Betreff
Antrag der SPD Ratsfraktion vom 07.10.2021: Einstellung der Förderung des Beirats für Vertriebene und Spätaussiedler
Vorlage
WP 20-25 SV 50/046/1
Aktenzeichen
III/50-Ba
Art
Antragsvorlage
Referenzvorlage

Erläuterungen zum Antrag:

 

Es ist weiterhin nicht transparent zu erkennen, welche Mitglieder der Beirat hat und wie diese bestimmt werden. Ein demokratisches Wahlverfahren im Sinne einer Beteiligung aller berechtigten Personen findet nicht statt. Inwiefern die jährliche Sitzung des Beirats Maßnahmen im Sinne einer besseren gesellschaftlichen Integration der betroffenen Gruppenführt, ist nicht nachzuvollziehen. Die jährlich durchgeführten Feste haben keinerlei bemerkbare Außenwirkung. Spätaussiedler*innen können in demokratischer Weise und vollumfänglich vom Integrationsrat vertreten werden und sich auch selbst im Sinne des gesellschaftlichen Zusammenhalts dort engagieren.

 


Ergänzung Antragstext:

Die Förderung des Beirats für Vertriebene und Spätaussiedler ist ab dem Haushaltsjahr 2022 einzustellen.

 

Die Stadtverwaltung wird beauftragt, Kontakt mit dem Beirat für Vertriebene und Spätaussiedler aufzunehmen und bei der Gründung eines Vereines zu unterstützen.


Stellungnahme der Verwaltung:

Es gibt weder eine öffentlich bekannt gegebene Satzung noch eine Wahlordnung des Vertriebenenbeirates. Aus dem Jahr 1962 konnte aus der Sitzungsniederschrift die Gründung eines Gemeindebeirates für Vertriebenen- und Flüchtlingsfragen entsprechend der Wahlzeit des Rates der Stadt Hilden entnommen werden. Weitere Unterlagen liegen nicht vor.

Die Quellen der ursprünglich vorgesehenen Tätigkeiten stehen leider derzeit nicht zur Verfügung. Laut Eintragung auf der Homepage muss ursprünglich folgende Tätigkeit vereinbart worden sein:

„Die Aufgabe des Vertriebenenbeirates, der aus sieben Mitgliedern besteht, ist es, den Rat und die Verwaltung der Stadt Hilden zu unterrichten und zu beraten. Er soll die Vertriebenen, Flüchtlinge und Spätaussiedler beraten, ihre Interessen in der Öffentlichkeit vertreten und bei ihnen Verständnis für die Maßnahmen der Behörden wecken.

In enger Zusammenarbeit mit den Vertretern der Einrichtungen und Organisationen für Vertriebene, Flüchtlinge und Spätaussiedler wirkt er bei der Planung und Durchführung von Maßnahmen und Programmen mit. Außerdem kann der Beirat mit eigenen Veranstaltungen bildend, informierend und unterhaltend auftreten.

Die Mitglieder Beirates werden von der Delegiertenkonferenz der im Handlungsfeld tätigen Verbände und Organisationen gewählt.“

Im Gegensatz zum Vertriebenenbeirat verfügt der Integrationsrat über eine Geschäftsordnung und Wahlordnung. Aussiedler sind berechtigt, an der Wahl zum Integrationsrat teilzunehmen und/oder sich wählen zu lassen. Derzeit sind der Stadt Hilden zwei Spätaussiedler zugewiesen, jeweils eine Person aus Russland und eine Person aus Kasachstan. Wie viel Aussiedler in der Stadt Hilden leben wird nicht erhoben, ebenso nicht die Anzahl Vertriebener.

Monatlich ist das Integrationscafé, vom Vertriebenenbeirat ausgerichtet, an jedem 1. und 3 Mittwoch des Monats geöffnet.

Die Anzahl der überwiegend 1945 bis 1950 aus den Ostgebieten vertriebenen Menschen und die damit die Flucht selber erlebt haben erreicht zwischenzeitlich auch ein Alter von plus 70 Jahren und aufwärts. Die nachfolgenden Generationen erfahren die familiäre Situation aus Erzählungen der Vertriebenen, die ihre traumatischen Erfahrungen weitergeben und die Erinnerung an die Vertreibung aufrechterhalten. Diese Personengruppe erfährt keine eigene Lobbyarbeit, wenn sie kein eigenes Gremium bildet. Allerdings bleibt anzumerken, dass diese Menschen zwischenzeitlich als Mitglieder der deutschen Gesellschaft akzeptiert werden und auch alle Möglichkeiten zur vollständigen Integration zur vollständigen Teilhabe in Anspruch nehmen können.

