Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Hilden nimmt nach
Vorberatung im Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen Kenntnis von der
vorgelegten Gebührenkalkulation nach § 6 KAG NRW für das Jahr 2022.
Er beschließt folgende 4. Nachtragssatzung
zur „Satzung über die Gebühren für die Entwässerung der Grundstücke im
Stadtgebiet Hilden“ vom 13.12.2017:
4. Nachtragssatzung zur
„Satzung über die Gebühren für die Entwässerung der Grundstücke im Stadtgebiet
Hilden“ vom 13.12.2017
Aufgrund der §§ 7, 8 und 9 der
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. 1994, S. 666), zuletzt geändert
durch Art. 2 des Gesetzes vom 25. Juni 2015 (GV. NRW. 2015, S. 496), in der
jeweils geltenden Fassung, der §§ 1, 2, 4, 6 bis 8, 10 und 12 des
Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) vom 21.
Oktober 1969 (GV. NRW. 1969, S. 712), zuletzt geändert durch Art. 2 des
Gesetzes vom 08. September 2015 (GV. NRW. 2015, S. 666), in der jeweils
geltenden Fassung, des § 54 des Landeswassergesetzes NRW in der Fassung der
Bekanntmachung vom 25. Juni 1995 (GV. NRW. 1995, S. 926), zuletzt geändert
durch Gesetz vom 08. Juli 2016 (GV. NRW. 2016, S. 559 ff.), in der jeweils
geltenden Fassung sowie des Nordrhein-Westfälischen Ausführungsgesetzes zum
Abwasserabgabengesetz vom 08. Juli 2016 (AbwAG NRW, GV. NRW. 2016. S. 559 ff.),
in der jeweils geltenden Fassung, hat der Rat der Stadt Hilden in seiner
Sitzung am 14.12.2021 die folgende Satzung beschlossen:
§ 1
1.
§
3 Abs. 1 erhält folgende Fassung:
Die
Schmutzwassergebühr beträgt je m³ Schmutzwasser 1,88 € und setzt sich zusammen
aus einer Schmutzwasserreinigungsgebühr (1,05 € je m³ Schmutzwasser) und einer
Schmutzwasserableitungsgebühr (0,83 € je m³ Schmutzwasser).
2.
§
5 erhält folgende Fassung:
Die
Niederschlagswassergebühr für Grundstücksflächen nach 4 Abs. 1 dieser Satzung
beträgt je angefangenen m² bebaute (bzw. überbaute) und/oder befestigte
Grundstücksfläche 0,95 €.
§ 2
Diese 4. Nachtragssatzung zur „Satzung über
die Gebühren für die Entwässerung der Grundstücke im Stadtgebiet Hilden“ vom
13.12.2017 tritt zum 01.01.2022 in Kraft.
Erläuterungen und Begründungen:
1.
Gebührenkalkulation nach § 6 KAG NRW für
die Stadtentwässerung für das Jahr 2022
1.
Kostenträgerstruktur
Für die zu
berechnenden Tarife wurden die unter Pkt. 1.1 bis 1.3 genannten
Hauptkostenträger gebildet. Diesen Hauptkostenträgern nicht direkt zuzuordnende
Kosten werden über Vorkostenträger mittels unterschiedlicher Umlageschlüssel
verteilt. Bei der Schmutzwasserentsorgung erfolgt eine differenzierte
Veranlagung, da ein Teil der Anschlussnehmer*innen für die Abwasserreinigung
Beiträge direkt an den Bergisch Rheinischen Wasserverband (BRW) zahlt. Dieser
Sachverhalt wurde in der Vergangenheit bereits durch die separat ausgewiesenen
Gebührenbestandteile „Abwasserreinigungsgebühr“ und „Abwasserableitungsgebühr“
dargestellt. Als weiterer Kostenträger der Stadtentwässerung fungiert die
Niederschlagswasserentsorgung.
1.1.
