Begründung:
Insbesondere beim Ausbau der für die Energiewende sehr
wichtigen Fotovoltaik auf öffentlichen Gebäuden aber auch im privaten und
industriellen Bereich scheint Hilden gegenüber vergleichbaren Kommunen
zurückzufallen.
Um Rat und Verwaltung zu entlasten und alle Beteiligten mit qualifizierten Informationen und Vorschlägen zu versorgen, schlage ich die Gründung eines "Runden Tisches" vor, der sich auf das Thema Energie konzentriert. Ziel ist, den Transformationsprozess der Stadt zur möglichst schnellen Erreichung der Klimaneutralität zu unterstützen.
Teilnehmer*innen könnten neben interessierten Bürgerinnen und Bürgern jeweils Vertreter*innen der
· Stadtverwaltung Hilden
· Stadtwerke Hilden
· im Rat vertretenen Parteien
· Umweltverbände wie dem BUND
· Wohnungsbaugesellschaften
· örtlichen Wirtschaft und des Handwerks
sein.
Nach Einstellung sollte auf jeden Fall der/die Klimamanager(in) der Stadt an den Treffen teilnehmen
Beschlussvorschlag
für den Hauptausschuss:
Der Bürgerantrag vom 21.09.2021 wird zur fachlichen Bewertung und
Vorberatung an den Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz und zur Entscheidung
an den Rat überwiesen.
Eine Empfehlung hierzu spricht der Hauptausschuss nicht aus.
Antragstext
zur Beratung und ggfs. Beschluss im Rat nach Vorberatung im Ausschuss für
Umwelt- und Klimaschutz:
Die Stadt Hilden richtet einen "Runden Tisch" zur Energiewende in Hilden ein.
Dieser soll dem gegenseitigen Austausch dienen und die Arbeit von Rat und Verwaltung unterstützen. Der Teilnehmer*innenkreis könnte sich u.a. wie folgt zusammensetzen: interessierte Bürgerinnen und Bürger sowie Vertreter*innen der im Rat vertretenen Parteien, der Verwaltung, der (Umwelt-) Verbände sowie der Wirtschaft und des Handwerks.
Hinweis zum Verfahrensablauf:
Gemäß § 6 Abs. 4 der Hauptsatzung sind zunächst dem Hauptausschuss die
Bürgeranregungen vorzulegen, der diese gemäß Abs. 5 inhaltlich zu prüfen und an
die zur Entscheidung berechtigte
Stelle zu überweisen hat. Bei der Überweisung kann der Hauptausschuss
eine Empfehlung aussprechen, an die die zur Entscheidung berechtigte Stelle
nicht gebunden ist.
Gemäß § 6 Abs. 4 Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz der
Zuständigkeitsordnung des Rates der Stadt Hilden berät dieser Ausschuss
„Aufgaben der lokalen Agenda und des Klimabündnisses“ vor. Da auch kein anderer
Ausschuss entscheidungsbefugt ist, muss der Antrag aus Sicht der Verwaltung
nach Vorberatung im Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz im Rat beraten und
entschieden werden.
Stellungnahme der
Verwaltung:
Der Antragsteller ist der Auffassung, dass im Bezug zur
„Energiewende“ die Stadt Hilden in Relation zu vergleichbaren Städten
„zurückzufallen“ scheint.
Vor diesem Hintergrund regt er an, einen „Runden Tisch“ zu initiieren, der sich
speziell diesem Thema widmet. Der „Runde Tisch“ soll dazu dienen, dass sich die
diversen Akteure und interessierten Bürgerinnen und Bürger austauschen.
Hierdurch sollen alle Beteiligte mit qualifizierten Informationen und
Vorschlägen „versorgt“ werden.
„Runde Tische“ sind ein sehr bekanntes Format. Wie die
Bezeichnung „Runder Tisch“ schon nahelegt, geht es darum, sich um einen Tisch
zu setzen, um auf Augenhöhe miteinander ins Gespräch zu kommen. Der „Runde
Tisch“ kann eine einmalige Veranstaltung oder ein mehrmaliges Treffen oder eine
dauerhafte Einrichtung sein.
Empfehlungen, wie ein „Runder Tisch“ zu organisiert werden sollte, sind in der
Anlage 2 dargestellt. Die EnergieAgentur.NRW hat in der beigefügten Datei, das
Format und die Randwerte beschrieben, wie ein solches Format zur Frage: „Wie
soll die Kommune zur Energiewende beitragen?“ aus ihrer Sicht erfolgreich
genutzt werden kann:
·
Wesentlich sei eine Gruppegröße von bis zu 20
Teilnehmern, die aus dem Kreis der relevanten und interessierten Akteure
ausgewählt und zu der Veranstaltung eingeladen werden sollten.
·
Die
EnergieAgentur.NRW empfiehlt, dass der „Runde Tisch“ von einer/m erfahrenen und
vor allem neutralen, das heißt außenstehenden, Moderator/in begleitet werden
sollte.
