Beschlüsse jeweils im Zusammenhang mit den verschiedenen Arbeitsphasen und durch die Beteiligung am Arbeitskreis Mobilität.

 

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist noch nicht abzusehen, welche Handlungsfelder und Maßnahmen aus dem Mobilitätskonzept abgeleitet werden und ob diese gegebenenfalls Begleitung durch ein noch einzurichtendes Gremium bedürfen. Unter Umständen kann dies zu einem späteren Zeitpunkt der Fall sein. Daher besteht derzeit aus fachlicher Sicht kein Bedarf für ein weiteres Gremium, in dem Aspekte rund um das Mobilitätskonzept beraten und beschlossen werden können.

 

Zur Information sind die o.g. Sitzungsvorlage aus dem Frühjahr 2021 sowie der dazugehörige Auszug aus der Sitzungsniederschrift (Anlage 3) beigefügt.

 

 

gez.

Dr. Claus Pommer

Bürgermeister

 

 

 

 

Klimarelevanz:

 

Der Beschluss über die Frage einer Einrichtung einer „Verkehrskommission Mobilität“ hat keine unmittelbare Klimarelevanz.