Betreff
Antrag der Fraktion Bündnis´90 / DIE GRÜNEN vom 26.07.2021:
Katalog für kurzfristige Maßnahmen zum Hochwasser- und Überflutungsschutz
Vorlage
WP 20-25 SV 66/021/2
Aktenzeichen
IV/66.2
Art
Antragsvorlage
Referenzvorlage

Erläuterungen zum Antrag:

 

Starkregen hat in Hilden Mitte Juli erhebliche Schäden verursacht. Politik und Verwaltung müssen in den kommenden Jahren umfangreiche Klimaanpassungsmaßnahmen ergreifen, um in Zukunft besser auf Extremwetterereignisse vorbereitet zu sein. Zunächst gilt es zu prüfen, welche Vorsorgemaßnahmen kurzfristig auf städtischen Grundstücken umgesetzt werden können.


Antragstext der Fraktion Bündnis´90 / DIE GRÜNEN:
(aufgrund von Anregungen der Fraktionen SPD, CDU und FDP durch die Antragstellerin im Beratungslauf wie folgt ergänzt und geändert)

 

Die Verwaltung legt zur Sitzung des UKS im November 2021 im II. Quartal 2022 einen Katalog zu kurzfristigen Maßnahmen zum Hochwasser- und Überflutungsschutz vor.

 

In diesem Zusammenhang prüft sie

 

·      welche städtischen Flurstücke kurzfristig (teil-)entsiegelt werden können

·      welche städtischen Sport- oder Spielplätze - analog zu den Spielplätzen Topsweg und Eichelkamp im Süden - sich ebenfalls als innerstädtischer Rückhalteraum eignen

·      welche städtischen Flurstücke kurzfristig so umgestaltet werden können, dass sie als innerstädtischer Rückhalteraum dienen

·      weitere Maßnahmen, die die Stadtverwaltung kurzfristig noch als geeignet ansieht, um die städtischen Kanäle und Bäche zu entlasten.

 

Ergänzung:

·      Welche mobilen Hochwasserschutzmaßnahmen können ergriffen werden?

·      eine Analysekarte zu erstellen, die die Überflutungsbereiche im Stadtgebiet aufzeigt und Gründe der Überflutung benennt. Aus dieser Analysenkarte sollen langfristige Maßnahmen entwickelt werden.

 

 

Antragstext der Fraktion Bürgeraktion:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, alle im Zusammenhang mit dem Hochwasser am 14.07.2021 erkennbar gewordenen Schwachstellen im Hochwasserschutz der Stadt Hilden in einer Sitzungsvorlage für die nächste Sitzung des Umweltausschusses im I. Quartal 2022 aufzulisten, in einer ersten Betrachtung Maßnahmen zu deren Beseitigung vorzuschlagen und eine Priorisierung hinsichtlich der Dringlichkeit vorzunehmen.


Stand: 12.11.2021

Weitere zusätzliche Stellungnahme der Verwaltung

 

Im Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz am 11.11.2021 wurde auf Bitte der FDP-Fraktion von der Antragstellerin der Antragstext erneut modifiziert und als Terminvorgabe zur Vorlage des Berichts nunmehr die erste Sitzung des Ausschuss im 2. Quartal 2022 - somit voraussichtlich am 19.05.2022 - festgelegt.

Während der Beratung im Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz am 11.11.2021 wurde festgestellt, dass der in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt- und Klimaschutz am 19.08.2021 eingebrachte und dann im Folgenden unter dem gleichen Tagesordnungspunkt beratene Antrag der Fraktion Bürgeraktion der Sitzungsvorlage nicht beigefügt war. Deshalb wurde er im Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz am 11.11.2021 nicht ebenfalls vorberaten, da die Fraktion Bürgeraktion im bisherigen Beratungslauf immer Wert darauf gelegt hat, dass er eigenständig zur Abstimmung gebracht wird.
Durch die Beifügung dieses Antrags zu dieser Sitzungsvorlage besteht hierzu nun im weiteren Verlauf der Beratung dieses Punktes die Möglichkeit.

Bezüglich der Änderung der Terminvorgabe signalisierte die Vertreterin der Fraktion Bürgeraktion, dass auch ihr Antrag entsprechend geändert wird.

 

Gez.
Dr. Claus Pommer
Bürgermeister

 

 

Stand: 28.10.2021

Zusätzliche Stellungnahme der Verwaltung

 

Der ursprüngliche Antrag der Fraktion Bündnis´90/DIE GRÜNEN wurde in den bisherigen Beratungen im Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz und im Stadtentwicklungsausschuss modifiziert und ergänzt.

Auf Antrag der FDP-Fraktion wurde der Antrag in der Sitzung des Rates am 15.09.2021 wieder zur Beratung in den Fachausschuss - erwähnt wurde der Stadtentwicklungsausschuss - verwiesen.