Diese Empfehlung steht sicherlich in Verbindung mit der Annahme, dass der
„Runde Tisch“ dazu beitragen soll, einen bestehenden Konflikt aufzulösen. Da
aus heutiger Sicht nicht zu erkennen ist, dass die eventuellen Gespräche mit
konkreten Konflikten verbunden sind, ist nach Einschätzung der Verwaltung eine
Moderation mit externen Kräften zunächst nicht erforderlich.
· Ganz wichtig ist aus Sicht der Verwaltung, bei der Einladung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer das Ziel des „Runden Tisches“ klar und deutlich zu formulieren, um enttäuschten Erwartungen vorzubeugen. Wie bei allen Beteiligungsformaten sollte auch bei einem „Runden Tisch“ von Anfang an klar sein, was mit dem Ergebnis passiert und wie verbindlich es ist.
Das Format des „Runden Tisches“ wurde in Hilden in den
1990er Jahren im Projekt der Lokalen Agenda genutzt - aus heutiger Sicht nicht
besonders erfolgreich.
Als einmaliges Beteiligungsformat wurde es im Vorfeld der Aufstellung des
Bebauungsplans Nr. 73A, 6. Änderung für den Bereich Mühlenstraße / Hochdahler
Straße / Mittelstraße genutzt, um die Lage der Tiefgaragenzu- und -abfahrt des
konzipierten Wohnkomplexes mit den Anwohnern der Mühlenstraße zu diskutieren -
aus heutiger Sicht erfolgreich, weil dort die heute realisierte Lösung mit der
Einfahrt von der Hochdahler Straße und der Ausfahrt zur Mühlenstraße erarbeitet
wurde.
Ein „Runder Tisch“ könnte sicherlich dazu beitragen, dass
Vertreterinnen und Vertreter der relevanten Akteure und ausgewählte Bürgerinnen
und Bürger mehr als heute ins Gespräch kommen.
Dieses Format kann und darf aber nicht die Beratungen und Entscheidungen im Rat
und seinen Gremien ersetzen - unabhängig von der Rolle des Rates im Hinblick
auf seine Funktion als z.B. für den Haushalt verantwortliches
Entscheidungsgremium oder im Hinblick auf seine Funktion als entscheidender Gesellschafter
der städtischen Töchter (wie z.B. der Stadtwerke Hilden GmbH).
Wenn ein „Runder Tisch“ durchgeführt werden soll, ist unter anderem vom Rat festzulegen,
·
welches Ziel im Sinne eines Arbeitsauftrages der
„Runde Tisch“ konkret hat, was mit dem
Ergebnis passiert und wie verbindlich es ist,
·
wer an dem „Runden Tisch“ teilnehmen darf
und/oder soll (u.a. ist zu klären, welche Interessengruppen als Vertretung der
im Antrag angeregten teilnehmenden (Umwelt-)Verbände, der Wirtschaft und des
Handwerks angefragt werden sollen oder wie die Ansprache und Auswahl der
interessierten Bürgerinnen und Bürger erfolgen soll oder ob Vertretungen der
Ratsfraktionen aktiv teilnehmen dürfen/sollen),
·
ob eine Moderation durch externe Fachkräfte (mit
den damit verbundenen Kosten in Höhe von rund eines Tagessatzes je Sitzung -
zwischen 600,- bis 1.000 Euro) oder durch die Stadtverwaltung, die von einigen
als „Partei“ gesehen wird, erfolgen soll,
·
ob es sich beim „Runden Tisch“ um eine einmalige
Veranstaltung handeln soll oder ob dieses Format so angelegt werden soll, dass
sich die Teilnehmenden mehrfach und regelmäßig treffen,
· ob der „Runde Tisch“ öffentlich tagt, d.h. Zuschauerinnen und Zuschauer zugelassen sind.
Sollte der Rat entscheiden, einen „Runden Tisch“ durchführen zu wollen, würde die Verwaltung einen Vorschlag erarbeiten und diesen nach Vorberatung im Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz zur Beratung und ggfs. Entscheidung dem Rat vorlegen.
gez.
Dr. Claus Pommer
Bürgermeister
Klimarelevanz:
Die Durchführung eines „Runden Tisches“ hat selbst keine
Auswirkungen auf das Klima.
Wenn jedoch im „Runden Tisch“ erarbeitete Vorschläge zur Energiewende umgesetzt
werden, haben diese in der Regel den Effekt, dass dadurch CO2-Emissionen
eingespart werden können.
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer
/ -bezeichnung |
140101 Umweltschutz |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
X (hier ankreuzen) |
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Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Produkt |
Zeile ErgHH |
Bezeichnung |
Betrag € |
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2022 |
140101 |
13 |
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen |
10.950 |
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Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung/Vermerk
Kämmerer Gesehen
Franke |
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