Betreff
Antrag der SPD-Fraktion vom 19.10.2021: Erstellung eines Konzeptes zur Attraktivierung standesamtlicher Trauungen
Vorlage
WP 20-25 SV 32/007
Aktenzeichen
II/32-MS
Art
Antragsvorlage

Erläuterungen zum Antrag:

 

Hilden bietet eine Vielzahl toller Örtlichkeiten, die bereits für eine Reihe von Veranstaltungen

genutzt werden (können). Eine Trauung ist allerdings aktuell lediglich im Standesamt selbst

sowie zeitlich sehr begrenzt im Alten Ratssaal möglich. Dies führt dazu, dass viele Hildener

Bürgerinnen und Bürger ihre Trauungen eher in umliegenden Städten durchführen, da diese in

vielerlei Hinsicht ein besseres Angebot anbieten.

Die SPD-Fraktion vertritt die Auffassung, dass die Stadt Hilden über einige Locations (z.B. den

Fassraum im Wilhelm-Fabry -Museum) verfügt, mit denen sich das Angebot des Standesamts

verbessern ließe und durch die eine Trauung in Hilden für Paare aus Hilden und Umgebung

wieder in den Fokus rücken würde.

Ebenso haben sich in den vergangenen Jahren weitere Trauungskonzepte (anbieten von Blumendekoration, Zusammenarbeit mit örtlichen Catering-Firmen) etabliert, die auch das Standesamt der Stadt Hilden in sein Repertoire aufnehmen könnte.

Gleichzeitig kann und sollte für das erweiterte Angebot und die besseren Locations auch über

eine entsprechende Anpassung/Festsetzung der Entgelte für Trauungen nachgedacht werden.

Für die genaue Festlegung von weiteren Locations und die Preisgestaltung sollte auf die Expertise des Standesamts zurückgegriffen werden, welches eine entsprechende Konzeption entwickeln könnte.


Antragstext:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, durch die Erarbeitung neuer Konzepte und dem Anbieten

neuer Örtlichkeiten für die Durchführung von Trauungen die Attraktivität des Angebots des

Hildener Standesamtes zu steigern und in der Folge durch eine angepasste Gebührengestaltung

Einnahmeverbesserungen zu erzielen.


Stellungnahme der Verwaltung:

 

Der vorliegende Antrag wird von der Verwaltung grundsätzlich positiv bewertet, ersetzen standesamtliche Trauungen doch spürbar die feierlichen kirchlichen Zeremonien. Der Wunsch nach mehr "Event und Festlichkeit" bei der standesamtlichen Trauung ist vielerorts vorhanden und wird, hier ist dem Antrag zuzustimmen, in einigen anderen Städten und Gemeinden in NRW auch erfüllt.

 

Bei der Bewertung des Antrages ist die aktuelle personelle Situation und daraus resultierende Arbeitsbelastung der Mitarbeitenden einzubeziehen.

 

Im Antrag wird ausgeführt, dass aufgrund fehlender zusätzlicher Trauungs-Örtlichkeiten in Hilden "viele" Hildener und Hildenerinnen sich in anderen Städten mit besseren Angeboten trauen lassen würden. Diese Aussage ist aus Sicht der Verwaltung zu ergänzen. Fakt ist, dass seit dem Jahr 2009 immer ca. 25% bis 30% externe Trauungen beantragt wurden (die Vorarbeiten in Form der Erstellung von Ehefähigkeitszeugnissen muss dann trotzdem das Hildener Standesamt leisten), da die Trauungen nicht nur in anderen Städten, sondern auch im Ausland während des Urlaubs durchgeführt werden. Der Umstand, dass Trauwillige auch in anderen Städten Deutschlands heiraten möchten, liegt nicht nur an den fehlenden attraktiven Traumöglichkeiten in Hilden, sondern ist zumeist dem individuellen Lebenslauf geschuldet. Gründe sind zumeist: Wunsch der Trauung in dem Geburtsort, familiäre Verbindungen, Arbeitsplatz.            

 

Aus den nachfolgenden Gründen empfiehlt die Verwaltung dem Hauptausschuss der Stadt Hilden den vorliegenden Antrag (zunächst) abzulehnen bzw. zurückzustellen:

 

1.  Das Hildener Standesamt hatte in den letzten fünf Jahren zahlreiche personelle Veränderungen zu verkraften, die notwendige Konstanz in der Aufgabenerledigung und vor allem die im Personenstandswesen unabdinglich erforderliche Berufserfahrung ist immer wieder verloren gegangen bzw. hat sich gar nicht erst ausbilden können.

 

2. Im April dieses Jahres hat die Stadt Hilden eine neue Sachgebietsleitung (der dritte personelle Wechsel in den letzten vier Jahren auf dieser Position) für das Standesamt gewinnen können, die im Übrigen auch selbst dem Antrag vergleichbare Ziele für die Zukunft formuliert, diese aber alleine aufgrund der aktuellen personellen Situation und damit einhergehende Arbeitsbelastung (noch) nicht angehen kann.

