Beschlussvorschlag:
1. Der Rat der
Stadt wählt in die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Sparkasse
Hilden-Ratingen-Velbert folgende
Ratsmitglieder:
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CDU |
SPD |
FDP |
BA |
Grüne |
dUH |
Zeile 1 |
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Zeile 2 |
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Zeile 3 |
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Zeile 4 |
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1. Stellvertreter (persönliche Stellvertretung) |
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zu Zeile 1. |
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Zu Zeile 2. |
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Zu Zeile 3. |
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zu Zeile 4. |
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2. Der Rat der
Stadt weist die in die Verbandsversammlung entsandten Vertreter an, folgende
Ratsmitglieder und/oder sachkundige Bürger in den Verwaltungsrat des
Zweckverbandes Sparkasse Hilden-Ratingen-Velbert zu wählen.
CDU |
SPD |
FDP |
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1. Stellvertreter (persönliche Stellvertretung) |
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3. Die in die
Zweckverbandsversammlung entsandten Mitglieder werden angewiesen, bei der Wahl
zum Vorsitzenden des Verwaltungsrates
Herrn/Frau
zu wählen.
Erläuterungen
und Begründungen:
§ 113 Abs. 4 der Gemeindeordnung
erfolgt die Bestellung der gemeindlichen
Vertreter nach den Grundsätzen der Verhältniswahl nach Hare-Niemeyer, sofern nur eine Bestellung oder ein Vorschlag
erforderlich ist, erfolgt die Wahl durch Mehrheitsentscheidung. Im Gegensatz zur Besetzung von Ausschüssen sind hierbei
Listenverbindungen zulässig. Das Innenministerium vertritt hier die Auffassung, dass die
verfassungsrechtlichen Grundlagen des Urteils des BVerwG zum Parlamentsrecht entwickelt wurden. Da das
Parlamentsrecht aber nur für den internen Willenbildungsprozess maßgeblich sei, sei der Grundsatz der
Spiegelbildlichkeit bei der Wahl und Entsendung in Gremien außerhalb des Rates nicht tangiert.
Die Entsendung oder Bestellung
der Vertreter erfolgt durch den Rat (§ 113 Abs. 1GO), d.h. der Bürgermeister hat hierbei Stimmrecht.
Verbandsversammlung
Nach § 4 der Satzung des
Zweckverbandes entsendet die Stadt Hilden 14 Vertreter in die Verbandsversammlung.
Wie in den Erläuterungen und Begründungen zur SV ausgeführt, ist in diesem Fall der Bürgermeister (oder ein von
ihm benannter Beamter oder Angestellter der Gemeinde) auf Grund der
gesetzlichen Bestimmungen automatisch Mitglied - somit verbleiben noch 13
Sitze zu besetzen. Gewählt werden können Ratsmitglieder oder Beamte oder
Angestellte der Stadt Hilden.
Die Sitzverteilung ohne
Listenverbindungen sähe wie folgt aus:
CDU 4 SPD 4 FDP 2
BA 1
Grüne 1 dUH 1
Für jeden Vertreter in der
Verbandsversammlung ist ein Stellvertreter zu benennen.
Verwaltungsrat -
Wahl des Vorsitzenden des Verwaltungsrates
Nach § 9 des Sparkassengesetzes iVm §
4 der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Bildung des Zweckverbandes besteht der Verwaltungsrat
aus
- dem vorsitzenden Mitglied sowie
- 12 weiteren sachkundigen Mitgliedern und
- 6 Dienstkräften der Sparkasse
die jeweils zu einem Drittel der
beteiligten Städte entsandt werden. Von den verbleibenden 12 Sitzen für die
sachkundigen Mitglieder wären mithin 4
Sitze zu besetzen.
Vom Verfahren her wählt die
Verbandsversammlung zunächst eines ihrer Mitglieder oder den Hauptverwaltungsbeamten
zum Vorsitzenden des Verwaltungsrates.
Ø
Entsprechend dem öffentlich-rechtlichen Vertrag zur Vereinigung der
Sparkassen wird in der anstehenden Wahlperiode der Vorsitzende des
Verwaltungsrates von der Stadt Hilden gestellt. Üblicherweise wurde in der
Vergangenheit der jeweilige Hauptverwaltungsbeamte zum Vorsitzenden gewählt.
Anschließend werden die übrigen
sachkundigen Mitglieder (für Hilden dann nur noch 3) nach den Grundsätzen der
Verhältniswahl gewählt. Hierbei ist eine Personalunion mit Mitgliedern der
Verbandsversammlung zwar möglich, aber nicht in jedem Falle sinnvoll.
Die Sitzverteilung ohne
Listenverbindungen sähe wie folgt aus:
CDU 1 SPD 1 FDP 1
Für jeden Vertreter in der
Verbandsversammlung ist ein Stellvertreter zu benennen.
gez. Günter Scheib