Erwerb von 5 E-Bikes
Erläuterungen zum
Antrag:
Mit der Nutzung von E-Bikes als Dienstfahrzeuge unterstützt die Verwaltung die Verkehrswende hin zu einer umweltfreundlichen Mobilität. Dass dafür eine große Bereitschaft auf Seiten der städtischen Mitarbeiter*innen besteht, geht aus der Sitzungsvorlage SV 12/002 hervor.
Antragstext:
Die Stadt erwirbt fünf E-Bikes, wenn die Beschaffung „haushaltsneutral“ durchgeführt wird.
Stand: 15.11.2021
Zusätzliche Stellungnahme
der Verwaltung:
Im Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz am 11.11.2021
wurde der Antrag diskutiert und angeregt, dass eine Anschaffung von weiteren
Dienst-Pedelecs nur durchgeführt werden soll, wenn die Beschaffung
„haushaltsneutral“ durchgeführt werden kann.
„Haushaltsneutral“ wurde im Ausschuss so beschrieben, dass die Beschaffung
möglich ist, wenn sie entweder zu 100% gefördert wird oder falls nur eine
anteilige Förderung möglich ist, ein Dritter im Wege des Sponsorings oder einer
Spende (oder vergleichbar) den städtischen Eigenanteil trägt.
Als Ergebnis der Diskussion hat die Antragstellerin ihren Antrag entsprechend geändert bzw. ergänzt.
gez.
Dr. Claus Pommer
Bürgermeister
Stand: 26.10.2021
Stellungnahme der
Verwaltung:
Schon in den Vorjahren wurden zu den Haushaltsplanberatungen Anträge zur Beschaffung von E-Bikes gestellt. Zu den Haushaltsplanberatungen 2019 erfolgte die Beratung auf folgender Grundlage:
Die damaligen Feststellungen zu „Pool-Lösungen“ sind aus Sicht der Verwaltung immer noch zutreffend. Vor langer Zeit gab es einen Pool mit konventionellen Dienstfahrrädern. Ebenso gab es im Rathaus einen „PKW-Dienstfahrzeugpool“. Beides wurde von den Beschäftigten nicht genutzt. Wiederkehrend gab es immer wieder Probleme mit der Pflege und der Verantwortlichkeit für einen verkehrssicheren Zustand. Schon die Frage, wer kümmert sich um den leeren Tank, das fehlende Scheibenwischwasser etc. konnte nicht zufriedenstellend geklärt werden. Bei einer Pool-Lösung mit E-Bikes wird sich dies voraussichtlich ähnlich entwickeln. Zudem muss eine Verleih-Logistik vor Ort vorgehalten werden, die die Ausgabe, die Rücknahme und alles Weitere regeln und im Auge behalten muss. Vergleichbar geringe Nutzungen, wie sie in 2019 dargestellt wurden, entfalten leider nicht die Wirkung, die sich der Antragsteller im Hinblick auf den Klimawandel erhofft.
Die 2019 gefundene Lösung, zwei E-Bikes unmittelbar einem Amt zur Nutzung (Ordnungsamt) zuzuordnen, hat sich aus Sicht der Verwaltung bewährt. Die zwei E-Bikes werden von den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen des KOD und der Verkehrsaufseher/innen genutzt. Die Nutzer/innen der E-Bikes erhielten als persönliche Schutzausrüstung einen Fahrradhelm. Die arbeitsschutzrechtlich vorgeschriebene Unterweisung wurde vorgenommen. Die E-Bikes sind in einer rathausnahen Garage untergebracht. Nach Abstellen der Räder werden die Akkus mit ins Büro genommen, dort geladen und auf dem Weg zu den E-Bikes wieder mitgenommen. Sofern Wartungs- und Reparaturarbeiten notwendig sind, werden diese über den örtlichen Fahrradhandel abgewickelt.
Weiterhin hat in 2021 das Team Bürgermeisterbüro aus Fördermitteln des Landes zwei E-Lastenfahrräder zur Pool-Nutzung von Einrichtungen im städtischen Umfeld angeschafft/bestellt. Die Finanzierung des städtischen Eigenanteils erfolgte aus Drittmitteln.
Ein Fahrrad wurde bereits ausgeliefert, die offizielle
Präsentation erfolgt am Donnerstag, den 4. November. Das zweite E-Lastenrad
soll in Kürze ausgeliefert werden.
Vor dem Hintergrund wurde das Lastenfahrrad zunächst nur von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Teams zu Testzwecken genutzt. Grundsätzlich haben in einer Bedarfsabfrage bereits mehrere Erzieher/innen aus Kitas bzw. Ogatas Interesse an der Nutzung dieser Poll-Räder angemeldet.
Beide Räder werden nach der offiziellen Präsentation vom
Team Bürgermeisterbüro aktiv bei den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen
beworben.
Zwei weitere E-Lastenräder wurden dem Stadtsportverband im Wege des Sponsorings in Aussicht gestellt - auch diese Fahrräder sollen (u.a.) Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der Verwaltung zur Verfügung gestellt werden.
Im Antrag wird sich auf die Beschlussvorlage WP 20-25 SV 12/002 bezogen.
In der Umfrage, die der Sitzungsvorlage zugrunde lag, ging es vorrangig um die Nutzung von E-Scootern. In dieser Umfrage hatten 108 der Befragte Interesse an der Nutzung. Gemessen an der Gesamtzahl der Beschäftigten ist dies ein niedriger zweistelliger Prozentsatz.
Von der Möglichkeit, zur Beschaffung eines E-Bikes einen Gehaltsvorschuss zu erhalten, haben bisher 6 Beschäftigte Gebrauch gemacht.
Betriebe in der metallverarbeitenden Industrie haben gute Erfahrungen mit einer Entgeltumwandlung zum Leasing von E-Bikes gemacht. Seit dem 25.10.2020 gibt es im Bereich der Kommunalen Arbeitgeberverbänden den Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung zum Zwecke des Leasings von Fahrrädern im kommunalen Dienst (TV-Fahrradleasing). Diese E-Bikes stehen dann nicht nur für eine dienstliche Nutzung, sondern auch für eine private Nutzung (z.B. Fahrt von und zur Dienststelle) zur Verfügung. Dies dürfte die Akzeptanz aber auch die Verantwortlichkeit für Zustand und Sicherheit des E-Bikes eindeutig und abschließend regeln.
Sollten Mittel zur Beschaffung von E-Bikes zur Verfügung gestellt werden, könnte dem Beispiel der Regelungen im Ordnungsamt gefolgt werden. Die beschafften E-Bikes werden den nutzenden Fachämtern unmittelbar zugeordnet. Dann sind alle weiteren Maßnahmen (z.B. Unterweisung, Beschaffung PSA) auf Ämterebene delegiert.
gez.
Dr. Claus Pommer
Bürgermeister
Klimarelevanz:
Siehe Antrag
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer
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noch festzulegen |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
(hier ankreuzen) |
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Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung/Vermerk
Kämmerer Die Finanzierung der zusätzlichen
Investitionsmaßnahme ist nach aktuellen Planungen nur durch eine zusätzliche
Kreditaufnahme möglich. Franke |
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