Springbrunnen oder Wasserspiel in der Innenstadt
Erläuterungen zum
Antrag:
Springbrunnen und Wasserspiele tragen an heißen Tagen spürbar zu einer Kühlung der Umgebung bei und erhöhen dadurch deutlich die Aufenthaltsqualität. Sie sind zudem ein attraktiver Anziehungspunkt und stärken damit auch den Einzelhandelsstandort Hilden.
Antragstext:
Die Stadt installiert an geeigneter Stelle im Innenstadtbereich einen Springbrunnen/ein Wasserspiel.
Stellungnahme der
Verwaltung:
Mit dem beigefügten Antrag möchte die Fraktion Bündnis´90/DIE GRÜNEN den Neubau eines Springbrunnens oder eines Wasserspiels im Innenstadtbereich initiieren.
Wasseranlagen im
Innenstadtbereich:
Im angesprochenen Innenstadtbereich betreibt die Stadt
Hilden die im Rahmen des IHK-Projekts „Revitalisierung des Stadtparks“
vergrößerte und umgestaltete, mit Wasserfontänen ausgestattete Teichanlage an
der Stadthalle, die Teichanlage im Stadtpark, die ebenfalls mit Wasserfontänen
ausgestattete Teichanlage in der sanierungsbedürftigen Gartenanlage
Holterhöfchen sowie den kleinen, leider immer noch nicht instandgesetzten
Pinguinbrunnen in der Grünanlage im Eckbereich Heiligenstraße / Kirchhofstraße.
Außerdem spendet die „Wassernixe“ des Spielplatzes auf dem Warrington-Platz auf
Knopfdruck Wasser, wenn nicht schon wieder ein Schaden aufgrund einer
unsachgemäßen Bedienung vorliegt.
Neben diesen städtischen Anlagen betreiben die Stadtwerke Hilden GmbH einen
öffentlichen Trinkwasserbrunnen auf dem im Rahmen eines weiteren IHK-Projekts
neugestalteten Platz neben dem Bürgerhaus, der als Klimavorsorge- bzw.
Klimaanpassungsmaßnahme der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt wurde.
Finanzielle und
personelle Auswirkungen:
Im Rahmen des bereits angesprochenen IHK-Projekts
„Revitalisierung des Stadtparks“ sollte eine Wasserspielanlage im Platzbereich
südlich des City-Centers in der Nähe des Stadthallenteichs errichtet werden.
Auf diese Brunnenanlage musste nach einer ersten Ausschreibung der Baumaßnahme
aufgrund einer wesentlichen Überschreitung des Projektbudgets verzichtet werden
(Beschluss des Rates am 25.03.2020 nach Vorberatung im Ausschuss für Umwelt und
Klimaschutz am 13.02.2020). In der der damaligen Beratung zugrundeliegenden
Sitzungsvorlage WP 14-20 SV 66/171/1 „Fortführung IHK Projekt "Revitalisierung
Stadtpark und Fritz-Gressard-Platz" - 2. Bauabschnitt“ wurde auf Basis des
Ergebnisses der aufgehobenen ersten Ausschreibung zum Kostenvolumen ausgeführt:
„• Verzicht auf die Fontänenanlage (1)
Bedingt durch den hohen technischen Aufwand (Wassertechnik, Brunnenkammer,
Leitungsverlegung etc.) ist hier auf einer relativ kleinen Fläche (64 m²) ein
hohes Einsparpotential gegeben. Durch den Verzicht könnte ein Einsparpotential
von ca. 163.000 € (brutto) realisiert werden. Zusätzlich könnten dauerhaft zukünftige
Unterhaltungskosten (Wartung und Strom) in Höhe von ca. 10.000 €/a eingespart
werden.“
Sollte nun an anderer Stelle im Innenstadtbereich ein
neuer Springbrunnen oder Wasserspiel errichtet werden, muss somit angesichts
der explodierenden Baupreise mit voraussichtlichen Baukosten von knapp 200.000
Euro gerechnet werden.
Neben dem zusätzlichen, mit dem heutigen Kenntnisstand der Verwaltung leider
nicht quantifizierbaren Personalaufwand zur Unterhaltung und Reinigung einer
Anlage sind jährliche Kosten für Wartung und Strom in Höhe von ca. 10.000 Euro
zu berücksichtigen.
Weder Baukosten noch Unterhaltungskosten sowie der zusätzliche Personalaufwand
sind derzeit im Entwurf des Haushaltes 2022 enthalten.
Potentielle
Standorte:
Die Verwaltung geht davon aus, dass mit dem Antrag nicht bezweckt wird, nun doch im Platzbereich südlich des City-Centers in der Nähe des Stadthallenteichs ein Springbrunnen oder ein Wasserspiel zu errichten, sondern andere Standorte in den Blick genommen werden sollen.
In der Begründung des Antrags wird unter anderem darauf hingewiesen, dass ein Springbrunnen bzw. ein Wasserspiel den „Einzelhandelsstandort Hilden“ stärken könnte. Hieraus ist abzuleiten, dass seitens der Antragsteller ein Standort in der Fußgängerzone angestrebt wird.
