Betreff
Antrag der BA vom 11.12.2019: Praktikum für Auszubildende der Stadtverwaltung Hilden in den
Kommunalverwaltungen der Partnerstädte
Vorlage
WP 20-25 SV 01/055
Art
Antragsvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Erläuterungen zum Antrag:

 

Die Internationalisierung vieler Lebensbereiche schreitet unaufhörlich fort. Dies betrifft gerade auch den Bildungssektor, der sich seit langem des grenzüberschreitenden Wissenstransfers bedient. Doch während sich beispielsweise im Hochschulwesen diese Praxis seit langem großer Beliebtheit erfreut, kommt die Idee, im Ausland temporär Erfahrungen zu sammeln, in der beruflichen Bildung nicht richtig voran. Auf der anderen Seite werden Auslandserfahrungen jedoch vermehrt Teil des beruflichen Anforderungsprofils.

 

Der beste Weg, internationale Kompetenzen zu erwerben, ist ein Lern- und/oder Arbeitsaufenthalt im Ausland - idealerweise schon im Rahmen der Ausbildung. In diesem Kontext könnte die Stadt ihre guten Verbindungen in die beiden Partnerstädte ins Spiel bringen und - soweit dies die hiesigen Ausbildungsverläufe zulassen - ihren Auszubildenden auf freiwilliger Basis einen zeitlich befristeten Praktikumsaufenthalt in Warrington oder Nové Město vermitteln. Wirtschaft und Kultur, Bildung und Sport sowie Bürgerbegegnungen sind wesentliche Elemente von Städtepartnerschaften und der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, die durch die Bürger*innen, Unternehmen, Vereine und Institutionen mit Leben gefüllt werden. Den kommunalen Verwaltungen kommt in diesem Zusammenhang eine wichtige Vorbildfunktion zu.

Ob Auslandspraktika - möglicherweise auch im direkten Austausch mit Auszubildenden der

Partnerstädte - z. B. durch den Europäischen Bildungsverbund (EBV) organisatorisch unterstützt und im Rahmen des europäischen Programms Erasmus plus gefördert werden können, bliebe im Einzelnen zu prüfen.


Antragstext:

 

Die Bürgermeisterin wird gebeten zu prüfen, ob Auszubildenden der Stadt Hilden während ihrer

Ausbildungszeit ein Auslandspraktikum bei der Kommunalverwaltung in einer unserer

Partnerstädte angeboten werden kann.


Stellungnahme der Verwaltung:

 

Der Antrag der BA, die Möglichkeit eines Auslandspraktikums bei der Kommunalverwaltung in einer unserer Partnerstädte zu prüfen, ist bereits im Dezember 2019 eingegangen. Aufgrund der Corona Pandemie wurde das Thema zwischenzeitlich zunächst nicht weiterverfolgt.

 

Die Verwaltung möchte nun auf den Antrag zurückkommen und über die ersten Ergebnisse nach einem Austausch mit der Ausbildungsbeauftragten der Stadt Hilden sowie den Verantwortlichen der Partnerstadt Nové Město nad Metují berichten.

 

Da sich die Partnerschaft mit Warrington derzeit schwierig gestaltet und kein aktiver Austausch besteht, wurde bei der Prüfung zunächst vornehmlich die Option eines Praktikums in der Partnerstadt Nové Město nad Metují näher betrachtet.

 

Rückmeldung der Partnerstadt Nové Město nad Metují:

Auf Nachfrage bei der Verwaltung der Hildener Partnerstadt Nové Město nad Metují wäre die Stadt gerne bereit Auszubildende der Stadt Hilden für einen Zeitraum von ca. 2 Wochen in den Ferien zu betreuen. Voraussetzung wäre, dass eine Verständigung auf Englisch möglich ist.

 

Rückmeldung Personalamt Stadt Hilden:

Bei der Beantwortung der Frage, ob und wie ein Auslandspraktikum in die Ausbildung integriert werden kann, müssen die beiden Verwaltungsausbildungen, die bei der Stadt Hilden angeboten werden, differenziert betrachtet werden:

 

  • Verwaltungsfachangestellte/r (aktuelle Zahl der Azubis: 3)

Für die Auszubildenden zur / zum Verwaltungsfachangestellten ist ein solches Praktikum nur in den Schulferien realisierbar, da der Schulunterricht ganzjährig an zwei Tagen pro Woche stattfindet. Allerdings würde der Aufenthalt zu Lasten des auch in den Schulferien zu leistenden Praxiseinsatzes gehen. Zudem ist zu berücksichtigen, dass die Auszubildenden nur in den Ferienzeiten zusammenhängend Erholungsurlaub in Anspruch nehmen können.

