Betreff
Haushaltkonsolidierung im Bereich der freiwilligen Leistungen des Amtes für Jugend, Schule und Sport
Vorlage
WP 20-25 SV 51/104
Aktenzeichen
III/51 UB
Art
Mitteilungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Vorlage zur Kenntnis.

 


Erläuterungen und Begründungen:

 

Die Verwaltung, hier das Sachgebiet Kinder- und Jugendförderung, ist über einen politischen Beschluss (Eckwerteverfahren) aufgefordert, Vorschläge für Beiträge zu einer   Haushaltkonsolidierung der Stadt Hilden zu erarbeiten.

 

Mögliche Leistungsanpassungen im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit vollziehen sich in komplexen rechtlichen und sozialen Zusammenhängen. Zum einen sind die Leistungen der Kinder- und Jugendarbeit politisch abgesichert über die Beschlüsse eines im Landesrecht verankerten Kinder- und Jugendförderplanes. Andererseits sind diese, im SGB VIII festgelegten Leistungen, „Soll“-Leistungen und nach Art und Umfang in der einzelnen Kommune nicht definiert. Sie verdeutlichen sich über die Prozesse einer kommunalen Jugendhilfeplanung und stehen stets auch mit anderen Leitungen des SGB VIII in einem engen Wirkungszusammenhang. In diesem Zusammenhang begreift sich auch das konzeptionelle Vorgehen der Fachverwaltung in der Kontinuität der vergangenen Jahre.

 

Die Fachverwaltung ist aber ebenso gebunden an Vorgaben und Aufträge des politischen Souveräns und der umgebenden Organisationsstruktur, dem Verwaltungsvorstand.

 

Vor diesem Hintergrund hat sich die Fachverwaltung auf den Weg gemacht, Vorschläge für einen effizienteren Umgang mit zur Verfügung stehenden Finanzmitteln, bei gleichzeitigem Erhalt oder sinnhafter Entwicklung der vorhandenen Leistungen zu erarbeiten.

 

Den Auftakt für diese Vorschläge bildete eine Neufassung der Schulentwicklungsplanung, obgleich diese nicht originär zum Katalog der Kinder- und Jugendarbeit zählt. Dieser Ansatz ist bereits per Ratsbeschluss umgesetzt.

 

Es folgte eine Anpassung der Leistungen im Bereich der Ganztagsschulbetreuung, die den Bereich der Kinder- und Jugendarbeit, aber auch den Übergang von der Kita zur Grundschule erheblich tangiert. Auch diese sind über einen Ratsbeschluss mittlerweile umgesetzt.

 

Nunmehr liegen zwei weitere Vorschläge vor, die den unmittelbaren Bereich des SGB VIII betreffen.

 

-      Übernahme des Abenteuerspielplatzes aus der Trägerschaft der Freizeitgemeinschaft Behinderte und Nichtbehinderte e.V.  Ziel ist der Erhalt des Leistungskataloges bei gedeckelten Kosten. (siehe dazu SV 51 / 099 in gleicher Sitzung)

 

-      Die Aufgabe der offenen Kinder- und Jugendarbeit am Standort Area51 unter Beibehaltung des Standortes für Teilnutzungen (Auftrittsmöglichkeiten, Proberäume).

 

Zielführend für den zweiten Vorschlag waren die folgenden Überlegungen:

 

1. Die Einbindung des Area 51 in die sozialräumliche Struktur des Stadtteils Nord hat durch die Schließung der ehemals benachbarten Theodor-Heuss-Schule ein erhebliches Defizit erfahren. Eine Kompensation der Besucherschaft durch andere Zielgruppen ist - trotz Bemühungen - nicht im erwünschten Maße erfolgt.

 

2. Die konzeptionelle Entwicklung des Area 51 verlief in den vergangenen Jahren in eine veränderte Richtung. Über die angesiedelte Jugendberatung geriet das Themenfelder Übergang Schule Beruf in den Fokus. Die Umsetzung des Projektes ZAG (Zukunft aktiv gestalten) mit dem Träger Bildung³ und die Bildung der Jugendberufsagentur Hilden (mit Jobcenter und ARGE) verdeutlichen dies.

 

3. Das durchaus erfolgreich angebotene Kulturprogramm des Area 51 richtete sich zunehmend an Zielgruppen jenseits des Jugendlichenalters (Zielgruppendiskussion). Aus Sicht der Fachverwaltung soll Jugendkultur zukünftig vornehmlich auf eigenes, kulturelles Gestalten ausgerichtet sein. Dazu benötigt man nicht zwangsläufig einen zentralen Standort. 

