Betreff
Beteiligungsbericht der Stadt Hilden zum 31.12.2020
Vorlage
WP 20-25 SV 20/065
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung im Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen den Beteiligungsbericht der Stadt Hilden zum 31.12.2020.


Erläuterungen und Begründungen:

 

Der Rat der Stadt Hilden hat in seiner Sitzung am 15.09.2021 das Vorliegen der Voraussetzungen zur Befreiung von der Aufstellung des Gesamtabschlusses für das Jahr 2020 gem. § 116a Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) beschlossen.

Da somit die Stadt Hilden von der größenabhängigen Befreiung im Zusammenhang mit der Erstellung eines Gesamtabschlusses Gebrauch macht, ist gem. § 116a Absatz 3 GO NRW ein Beteiligungsbericht gemäß § 117 GO NRW zu erstellen. Über den Beteiligungsbericht ist nach § 117 Absatz 1 Satz 3 GO NRW ein gesonderter Beschluss des Rates in öffentlicher Sitzung herbeizuführen.

 

Der vorliegende Beteiligungsbericht bietet einen Überblick über die Beteiligungsstrukturen im Konzern Stadt Hilden und stellt wesentliche Informationen zu den einzelnen Beteiligungsunternehmen einzeln dar.

Die ausgewiesenen Jahresabschlussinformationen stellen auf den Bilanzstichtag 31.12.2020 ab und sind den Jahresabschlussberichten der Gesellschaften entnommen.