 

Da die erste Fachberatung im Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz stattgefunden hat und vor der folgenden Ratssitzung auch der Stadtentwicklungsausschuss tagt, wurde die gleiche Beratungsfolge wieder der Verweisung zugrunde gelegt.

 

 

Die Verwaltung hat im Rahmen der Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen ein kommunales Handlungskonzept zum Starkregenrisikomanagement mit Starkregengefahrenkarten erarbeiteten lassen

Dieses Konzept wurde in der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 27.10.2021 vom Ing.-Büro Fischer Teamplan vorgestellt und vom Ausschuss zur Kenntnis genommen. Die Sitzungsvorlage wurde vom Vorsitzenden auch nachrichtlich in die Tagesordnung der Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz am 11.11.2021 aufgenommen.

Das Kartenmaterial wird noch im November der Öffentlichkeit auf der städtischen Internetseite zur Verfügung gestellt.

 

Derzeit wird vom Kreis Mettmann ein Leitfaden zur Starkregenvorsorge einheitlich für die Städte im Kreisgebiet, also auch für Hildener Bürgerinnen und Bürger, Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer sowie Architekturbüros erarbeitet. Als Vorlage dient hier in Abstimmung der Leitfaden der Stadtentwässerung Köln.

Auch dieser Leitfaden wird zusammen mit dem Kartenmaterial auf der städtischen Internetseite veröffentlicht. In diesem Leitfaden werden nützliche Tipps und Anregungen zur privaten Starkregenvorsorge dargestellt und erläutert.

 

Die Ergebnisse des Handlungskonzeptes werden zukünftig bei allen Planungen der Verwaltung (z.B.: Aufstellung von Bebauungsplänen, Straßenplanungen, Planungen der Stadtentwässerung, Grünanlagenplanungen, Gebäudeplanungen) berücksichtigt. Gleichzeitig hilft es bei der Planung von Feuerwehreinsätzen oder für die Bauberatung der Bauaufsicht.

Außerdem kann dieses Konzept den Betreibern der städtischen und nicht-städtischen Infrastukturgesellschaften (Stadtwerke, WGH, BRW, Krankenhäusern u.a.) zur Verfügung gestellt werden.

 

Im Rahmen der Flächenvorsorge, also z.B. das Anlegen von Mulden oder die Schaffung von Rückstaumöglichkeiten, wurden im Konzept 28 sog. multifunktionale Flächen ermittelt, die in einem nächsten Schritt auf ihre Verfügbarkeit und technische Umsetzbarkeit geprüft werden müssen.

 

Die Ausführungen in der Ursprungssitzungsvorlage zum Hochwasserschutz an den Gewässern wird noch um folgenden Hinweis ergänzt:

Der Berg. Rhein. Wasserband wird kurzfristig für den Garather Mühlenbach ein Niederschlagsabflussmodell in Auftrag geben. Ergebnisse dieses Modells können ein weiterer Schritt zu mehr Hochwasserschutz sein. Allerdings sind daraus resultierende Vorschläge dann eher mittel- und langfristig zu realisierende Maßnahmen.

 

 

gez.
Dr. Claus Pommer
Bürgermeister

 

 

Stand: 02.08.2021

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Mit dem beigefügten Schreiben vom 26.07.2021 möchte die Fraktion Bündnis´90 / DIE GRÜNEN aus Anlass des Starkregenereignisses und den dadurch entstandenen Überflutungen am 14.07.2021 die Verwaltung beauftragen, Vorschläge für Maßnahmen zum Hochwasser- und Überflutungsschutz zu entwickeln, die kurzfristig umsetzbar wären.

 

 

Einleitung

 

Zu Beginn erlaubt sich die Verwaltung aus einer Veröffentlichung vom 19.07.2021 auf der Internetseite www.kommunal.de [1] zu zitieren:
„Gleich vorweg: Ein solches Ereignis wie die Hochwasser-Katastrophe im Westen und jetzt auch im Süden Deutschlands ist nicht planbar. Hochwasserschutz ist wichtig und richtig, aber wirklich verhindern lässt es sich mit keinem Konzept.“

 

In Bezug auf die Hochwasservorsorge ist festzustellen, dass Hilden Anteile an drei Einzugsgebieten hat: Hoxbach (im Einzugsgebiet der Düssel), Itter und Garather Mühlenbach, die zusammen ein zwischen 350 und 400 ha großes kanalisiertes Einzugsgebiet aufweisen. Die Einzugsgebiete der drei Gewässersysteme sind aufgrund der Morphologie und durch das Kanalnetz miteinander verbunden.

 

Laut der bereits zitierten Veröffentlichung ist beim Hochwasserschutz Dreh- und Angelpunkt die Wasserrückhaltung.

