Betreff
Antrag der Fraktion Bündnis´90/DIE GRÜNEN vom 12.10.2021:
Generierung von Fördermitteln
Vorlage
WP 20-25 SV 60/013
Aktenzeichen
IV/60-Kam
Art
Antragsvorlage

Erläuterungen zum Antrag:

 

Gerade im Bereich Bauen & Umwelt gibt es Fördermittelprogramme, die oft hohe Zuschüsse in Aussicht stellen. Die Richtlinien sind dabei aber oft so komplex, dass Anträge nur schwer neben dem Alltagsgeschäft gestellt werden können. Die neu geschaffene Stelle soll Fördermittelprogramme identifizieren, die Richtlinien und Anwendbarkeit auf Hilden klären und die Bewerbungsunterlagen erstellen.


Antragstext:

 

Die Stadt Hilden schafft eine neue Stelle für die Fördermittelakquise im Bereich Bauen und Umwelt.


Stellungnahme der Verwaltung:

 

In der Regel werden die Informationen über neue und aktuelle Förderprogramme des Landes und des Bundes über die fachlichen Informationswege von übergeordneter Behörde zu den fachlichen Ansprechpartnerinnen und -partnern bei der Stadtverwaltung gestreut. Informationen über Dauerförderprogramme sind aus Sicht der Verwaltung sehr gut über diverse Förderportale des Landes - z.B. der NRW-Bank - aufbereitet und nutzbar.

 

Im Dezernat IV betreut das Bauverwaltungs- und Bauaufsichtsamt schon seit jeher als zentrale Stelle für die technischen Ämter des Dezernates IV (für sich - wie z.B. als Untere Denkmalbehörde, für das Planungs- und Vermessungsamt und das Tiefbau- und Grünflächenamt) zentral das Fördermittelmanagement vollumfänglich.

Da seit dem 01.01.2021 das Amt für Gebäudewirtschaft dem Dezernat IV angegliedert wurde, gilt diese Regelung ab diesem Zeitpunkt auch für dieses Amt. Schon vorher hat das Bauverwaltungs- und Bauaufsichtsamt im Wege der „Amtshilfe“ auf Anfrage diesem Amt geholfen und Förderanträge betreut.

 

Für das zentrale Fördermanagement des Dezernates IV werden auf Ebene der Sachbearbeitung zurzeit 0,5 Stellenanteile an einer Vollzeitstelle aufgewendet.

 

Zum Fördermanagement gehören in der Regel folgende Aufgaben:

·         Prüfen der einschlägigen Förderkulissen und -programme

·         Prüfung, ob Maßnahmen des Dezernates IV durch Zuwendungen unterstützt werden können

·         Erstellen von Förderanträgen in Zusammenarbeit mit den projektführenden Fachämtern

·         Koordination der Förderanträge, Abstimmung mit den Fördergebern, Entgegennahme der Zuwendungsbescheide

·         Verwaltungsmäßige Betreuung der Zuwendungsvorgänge (Überwachung der Durchführungszeit und Berichtspflichten, finanztechnische Abwicklung der Vorgänge, Anträge - wie z.B. Verlängerung der Durchführungszeiträume, fördertechnisches Zeitmanagement)

·         Erstellen der Verwendungsnachweise in Zusammenarbeit mit den projektführenden Fachämtern

·         Verfolgung der Bindefristen, etc.

 

So greift die Verwaltung viele Zuwendungen beim Land und beim Bund für laufende Projekte ab, die zurzeit abzuwickeln sind - wie z.B. für alle IHK-Maßnahmen rund um die Innenstadt (aktuell zurzeit Stadtpark, Heiligenstraße / Warrington-Platz), für den Bau des Funktionsgebäudes Weidenweg 3, für die Straßenbaumpflanzung 2019/2020, für die Beschaffung der Wassersäcke für Straßenbäume, für den Bau von RLT-Anlagen bei Neubauprojekten und der Grundschule Elbsee, usw.

 

Das Problem besteht aus Sicht der Verwaltung nicht in der Akquise von Fördermitteln, sondern darin, dass den projektführenden Fachämtern nicht ausreichende personelle Ressourcen zur Verfügung stehen, um zusätzlich gewünschte Zuwendungsprojekte und die damit verbundenen Verpflichtungen - wie z.B. sehr kurze Umsetzungsfristen sowie Unterhaltung und dauerhafter Erhalt der geförderten Maßnahme über die Mindestzeit der Bindefrist - umzusetzen und zu gewährleisten.

Hierbei muss insbesondere berücksichtigt werden, dass mit den vorhandenen personellen Ressourcen die angemessene Unter- und Instandhaltung der bestehenden Infrastruktur zu managen ist.

 

Aus Sicht der Verwaltung kann auf die Schaffung einer Stelle zur Akquise von Fördermitteln verzichtet werden. Sollte dennoch eine Stelle geschaffen werden, ist diese im gehobenen Dienst (A 10/11 bzw. EG10/11) anzusiedeln.

 

 

Gez.

Dr. Claus Pommer

Bürgermeister

 

 

Klimarelevanz:

 

keine


Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

 

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

 

Die Stadt Hilden verfügt über eine Drittfinanzierungsquote von ca. 21 % und weist damit im kommunalen Durchschnitt einen niedrigen Wert auf.

 

Franke