Betreff
Antrag der Fraktion Bündnis´90/DIE GRÜNEN vom 19.10.2021:
Springbrunnen oder Wasserspiel in der Innenstadt
Vorlage
WP 20-25 SV IV/014
Aktenzeichen
IV-Klima
Art
Antragsvorlage

Erläuterungen zum Antrag:

 

Springbrunnen und Wasserspiele tragen an heißen Tagen spürbar zu einer Kühlung der Umgebung bei und erhöhen dadurch deutlich die Aufenthaltsqualität. Sie sind zudem ein attraktiver Anziehungspunkt und stärken damit auch den Einzelhandelsstandort Hilden.


Antragstext:

 

Die Stadt installiert an geeigneter Stelle im Innenstadtbereich einen Springbrunnen/ein Wasserspiel.


Stellungnahme der Verwaltung:

 

Mit dem beigefügten Antrag möchte die Fraktion Bündnis´90/DIE GRÜNEN den Neubau eines Springbrunnens oder eines Wasserspiels im Innenstadtbereich initiieren.

 

 

Wasseranlagen im Innenstadtbereich:

 

Im angesprochenen Innenstadtbereich betreibt die Stadt Hilden die im Rahmen des IHK-Projekts „Revitalisierung des Stadtparks“ vergrößerte und umgestaltete, mit Wasserfontänen ausgestattete Teichanlage an der Stadthalle, die Teichanlage im Stadtpark, die ebenfalls mit Wasserfontänen ausgestattete Teichanlage in der sanierungsbedürftigen Gartenanlage Holterhöfchen sowie den kleinen, leider immer noch nicht instandgesetzten Pinguinbrunnen in der Grünanlage im Eckbereich Heiligenstraße / Kirchhofstraße. Außerdem spendet die „Wassernixe“ des Spielplatzes auf dem Warrington-Platz auf Knopfdruck Wasser, wenn nicht schon wieder ein Schaden aufgrund einer unsachgemäßen Bedienung vorliegt.
Neben diesen städtischen Anlagen betreiben die Stadtwerke Hilden GmbH einen öffentlichen Trinkwasserbrunnen auf dem im Rahmen eines weiteren IHK-Projekts neugestalteten Platz neben dem Bürgerhaus, der als Klimavorsorge- bzw. Klimaanpassungsmaßnahme der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt wurde.

 

 

Finanzielle und personelle Auswirkungen:

 

Im Rahmen des bereits angesprochenen IHK-Projekts „Revitalisierung des Stadtparks“ sollte eine Wasserspielanlage im Platzbereich südlich des City-Centers in der Nähe des Stadthallenteichs errichtet werden.
Auf diese Brunnenanlage musste nach einer ersten Ausschreibung der Baumaßnahme aufgrund einer wesentlichen Überschreitung des Projektbudgets verzichtet werden (Beschluss des Rates am 25.03.2020 nach Vorberatung im Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz am 13.02.2020). In der der damaligen Beratung zugrundeliegenden Sitzungsvorlage WP 14-20 SV 66/171/1 „Fortführung IHK Projekt "Revitalisierung Stadtpark und Fritz-Gressard-Platz" - 2. Bauabschnitt“ wurde auf Basis des Ergebnisses der aufgehobenen ersten Ausschreibung zum Kostenvolumen ausgeführt:

 

„•  Verzicht auf die Fontänenanlage (1)
Bedingt durch den hohen technischen Aufwand (Wassertechnik, Brunnenkammer, Leitungsverlegung etc.) ist hier auf einer relativ kleinen Fläche (64 m²) ein hohes Einsparpotential gegeben. Durch den Verzicht könnte ein Einsparpotential von ca. 163.000 € (brutto) realisiert werden. Zusätzlich könnten dauerhaft zukünftige Unterhaltungskosten (Wartung und Strom) in Höhe von ca. 10.000 €/a eingespart werden.“

 

Sollte nun an anderer Stelle im Innenstadtbereich ein neuer Springbrunnen oder Wasserspiel errichtet werden, muss somit angesichts der explodierenden Baupreise mit voraussichtlichen Baukosten von knapp 200.000 Euro gerechnet werden.
Neben dem zusätzlichen, mit dem heutigen Kenntnisstand der Verwaltung leider nicht quantifizierbaren Personalaufwand zur Unterhaltung und Reinigung einer Anlage sind jährliche Kosten für Wartung und Strom in Höhe von ca. 10.000 Euro zu berücksichtigen.
Weder Baukosten noch Unterhaltungskosten sowie der zusätzliche Personalaufwand sind derzeit im Entwurf des Haushaltes 2022 enthalten.

 

 

Potentielle Standorte:

 

Die Verwaltung geht davon aus, dass mit dem Antrag nicht bezweckt wird, nun doch im Platzbereich südlich des City-Centers in der Nähe des Stadthallenteichs ein Springbrunnen oder ein Wasserspiel zu errichten, sondern andere Standorte in den Blick genommen werden sollen.

 

In der Begründung des Antrags wird unter anderem darauf hingewiesen, dass ein Springbrunnen bzw. ein Wasserspiel den „Einzelhandelsstandort Hilden“ stärken könnte. Hieraus ist abzuleiten, dass seitens der Antragsteller ein Standort in der Fußgängerzone angestrebt wird.