 

 

Hochwasserschutz an den Gewässern

 

Hoxbach und Itter sind oberhalb des Stadtgebietes mit einer großen Anzahl von Hochwasserrückhaltebecken im Hochwasserfall gepuffert, die durch den Bergisch-Rheinischen-Wasserverband errichtet und unterhalten werden. Durch diese Rückhaltebecken kann auf kurzfristige Spitzen flexibel reagiert werden.

Der Garather Mühlenbach ist nicht durch Rückhaltung gepuffert. Es besteht aber eine Überleitung in die Itter.

 

An der Itter besteht ein Hochwasserschutz bis zu einem 100-jährlichen Ereignis.

Am Hoxbach besteht ein Schutz bis zu Jährlichkeiten zwischen 25 und 50 Jahren.

Für den Garather Mühlenbach liegen keine Erkenntnisse vor. Für HQhäufig (hier zumeist 10-jährlich) wird aus Sicht der Stadt Hilden von einem ausreichenden Schutz ausgegangen.

 

Das Gewässernetz ist geprägt durch sehr kurze Gewässerstrecken. Die Vorwarnzeiten bei Hochwasserlagen sind dadurch extrem kurz.

 

Auch wenn die erste Zielrichtung eine andere ist, führen die in der Sitzungsvorlage WP 20-25 SV 66/175 „Trittsteinbiotope in der Itter, Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie durch den BRW“ dargestellten Maßnahmen dazu, dass der Itter durch Gewässeraufweitung, Umverlegung oder Rückverlegung von Mauern mehr „Entwicklungsraum“, d.h. ein größeres Aufnahmevolumen gegeben werden soll. Der Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am 22.04.2020 mehrheitlich beschlossen, dass die Stadt für diese Maßnahmen aus der Grünfläche im Eckbereich Hochdahler Straße / Berliner Straße dem Bergisch-Rheinischen-Wasserverband einen erheblichen Teilbereich zur Verfügung stellt, um dort das Gewässer aufzuweiten.

 

 

Kommunale Maßnahmen zur Rückhaltung von Niederschlagswasser

 

Neben diesen grundsätzlichen Aussagen ist es aus Sicht der Verwaltung wichtig, darauf hinzuweisen, dass seit Jahrzehnten die Rückhaltung und Versickerung von Niederschlagswasser, das im Siedlungsgebiet der Stadt Hilden anfällt, eine Maxime der baulichen Entwicklung der Stadt darstellt.

 

Die Stadt Hilden hat in den Jahren 2008-2010 den Generalentwässerungsplan fortgeschrieben. Bestandteil davon war auch ein Regenwasserbehandlungskonzept auf Grundlage des Runderlasses "Anforderungen an die Niederschlagsentwässerung im Trennverfahren"

("Trennerlass"). Das Konzept sieht eine Reihe von Regenwasser-Behandlungsmaßnahmen vor, für die entsprechende Planungen erstellt werden.

Dieses Konzept bildet den Rahmen, das Entwässerungsnetz zu ertüchtigen und durch den Bau von Regenrückhaltungen - als Rückhaltebecken und Staukanäle - die Einleitungsmenge in die Gewässer zu verringern. Auch Tiefgaragen können diesen Zweck erfüllen. Z.B. ist die Tiefgarage im Gebäude der Sparkasse / P&C deshalb mit einem nicht dichten Boden ausgestattet, so dass eindringendes Wasser versickern kann. Auch die im Antrag genannten Spielplätze und Grünflächen dienen als solche Rückhaltebereiche.

 

Weiterhin wird in allen Bebauungsplänen, die seit den 1990er Jahren neu aufgestellt werden, geprüft und wenn möglich auf Grundlage des § 51a Landeswassergesetz festgesetzt, dass das Niederschlagswasser auf den privaten Grundstücken zu versickern ist. Auch wird immer wieder festgesetzt, dass möglichst wenig Fläche versiegelt wird, sondern Wege (und ähnliche Nebenflächen) „offenporig“ auszuführen sind.

Außerdem wurden einzelne in den letzten Jahrzehnten neu geschaffene Straßen - wie z.B. die Dietrich-Bonhoeffer-Straße oder die Straße Zum alten Sportplatz - so erstellt, dass das dort anfallenden Regenwasser nicht in den Kanal abgeleitet wird, sondern durch technische Bauwerke unterhalb der Straßenoberfläche versickert wird.

 

Auch die Einführung der versiegelten Fläche eines Grundstücks als Maßstab für die Höhe der Abwassergebühr für das Niederschlagswasser findet ihre Begründung darin, dass das Niederschlagswasser möglichst vor Ort versickert werden soll und nicht über den Regenwasserkanal in die örtlichen Gewässer eingeleitet wird.