 

3. Seit mehreren Monaten sind zwei Vollzeitstellen krankheitsbedingt vakant, die Nachbesetzung gestaltet sich wie auch in anderen Bereichen in der Verwaltung äußerst schwierig. Folge sind nicht unerhebliche Arbeitsrückstände bei Geburten und Sterbefällen. Hilden ist aufgrund einer überregional hoch geschätzten Entbindungsstation im Krankenhaus beliebter Entbindungsort für zahlreiche Nicht-Hildenerinnen; die Beurkundungen sind dann nach dem Ortsprinzip im Hildener Standesamt durchzuführen. Die Geburten in Hilden haben während der Corona-Pandemie noch zugenommen.

Nur ansatzweise gelingt es daher aktuell, die Arbeiten unter Einsatz von Vertretungskräften zu kompensieren. Diese sind aber keine ausgebildeten StandesbeamteInnen, so dass lediglich Vorarbeiten in einfacheren Vorgängen aber keine eigenständigen Beurkundungen von diesen Mitarbeitenden durchgeführt werden können. Dies allein erschwert die Arbeitsabläufe und kostet Zeit.

 

4. In zahlreichen Vorgängen sind die vor der Beurkundung erforderlichen Vorarbeiten im Personenstandswesen inhaltlich und rechtlich deutlich komplexer als allgemein angenommen. Unterschiedliche Nationalitäten bzw. Herkunftsländer sowie Fragen der Namensgebung und die damit verbundenen "Ermittlungsarbeiten" haben die Arbeiten im Standesamtswesen in den letzten Jahren erheblich erschwert.

 

5. Alleine aus den vorstehenden Argumenten wird deutlich, dass eine dem Antrag entsprechende Konzeptionierung "neuer Traumöglichkeiten" zum jetzigen Zeitpunkt leider nicht leistbar ist. Es gilt zunächst den "Normalbetrieb" wiederherzustellen. Dies ist eine Zielsetzung der Verwaltung für das Jahr 2022. Für die Haushaltsplanberatungen sollte das Thema wieder aufgegriffen werden.

 

6. Der im Antrag genannte Fassraum im Wilhelm-Fabry-Museum könnte dabei auch aus Sicht der Verwaltung eine weitere geeignete Trauungs-Örtlichkeit neben dem Alten Ratssaal darstellen. Es ist darauf hinzuweisen, dass die Auswahl neuer Örtlichkeiten für die Durchführung von standesamtlichen Trauungen in Hilden nicht in das beliebige Interesse des Standesamtes gestellt ist und auch nicht den Wünschen der Trauwilligen in jedem Fall entsprochen werden kann. Maßgeblich ist hier § 14 Abs. 2 des Personenstandsgesetzes, wonach „Die Eheschließung…in einer der Bedeutung der Ehe entsprechenden würdigen Form, die dem Standesbeamten eine ordnungsgemäße Vornahme seiner Amtshandlung ermöglicht, vorgenommen werden“ soll. Die Kriterien hierfür stellen auf die jeweilige Örtlichkeit selbst ab und müssen der Standesamtsaufsicht des Kreises Mettmann nicht nur angezeigt, sondern von der Aufsicht auch als erfüllt bestätigt werden.

 

7. Neben der Erweiterung der Örtlichkeiten für die Durchführung von Trauungen, kann sich die Antragstellerin auch weitere Konzepte vorstellen, die u.a. das Anbieten von Blumendekorationen und die Zusammenarbeit mit örtlichen Catering-Firmen beinhalten könnten.

So attraktiv die Intention des Antrags zunächst erscheint, das Standesamt nimmt hoheitliche Aufgaben nach dem Personenstandsrecht wahr. Aus diesem Grund ist Standesbeamten und Standesbeamtinnen auch eine besondere Funktion zugeordnet. Die Mitwirkung an der Gestaltung der Feierlichkeit außerhalb des Trauaktes gehört hierzu nicht. Im Übrigen gibt es hierfür auch gewerbliche Anbieter („Hochzeitsplaner“). Allerdings könnte sich anbieten, bei der Auswahl von weiteren Trauungs-Örtlichkeiten auf ein gastronomisches Angebot im Umfeld zu achten.

 

8.  Die Antragstellerin erhofft sich von der Ausweitung der Trauungs-Örtlichkeiten und auch Erweiterung des sonstigen Angebotes für die Durchführung von Trauungen (siehe auch Ziffer 8) nicht nur eine Attraktivitätssteigerung, sondern unter dem Strich auch Ertragsverbesserungen für den städtischen Haushalt. Dies wird im Hinblick auf die finanzielle Erwartungshaltung jedoch nicht erreichbar sein.  Mit Sicherheit würde es dann zu mehr Trauungen in Hilden selbst kommen (auch von auswärtigen Trauwilligen), aber deren Umfang ist aktuell nicht einschätzbar. Mehr Angebot verursacht aber auch vor allem mehr personellen Aufwand. