Betreff
Antrag der Fraktion Bündnis´90/DIE GRÜNEN vom 19.10.2021:
Bienenwiese
Vorlage
WP 20-25 SV 66/030
Aktenzeichen
IV/66-dr
Art
Antragsvorlage

Erläuterungen zum Antrag:

 

Seit vielen Jahren haben wir es mit einem massiven Artensterben im Bereich der Insekten zu tun.

Heute zählen wir nur noch wenige Bienen. Sie sind allerdings eines der wichtigsten Tiere für unsere Lebensmittelversorgung und spielen daher eine wichtige Rolle im Erhalt unseres Ökosystems. Durch die Bestäubung, die die Bienen übernehmen, können Früchte und Gemüse erst wachsen. Des Weiteren sorgen Bienen durch Samenverbreitung für einen Artenreichtum im Bereich der Pflanzen.

Gründe für das Bienensterben sind unter Anderem Verstädterung und Rodung.

Eine Bienenwiese bietet eine optimale Möglichkeit, um den Bienen Lebensraum zu geben, der in der Stadt rar geworden ist. Auch andere Tiere, wie Schmetterlinge und Igel erfreuen sich an solchen Naturweiden. Der Wasserbedarf einer Bienenweide ist im Gegensatz zu herkömmliche Pflanzen und auch Wiesen sehr viel geringer und es bedarf weniger Pflege, da Wildwuchs und Wildkräuter hier ausdrücklich erwünscht sind. Mit ihrem Farbreichtum und ihrer Naturbelassenheit bietet sie einen schönen Kontrast im Grau der Stadt. Die Kosten für Saatgut sind gering und Sträucher und Stauden kommen jedes Jahr wieder.

Das Stadtbild könnte spürbar verbessert werden, ohne dabei den Arbeitsaufwand massiv zu erhöhen.

 


Antragstext:

 

In 2022 werden weitere Grünflächen in Bienenwiesen umgewandelt. Dazu schlagen wir folgende Flächen vor:

 

o  Kreuzung Hagdornstraße, Hoffeldstraße, Bismarckstraße

o  Kreuzung Berliner Straße, Hochdahler Straße

o  S-Bahnhof, Ausgang Poststraße

o  Tucherweg am Itterbach

o  Ecke Feldstraße, Poststraße

o  Ecke Berliner Straße, Walder Straße

o  Ecke Richrather Straße, Verbindungsstraße

 


Stellungnahme der Verwaltung:

 

Allgemeines

 

Die Stadt Hilden unterhält im Stadtgebiet eine Vielzahl von Grün- und Freiflächen, die je nach Standort unterschiedlich bepflanzt und nach verschiedenen Standards gepflegt werden. Dabei reicht das Spektrum vom intensiv gepflegten Sportrasen (1-2mal wöchentlich) bis hin zur 1-2mal jährlich gemähten Wiesenfläche oder auch Bodendecker- und Gehölzflächen, für die mehrjährige Pflegeintervalle gelten. Grundsätzlich bieten dabei die extensiv gepflegten Flächen ein wesentlich höheres Potential für Blühpflanzen.

 

Die Neuanlage von Blühwiesen bedarf eines hohen Arbeitsaufwandes, da zahlreiche Faktoren (nährstoffarmer Boden, komplette Entfernung des bisherigen Aufwuchses, Einsaat, Mahd bis zu 2 x jährlich inkl. Abfuhr des Mähgutes, sowie eine Mindestflächengröße) erfüllt sein müssen.

Um auf den vorhandenen städtischen Wiesenflächen einen höheren Anteil an blühenden Pflanzen zu erhalten bzw. zu erzielen, muss das Mähgut nach dem ersten Schnitt auf der Fläche verbleiben. Erst hierdurch wird den Pflanzen das Aussamen ermöglicht.

In einem zweiten Arbeitsgang muss das verbliebene Mähgut später jedoch von der Fläche entfernt werden. Weiterhin ist in der Folge eine 2. Mahd mit Aufnahme des Mähgutes sinnvoll, um einen übermäßig und schädlichen Nährstoffeintrag in den Boden zu verhindern.

Diese Arbeitsweise ist jedoch mit der derzeitigen Personal- und Maschinenausstattung des Zentralen Bauhofes nicht umsetzbar (Mulchmäher sind ungeeignet).

 

Um trotz der fehlenden Ressourcen dem Ziel einer insektenfreundlicheren Nutzung gerecht zu werden, ist bei der Wiesenmahd seit 2018 eine Änderung in der Durchführung der bisherigen Arbeitsweise erfolgt (Wechselmahd). Danach werden die Wiesen nicht mehr vollflächig gemäht, sondern es verbleiben bei ausreichend großen Flächen stets ungemähte Teilflächen (Wiesensäume) am Standort. Im Folgejahr werden dann die Wiesensäume gemäht und andere Teilflächen („Inseln“) werden bei der Mahd ausgespart. Die Randflächen entlang von Wegen werden in der Regel intensiv maschinell möglichst mit Großflächenmähern gemäht.

