Förderprogramm Dach- und Fassadenbegrünung
Erläuterungen zum
Antrag:
Dach- und Fassadenbegrünungen verbessern das Kleinklima und machen so das Leben in der Stadt an heißen Tagen erträglicher. Dachbegrünungen fungieren darüber hinaus bei Starkregen als Wasserspeicher.
Auf Hilden bezogene Förderrichtlinien wurden bereits vom Rat der Stadt Hilden verabschiedet.
Antragstext:
Für ein städtisches Förderprogramm zur Dach- und Fassadenbegrünung werden 30.000 € bereitgestellt.
Stellungnahme der
Verwaltung:
Die Fraktion Bündnis´90/DIE GRÜNEN beantragt, zum Haushalt 2022 für ein städtisches Förderprogramm zur Dach- und Fassadenbegrünung 30.000 € bereitzustellen.
Der Antrag wird damit begründet, dass Dach- und Fassadenbegrünungen das Kleinklima verbessern und so das Leben in der Stadt an heißen Tagen erträglicher machen. Dachbegrünungen fungieren darüber hinaus bei Starkregen als Wasserspeicher. Auf Hilden bezogene Förderrichtlinien seien bereits vom Rat verabschiedet worden.
Aus Sicht der Verwaltung kann sowohl die Begrünung von (Flach-)Dächern, als auch von Fassaden insbesondere im bebauten Stadtgebiet einen Beitrag zur Abfederung der Folgen des Klimawandels leisten. So werden bereits aufgrund des Beschlusses des Rates der Stadt Hilden vom 11.12.2018 (siehe auch SV WP 14-20 SV 61/208/1) bei der Aufstellung von Bebauungsplänen projektbezogen Anteile für Dachbegrünungen festgesetzt.
Die KfW-Bank fördert die Anlegung einer Dachbegrünung derzeit nur über einen Kredit. Einen Zuschuss gewährt die KfW-Bank jedoch nur dann, wenn gleichzeitig auch eine Dachsanierung (Dämmung) erfolgt.
Die Stadt Hilden hatte bereits im Juni 2021 beabsichtigt, Fördermittel des vom Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes NRW (MULNV NRW) ausgelobten Sonderprogramms „Klimaresilienz in Kommunen“ zu beantragen. Hier handelte es sich um ein Förderprogramm zur Dach- und Fassadenbegrünung für Dritte (private oder gewerbliche Gebäude).
Zum Zeitpunkt der geplanten Antragstellung war jedoch laut Auskunft des Fördergebers das Förderprogramm so überzeichnet, dass weitere Förderanträge nicht entgegengenommen wurden.
Da das Förderprogramm in seinen Nebenbestimmungen vorsah, dass dieses nur in Anspruch genommen werden kann, wenn eine entsprechende Förderrichtlinie, die das Verwaltungsverfahren hierzu regelt, in der jeweiligen Kommune vorliegt, hat der Rat der Stadt Hilden am 30.06.2021, auf Vorschlag der Fraktion Bündnis´90/DIE GRÜNEN, vorsorglich entsprechende Förderrichtlinien beschlossen.
Am 30.08.2021 hat das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (MULNV NRW) dann ein neues Förderprogramm zur Stärkung der Klimawandelvorsorge in Kommunen (Richtlinie Klimaresilienz REACT-EU) veröffentlicht.
Dieses Förderprogramm richtet sich jedoch ausschließlich an Kommunen und kommunale Unternehmen. Es umfasst investive Maßnahmen an Gebäuden, Liegenschaften, Infrastruktureinrichtungen, auf Grundstücken sowie in öffentlichen Räumen, die der Klimafolgenanpassung dienen und für die keine Baugenehmigung erforderlich ist. Eine Weiterleitung an Dritte sieht das Programm nicht vor, so dass die Fördergelder dieses Programms für private Haushalte nicht in Frage kommen.
Im Entwurf des Haushalts 2022 sind keine
Budgetmittel für ein kommunales Förderprogramm enthalten, so dass die Mittel
zusätzlich bereitgestellt werden müssten.
Bei positiver Beschlussfassung müssten weiterhin die am 30.06.2021 vom Rat beschlossenen Förderrichtlinien überarbeitet und dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt werden.
gez.
Dr. Claus Pommer
Bürgermeister
Klimarelevanz:
Die Klimaresilienz einer Stadt bezeichnet die Fähigkeit einer Stadt, aus dem Klimawandel resultierende eventuelle Störungen zu absorbieren, ohne dass dadurch ein (größerer) Schaden entsteht. Durch Dach- und Fassadenbegrünungen kann die Klimaresilienz erhöht werden.
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer
/ -bezeichnung |
010607 - Verwaltungsdienstleistungen für das
Baudezernat |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
x (hier ankreuzen) |
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Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan (Haushaltsplanentwurf 2022) veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Produkt |
Zeile Ergebnisplan |
Bezeichnung |
Betrag € |
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2022 -2025 |
010607 |
15 |
Transferauf-wendungen |
6.500 |
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Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Produkt |
Zeile Ergebnisplan |
Bezeichnung |
Betrag € |
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2022 |
010607 |
15 |
Transferauf-wendungen |
36.500 |
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2023 -2025 |
010607 |
15 |
Transferauf-wendungen |
6.500 |
|
Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein x (hier ankreuzen) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja x (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung/Vermerk
Kämmerer Es handelt sich um zusätzlichen
freiwilligen Leistung. Die Ausgleichsrücklage steht planmäßig nicht mehr zur
Verfügung. Es ergibt sich demnach bei einem Beschluss des Antrages eine
zusätzliche Haushaltsverschlechterung. Je nach Umfang etwaiger zusätzlicher
ungedeckter Aufwandsermächtigungen und in Abhängigkeit zum Beschluss des
Gesetzesentwurfes zur Isolierung der coronabedingten Haushaltsbelastungen für
2022 ist ein Haushaltssicherungskonzept vorzulegen. Eine Deckung von
Mehraufwendungen kann nur durch Mehrerträge oder Minderaufwendungen erfolgen.
Die Finanzierung von zusätzlichen
Aufwendungen wäre nach aktuellen Planungen nur durch eine zusätzliche
Kreditaufnahme möglich. Franke |
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