Beschlussvorschlag:
Der
Jugendhilfeausschuss nimmt die Vorlage zur Kenntnis.
Erläuterungen und Begründungen:
Die Verwaltung, hier das Sachgebiet Kinder-
und Jugendförderung, ist über einen politischen Beschluss (Eckwerteverfahren)
aufgefordert, Vorschläge für Beiträge zu einer
Haushaltkonsolidierung der Stadt
Hilden zu erarbeiten.
Mögliche Leistungsanpassungen im Bereich der
Kinder- und Jugendarbeit vollziehen sich in komplexen rechtlichen und sozialen
Zusammenhängen. Zum einen sind die Leistungen der Kinder- und Jugendarbeit
politisch abgesichert über die Beschlüsse eines im Landesrecht verankerten
Kinder- und Jugendförderplanes. Andererseits sind diese, im SGB VIII
festgelegten Leistungen, „Soll“-Leistungen und nach Art und Umfang in der
einzelnen Kommune nicht definiert. Sie verdeutlichen sich über die Prozesse
einer kommunalen Jugendhilfeplanung und stehen stets auch mit anderen Leitungen
des SGB VIII in einem engen Wirkungszusammenhang. In diesem Zusammenhang begreift
sich auch das konzeptionelle Vorgehen der Fachverwaltung in der Kontinuität der
vergangenen Jahre.
Die Fachverwaltung ist aber ebenso gebunden
an Vorgaben und Aufträge des politischen Souveräns und der umgebenden
Organisationsstruktur, dem Verwaltungsvorstand.
Vor diesem Hintergrund hat sich die
Fachverwaltung auf den Weg gemacht, Vorschläge für einen effizienteren Umgang
mit zur Verfügung stehenden Finanzmitteln, bei gleichzeitigem Erhalt oder
sinnhafter Entwicklung der vorhandenen Leistungen zu erarbeiten.
Den Auftakt für diese Vorschläge bildete
eine Neufassung der Schulentwicklungsplanung, obgleich diese nicht originär zum
Katalog der Kinder- und Jugendarbeit zählt. Dieser Ansatz ist bereits per
Ratsbeschluss umgesetzt.
Es folgte eine Anpassung der Leistungen im
Bereich der Ganztagsschulbetreuung, die den Bereich der Kinder- und
Jugendarbeit, aber auch den Übergang von der Kita zur Grundschule erheblich
tangiert. Auch diese sind über einen Ratsbeschluss mittlerweile umgesetzt.
Nunmehr liegen zwei weitere Vorschläge vor,
die den unmittelbaren Bereich des SGB VIII betreffen.
-
Übernahme
des Abenteuerspielplatzes aus der Trägerschaft der Freizeitgemeinschaft
Behinderte und Nichtbehinderte e.V. Ziel
ist der Erhalt des Leistungskataloges bei gedeckelten Kosten. (siehe dazu SV 51
/ 099 in gleicher Sitzung)
-
Die
Aufgabe der offenen Kinder- und Jugendarbeit am Standort Area51 unter Beibehaltung
des Standortes für Teilnutzungen (Auftrittsmöglichkeiten, Proberäume).
Zielführend für den zweiten Vorschlag waren
die folgenden Überlegungen:
1. Die Einbindung des Area 51 in die
sozialräumliche Struktur des Stadtteils Nord hat durch die Schließung der
ehemals benachbarten Theodor-Heuss-Schule ein erhebliches Defizit erfahren.
Eine Kompensation der Besucherschaft durch andere Zielgruppen ist - trotz
Bemühungen - nicht im erwünschten Maße erfolgt.
2. Die konzeptionelle Entwicklung des Area
51 verlief in den vergangenen Jahren in eine veränderte Richtung. Über die angesiedelte
Jugendberatung geriet das Themenfelder Übergang Schule Beruf in den Fokus. Die
Umsetzung des Projektes ZAG (Zukunft aktiv gestalten) mit dem Träger Bildung³
und die Bildung der Jugendberufsagentur Hilden (mit Jobcenter und ARGE)
verdeutlichen dies.
3. Das durchaus erfolgreich angebotene
Kulturprogramm des Area 51 richtete sich zunehmend an Zielgruppen jenseits des
Jugendlichenalters (Zielgruppendiskussion). Aus Sicht der Fachverwaltung soll
Jugendkultur zukünftig vornehmlich auf eigenes, kulturelles Gestalten
ausgerichtet sein. Dazu benötigt man nicht zwangsläufig einen zentralen
Standort.