 

Versuche der Verwaltung, Straßenbegleitgrünfläche in Blühwiesen umzuwandeln haben unterschiedlichen Erfolg. Im Oerkhaushof wurden in 2019 in einer der Wendeanlagen die Straßenbegleitgrünfläche in eine Blühwiese umgewandelt und Anfang 2021 noch einmal aufbereitet. Trotzdem war diese Umwandlung nicht erfolgreich und aufgrund von Beschwerden von Anliegern wird überlegt, diese Fläche als einfache Rasenfläche auszuführen. Mit dem gleichen Saatgut wurden jedoch bei der Anlegung einer Blühwiese in einer Straßenbegleitgrünfläche am Ohligser Weg gute Ergebnisse erzielt wurden.

 

Bienenwiesen sind zu verstehen als Wildwiesen mit heimischen Wildkräuterbestand.

 

Die Wildwiesen können mit geeignetem heimischen Saatgut angelegt werden.

Heimische Wildkräuter benötigen einen sonnigen meist nährstoffarmen Standort.

Bisher als Rasenflächen genutzte Flächen sind in der Regel zu nährstoffreich und nicht geeignet.

Standorte mit größeren Bäumen sind eher ungeeignet.

Wildwiesen sind nur in größerer Fläche wirtschaftlich pflegbar.

 

 

Erste Einschätzung zu den einzelnen Flächenvorschlägen:

 

Fläche

Eignung als Bienenwiese

Bemerkung

 Größe

Geschätzte Kosten

Kreuzung Hagdornstraße, Hoffeldstraße, Bismarckstraße

In Teilflächen

Durch die Ausrichtung zum Teil zu schattig

ca. 270 qm

ca. 5.000 €

Kreuzung Berliner Straße Hochdahler Straße

nein

Durch Baumbestand zu schattig. Außerdem ist die Fläche für den Umbau der Itter im Rahmen der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie vorgesehen

 

 

S-Bahnhof Ausgang Poststraße

nein

Zu schattig und wegen Baumbestand keine Pflanzungen möglich. Der Einsatz von Zwiebelgewächsen als Frühjahrsblüher ist möglich.

 

 

Tucherweg am Itterbach

ja

Nur südlich des Weges

ca. 200 qm

ca. 3.500 €

Ecke Feldstraße, Poststraße

In Teilflächen

 

ca. 400 qm

ca. 6.500 €

Ecke Berliner Straße, Walder Straße

ja

Die Fläche ist zwar in der Unterhaltung der Stadt Hilden, befindet sich aber im Eigentum des Landesbetriebs Straßen. NRW

ca. 350 qm

ca. 5.500 €

Ecke Richrather Straße, Verbindungsstraße

ja

 

ca. 150 qm

ca. 2.500 €

 

 

Summe

1.370 qm

ca. 23.000 €

 

 

Finanzielle und personelle Betrachtung:

 

Für die Umwandlung der Flächen sind neben der Beschaffung des Saatgutes Leistungen in der Planung und Bau der Umgestaltung notwendig. Eine erste Kostenschätzung des Tiefbau- und Grünflächenamtes, die auf keiner konkreten Planung beruht, ist in der Tabelle aufgezeigt.

Insgesamt würden Kosten in Höhe von 23.000 € entstehen, die aus den Unterhaltungs- und Bewirtschaftungsbudgets der Produkte 120101 „Verkehrsflächen und Brücken“ und 130101 „Grünflächen, Spielplätze und Fließgewässer“ zu tragen wären.

 

Ein Umbau der ggfs. umzubauenden Flächen ist jedoch weder in der mitarbeitendenorientierten Projektplanung noch in der dem Entwurf des Haushalts 2022 zugrundeliegende Budgetplanung enthalten.

 

Bei einem positiven Beschluss zu diesem Antrag könnte somit im Laufe der Haushaltsbewirtschaftung im Jahr 2022 die Situation entstehen, dass andere Projekte zurückstehen müssten.

 

Weiterhin ist in der Planung zu klären, welcher zusätzlicher Aufwand für die Unterhaltung der Flächen hinsichtlich Personal und Maschinen entsteht.
Die Ergebnisse der Organisationsuntersuchung zum Zentralen Bauhof haben gezeigt, dass - ohne Berücksichtigung des hohen Krankenstandes - die personellen Ressourcen gerade ausreichen, um die heutigen Pflegestand aufrecht zu erhalten.

 

 

Fazit:

 

Die Flächen sind aus heutiger teilweise geeignet, um Bienenwiesen anzulegen.

Die finanziellen Mittel für Anlage müssen aus dem Budget ggfs. auf Kosten anderer Projekte erwirtschaftet werden.

Die Kosten für den Mehraufwand der Unterhaltung (Maschinen und Personal) sind nach einer Konkretisierung der Bedarfe im Zuge der Planung vor Umsetzung - ggfs. überplanmäßig - zur Verfügung zu stellen.

 

 

gez.

Dr. Claus Pommer

Bürgermeister

 

 

 

Klimarelevanz:

 

Die beantragte Änderung der Bepflanzung hat keine klimarelevanten Auswirkungen, da sich die Größe der Vegetationsfläche nicht verändert und insofern auch keine (negativen) Veränderungen des Mikroklimas z.B. im Hinblick auf Temperatur, Niederschlagsversickerung etc. zu erwarten sind.


Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

120101 und 130101 Straßenbau und Grünflächen

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

x

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

2022

1201010010

521151

Straßenunterhaltung

 

2022

1301010010

545007

Festwert Grünflächen

 

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

 

Gesehen Franke