Betreff
Einrichtung eines "Runden Tisches" zur Energiewende
Vorlage
WP 20-25 SV IV/015
Art
Anregung/Beschwerde nach § 24 GO NRW

Begründung:

 

Insbesondere beim Ausbau der für die Energiewende sehr wichtigen Fotovoltaik auf öffentlichen Gebäuden aber auch im privaten und industriellen Bereich scheint Hilden gegenüber vergleichbaren Kommunen zurückzufallen.

Um Rat und Verwaltung zu entlasten und alle Beteiligten mit qualifizierten Informationen und Vorschlägen zu versorgen, schlage ich die Gründung eines "Runden Tisches" vor, der sich auf das Thema Energie konzentriert. Ziel ist, den Transformationsprozess der Stadt zur möglichst schnellen Erreichung der Klimaneutralität zu unterstützen.

 

Teilnehmer*innen könnten neben interessierten Bürgerinnen und Bürgern jeweils Vertreter*innen der

·      Stadtverwaltung Hilden

·      Stadtwerke Hilden

·      im Rat vertretenen Parteien

·      Umweltverbände wie dem BUND

·      Wohnungsbaugesellschaften

·      örtlichen Wirtschaft und des Handwerks

sein.

 

Nach Einstellung sollte auf jeden Fall der/die Klimamanager(in) der Stadt an den Treffen teilnehmen


Beschlussvorschlag für den Hauptausschuss:

 

Der Bürgerantrag vom 21.09.2021 wird zur fachlichen Bewertung und Vorberatung an den Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz und zur Entscheidung an den Rat überwiesen.

Eine Empfehlung hierzu spricht der Hauptausschuss nicht aus.

 

 

Antragstext
zur Beratung und ggfs. Beschluss im Rat nach Vorberatung im Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz:

 

Die Stadt Hilden richtet einen "Runden Tisch" zur Energiewende in Hilden ein.

Dieser soll dem gegenseitigen Austausch dienen und die Arbeit von Rat und Verwaltung unterstützen. Der Teilnehmer*innenkreis könnte sich u.a. wie folgt zusammensetzen: interessierte Bürgerinnen und Bürger sowie Vertreter*innen der im Rat vertretenen Parteien, der Verwaltung, der (Umwelt-) Verbände sowie der Wirtschaft und des Handwerks.


Hinweis zum Verfahrensablauf:

 

Gemäß § 6 Abs. 4 der Hauptsatzung sind zunächst dem Hauptausschuss die Bürgeranregungen vorzulegen, der diese gemäß Abs. 5 inhaltlich zu prüfen und an die zur Entscheidung berechtigte

Stelle zu überweisen hat. Bei der Überweisung kann der Hauptausschuss eine Empfehlung aussprechen, an die die zur Entscheidung berechtigte Stelle nicht gebunden ist.

 

Gemäß § 6 Abs. 4 Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz der Zuständigkeitsordnung des Rates der Stadt Hilden berät dieser Ausschuss „Aufgaben der lokalen Agenda und des Klimabündnisses“ vor. Da auch kein anderer Ausschuss entscheidungsbefugt ist, muss der Antrag aus Sicht der Verwaltung nach Vorberatung im Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz im Rat beraten und entschieden werden.

 

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Der Antragsteller ist der Auffassung, dass im Bezug zur „Energiewende“ die Stadt Hilden in Relation zu vergleichbaren Städten „zurückzufallen“ scheint.
Vor diesem Hintergrund regt er an, einen „Runden Tisch“ zu initiieren, der sich speziell diesem Thema widmet. Der „Runde Tisch“ soll dazu dienen, dass sich die diversen Akteure und interessierten Bürgerinnen und Bürger austauschen. Hierdurch sollen alle Beteiligte mit qualifizierten Informationen und Vorschlägen „versorgt“ werden.

 

„Runde Tische“ sind ein sehr bekanntes Format. Wie die Bezeichnung „Runder Tisch“ schon nahelegt, geht es darum, sich um einen Tisch zu setzen, um auf Augenhöhe miteinander ins Gespräch zu kommen. Der „Runde Tisch“ kann eine einmalige Veranstaltung oder ein mehrmaliges Treffen oder eine dauerhafte Einrichtung sein.
Empfehlungen, wie ein „Runder Tisch“ zu organisiert werden sollte, sind in der Anlage 2 dargestellt. Die EnergieAgentur.NRW hat in der beigefügten Datei, das Format und die Randwerte beschrieben, wie ein solches Format zur Frage: „Wie soll die Kommune zur Energiewende beitragen?“ aus ihrer Sicht erfolgreich genutzt werden kann:

 

·      Wesentlich sei eine Gruppegröße von bis zu 20 Teilnehmern, die aus dem Kreis der relevanten und interessierten Akteure ausgewählt und zu der Veranstaltung eingeladen werden sollten.

