Erläuterungen zum
Antrag:
In den vergangenen Jahren hat Hilden seine städtischen Parkhäuser durch
die Verkehrsgesellschaft Hilden mbH aufwendig und mit hoher Qualität renovieren
lassen – das Parkangebot in der Stadt hat dadurch eine erhebliche Aufwertung
erfahren.
Im Juli dieses Jahres zerstörte dann das Hochwasser in Folge des
Starkregenereignisses im
Parkhaus Nové-Mesto-Platz dessen Infrastruktur und verursachte einen
erheblichen Schaden.
Die dadurch nötige Renovierung wird dabei neben einiger Zeit auch
erhebliche Mittel in Anspruch
nehmen.
Zuvor konnten die Parkentgelte der städtischen Parkhäuser dabei nach den
Renovierungen
bisher über einige Jahre stabil gehalten werden.
Um nun aber die Mittel zu generieren, die für die Wiederherstellung des
Parkhaus Nové-
Mesto-Platz erforderlich sind, sollte die Anpassung der Parkentgelte in
den Blickpunkt rücken,
um so einen Beitrag zu den erforderlichen Mitteln zu leisten, der den
Einzelnen und die Einzelne
nicht zu stark belastet. An der Kopplung der Parkentgelte für
unterirdische und oberirdische
Parkplätze sollte dabei festgehalten werden.
Daher sollte die Verwaltung ein Konzept erarbeiten, welches eine
entsprechende Anpassung
der Parkentgelte vorsieht. Dies sollte unabhängig vom anstehenden
Mobilitätskonzept der
Stadt erstellt werden, da hier eine recht kurzfristige Anpassung in den
Blick genommen werden
sollte. Diese kann das Mobilitätskonzept durch seine – zurecht – noch
einige Monate andauernde
Erstellung nicht
leisten.
Zugleich sollte
aber auch ein zusätzliches spezielles Mobilitätsangebot für die Hildener
Bürgerinnen und Bürger geschaffen werden. In Zusammenarbeit mit
Verkehrsgesellschaft und
Rheinbahn sollte für die vielen Veranstaltungen in der Hildener
Innenstadt (z.B. Itterfest,
Weihnachtsmarkt, u.ä.) ein Bus-Shuttleservice eingerichtet werden, mit
dem die Bürgerinnen
und Bürger aus den Stadtteilen unentgeltlich in die Innenstadt fahren
können. Hierdurch
könnte ein hervorragender Service für die Hildener Bürger geleistet
werden, der die Teilnahme
an den Veranstaltungen vereinfacht und zugleich die Parksituation in der
Stadt an Veranstaltungstagen deutlich entspannt.
Antragstext:
Die Verwaltung
wird beauftragt, ein Konzept für eine neue, angepasste Entgelttabelle für
städtische
Parkflächen und Parkhäuser im Stadtgebiet zu erstellen.
Im Gegenzug sollen
für Veranstaltungstage spezielle Fahrtangebote (z.B. Shuttlebus aus dem
Stadtgebiet in die Innenstadt) geprüft werden.
Stellungnahme der
Verwaltung:
Der vorliegende Antrag sieht im Ergebnis für das Parken auf öffentlichen oberirdischen Parkflächen, die mit Parkscheinautomaten ausgestattet sind, eine Erhöhung der aktuellen Gebühren nach § 4 der Gebührenordnung zur Erhebung von Parkgebühren (Parkgebührenordnung) der Stadt Hilden in der aktuell dritten Nachtragsfassung vom 18.10.2016 vor.
Die Gebühren betragen seit dem 01.01.2017
a) für Kurzzeitparken bis zu 30 Minuten 0,50 €
b) ansonsten für jede angefangene Stunde 1,00 €.
Begründet wird der Antrag u.a. damit, dass für die Wiederherstellung des Parkhauses Nove-Mesto-Platz infolge des Hochwasserereignisses vom 14.07.2021 erhebliche finanzielle Aufwendungen zu leisten sind. Die empfohlene Gebührenanpassung soll hierzu einen Beitrag leisten.
Die Gebührenordnung der Stadt Hilden
beschränkt ihren Geltungsbereich ausschließlich auf die oberirdischen
Stellplatzanlagen (Parkflächen). Parkhäuser und Tiefgaragen im Hildener
Stadtgebiet sind hiervon nicht erfasst. Diese werden privatrechtlich betrieben,
u.a. durch die Verkehrsgesellschaft Hilden mbH. Wegen der Wechselwirkungen der
Preissysteme aufeinander bietet sich eine gekoppelte Entscheidung für
öffentliche Parkflächen und Tiefgaragen für die von der Stadt Hilden
beherrschten Beteiligungsgesellschaften an.
Die Antragstellerin schlägt zudem die
Schaffung eines speziellen Mobilitätskonzeptes für die Hildener Bürgerinnen und
Bürger vor, dies in Form eines Bus-Shuttleservice für die in der Innenstadt
stattfindenden Veranstaltungen. Damit soll eine Verbesserung der Parksituation
an den Veranstaltungstagen und somit ein verändertes Mobilitätsverhalten
erreicht werden.