 

 

Neben diesen Maßnahmen sind auch folgende vorsorgende planerische Maßnahmen zum Themenfeld „Hochwasser- und Überflutungsschutz“ zu nennen:

 

Mit Erstellung der Hochwassergefahrenkarten für die Itter, den Hoxbach und den Garather Mühlenbach durch die Bezirksregierung Düsseldorf werden diese Informationen in der Planung von neuen Bebauungsplänen berücksichtigt. Über Hinweise in den Bebauungsplänen oder in Baugenehmigungen werden die Bauherren informiert, dieses Risiko in ihrer Planung zu berücksichtigen.

 

Zurzeit wird als Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahme im Auftrag der Stadt Hilden eine Karte erstellt, um die gefährdeten Bereiche bei unterschiedlich langen Starkregenereignissen zu ermitteln. Die Ergebnisse dieser Untersuchung werden voraussichtlich in der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 27.10.2021 vorgestellt.

 

Als weitere Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahme mit dem Titel „klimasensible Straßenraumgestaltung“ wird in Kürze von der Stadt eine Studie beauftragt, die anhand von zwei bis drei Straßen aufzeigen soll, wie das auf den öffentlichen Verkehrsflächen anfallende Niederschlagswasser hitzedämpfend aufgefangen und optimaler einer Versickerung vor Ort zugeführt werden kann - z.B. durch Umgestaltung von Parkstreifen in der Fahrbahn in begrünte Versickerungsmulden. (Stichwort: „Schwammstadt“)

 

 

Bewertung und Beschlussempfehlung

 

Auch wenn die Überflutungen am 14.07.2021 konkret große Schäden verursacht haben, hat Hilden durch die oben geschilderten Maßnahmen und begünstigt durch die Geländemorphologie es geschafft, die Schäden durch die Überflutung auf ein im Vergleich zu anderen Städten geringes Maß zu reduzieren. Es sind in Hilden nur Sachschäden festzustellen.

 

Hieraus wird deutlich, dass der Bergisch-Rheinische-Wasserverband und die Stadt Hilden bereits viele Maßnahmen ergriffen hat, um Hilden vor Hochwasser und Überflutung zu schützen. Dieser Weg muss und sollte weitergegangen werden, aber nicht übereilt durch „kurzfristig“ festzulegende Maßnahmen.

 

Dafür sind aus Sicht der Verwaltung die Maßnahmen zum Hochwasserschutz - insbesondere die im Antrag angesprochenen baulichen Neu- und Umgestaltungsmaßnahmen - einfach bei der Herstellung und hinsichtlich der Folgekosten zu teuer.

Weiterhin ist dabei zu berücksichtigen, dass es sich bei Maßnahmen zur Klimaanpassung - auch wenn es sich um ein Extremwetterereignis handelt - immer um eine "freiwillige Aufgabe" der Kommune handelt.

 

 

Die Verwaltung empfiehlt, die Ergebnisse der Starkregenkarte in Verbindung mit den Hochwassergefahrenkarten auszuwerten und bei Baumaßnahmen der Stadt potentielle Auswirkungen - vergleichbar zu den Darstellungen der Klimarelevanz - in den Sitzungsvorlagen zur Bedarfsfestlegung und Bauausführung zu verdeutlichen.

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

Sollte der Antrag mehrheitlich beschlossen werden, sind damit finanzielle Auswirkungen verbunden, die heute - auch aufgrund der kurzen Bearbeitungszeit zwischen Antragseingang und Freigabe bzw. Zustellung der Sitzungsvorlage - leider nicht beziffert werden können.

Als Vergleichsgröße sei darauf hingewiesen, dass die Erstellung der Starkregenkarte mit einem Kostenvolumen von rund 42.000 Euro beauftragt wurde. Für die angesprochene Studie zur klimasensiblen Straßenraumgestaltung rechnet die Verwaltung mit einem Kostenvolumen von rund 40.000 Euro.

 

 

Klimarelevanz:

 

Extremwetterereignisse werden - laut den überwiegenden Prognosen zum Klimawandel - zunehmen. Die Ereignisse am 14.07.2021 haben gezeigt, dass Hilden nicht nur von den allgemeinen Klimaveränderungen - wie z.B. Verlagerung der Regenperioden, trockene Sommer, etc. - betroffen wird.
Vor diesem Hintergrund sind Maßnahmen zur Rückhaltung von Niederschlagswasser sinnvoll, um durch offene Wasserspiegel potentielle Hitze lokal zu dämpfen und die abfließende Wassermenge in den Gewässern und Überflutungen durch Reduktion des Zuflusses zu verringern.

 

 

 

gez.
Dr. Claus Pommer
Bürgermeister



[1]    https://kommunal.de/hochwasserschutz-tipps; „Prävention: Wie Kommunen aktiv Hochwasserschutz betreiben können“, Christian Erhardt, 19.07.2021, gelesen am 02.08.2021


Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

 

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

 

Vorlage gesehen
In Vertretung
Peter Stuhlträger