Betreff
Wahlen zur Besetzung der Gremien im Zweckverband Sparkasse Hilden-Ratingen-Velbert
Vorlage
WP 09-14 SV 01/010
Aktenzeichen
01-rb
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

1. Der Rat der Stadt wählt in die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Sparkasse Hilden-Ratingen-Velbert  folgende Ratsmitglieder:

 

 

CDU

SPD

FDP

BA

Grüne

dUH

Zeile 1

 

 

 

 

 

 

Zeile 2

 

 

 

 

 

 

Zeile 3

 

 

 

 

 

 

Zeile 4

 

 

 

 

 

 

 

1. Stellvertreter (persönliche Stellvertretung)

zu Zeile 1.

 

 

 

 

 

 

Zu Zeile 2.

 

 

 

 

 

 

Zu Zeile 3.

 

 

 

 

 

 

zu Zeile 4.

 

 

 

 

 

 

 

 

2. Der Rat der Stadt weist die in die Verbandsversammlung entsandten Vertreter an, folgende Ratsmitglieder und/oder sachkundige Bürger in den Verwaltungsrat des Zweckverbandes Sparkasse Hilden-Ratingen-Velbert  zu wählen.

 

 

CDU

SPD

FDP

 

 

 

 

1. Stellvertreter (persönliche Stellvertretung)

 

 

 

 

 

3. Die in die Zweckverbandsversammlung entsandten Mitglieder werden angewiesen, bei der Wahl zum Vorsitzenden des Verwaltungsrates

 

                              Herrn/Frau

 

zu wählen.


Erläuterungen und Begründungen:

 

§ 113 Abs. 4 der Gemeindeordnung erfolgt  die Bestellung der gemeindlichen Vertreter nach den Grundsätzen der Verhältniswahl nach Hare-Niemeyer, sofern nur eine Bestellung oder ein Vorschlag erforderlich ist, erfolgt die Wahl durch Mehrheitsentscheidung. Im Gegensatz zur Besetzung von Ausschüssen sind hierbei Listenverbindungen zulässig. Das Innenministerium vertritt hier die Auffassung, dass die verfassungsrechtlichen Grundlagen des Urteils des BVerwG  zum Parlamentsrecht entwickelt wurden. Da das Parlamentsrecht aber nur für den internen Willenbildungsprozess maßgeblich sei, sei der Grundsatz der Spiegelbildlichkeit bei der Wahl und Entsendung in Gremien außerhalb des Rates nicht tangiert.

 

Die Entsendung oder Bestellung der Vertreter erfolgt  durch den Rat (§ 113 Abs. 1GO), d.h. der Bürgermeister hat hierbei Stimmrecht.

 

Verbandsversammlung

Nach § 4 der Satzung des Zweckverbandes entsendet die Stadt Hilden 14 Vertreter in die Verbandsversamm­lung. Wie in den Erläuterungen und Begründungen zur SV ausgeführt, ist in  diesem Fall der Bürgermeister (oder ein von ihm benannter Beamter oder Angestellter der Gemeinde) auf Grund der gesetzlichen Be­stimmungen automatisch Mitglied - somit verbleiben noch 13 Sitze zu besetzen. Gewählt werden können Ratsmitglieder oder Beamte oder Angestellte der Stadt Hilden.

 

Die  Sitzverteilung ohne Listenverbindungen sähe wie folgt aus:

 

CDU        4                                        SPD       4                                 FDP     2

BA          1                                        Grüne   1                                 dUH     1

 

 

Für jeden Vertreter in der Verbandsversammlung ist ein Stellvertreter zu benennen.

 

 

Verwaltungsrat -

Wahl des Vorsitzenden des Verwaltungsrates

Nach § 9 des Sparkassengesetzes iVm § 4 der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Bildung  des Zweckverbandes besteht der Verwaltungsrat aus

  • dem vorsitzenden Mitglied sowie
  • 12 weiteren sachkundigen Mitgliedern und
  • 6 Dienstkräften der Sparkasse

 

die jeweils zu einem Drittel der beteiligten Städte entsandt werden. Von den verbleibenden 12 Sitzen für die sachkundigen Mitglieder wären mithin  4 Sitze zu besetzen.

 

Vom Verfahren her wählt die Verbandsversammlung zunächst eines ihrer Mitglieder oder den Hauptverwaltungsbeamten zum Vorsitzenden des Verwaltungsrates.

 

Ø       Entsprechend dem öffentlich-rechtlichen Vertrag zur Vereinigung der Sparkassen wird in der anstehenden Wahlperiode der Vorsitzende des Verwaltungsrates von der Stadt Hilden gestellt. Üblicherweise wurde in der Vergangenheit der jeweilige Hauptverwaltungsbeamte zum Vorsitzenden gewählt.

 

Anschließend werden die übrigen sachkundigen Mitglieder (für Hilden dann nur noch 3) nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt. Hierbei ist eine Personalunion mit Mitgliedern der Verbandsversammlung zwar möglich, aber nicht in jedem Falle sinnvoll.

 

Die  Sitzverteilung ohne Listenverbindungen sähe wie folgt aus:

 

CDU        1                                        SPD       1                                 FDP     1

 

Für jeden Vertreter in der Verbandsversammlung ist ein Stellvertreter zu benennen.

 

 

gez. Günter Scheib