Betreff
Antrag der SPD-Fraktion: Anpassung der Gebührenordnung für oberirdische, gebührenpflichtige Parkflächen im Hildener Stadtgebiet
Vorlage
WP 20-25 SV 32/008
Aktenzeichen
II/32-MS
Art
Antragsvorlage

Erläuterungen zum Antrag:

 

In den vergangenen Jahren hat Hilden seine städtischen Parkhäuser durch die Verkehrsgesellschaft Hilden mbH aufwendig und mit hoher Qualität renovieren lassen – das Parkangebot in der Stadt hat dadurch eine erhebliche Aufwertung erfahren.

Im Juli dieses Jahres zerstörte dann das Hochwasser in Folge des Starkregenereignisses im

Parkhaus Nové-Mesto-Platz dessen Infrastruktur und verursachte einen erheblichen Schaden.

Die dadurch nötige Renovierung wird dabei neben einiger Zeit auch erhebliche Mittel in Anspruch

nehmen.

Zuvor konnten die Parkentgelte der städtischen Parkhäuser dabei nach den Renovierungen

bisher über einige Jahre stabil gehalten werden.

Um nun aber die Mittel zu generieren, die für die Wiederherstellung des Parkhaus Nové-

Mesto-Platz erforderlich sind, sollte die Anpassung der Parkentgelte in den Blickpunkt rücken,

um so einen Beitrag zu den erforderlichen Mitteln zu leisten, der den Einzelnen und die Einzelne

nicht zu stark belastet. An der Kopplung der Parkentgelte für unterirdische und oberirdische

Parkplätze sollte dabei festgehalten werden.

Daher sollte die Verwaltung ein Konzept erarbeiten, welches eine entsprechende Anpassung

der Parkentgelte vorsieht. Dies sollte unabhängig vom anstehenden Mobilitätskonzept der

Stadt erstellt werden, da hier eine recht kurzfristige Anpassung in den Blick genommen werden

sollte. Diese kann das Mobilitätskonzept durch seine – zurecht – noch einige Monate andauernde

Erstellung nicht leisten.

Zugleich sollte aber auch ein zusätzliches spezielles Mobilitätsangebot für die Hildener Bürgerinnen und Bürger geschaffen werden. In Zusammenarbeit mit Verkehrsgesellschaft und

Rheinbahn sollte für die vielen Veranstaltungen in der Hildener Innenstadt (z.B. Itterfest,

Weihnachtsmarkt, u.ä.) ein Bus-Shuttleservice eingerichtet werden, mit dem die Bürgerinnen

und Bürger aus den Stadtteilen unentgeltlich in die Innenstadt fahren können. Hierdurch

könnte ein hervorragender Service für die Hildener Bürger geleistet werden, der die Teilnahme

an den Veranstaltungen vereinfacht und zugleich die Parksituation in der Stadt an Veranstaltungstagen deutlich entspannt.


Antragstext:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept für eine neue, angepasste Entgelttabelle für

städtische Parkflächen und Parkhäuser im Stadtgebiet zu erstellen.

Im Gegenzug sollen für Veranstaltungstage spezielle Fahrtangebote (z.B. Shuttlebus aus dem

Stadtgebiet in die Innenstadt) geprüft werden.


Stellungnahme der Verwaltung:

 

Der vorliegende Antrag sieht im Ergebnis für das Parken auf öffentlichen oberirdischen Parkflächen, die mit Parkscheinautomaten ausgestattet sind, eine Erhöhung der aktuellen Gebühren nach § 4 der Gebührenordnung zur Erhebung von Parkgebühren (Parkgebührenordnung) der Stadt Hilden in der aktuell dritten Nachtragsfassung vom 18.10.2016 vor.

 

Die Gebühren betragen seit dem 01.01.2017

 

a) für Kurzzeitparken bis zu 30 Minuten        0,50 €

b) ansonsten für jede angefangene Stunde   1,00 €.

 

Begründet wird der Antrag u.a. damit, dass für die Wiederherstellung des Parkhauses Nove-Mesto-Platz infolge des Hochwasserereignisses vom 14.07.2021 erhebliche finanzielle Aufwendungen zu leisten sind. Die empfohlene Gebührenanpassung soll hierzu einen Beitrag leisten.

 

Die Gebührenordnung der Stadt Hilden beschränkt ihren Geltungsbereich ausschließlich auf die oberirdischen Stellplatzanlagen (Parkflächen). Parkhäuser und Tiefgaragen im Hildener Stadtgebiet sind hiervon nicht erfasst. Diese werden privatrechtlich betrieben, u.a. durch die Verkehrsgesellschaft Hilden mbH. Wegen der Wechselwirkungen der Preissysteme aufeinander bietet sich eine gekoppelte Entscheidung für öffentliche Parkflächen und Tiefgaragen für die von der Stadt Hilden beherrschten Beteiligungsgesellschaften an.

 

Die Antragstellerin schlägt zudem die Schaffung eines speziellen Mobilitätskonzeptes für die Hildener Bürgerinnen und Bürger vor, dies in Form eines Bus-Shuttleservice für die in der Innenstadt stattfindenden Veranstaltungen. Damit soll eine Verbesserung der Parksituation an den Veranstaltungstagen und somit ein verändertes Mobilitätsverhalten erreicht werden.