 

4. Die thematischen Schwerpunkte Übergang Schule Beruf und Schulabsentismus bündeln sich am Standort Campus Holterhöfchen und das für alle Hildener Jugendlichen; nicht nur für SchülerInnen der dortigen Schulen. Das bislang im Area 51 verortete Angebot könnte zielführender dort bearbeitet werden. Räumlichkeiten dafür stehen im neuen Oberstufenzentrum des Campus zur Verfügung. Erste Gremien und Initiativen sind bereits im Campus angesiedelt, die durch die Jugendberatung, Jugendberufsagentur eine erhebliche Intensivierung erfahren würden.

 

5. Die im Kinder- und Jugendförderplan vorgesehene Entwicklung des Area 51 in Richtung Stadtteilarbeit müsste nicht zwangsläufig im aktuellen Rahmen des Hauses angesiedelt sein. Sie könnte ebenso an anderer Stelle (z.B. Abenteuerspielplatz) oder von anderen Akteuren betrieben werden.

 

6. Auch bei Aufgabe der offenen Kinder- und Jugendarbeit an diesem Standort bliebe ein gutes Netz von stationären Angeboten in Hilden erhalte. (5 Standorte). Es entstünde ein „Achsenkonstrukt“ mit Angeboten für Jugendliche in der Mitte der Stadt und Angebote für Kinder in der Peripherie (Süd/Nord). Durch mobile Angebote würden die Stadtteile Ost/West versorgt.

 

7. Die Verwaltung möchte zum Ausdruck bringen, dass am Standort Area 51 in der Vergangenheit gute Arbeit geleistet worden ist. Die dort tätigen KollegInnen haben im Rahmen der strukturellen Möglichkeiten sehr viel bewegt (was unter anderem die Gründung der Jugendberufsagentur verdeutlicht). Die strukturellen und gesellschaftlichen Veränderungen haben aber inzwischen andere Rahmenbedingungen geschaffen, als sie noch beim Bau des Area 51 vorzufinden waren.

 

8. Durch die veränderte Struktur wird kein Arbeitsplatz und grundsätzlich keine Maßnahme im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit entfallen. Arbeitsschwerpunkte werden neu gebündelt und ausgerichtet und z.T. an veränderten Orten angeboten.

 

Die Verwaltung möchte betonen, dass diese grundsätzlichen Überlegungen ausschlaggebend für den erarbeiteten Vorschlag waren. Das ist noch kein Konzept, vom erläuterten Inhalt aber jederzeit in ein Konzept zu transferieren. Dieses müsste auch die Frage nach einer zukünftigen Nutzung des Standortes Area 51 beantworten.  Einen politischen Beschluss dazu vorausgesetzt.

 

Der wirtschaftliche Vorteil aus einem solchen Konzept wäre die Ausgliederung eines erheblichen Anteils des Kostenapparates aus dem städtischen Haushalt. Dieser liegt aktuell bei ca. 185.000 €. Ein Teil der Summe (30 -50 %) müsste allerdings weiterhin für die Teilnutzung der Liegenschaft eingeplant werden.  Auch bei weiterer Eigennutzung des Hauses durch die Stadt könnte sich ein wirtschaftlicher Vorteil ergeben. Dies wäre der Fall, wenn man im Area 51 Nutzungsmöglichkeiten unterbringt, die an anderer Stelle neue Optionen für dringend notwendige Nutzungen freizieht (z.B. Kitaausbau). Dies Optionen müssten allerdings bei positivem Beschluss eingehend technisch geprüft werden.

 

 

Fazit

 

Die Verwaltung treibt mit diesen Vorschlägen einen Umwandlungsprozess der Jugendarbeit in Hilden voran. Die skizzierten Veränderungen sind Entwicklungschancen der Kinder- und Jugendarbeit im besten Sinne. Sie sind nur im Rahmen eines aktiven Changemanagements zu verwirklichen. Die dafür zu treffenden Entscheidungen müssen fach- und finanzpolitisch gewollt sein. Sie müssen sich in der Systematik eines fortgeschriebenen Kinder- und Jugendförderplanes wiederfinden.

 

gez.

in Vertretung

 

Sönke Eichner

1. Beigeordneter