Die Stadt Hilden ist aktuell bei der
Verkehrslenkung mit Blick auf eine Erhöhung des Rad- und Fußgänger-Verkehrs
gefordert. Eine moderate Verteuerung der Parkentgelte hat zunächst eine
leitende Wirkung für alle Verkehrsteilnehmer, denen sich Alternativen mit
niedrigen Zugangshemmnissen bieten. Eine entsprechende Entscheidung zu Lasten
des PKW-Verkehrs hätte zudem Signalwirkung zu Gunsten anderer Transportmittel.
Die Höhe der Parkentgelte ist seit vielen Jahren aber auch wiederkehrendes
Thema in öffentlichen Diskussionen im Vergleich mit anderen Städten rund um die
Attraktivität einer Stadt als Einkaufsstandort. Somit ist dies auch ein Thema
für den örtlichen Hildener Einzelhandel. Zudem würde, und auch dies ist als
Aspekt zu berücksichtigen, eine Gebührenerhöhung auch einer Ertragsverbesserung
im städtischen Haushalt dienen. Die Verwaltung geht davon aus, dass eine
moderate Anhebung der Parkgebühren nicht zu Lasten der Besucherzahlen für den
lokalen Handel geht. Die Parkentgelte im öffentlichen Raum sollten dabei
mindestens gleich hoch oder höher als die Parkentgelte in den Parkhäusern sein,
um die öffentlichen Verkehrsflächen von Autos tendenziell zu entlasten.
Dem Antrag zur Erhöhung der Parkentgelte
wird daher grundsätzlich zugestimmt.
Es ist aber erforderlich, hier eine Abstimmung der Preissysteme mit der Verkehrsgesellschaft Hilden mbH vorzunehmen und auch den Zeitpunkt einer möglichst gemeinsamen Umsetzung zu bestimmen. Die Verwaltung sollte aufgefordert werden, dem Rat der Stadt Hilden nach erfolgter Abstimmung eine angepasste Entgeltordnung zur Entscheidung vorzulegen.
Der beantragten Einrichtung eines Shuttle-Service bei besonderen Veranstaltungen steht die Verwaltung hingegen kritisch gegenüber. Ein solches „spezielles Mobilitätsangebot“ umzusetzen, ist aufwendig und mit zahlreichen zu prüfenden Aspekten verbunden.
Gleichzeitig ist ein solches Angebot aus planerischer Sicht gar nicht erforderlich. Diese Auffassung bedingt sich durch folgende Aspekte:
1.
Das
heute in Hilden vorhandene Busliniennetz erschließt den größten Teil des
Stadtgebietes und bietet damit umfassend Möglichkeiten, aus den Stadtteilen in
die Innenstadt zu kommen. Die vorhandene ÖPNV-Erschließung (siehe
Nahverkehrsplan des Kreises Mettmann) ist damit in Hilden hervorragend. Nur
wenige Wohnquartiere liegen außerhalb des 300m-Radius vorhandener Haltestellen
des Bus-Linien-Netzes.
2.
Zudem
sind die Entfernungen in Hilden sehr gering. Bei Entfernungen zwischen 1000m
und 1500m Luftlinie (von der Innenstadt aus betrachtet) ist man oft zu Fuß oder
mit dem Fahrrad schneller als mit dem Bus unterwegs und ist gleichzeitig nicht
an einen festen Linienweg oder feste Haltestellen gebunden. Das Angebot eines
„Shuttle-Service“ ist also nur für wenige Menschen wirklich attraktiv.
3.
Es
stellt sich daher die Frage, für welche Bereiche des Stadtgebietes ein solcher
Shuttle-Bus-Verkehr überhaupt angeboten werden sollte. Die Stadtstruktur macht
Hilden für „Bus-Shuttle-Verkehre“ nicht unbedingt geeignet. Denn weder die
Stadtteile noch die Innenstadt als Ziel sind „abgelegen“ oder schwer
erreichbar. Es ist kaum absehbar, welche Zielgruppen überhaupt angesprochen
werden (könnten) und wie sich dies zahlenmäßig (in Form von Fahrgästen) auswirken
würde.
4.
Bereits
heute werden auf den „großen“ Buslinien 781, 782, 784 und 785 auch am
Wochenende zahlreiche Fahrten angeboten (samstags mehr als sonntags). Für diese
Fahrten sollte mit einem „Shuttle-Service“ keine weitere Konkurrenz erzeugt
werden, zudem für die bestehenden Angebote auch alle infrastrukturellen
Erfordernisse gegeben sind.
5.
Zusätzlich
ist zu beachten, dass ein für die Nutzer unentgeltlicher „Shuttle-Service“
dennoch (aller Wahrscheinlichkeit nach von der Stadt Hilden) bezahlt werden
muss und so den Haushalt belastet, obwohl bereits ein ÖPNV-Angebot vorhanden
ist.
Zusammenfassend wird daher in dem Vorschlag keine Verbesserung gegenüber der heutigen Situation gesehen. Die beantragte Prüfung eines besonderen Mobilitätskonzeptes ist daher nach Bewertung durch die Verwaltung aus vorstehenden Gründen nicht erforderlich.
Die Verwaltung empfiehlt daher
die Ablehnung des Antrags in diesem Punkt.
Klimarelevanz:
Klimarelevante Auswirkungen ergeben sich aktuell nicht.
gez. Dr. Claus Pommer
Bürgermeister