 

Die Stadt Hilden ist aktuell bei der Verkehrslenkung mit Blick auf eine Erhöhung des Rad- und Fußgänger-Verkehrs gefordert. Eine moderate Verteuerung der Parkentgelte hat zunächst eine leitende Wirkung für alle Verkehrsteilnehmer, denen sich Alternativen mit niedrigen Zugangshemmnissen bieten. Eine entsprechende Entscheidung zu Lasten des PKW-Verkehrs hätte zudem Signalwirkung zu Gunsten anderer Transportmittel. Die Höhe der Parkentgelte ist seit vielen Jahren aber auch wiederkehrendes Thema in öffentlichen Diskussionen im Vergleich mit anderen Städten rund um die Attraktivität einer Stadt als Einkaufsstandort. Somit ist dies auch ein Thema für den örtlichen Hildener Einzelhandel. Zudem würde, und auch dies ist als Aspekt zu berücksichtigen, eine Gebührenerhöhung auch einer Ertragsverbesserung im städtischen Haushalt dienen. Die Verwaltung geht davon aus, dass eine moderate Anhebung der Parkgebühren nicht zu Lasten der Besucherzahlen für den lokalen Handel geht. Die Parkentgelte im öffentlichen Raum sollten dabei mindestens gleich hoch oder höher als die Parkentgelte in den Parkhäusern sein, um die öffentlichen Verkehrsflächen von Autos tendenziell zu entlasten.

 

Dem Antrag zur Erhöhung der Parkentgelte wird daher grundsätzlich zugestimmt.

 

Es ist aber erforderlich, hier eine Abstimmung der Preissysteme mit der Verkehrsgesellschaft Hilden mbH vorzunehmen und auch den Zeitpunkt einer möglichst gemeinsamen Umsetzung zu bestimmen. Die Verwaltung sollte aufgefordert werden, dem Rat der Stadt Hilden nach erfolgter Abstimmung eine angepasste Entgeltordnung zur Entscheidung vorzulegen.

 

Der beantragten Einrichtung eines Shuttle-Service bei besonderen Veranstaltungen steht die Verwaltung hingegen kritisch gegenüber. Ein solches „spezielles Mobilitätsangebot“ umzusetzen, ist aufwendig und mit zahlreichen zu prüfenden Aspekten verbunden.

Gleichzeitig ist ein solches Angebot aus planerischer Sicht gar nicht erforderlich. Diese Auffassung bedingt sich durch folgende Aspekte:

 

1.   Das heute in Hilden vorhandene Busliniennetz erschließt den größten Teil des Stadtgebietes und bietet damit umfassend Möglichkeiten, aus den Stadtteilen in die Innenstadt zu kommen. Die vorhandene ÖPNV-Erschließung (siehe Nahverkehrsplan des Kreises Mettmann) ist damit in Hilden hervorragend. Nur wenige Wohnquartiere liegen außerhalb des 300m-Radius vorhandener Haltestellen des Bus-Linien-Netzes.

2.   Zudem sind die Entfernungen in Hilden sehr gering. Bei Entfernungen zwischen 1000m und 1500m Luftlinie (von der Innenstadt aus betrachtet) ist man oft zu Fuß oder mit dem Fahrrad schneller als mit dem Bus unterwegs und ist gleichzeitig nicht an einen festen Linienweg oder feste Haltestellen gebunden. Das Angebot eines „Shuttle-Service“ ist also nur für wenige Menschen wirklich attraktiv.

3.   Es stellt sich daher die Frage, für welche Bereiche des Stadtgebietes ein solcher Shuttle-Bus-Verkehr überhaupt angeboten werden sollte. Die Stadtstruktur macht Hilden für „Bus-Shuttle-Verkehre“ nicht unbedingt geeignet. Denn weder die Stadtteile noch die Innenstadt als Ziel sind „abgelegen“ oder schwer erreichbar. Es ist kaum absehbar, welche Zielgruppen überhaupt angesprochen werden (könnten) und wie sich dies zahlenmäßig (in Form von Fahrgästen) auswirken würde.

4.   Bereits heute werden auf den „großen“ Buslinien 781, 782, 784 und 785 auch am Wochenende zahlreiche Fahrten angeboten (samstags mehr als sonntags). Für diese Fahrten sollte mit einem „Shuttle-Service“ keine weitere Konkurrenz erzeugt werden, zudem für die bestehenden Angebote auch alle infrastrukturellen Erfordernisse gegeben sind.

5.   Zusätzlich ist zu beachten, dass ein für die Nutzer unentgeltlicher „Shuttle-Service“ dennoch (aller Wahrscheinlichkeit nach von der Stadt Hilden) bezahlt werden muss und so den Haushalt belastet, obwohl bereits ein ÖPNV-Angebot vorhanden ist.

 

Zusammenfassend wird daher in dem Vorschlag keine Verbesserung gegenüber der heutigen Situation gesehen. Die beantragte Prüfung eines besonderen Mobilitätskonzeptes ist daher nach Bewertung durch die Verwaltung aus vorstehenden Gründen nicht erforderlich.

 

Die Verwaltung empfiehlt daher die Ablehnung des Antrags in diesem Punkt. 

 

Klimarelevanz:

 

Klimarelevante Auswirkungen ergeben sich aktuell nicht.

 

 

gez. Dr. Claus Pommer

Bürgermeister