Erläuterungen zum
Antrag:
Begründung:
Seit ca. 10 Jahren arbeitet das Netzwerk „Kinder - Zukunft - Hilden“ erfolgreich im Themenfeld „Frühe Hilfen“.
25.000€ stehen zur Verfügung, um Familien in besonderen Lebenssituationen während des ersten Lebensjahres ihres Kindes professionell zu begleiten.
Familienhebammen sowie Familien- Gesundheits- und Kinderkrankenpflegende unterstützen Schwangere und Familien, die in schwierigen Situationen leben oder selbst psychisch
erkrankt sind, dabei das Leben mit einem Baby zu organisieren, sich nötige Hilfen zu suchen, die Beziehung zu ihrem Kind zu stabilisieren und sich ein Netzwerk für die weitere Begleitung aufzubauen.
Wurden 2017 sechs Frauen / Familien bis zum 1. Geburtstag des Kindes von Fachkräften begleitet, so waren es 2019 bereits 12. In diesem Jahr gab es bis Mai bereits 20 Fälle.
Es ist zwingend erforderlich, dieses niedrigschwellige Angebot weiter auszubauen, damit für die betroffenen Kinder und deren Familien möglichst gute Startbedingungen geschaffen werden.
Nehmen wir den Satz „Kein Kind soll zurückbleiben“ ernst, so müssen wir bereits für die Babys begleitende Programme bereithalten. Dies ist vorrangig ein erster Baustein für mehr Chancengleichheit, entlastet aber mittelfristig auch unseren Haushalt.
Antragstext:
Im Rahmen der frühen Hilfen werden für den Bereich:
„Langfristige psychosoziale Unterstützung von Familien durch Familienhebammen und Familien- Gesundheits- und Kinderkrankenpflegende“
zusätzlich 25.000 € bereitgestellt.
Deckungsvorschlag:
Entnahme aus der Ausgleichsrücklage
Stellungnahme der
Verwaltung:
Frühe Hilfen sind seit 2012 im Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) verankert. Es handelt sich hierbei um frühzeitige und niedrigschwellige Angebote für werdende Eltern und Eltern mit Säuglingen und Kleinkindern bis zu einem Alter von drei Jahren. In den Frühe Hilfen finden sich Angebote mit Komm-Struktur als auch aufsuchende Angebote. Sie sind durch die enge Kooperation der Gesundheits- und Jugendhilfe miteinander vernetzt und koordiniert.
Die Familienhebammen und Kinderkrankenpflegekräfte arbeiten im Netzwerk KinderZukunft Hilden in den Frühen Hilfen sehr eng und vertraut mit der Geburtsklinik, den Frauen- und Kinderärzt:innen, dem Jugendamt und den sozialmedizinischen Diensten in der Stadt Hilden zusammen. Diese Kooperationen sind wichtig, damit Familien die Unterstützung erhalten, die sie benötigen. Der Einsatz erfolgt freiwillig, präventiv und mit einer klaren Auftragsklärung durch die Eltern. Das niedrigschwellige Angebot stellt sicher, dass unterschiedliche Systeme und komplexe Zuständigkeitsregelungen überwunden werden und Familien unbürokratisch begleitet werden können.
Das Projekt startete 2017, hier wurden zunächst 6 Frauen durch 1 Familienhebamme ab der Schwangerschaft bis zum ersten Geburtstag des Kindes begleitet. In den Jahren 2019 und 2020 waren es durchschnittlich 12 Familien. 2021 betreuen 2 Familienhebammen und 2 Familienkinderkrankenschwestern (FGKiKP) bisher 20 Fälle. Aktuell sind zwei weitere Familien hinzugekommen, die zwingend begleitet werden müssen. Der geplante Ansatz von 25.000€ wird aktuell um ca. 40.000€ überschritten.
Um die notwendigen Bedarfe decken zu können, ist eine Anhebung des Ansatzes dringend erforderlich.
Das Fachamt spricht sich aus den genannten Gründen für eine Aufstockung der Mittel gemäß Antrag aus.
Gez.
Dr.Claus Pommer
Klimarelevanz:
Keine Klimarelevanz
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer
/ -bezeichnung |
060305 Beratungsangebote
für Familien und Bildung |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
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freiwillige Leistung |
x |
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Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Produkt |
Zeile ErgHH |
Bezeichnung |
Betrag € |
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2022 ff. |
060305 Beratungsangebote für Familien und Bildung |
15 |
Transfer-aufwendungen |
57.640 |
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Bei Zustimmung zum dem Antrag ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Produkt |
Zeile ErgHH |
Bezeichnung |
Betrag € |
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2022 ff. |
060305 Beratungsangebote für Familien und Bildung |
15 |
Transfer-aufwendungen |
82.640 |
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Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja x (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung/Vermerk
Kämmerer Es handelt sich um zusätzlichen
freiwilligen Leistung. Die Ausgleichsrücklage steht planmäßig nicht mehr zur
Verfügung. Es ergibt sich demnach bei einem Beschluss des Antrages eine
zusätzliche Haushaltsverschlechterung. Je nach Umfang etwaiger zusätzlicher
ungedeckter Aufwandsermächtigungen und in Abhängigkeit zum Beschluss des
Gesetzesentwurfes zur Isolierung der coronabedingten Haushaltsbelastungen für
2022 ist ein Haushaltssicherungskonzept vorzulegen. Eine Deckung von
Mehraufwendungen kann nur durch Mehrerträge oder Minderaufwendungen erfolgen.
Die Finanzierung von zusätzlichen
Aufwendungen wäre nach aktuellen Planungen nur durch eine zusätzliche
Kreditaufnahme möglich. Franke |
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