Erläuterungen zum
Antrag:
Es ist weiterhin nicht transparent zu erkennen, welche Mitglieder der Beirat hat und wie diese bestimmt werden. Ein demokratisches Wahlverfahren im Sinne einer Beteiligung aller berechtigten Personen findet nicht statt. Inwiefern die jährliche Sitzung des Beirats Maßnahmen im Sinne einer besseren gesellschaftlichen Integration der betroffenen Gruppenführt, ist nicht nachzuvollziehen. Die jährlich durchgeführten Feste haben keinerlei bemerkbare Außenwirkung. Spätaussiedler*innen können in demokratischer Weise und vollumfänglich vom Integrationsrat vertreten werden und sich auch selbst im Sinne des gesellschaftlichen Zusammenhalts dort engagieren.
Ergänzung Antragstext:
Die Förderung des Beirats für Vertriebene und
Spätaussiedler ist ab dem Haushaltsjahr 2022 einzustellen.
Die Stadtverwaltung wird
beauftragt, Kontakt mit dem Beirat für Vertriebene und Spätaussiedler
aufzunehmen und bei der Gründung eines Vereines zu unterstützen.
Stellungnahme der
Verwaltung:
Es
gibt weder eine öffentlich bekannt gegebene Satzung noch eine Wahlordnung des
Vertriebenenbeirates. Aus dem Jahr 1962 konnte aus der Sitzungsniederschrift
die Gründung eines Gemeindebeirates für Vertriebenen- und Flüchtlingsfragen
entsprechend der Wahlzeit des Rates der Stadt Hilden entnommen werden. Weitere
Unterlagen liegen nicht vor.
Die
Quellen der ursprünglich vorgesehenen Tätigkeiten stehen leider derzeit nicht
zur Verfügung. Laut Eintragung auf der Homepage muss ursprünglich folgende
Tätigkeit vereinbart worden sein:
„Die
Aufgabe des Vertriebenenbeirates, der aus sieben Mitgliedern besteht, ist es,
den Rat und die Verwaltung der Stadt Hilden zu unterrichten und zu beraten. Er
soll die Vertriebenen, Flüchtlinge und Spätaussiedler beraten, ihre Interessen
in der Öffentlichkeit vertreten und bei ihnen Verständnis für die Maßnahmen der
Behörden wecken.
In
enger Zusammenarbeit mit den Vertretern der Einrichtungen und Organisationen
für Vertriebene, Flüchtlinge und Spätaussiedler wirkt er bei der Planung und
Durchführung von Maßnahmen und Programmen mit. Außerdem kann der Beirat mit
eigenen Veranstaltungen bildend, informierend und unterhaltend auftreten.
Die
Mitglieder Beirates werden von der Delegiertenkonferenz der im Handlungsfeld
tätigen Verbände und Organisationen gewählt.“
Im
Gegensatz zum Vertriebenenbeirat verfügt der Integrationsrat über eine
Geschäftsordnung und Wahlordnung. Aussiedler sind berechtigt, an der Wahl zum
Integrationsrat teilzunehmen und/oder sich wählen zu lassen. Derzeit sind der
Stadt Hilden zwei Spätaussiedler zugewiesen, jeweils eine Person aus Russland
und eine Person aus Kasachstan. Wie viel Aussiedler in der Stadt Hilden leben
wird nicht erhoben, ebenso nicht die Anzahl Vertriebener.
Monatlich
ist das Integrationscafé, vom Vertriebenenbeirat ausgerichtet, an jedem 1. und
3 Mittwoch des Monats geöffnet.
Die
Anzahl der überwiegend 1945 bis 1950 aus den Ostgebieten vertriebenen Menschen
und die damit die Flucht selber erlebt haben erreicht zwischenzeitlich auch ein
Alter von plus 70 Jahren und aufwärts. Die nachfolgenden Generationen erfahren
die familiäre Situation aus Erzählungen der Vertriebenen, die ihre
traumatischen Erfahrungen weitergeben und die Erinnerung an die Vertreibung
aufrechterhalten. Diese Personengruppe erfährt keine eigene Lobbyarbeit, wenn
sie kein eigenes Gremium bildet. Allerdings bleibt anzumerken, dass diese
Menschen zwischenzeitlich als Mitglieder der deutschen Gesellschaft akzeptiert
werden und auch alle Möglichkeiten zur vollständigen Integration zur
vollständigen Teilhabe in Anspruch nehmen können.
Der
Landesbeirat für Vertriebene, Flüchtlinge und Aussiedler konzentriert sich in
seiner Arbeit zwischenzeitlich auf die neuen Herausforderungen. „Die
Erlebnisgeneration, die Flucht und Vertreibung selbst erlebt hat, scheidet mehr
und mehr aus der aktiven Phase im Beruf, der Verwaltung oder auch in der
Verbandarbeit aus. Ziel muss es daher sein, die nachfolgenden Generationen für
die Themen Flucht und Vertreibung zu gewinnen und sie in die Kulturarbeit und
Völkerverständigung einzubeziehen.