 

Unter Berücksichtigung dieser Aspekte wäre ein Praktikum in der Kommunalverwaltung einer Partnerstadt in den Sommerferien für einen Zeitraum von 2-3 Wochen realisierbar.

 

  • Duale Studentinnen/Studenten (Bachelor of Laws/Arts) (aktuelle Zahl der Azubis: 11)

Bei den dualen Studiengängen (Bachelor of Laws/ Arts) ist die Möglichkeit eines Auslandspraktikums bereits im Studienverlaufsplan berücksichtigt. Das Auslandspraktikum ist jedoch mit der gleichen Prüfungsleistung abzuschließen, wie ein Praxisabschnitt. Das heißt, es bedarf der Abnahme der Prüfungsleistung "Aktenarbeit" durch vom Prüfungsausschuss der HSPV NRW bestellte Prüfer. Die Prüfung müsste im Anschluss an das Praktikum bei der Stadt Hilden nachgeholt werden.

 

Ein Praxisabschnitt dauert i.d.R. drei Monate und kann zu verschiedenen Zeitpunkten im Rahmen der Ausbildung als Auslandspraktikum erfolgen. Hier ist jedoch insbesondere zu prüfen, ob die kommunale Verwaltung der Partnerstadt die Auszubildenden für einen so langen Zeitraum sinnvoll beschäftigen kann. Aufgrund fehlender Sprachkenntnisse ist u.a. keine Aktenarbeit, kein Einlesen in gesetzlich Grundlagen, keine Mitarbeit im direkten Kundenkontakt etc. möglich.

 

Eine weitere Option wäre auch bei den dualen Studenten ein „Kurzpraktikum“ von 2-3 Wochen. Anbieten würde sich hierfür der letzte Praxisabschnitt vor Beendigung des dualen Studiums, da in diesem Abschnitt keine Prüfungsleistung mehr erbracht werden muss. Der letzte Praxisabschnitt ist jeweils immer in der Zeit von Juni - August eines jeden Jahres.

 

  • Finanzielle Aspekte

Die voraussichtlichen Kosten für das Praktikum sind derzeit schwer kalkulierbar und abhängig von der tatsächlichen Praktikumsdauer und der Unterbring. Daneben ist die Möglichkeit einer Förderung durch das Erasmus+ Programm zu prüfen, sofern ein Auslandspraktikum zu Stande kommen sollte.

 

Das tatsächliche Interesse der Auszubildenden / dualen Studenten an einem solchen Praktikum teilzunehmen, ist nicht eruiert worden. Hierfür müssten zumindest im Ansatz geklärt werden, welche Kosten die Auszubildenden (Unterkunft, Verpflegung etc.) aufbringen müssen und welche Betreuungsmöglichkeiten es vor Ort gibt.

 

Grundsätzlich befürwortet die Verwaltung die Idee eines Praktikums in der Kommunalverwaltung der Partnerstadt, um die Städtepartnerschaft und die Beziehung sowie den Austausch noch weiter zu stärken. Daneben wird auch der positive Aspekt für die berufliche Bildung der Auszubildende gesehen, da sie die Möglichkeit erhalten Berufserfahrung in einer ausländischen Kommunalverwaltung zu sammeln und die individuellen Kompetenzen gestärkt werden können.

 

Im Vorfeld sollten die inhaltlichen Schwerpunkte des Praktikums und die Zielsetzung konzipiert werden, um einen konkreten Arbeitsauftrag mit den Behörden zu formulieren (beispielhafte Themen: Vergleich der Organisationsstrukturen oder Vergleich verschiedener Arbeitsweisen). Daneben sollte der Partnerstadt im Austausch auch angeboten werden, dass die Stadt Hilden Auszubildenden von ihnen bei Interesse die Möglichkeit eines Auslandspraktikums bei der Stadt Hilden ermöglicht.

 

 

gez.

 

Dr. Claus Pommer

Bürgermeister

 

Klimarelevanz:

Keine.