Vor diesem Hintergrund kämen aus Sicht der Verwaltung somit nur Standorte auf dem „Alten Markt“, auf dem „Nove-Mesto-Platz“, auf dem Teil des „Warrington-Platzes“ zwischen Spielplatz und Heiligenstraße, auf dem „Dr.-Ellen-Wiederhold-Platz“ oder auf dem „Jacobus-Platz“ in Frage:
·
Auf dem „Alten
Markt“ würde er sich städtebaulich am besten einfügen. Jedoch müssten bei
einer weitergehenden Planung der zentrale Baum sowie das Fabry-Denkmal berücksichtigt
werden. Weiterhin wird dieser Platz durch die gastronomischen
Sondernutzungsflächen sowie durch Festzelte zu unterschiedlichen Gelegenheiten
und viele andere Veranstaltungen sehr intensiv genutzt. Dies könnte Konflikte
hervorrufen.
·
Der „Nove-Mesto-Platz“
ist mit einer Tiefgarage unterbaut und wird regelmäßig mittwochs und samstags
durch den Markt sowie durch die Kirmesveranstaltungen vollständig in Anspruch
genommen. Außerdem wird er von einer innerhalb eines Allgemeinen Wohngebietes
errichteten großen Wohnanlage umgrenzt. Es ist davon auszugehen, dass ein
Springbrunnen oder ein Wasserspiel auch für Nutzer attraktiv ist, die die
Wohnnutzung stören könnten.
·
Der Teil des „Warrington-Platzes“ zwischen Spielplatz und Heiligenstraße ist zum
größten Teil von einer privaten Tiefgarage unterbaut. Der Eigentümer dieser
Tiefgarage ist auch Eigentümer der Platzfläche. Die Stadt Hilden hat nur das
Recht, oberhalb der Tiefgaragendecke eine öffentliche Verkehrsfläche
„Fußgängerzone“ zu betreiben. Übrig bliebe die Fläche südlich der oben
erwähnten „Wassernixe“.
Jedoch muss auch erwähnt werden, dass der Bereich des heutigen Spielplatzes
(inkl. der Wassernixe) ursprünglich als Brunnenanlage geplant, gebaut und
betrieben wurde. Diese Anlage wurde in den 1990er Jahren zurückgebaut.
·
Der „Dr.-Ellen-Wiederhold-Platz“
ist ebenfalls von einer Tiefgarage unterbaut. Er wird von Nutzungen umgrenzt,
die gegenüber Störungen unempfindlicher sind. Er liegt aber etwas abseits von
dem Passantenstrom. Weiterhin wurde im Zuge der Anlegung des Platzes durch eine
vertragliche Regelung für den Großteil der Platzfläche einem damaligen Hildener
Unternehmer und Anlieger die Möglichkeit einer Sondernutzung eingeräumt, die
nur für öffentliche Veranstaltungen beschränkt wird. Hiervon ist auch ein
Großteil der Fläche betroffen, die nicht vom Cafe Extrablatt bereits in
Anspruch genommen wird. Im Vertrauen auf dieses Sondernutzungsrecht wurden vom
Sondernutzungsnehmer auch 12 Bodenhülsen mit Anschlüssen für Leuchten inkl. der
notwendigen Verkabelung im Untergrund verbaut.
·
Der Platz südlich der Kirche St. Jacobus befindet sich im nördlichen
Bereich im Eigentum der katholischen Kirchengemeinde. Der Bereich der
Mittelstraße wurde von der Stadt Hilden nach dem Bau des Pfarrzentrums „Atrium“
und der Umgestaltung der Kirchenfläche mit Unterstützung des Landes und des
Bundes als IHK-Projekt A4 „Neugestaltung des Bereichs „Gabelung“ – Übergang in
die Mittelstraße“ an die Gestaltung angepasst. In der Bindefrist dieser
Förderung (20 Jahre) ist hier eine weitere Umgestaltung nur unter Rückzahlung
der gewährten Förderung möglich, wenn der Fördergeber nicht eine Ausnahme
erteilt.
Die Fläche liegt aber am östlichen Ende der Fußgängerzone und der städtische
Teil außerhalb der Feuerwehrbewegungsfläche / Fahrbahn ist im Sommer durch
Sondernutzungen der benachbarten Gastronomie belegt.
Sollte entschieden werden, dass eine neue Brunnenanlage errichtet werden soll, wäre ein Standort auszuwählen, für den ein Fachplanungsbüro eine (Vor-)Entwurfsplanung mit Kostenschätzung erstellen müsste. Hierfür wären nach erster Einschätzung zunächst Planungskosten in Höhe von 15.000 bis 20.000 Euro in den Haushalt 2022 einzustellen.
gez.
Dr. Claus Pommer
Bürgermeister
Klimarelevanz:
Dem Satz in Begründung des Antrags: „Springbrunnen und Wasserspiele tragen an heißen Tagen spürbar zu einer Kühlung der Umgebung bei und erhöhen dadurch deutlich die Aufenthaltsqualität.“ ist aus Sicht der Verwaltung hinsichtlich der Klimarelevanz nichts hinzuzufügen.
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Pflichtaufgabe
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Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
(hier ankreuzen) |
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Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung/Vermerk
Kämmerer Eine
Veranschlagung einer neuen Baumaßnahme im Investitionsprogramm des
Haushaltsplans setzt eine Veranschlagungsreife (Kostenberechnungen, Baupläne,
Folgekosten) voraus. Der Antrag kann demnach nur als Prüfauftrag an die
Verwaltung gewertet werden, entsprechende Unterlagen zu erstellen und bezüglich
der Standort- und Ausstattungsfragen in den Fachausschüssen zur Vorberatung
vorzulegen. Franke |
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