Damit die Anliegen noch besser
(koordinierter) betreut werden können, wurde ab 2018 die Funktion eines
Landesbeauftragten für deutsche Heimatvertriebene, Aussiedler und
Spätaussiedler eingeführt. Heiko Hendriks nimmt die Aufgaben des Vorsitzenden
des Landesbeirats für Vertriebenen-, Flüchtlings- und Spätaussiedlerfragen und
die Funktion des Beauftragten des Landes für die Belange der deutschen
Heimatvertriebenen, Aussiedler und Spätaussiedler in Personalunion wahr.
Aktuell widmet sich der Landesbeirat
u.a. folgenden Themen:
·
der Förderung und Weiterentwicklung des
Kulturgutes der Vertriebenen nach § 98 BVFG,
·
die Landesregierung dabei zu
unterstützen, die Erinnerung an Flucht und Vertreibung wachzuhalten und die Leistungen
der Vertriebenen, Aussiedler und Spätaussiedler für den Aufbau des Landes
Nordrhein-Westfalen zu würdigen,
·
dazu beizutragen, die Patenschaften zu
den Patenlandsmannschaften stärker zu leben.
Bei allem Wandel waren und sind
die Aufgaben des Landesbeirats immer ähnlich. Dazu gehört die Unterrichtung und
Beratung von Behörden, die Beratung der Vertriebenen, Flüchtlinge und
Aussiedler sowie Spätaussiedler, das Wecken von Verständnis für Maßnahmen von
Behörden sowie die Vertretung der Interessen der Betroffenen gegenüber der
Öffentlichkeit.“ (https://www.mkw.nrw/landesbeirat
Der
Integrationsrat setzt sich besonders nachdrücklich für die gesellschaftliche
Partizipation, Integration und andere Belange der Menschen ein, die aufgrund
unterschiedlicher Gründe aus anderen Ländern nach Hilden kamen oder aus
Familien mit Migrationshintergrund stammen.
Er
erfüllt eine wichtige Querschnittsfunktion, indem er dafür sorgt, dass die
Interessen aller Migrantinnen und Migranten bei der politischen Willensbildung
in allen Angelegenheiten des Stadtrats angemessen berücksichtigt werden. Des
Weiteren trägt er zur Verbesserung der Situation der Migrantinnen und Migranten
in Hilden bei und hilft somit, dass Miteinander der verschiedenen Kulturen
innerhalb unserer Gesellschaft zu verbessern.
Der
Integrationsrat ist das einzige, ausschließlich durch die hier lebenden
Migrantinnen und Migranten demokratisch legitimierte Gremium der Stadt Hilden.
Der
Integrationsrat könnte die Interessen und Herausforderungen für Vertriebene
vertreten, deren Erfahrungen auch vor dem Hintergrund des Vergessens für die
Gesamtgesellschaft von Bedeutung sein können und in Deutschland eine Kultur des
offenen Empfangs von Flüchtlingen unterstützen können.
Der
Vertriebenenbeirat hat in der Vergangenheit den Beitrag zur Aufrechterhaltung
der Erinnerung und die Möglichkeit gemeinsamer Treffen und des gemeinsamen
Austausches gegeben. Für diesen wichtigen Beitrag bedankt sich die Verwaltung
an dieser Stelle ausdrücklich.
Unter
Berücksichtigung der genannten Zusammenhänge empfiehlt die Stadt Hilden die
Gründung eines Vereins für Vertriebene, Flüchtlinge und Aussiedler mit
Unterstützung der Stadt Hilden. Sobald eine ordnungsgemäße Satzung vorgelegt
werden sollte, sollte ein Zuschuss in Höhe von max. 500 Euro jährlich gewährt
werden. Im Rahmen der Vereinstätigkeit könnten darüber hinaus auch Anträge aus
dem Maßnahmenkatalog Integration gestellt werden.
Ein Verein oder auch ein Zusammenschluss von Einzelpersonen könnte auch als Liste bei der nächsten Integrationsratswahl antreten. Dann wären dort alle Themen rund um „Migration, Flucht, Andenken“ gebündelt.
gez.
Dr. Claus Pommer
Bürgermeister
Klimarelevanz:
Keine.
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer
/ -bezeichnung |
010104/ Geschäftsführung
für die Beiräte |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
(hier ankreuzen) |
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Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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2022 |
010104 4000 |
531800 |
Zuschüsse |
1.280 |
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Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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2022 |
010104 4000 |
531800 |
Zuschüsse |
500 |
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Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
||||
Finanzierung/Vermerk
Kämmerer |
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