Schmutzwasserentsorgung
inkl. Reinigung
In diesem Tarif
werden die Kosten für die Abwasserreinigung und die anteiligen Kosten der
Schmutzwasserentsorgung inklusive der Über- und Unterdeckungen aus den
Vorjahren berücksichtigt. Die Gesamtkosten belaufen sich auf 5.597.024 €. Als
Verbrauch ist eine Menge von 2.979.000 m³ zugrunde zu legen. Die Gebühr steigt
auf 1,88 € (+ 1,6 %).
1.2.
Schmutzwasserentsorgung
ohne Reinigung
In diesem Tarif
werden nur die anteiligen Kosten der Schmutzwasserentsorgung inklusive der
Überdeckung aus Vorjahren berücksichtigt. Die Gesamtkosten belaufen sich auf
258.100 €. Als Verbrauch ist eine Menge von 312.000 m³ zugrunde zu legen. Die
Gebühr steigt auf 0,83 € (+ 5,1 %)
1.3.
Niederschlagswasser
In diesem Tarif werden nur die anteiligen Kosten der
Niederschlagswasserentsorgung inklusive der Überdeckung aus Vorjahren
berücksichtigt. Die Gesamtkosten belaufen sich auf 4.942.627 €. Als Fläche sind
5.227.000 m² zugrunde zu legen. Die Gebühr steigt auf 0,95 € (+ 2,2 %). Der vom
städtischen Haushalt zu tragende Anteil für die Straßenentwässerung beträgt
1.380.569 €.
2.
Entwicklung der Gebühren seit 2013
Die folgende Grafik und Tabelle zeigt die Entwicklung der kalkulierten
Gebühren seit 2013:
3.
Gebührenvergleich
Der Bund der
Steuerzahler veröffentlicht jährlich Abwassergebührentarife in NRW. Nachfolgend
die Gebühren 2021 im Kreis Mettmann
Kommune |
Schmutzwasser € |
Regenwasser € |
Summe Musterhaushalt € * |
Stadt Erkrath |
2,17 |
1,03 |
567,90 |
Stadt Haan |
2,11 |
0,62 |
502,60 |
Stadt Heiligenhaus |
2,82 |
1,24 |
725,20 |
Stadt Hilden |
1,82 |
0,93 |
484,90 |
Stadt Langenfeld
(Rheinland) |
2,09 |
0,68 |
506,40 |
Stadt Mettmann |
2,99 |
1,22 |
756,60 |
Stadt Monheim am
Rhein |
2,75 |
1,71 |
772,30 |
Ratingen |
1,90 |
1,01 |
511,30 |
Velbert |
2,78 |
1,72 |
779,60 |
Wülfrath |
1,86 |
0,87 |
485,10 |
*Musterhaushalt
(Definition nach Bund der Steuerzahler):
200 Kubikmeter
Frischwasserverbrauch, 130 Quadratmeter versiegelte Fläche
Durch die neuen
Tarife in Hilden ergibt sich für 2022 immer noch die zweitgünstigste Summe für
den Musterhaushalt im Städtevergleich des Jahres 2021, wenn die Gebühren in den
Vergleichsstädten unverändert bleiben:
Stadt Hilden 2022 1,88 € 0,95 € 499,50 €
4.
Gebührenkalkulation nach § 6 KAG NRW
Die Ermittlung der
Gebühren ergibt sich aus der beigefügten Gebührenkalkulation nach § 6 KAG NRW.
gez.
Dr. Claus Pommer
Bürgermeister
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer
/ -bezeichnung |
110302 |
Stadtentwässerung |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
X (hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
(hier ankreuzen) |
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Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Die sich aus der Gebührenkalkulation ergebenden
Änderungen zum Haushaltsplanentwurf sind in der Liste der Änderungsvorschläge
der Verwaltung ent-halten. |
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Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung/Vermerk
Kämmerer Gesehen
Franke |
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