Der Landesbeirat für Vertriebene, Flüchtlinge und Aussiedler konzentriert sich in seiner Arbeit zwischenzeitlich auf die neuen Herausforderungen. „Die Erlebnisgeneration, die Flucht und Vertreibung selbst erlebt hat, scheidet mehr und mehr aus der aktiven Phase im Beruf, der Verwaltung oder auch in der Verbandarbeit aus. Ziel muss es daher sein, die nachfolgenden Generationen für die Themen Flucht und Vertreibung zu gewinnen und sie in die Kulturarbeit und Völkerverständigung einzubeziehen.

Damit die Anliegen noch besser (koordinierter) betreut werden können, wurde ab 2018 die Funktion eines Landesbeauftragten für deutsche Heimatvertriebene, Aussiedler und Spätaussiedler eingeführt. Heiko Hendriks nimmt die Aufgaben des Vorsitzenden des Landesbeirats für Vertriebenen-, Flüchtlings- und Spätaussiedlerfragen und die Funktion des Beauftragten des Landes für die Belange der deutschen Heimatvertriebenen, Aussiedler und Spätaussiedler in Personalunion wahr.

Aktuell widmet sich der Landesbeirat u.a. folgenden Themen:

·                   der Förderung und Weiterentwicklung des Kulturgutes der Vertriebenen nach § 98 BVFG,

·                   die Landesregierung dabei zu unterstützen, die Erinnerung an Flucht und Vertreibung wachzuhalten und die Leistungen der Vertriebenen, Aussiedler und Spätaussiedler für den Aufbau des Landes Nordrhein-Westfalen zu würdigen,

·                   dazu beizutragen, die Patenschaften zu den Patenlandsmannschaften stärker zu leben.

Bei allem Wandel waren und sind die Aufgaben des Landesbeirats immer ähnlich. Dazu gehört die Unterrichtung und Beratung von Behörden, die Beratung der Vertriebenen, Flüchtlinge und Aussiedler sowie Spätaussiedler, das Wecken von Verständnis für Maßnahmen von Behörden sowie die Vertretung der Interessen der Betroffenen gegenüber der Öffentlichkeit.“ (https://www.mkw.nrw/landesbeirat

Der Integrationsrat setzt sich besonders nachdrücklich für die gesellschaftliche Partizipation, Integration und andere Belange der Menschen ein, die aufgrund unterschiedlicher Gründe aus anderen Ländern nach Hilden kamen oder aus Familien mit Migrationshintergrund stammen.

Er erfüllt eine wichtige Querschnittsfunktion, indem er dafür sorgt, dass die Interessen aller Migrantinnen und Migranten bei der politischen Willensbildung in allen Angelegenheiten des Stadtrats angemessen berücksichtigt werden. Des Weiteren trägt er zur Verbesserung der Situation der Migrantinnen und Migranten in Hilden bei und hilft somit, dass Miteinander der verschiedenen Kulturen innerhalb unserer Gesellschaft zu verbessern.

Der Integrationsrat ist das einzige, ausschließlich durch die hier lebenden Migrantinnen und Migranten demokratisch legitimierte Gremium der Stadt Hilden.

Der Integrationsrat könnte die Interessen und Herausforderungen für Vertriebene vertreten, deren Erfahrungen auch vor dem Hintergrund des Vergessens für die Gesamtgesellschaft von Bedeutung sein können und in Deutschland eine Kultur des offenen Empfangs von Flüchtlingen unterstützen können.

Der Vertriebenenbeirat hat in der Vergangenheit den Beitrag zur Aufrechterhaltung der Erinnerung und die Möglichkeit gemeinsamer Treffen und des gemeinsamen Austausches gegeben. Für diesen wichtigen Beitrag bedankt sich die Verwaltung an dieser Stelle ausdrücklich.

Unter Berücksichtigung der genannten Zusammenhänge empfiehlt die Stadt Hilden die Gründung eines Vereins für Vertriebene, Flüchtlinge und Aussiedler mit Unterstützung der Stadt Hilden. Sobald eine ordnungsgemäße Satzung vorgelegt werden sollte, sollte ein Zuschuss in Höhe von max. 500 Euro jährlich gewährt werden. Im Rahmen der Vereinstätigkeit könnten darüber hinaus auch Anträge aus dem Maßnahmenkatalog Integration gestellt werden.

Ein Verein oder auch ein Zusammenschluss von Einzelpersonen könnte auch als Liste bei der nächsten Integrationsratswahl antreten. Dann wären dort alle Themen rund um „Migration, Flucht, Andenken“ gebündelt.

 

gez.

Dr. Claus Pommer

Bürgermeister

 

Klimarelevanz:

 

Keine.


Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

010104/ Geschäftsführung für die Beiräte

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

2022

010104 4000

531800

 

Zuschüsse

1.280

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

2022

010104 4000

531800

Zuschüsse

500

 

 

 

 

 

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer