Betreff
Antrag der Fraktion Bündnis´90/DIE GRÜNEN vom 19.10.2021:
Umweltberatung
Vorlage
WP 20-25 SV 60/012/1
Aktenzeichen
IV/60-Ka
Art
Antragsvorlage
Referenzvorlage

Erläuterungen zum Antrag:

 

Der Klimawandel macht es erforderlich, dass vor Ort Bürger*innen und Wirtschaft ein umfangreiches Beratungsangebot zu den Themenbereichen Umwelt, Energie und Bauen (Errichtung von PV-Anlagen, Dach- und Fassadenbegrünungen, Schaffung von Blühwiesen, Hochwasserschutz, etc.) vorgehalten wird. Dieses Angebot sollte stark beworben werden, zudem sind Bauwillige gezielt darauf hinzuweisen. Der/die neue Klimamanager*in sollte dazu ein Konzept erstellen.

 

Die Verwaltung weist in ihrer Antwort auf unsere Anfrage vom 02.02.2020 darauf hin, dass sie den Ausbau der Beratungsangebote zwar sehr befürwortet, dies personell aber nicht leisten kann.


Antragstext:

 

Die Stadt Hilden baut die Umwelt-, Energie- und Bauberatung für Hildener Büger*innen und Unternehmer*innen aus.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, dass die Klimamanagerin, die zum 01.12.2021 ihren Dienst bei der Stadt Hilden antritt, ein Konzept zur Ausweitung der Beratungsangebote erstellt, in dem auch die personelle und finanzielle Ausstattung für eine derartige Beratungsstelle ermittelt wird.

Dieses Konzept soll Grundlage für die Haushalts- und Stellenplanberatungen 2023 sein, so dass eine Umsetzung im Jahr 2023 möglich wäre.


Stand: 12.11.2021

Zusätzliche Stellungnahme der Verwaltung:

 

In der Sitzung des Ausschusses für Umwelt- und Klimaschutz am 11.11.2021 hat die Antragstellerin ihren Antrag im Sinne der Empfehlung der Verwaltung geändert.

 

gez.
Dr. Claus Pommer
Bürgermeister

 

 

Stand: 22.10.2021

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Die Fraktion Bündnis´90/DIE GRÜNEN beantragt, die Bauberatung der Stadtverwaltung für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmerinnen und Unternehmer um die Themenfelder Umwelt, Energie und ökologische Bauweisen auszuweiten.

 

 

Bereits heute werden im Rahmen der Bauberatung Hinweise zu folgenden Themen gegeben:

 

·      Praktiziert wird bereits, dass bei flachgeneigten Dächern oder Flachdächern eine Dachbegrünung angeregt wird. Im Einzelfall kann die Dachbegrünung in der Baugenehmigung zwingend gefordert werden.

 

·      Bezüglich der Bepflanzung von Grundstücken gibt es Regelungen in verschiedenen Bebauungsplänen, die den Bauwilligen erläutert werden. Regelmäßig werden Hecken anstelle von Zäunen und Mauern oder in deren Ergänzung empfohlen, ebenso eine Fassadenbegrünung von fensterlosen Wänden.
Auch wird dahingehend beraten, dass das Grundstück möglichst unversiegelt bleiben soll und Flächen für Zuwegungen oder Stellplätze möglichst wasserdurchlässig zu gestalten sind. Hier helfen die in der Baunutzungsverordnung festgelegten Maße der Bebauung des Grundstücks in Form der Grundflächenzahl (GRZ), die vorgibt, welcher Prozentsatz des Grundstücks versiegelt werden darf. Dies gilt jedoch nur für Gebiete, für die ein Bebauungsplan vorliegt. In den Gebieten, in denen kein Bebauungsplan vorhanden ist, wird das Maß der Versiegelung der Umgebungsbebauung zur Beurteilung herangezogen.

 

·      In Gewerbegebieten gilt zudem die Grüngestaltungssatzung, die einen Grüngestaltungsplan und eine Grünbilanzierung zur prozentualen Vegetationsfläche des Grundstücks als Bauvorlagen fordert. Diese Unterlagen werden durch das Tiefbau- und Grünflächenamt geprüft und sind Bestandteil einer Baugenehmigung. Die Vorgaben der Grüngestaltungssatzung werden frühzeitig im Rahmen der Bauberatung erläutert und im Baugenehmigungsverfahren durchgesetzt.

 

·      Beratungen hinsichtlich der Installation von Photovoltaikanlagen beschränken sich im Rahmen der Bauberatung derzeit auf die Zulässigkeit solcher Anlagen bzw. auf die Frage einer Baugenehmigungspflicht. Diese ist in der Bauordnung geregelt und wird den Bauwilligen entsprechend erläutert.

 

Neben der Bauberatung der Stadtverwaltung werden im Umfeld der Stadt folgende Energieberatungen ermöglicht und unterstützt:

 

·      Die Stadtwerke Hilden GmbH bietet ein umfangreiches Beratungsangebot an. Neben der Beratung zur effizienten Energienutzung wird auch individuell über Solarsysteme informiert und auf mögliche Förderangebote hingewiesen.

·      Dieses Angebot wird seit Dezember 2020 durch die Verbraucherzentrale NRW e.V. Außenstelle Langenfeld ergänzt. Im Hildener Rathaus wird seitdem jeden zweiten Donnerstag im Monat - zurzeit jedoch nur nach einer Terminvereinbarung - eine Energieberatung angeboten.

 

 

Wie schon in der Beantwortung der angesprochenen Anfrage der Fraktion Bündnis´90/DIE GRÜNEN dargestellt (siehe Anlage 2), ist seitens der Verwaltung ein Ausbau der Beratungsangebote sehr zu befürworten, jedoch mit dem derzeitigen Personal nicht zu leisten ist.

 

 

Die Verwaltung empfiehlt daher, den Beschlussvorschlag dahingehend zu ändern, dass zunächst die Klimamanagerin, die zum 01.12.2021 ihren Dienst bei der Stadt Hilden antritt, beauftragt wird, ein Konzept zur Ausweitung der Beratungsangebote zu erstellen, in dem auch die personelle und finanzielle Ausstattung für eine derartige Beratungsstelle ermittelt wird.

 

Dieses Konzept könnte Grundlage für die Haushalts- und Stellenplanberatungen 2023 so, so dass - Falle eines positiven Beschlusses zur Bereitstellung der notwendigen Ressourcen - eine Umsetzung im Jahr 2023 möglich wäre.

 

 

gez.

Dr. Claus Pommer

Bürgermeister

 

 

Klimarelevanz:

 

Der Ausbau eines Beratungsangebotes hat keine Auswirkungen auf das Klima. Die Auswirkungen ergeben sich durch die Umsetzung der Vorschläge durch die Ratsuchenden. Inwieweit Vorschläge angenommen werden, kann derzeit nicht beurteilt werden.