 

Vor diesem Hintergrund kämen aus Sicht der Verwaltung somit nur Standorte auf dem „Alten Markt“, auf dem „Nove-Mesto-Platz“, auf dem Teil des „Warrington-Platzes“ zwischen Spielplatz und Heiligenstraße, auf dem „Dr.-Ellen-Wiederhold-Platz“ oder auf dem „Jacobus-Platz“ in Frage:

 

·      Auf dem „Alten Markt“ würde er sich städtebaulich am besten einfügen. Jedoch müssten bei einer weitergehenden Planung der zentrale Baum sowie das Fabry-Denkmal berücksichtigt werden. Weiterhin wird dieser Platz durch die gastronomischen Sondernutzungsflächen sowie durch Festzelte zu unterschiedlichen Gelegenheiten und viele andere Veranstaltungen sehr intensiv genutzt. Dies könnte Konflikte hervorrufen.

·      Der „Nove-Mesto-Platz“ ist mit einer Tiefgarage unterbaut und wird regelmäßig mittwochs und samstags durch den Markt sowie durch die Kirmesveranstaltungen vollständig in Anspruch genommen. Außerdem wird er von einer innerhalb eines Allgemeinen Wohngebietes errichteten großen Wohnanlage umgrenzt. Es ist davon auszugehen, dass ein Springbrunnen oder ein Wasserspiel auch für Nutzer attraktiv ist, die die Wohnnutzung stören könnten.

·      Der Teil des „Warrington-Platzes“ zwischen Spielplatz und Heiligenstraße ist zum größten Teil von einer privaten Tiefgarage unterbaut. Der Eigentümer dieser Tiefgarage ist auch Eigentümer der Platzfläche. Die Stadt Hilden hat nur das Recht, oberhalb der Tiefgaragendecke eine öffentliche Verkehrsfläche „Fußgängerzone“ zu betreiben. Übrig bliebe die Fläche südlich der oben erwähnten „Wassernixe“.
Jedoch muss auch erwähnt werden, dass der Bereich des heutigen Spielplatzes (inkl. der Wassernixe) ursprünglich als Brunnenanlage geplant, gebaut und betrieben wurde. Diese Anlage wurde in den 1990er Jahren zurückgebaut.

·      Der „Dr.-Ellen-Wiederhold-Platz“ ist ebenfalls von einer Tiefgarage unterbaut. Er wird von Nutzungen umgrenzt, die gegenüber Störungen unempfindlicher sind. Er liegt aber etwas abseits von dem Passantenstrom. Weiterhin wurde im Zuge der Anlegung des Platzes durch eine vertragliche Regelung für den Großteil der Platzfläche einem damaligen Hildener Unternehmer und Anlieger die Möglichkeit einer Sondernutzung eingeräumt, die nur für öffentliche Veranstaltungen beschränkt wird. Hiervon ist auch ein Großteil der Fläche betroffen, die nicht vom Cafe Extrablatt bereits in Anspruch genommen wird. Im Vertrauen auf dieses Sondernutzungsrecht wurden vom Sondernutzungsnehmer auch 12 Bodenhülsen mit Anschlüssen für Leuchten inkl. der notwendigen Verkabelung im Untergrund verbaut.

·      Der Platz südlich der Kirche St. Jacobus befindet sich im nördlichen Bereich im Eigentum der katholischen Kirchengemeinde. Der Bereich der Mittelstraße wurde von der Stadt Hilden nach dem Bau des Pfarrzentrums „Atrium“ und der Umgestaltung der Kirchenfläche mit Unterstützung des Landes und des Bundes als IHK-Projekt A4 „Neugestaltung des Bereichs „Gabelung“ – Übergang in die Mittelstraße“ an die Gestaltung angepasst. In der Bindefrist dieser Förderung (20 Jahre) ist hier eine weitere Umgestaltung nur unter Rückzahlung der gewährten Förderung möglich, wenn der Fördergeber nicht eine Ausnahme erteilt.
Die Fläche liegt aber am östlichen Ende der Fußgängerzone und der städtische Teil außerhalb der Feuerwehrbewegungsfläche / Fahrbahn ist im Sommer durch Sondernutzungen der benachbarten Gastronomie belegt.

 

Sollte entschieden werden, dass eine neue Brunnenanlage errichtet werden soll, wäre ein Standort auszuwählen, für den ein Fachplanungsbüro eine (Vor-)Entwurfsplanung mit Kostenschätzung erstellen müsste. Hierfür wären nach erster Einschätzung zunächst Planungskosten in Höhe von 15.000 bis 20.000 Euro in den Haushalt 2022 einzustellen.

 

 

gez.
Dr. Claus Pommer
Bürgermeister

 

 

Klimarelevanz:

 

Dem Satz in Begründung des Antrags: „Springbrunnen und Wasserspiele tragen an heißen Tagen spürbar zu einer Kühlung der Umgebung bei und erhöhen dadurch deutlich die Aufenthaltsqualität.“ ist aus Sicht der Verwaltung hinsichtlich der Klimarelevanz nichts hinzuzufügen.


Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

 

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

 

Eine Veranschlagung einer neuen Baumaßnahme im Investitionsprogramm des Haushaltsplans setzt eine Veranschlagungsreife (Kostenberechnungen, Baupläne, Folgekosten) voraus. Der Antrag kann demnach nur als Prüfauftrag an die Verwaltung gewertet werden, entsprechende Unterlagen zu erstellen und bezüglich der Standort- und Ausstattungsfragen in den Fachausschüssen zur Vorberatung vorzulegen.

 

Franke