·      Die EnergieAgentur.NRW empfiehlt, dass der „Runde Tisch“ von einer/m erfahrenen und vor allem neutralen, das heißt außenstehenden, Moderator/in begleitet werden sollte.
Diese Empfehlung steht sicherlich in Verbindung mit der Annahme, dass der „Runde Tisch“ dazu beitragen soll, einen bestehenden Konflikt aufzulösen. Da aus heutiger Sicht nicht zu erkennen ist, dass die eventuellen Gespräche mit konkreten Konflikten verbunden sind, ist nach Einschätzung der Verwaltung eine Moderation mit externen Kräften zunächst nicht erforderlich.

·      Ganz wichtig ist aus Sicht der Verwaltung, bei der Einladung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer das Ziel des „Runden Tisches“ klar und deutlich zu formulieren, um enttäuschten Erwartungen vorzubeugen. Wie bei allen Beteiligungsformaten sollte auch bei einem „Runden Tisch“ von Anfang an klar sein, was mit dem Ergebnis passiert und wie verbindlich es ist.

 

Das Format des „Runden Tisches“ wurde in Hilden in den 1990er Jahren im Projekt der Lokalen Agenda genutzt - aus heutiger Sicht nicht besonders erfolgreich.
Als einmaliges Beteiligungsformat wurde es im Vorfeld der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 73A, 6. Änderung für den Bereich Mühlenstraße / Hochdahler Straße / Mittelstraße genutzt, um die Lage der Tiefgaragenzu- und -abfahrt des konzipierten Wohnkomplexes mit den Anwohnern der Mühlenstraße zu diskutieren - aus heutiger Sicht erfolgreich, weil dort die heute realisierte Lösung mit der Einfahrt von der Hochdahler Straße und der Ausfahrt zur Mühlenstraße erarbeitet wurde.

 

Ein „Runder Tisch“ könnte sicherlich dazu beitragen, dass Vertreterinnen und Vertreter der relevanten Akteure und ausgewählte Bürgerinnen und Bürger mehr als heute ins Gespräch kommen.
Dieses Format kann und darf aber nicht die Beratungen und Entscheidungen im Rat und seinen Gremien ersetzen - unabhängig von der Rolle des Rates im Hinblick auf seine Funktion als z.B. für den Haushalt verantwortliches Entscheidungsgremium oder im Hinblick auf seine Funktion als entscheidender Gesellschafter der städtischen Töchter (wie z.B. der Stadtwerke Hilden GmbH).

 

 

Wenn ein „Runder Tisch“ durchgeführt werden soll, ist unter anderem vom Rat festzulegen,

 

·      welches Ziel im Sinne eines Arbeitsauftrages der „Runde Tisch“ konkret hat, was mit dem Ergebnis passiert und wie verbindlich es ist,

·      wer an dem „Runden Tisch“ teilnehmen darf und/oder soll (u.a. ist zu klären, welche Interessengruppen als Vertretung der im Antrag angeregten teilnehmenden (Umwelt-)Verbände, der Wirtschaft und des Handwerks angefragt werden sollen oder wie die Ansprache und Auswahl der interessierten Bürgerinnen und Bürger erfolgen soll oder ob Vertretungen der Ratsfraktionen aktiv teilnehmen dürfen/sollen),

·      ob eine Moderation durch externe Fachkräfte (mit den damit verbundenen Kosten in Höhe von rund eines Tagessatzes je Sitzung - zwischen 600,- bis 1.000 Euro) oder durch die Stadtverwaltung, die von einigen als „Partei“ gesehen wird, erfolgen soll,

·      ob es sich beim „Runden Tisch“ um eine einmalige Veranstaltung handeln soll oder ob dieses Format so angelegt werden soll, dass sich die Teilnehmenden mehrfach und regelmäßig treffen,

·      ob der „Runde Tisch“ öffentlich tagt, d.h. Zuschauerinnen und Zuschauer zugelassen sind.

 

 

Sollte der Rat entscheiden, einen „Runden Tisch“ durchführen zu wollen, würde die Verwaltung einen Vorschlag erarbeiten und diesen nach Vorberatung im Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz zur Beratung und ggfs. Entscheidung dem Rat vorlegen.

 

 

gez.

Dr. Claus Pommer
Bürgermeister

 

 

Klimarelevanz:

 

Die Durchführung eines „Runden Tisches“ hat selbst keine Auswirkungen auf das Klima.
Wenn jedoch im „Runden Tisch“ erarbeitete Vorschläge zur Energiewende umgesetzt werden, haben diese in der Regel den Effekt, dass dadurch CO2-Emissionen eingespart werden können.


Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

140101 Umweltschutz

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

X

(hier ankreuzen)

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Produkt

Zeile ErgHH

Bezeichnung

Betrag €

2022

140101

13

Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen

10.950

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

 

Gesehen Franke