4. Die thematischen Schwerpunkte Übergang
Schule Beruf und Schulabsentismus bündeln sich am Standort Campus Holterhöfchen
und das für alle Hildener
Jugendlichen; nicht nur für SchülerInnen der dortigen Schulen. Das bislang im
Area 51 verortete Angebot könnte zielführender dort bearbeitet werden.
Räumlichkeiten dafür stehen im neuen Oberstufenzentrum des Campus zur
Verfügung. Erste Gremien und Initiativen sind bereits im Campus angesiedelt,
die durch die Jugendberatung, Jugendberufsagentur eine erhebliche
Intensivierung erfahren würden.
5. Die im Kinder- und Jugendförderplan
vorgesehene Entwicklung des Area 51 in Richtung Stadtteilarbeit müsste nicht
zwangsläufig im aktuellen Rahmen des Hauses angesiedelt sein. Sie könnte ebenso
an anderer Stelle (z.B. Abenteuerspielplatz) oder von anderen Akteuren
betrieben werden.
6. Auch bei Aufgabe der offenen Kinder- und
Jugendarbeit an diesem Standort bliebe ein gutes Netz von stationären Angeboten
in Hilden erhalte. (5 Standorte). Es entstünde ein „Achsenkonstrukt“ mit
Angeboten für Jugendliche in der Mitte der Stadt und Angebote für Kinder in der
Peripherie (Süd/Nord). Durch mobile Angebote würden die Stadtteile Ost/West
versorgt.
7. Die Verwaltung möchte zum Ausdruck
bringen, dass am Standort Area 51 in der Vergangenheit gute Arbeit geleistet worden
ist. Die dort tätigen KollegInnen haben im Rahmen der strukturellen
Möglichkeiten sehr viel bewegt (was unter anderem die Gründung der
Jugendberufsagentur verdeutlicht). Die strukturellen und gesellschaftlichen
Veränderungen haben aber inzwischen andere Rahmenbedingungen geschaffen, als
sie noch beim Bau des Area 51 vorzufinden waren.
8. Durch die veränderte Struktur wird kein
Arbeitsplatz und grundsätzlich keine Maßnahme im Bereich der Kinder- und
Jugendarbeit entfallen. Arbeitsschwerpunkte werden neu gebündelt und ausgerichtet
und z.T. an veränderten Orten angeboten.
Die Verwaltung möchte betonen, dass diese
grundsätzlichen Überlegungen ausschlaggebend für den erarbeiteten Vorschlag
waren. Das ist noch kein Konzept, vom erläuterten Inhalt aber jederzeit in ein
Konzept zu transferieren. Dieses müsste auch die Frage nach einer zukünftigen
Nutzung des Standortes Area 51 beantworten.
Einen politischen Beschluss dazu vorausgesetzt.
Der wirtschaftliche Vorteil aus einem
solchen Konzept wäre die Ausgliederung eines erheblichen Anteils des
Kostenapparates aus dem städtischen Haushalt. Dieser liegt aktuell bei ca.
185.000 €. Ein Teil der Summe (30 -50 %) müsste allerdings weiterhin für die
Teilnutzung der Liegenschaft eingeplant werden.
Auch bei weiterer Eigennutzung des Hauses durch die Stadt könnte sich
ein wirtschaftlicher Vorteil ergeben. Dies wäre der Fall, wenn man im Area 51
Nutzungsmöglichkeiten unterbringt, die an anderer Stelle neue Optionen für
dringend notwendige Nutzungen freizieht (z.B. Kitaausbau). Dies Optionen
müssten allerdings bei positivem Beschluss eingehend technisch geprüft werden.
Fazit
Die Verwaltung treibt mit diesen Vorschlägen
einen Umwandlungsprozess der Jugendarbeit in Hilden voran. Die skizzierten
Veränderungen sind Entwicklungschancen der Kinder- und Jugendarbeit im besten
Sinne. Sie sind nur im Rahmen eines aktiven Changemanagements zu verwirklichen.
Die dafür zu treffenden Entscheidungen müssen fach- und finanzpolitisch gewollt
sein. Sie müssen sich in der Systematik eines fortgeschriebenen Kinder- und
Jugendförderplanes wiederfinden.
gez.
in Vertretung
Sönke Eichner
1. Beigeordneter