Betreff
4. Nachtragssatzung vom 15.12.2021 zur Satzung über die Gebühren für die Entwässerung der Grundstücke im Stadtgebiet Hilden vom 13.12.2017
Vorlage
WP 20-25 SV 60/018
Aktenzeichen
IV/60.1-bei
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Hilden nimmt nach Vorberatung im Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen Kenntnis von der vorgelegten Gebührenkalkulation nach § 6 KAG NRW für das Jahr 2022.

Er beschließt folgende 4. Nachtragssatzung zur „Satzung über die Gebühren für die Entwässerung der Grundstücke im Stadtgebiet Hilden“ vom 13.12.2017:

 

 

4. Nachtragssatzung zur „Satzung über die Gebühren für die Entwässerung der Grundstücke im Stadtgebiet Hilden“ vom 13.12.2017

 

Aufgrund der §§ 7, 8 und 9 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. 1994, S. 666), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 25. Juni 2015 (GV. NRW. 2015, S. 496), in der jeweils geltenden Fassung, der §§ 1, 2, 4, 6 bis 8, 10 und 12 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) vom 21. Oktober 1969 (GV. NRW. 1969, S. 712), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 08. September 2015 (GV. NRW. 2015, S. 666), in der jeweils geltenden Fassung, des § 54 des Landeswassergesetzes NRW in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Juni 1995 (GV. NRW. 1995, S. 926), zuletzt geändert durch Gesetz vom 08. Juli 2016 (GV. NRW. 2016, S. 559 ff.), in der jeweils geltenden Fassung sowie des Nordrhein-Westfälischen Ausführungsgesetzes zum Abwasserabgabengesetz vom 08. Juli 2016 (AbwAG NRW, GV. NRW. 2016. S. 559 ff.), in der jeweils geltenden Fassung, hat der Rat der Stadt Hilden in seiner Sitzung am 14.12.2021 die folgende Satzung beschlossen:

 

§ 1

 

1.            § 3 Abs. 1 erhält folgende Fassung:

 

Die Schmutzwassergebühr beträgt je m³ Schmutzwasser 1,88 € und setzt sich zusammen aus einer Schmutzwasserreinigungsgebühr (1,05 € je m³ Schmutzwasser) und einer Schmutzwasserableitungsgebühr (0,83 € je m³ Schmutzwasser).

 

 

2.            § 5 erhält folgende Fassung:

 

Die Niederschlagswassergebühr für Grundstücksflächen nach 4 Abs. 1 dieser Satzung beträgt je angefangenen m² bebaute (bzw. überbaute) und/oder befestigte Grundstücksfläche 0,95 €.

 

 

§ 2

 

Diese 4. Nachtragssatzung zur „Satzung über die Gebühren für die Entwässerung der Grundstücke im Stadtgebiet Hilden“ vom 13.12.2017 tritt zum 01.01.2022 in Kraft.


Erläuterungen und Begründungen:

 

1.            Gebührenkalkulation nach § 6 KAG NRW für die Stadtentwässerung für das Jahr 2022

 

1.            Kostenträgerstruktur

 

Für die zu berechnenden Tarife wurden die unter Pkt. 1.1 bis 1.3 genannten Hauptkostenträger gebildet. Diesen Hauptkostenträgern nicht direkt zuzuordnende Kosten werden über Vorkostenträger mittels unterschiedlicher Umlageschlüssel verteilt. Bei der Schmutzwasserentsorgung erfolgt eine differenzierte Veranlagung, da ein Teil der Anschlussnehmer*innen für die Abwasserreinigung Beiträge direkt an den Bergisch Rheinischen Wasserverband (BRW) zahlt. Dieser Sachverhalt wurde in der Vergangenheit bereits durch die separat ausgewiesenen Gebührenbestandteile „Abwasserreinigungsgebühr“ und „Abwasserableitungsgebühr“ dargestellt. Als weiterer Kostenträger der Stadtentwässerung fungiert die Niederschlagswasserentsorgung.

 

1.1.        Schmutzwasserentsorgung inkl. Reinigung

 

In diesem Tarif werden die Kosten für die Abwasserreinigung und die anteiligen Kosten der Schmutzwasserentsorgung inklusive der Über- und Unterdeckungen aus den Vorjahren berücksichtigt. Die Gesamtkosten belaufen sich auf 5.597.024 €. Als Verbrauch ist eine Menge von 2.979.000 m³ zugrunde zu legen. Die Gebühr steigt auf 1,88 € (+ 1,6 %).

 

1.2.        Schmutzwasserentsorgung ohne Reinigung

 

In diesem Tarif werden nur die anteiligen Kosten der Schmutzwasserentsorgung inklusive der Überdeckung aus Vorjahren berücksichtigt. Die Gesamtkosten belaufen sich auf 258.100 €. Als Verbrauch ist eine Menge von 312.000 m³ zugrunde zu legen. Die Gebühr steigt auf 0,83 € (+ 5,1 %)

 

1.3.        Niederschlagswasser

 

In diesem Tarif werden nur die anteiligen Kosten der Niederschlagswasserentsorgung inklusive der Überdeckung aus Vorjahren berücksichtigt. Die Gesamtkosten belaufen sich auf 4.942.627 €. Als Fläche sind 5.227.000 m² zugrunde zu legen. Die Gebühr steigt auf 0,95 € (+ 2,2 %). Der vom städtischen Haushalt zu tragende Anteil für die Straßenentwässerung beträgt 1.380.569 €.

 

 

2.            Entwicklung der Gebühren seit 2013

 

Die folgende Grafik und Tabelle zeigt die Entwicklung der kalkulierten Gebühren seit 2013:

 

 

 

3.            Gebührenvergleich

 

Der Bund der Steuerzahler veröffentlicht jährlich Abwassergebührentarife in NRW. Nachfolgend die Gebühren 2021 im Kreis Mettmann

Kommune

Schmutzwasser €

Regenwasser €

Summe Musterhaushalt € *

Stadt Erkrath

2,17

1,03

567,90

Stadt Haan

2,11

0,62

502,60

Stadt Heiligenhaus

2,82

1,24

725,20

Stadt Hilden

1,82

0,93

484,90

Stadt Langenfeld (Rheinland)

2,09

0,68

506,40

Stadt Mettmann

2,99

1,22

756,60

Stadt Monheim am Rhein

2,75

1,71

772,30

Ratingen

1,90

1,01

511,30

Velbert

2,78

1,72

779,60

Wülfrath

1,86

0,87

485,10

*Musterhaushalt (Definition nach Bund der Steuerzahler):             

200 Kubikmeter Frischwasserverbrauch, 130 Quadratmeter versiegelte Fläche              

 

Durch die neuen Tarife in Hilden ergibt sich für 2022 immer noch die zweitgünstigste Summe für den Musterhaushalt im Städtevergleich des Jahres 2021, wenn die Gebühren in den Vergleichsstädten unverändert bleiben:      

Stadt Hilden 2022                     1,88 €                     0,95 €                               499,50 €

 

 

4.            Gebührenkalkulation nach § 6 KAG NRW

Die Ermittlung der Gebühren ergibt sich aus der beigefügten Gebührenkalkulation nach § 6 KAG NRW.

 

 

 

gez.

Dr. Claus Pommer

Bürgermeister


Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

110302

Stadtentwässerung

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

X

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

Die sich aus der Gebührenkalkulation ergebenden Änderungen zum Haushaltsplanentwurf sind in der Liste der Änderungsvorschläge der Verwaltung ent-halten.

 

 

 

 

 

 

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

 

Gesehen Franke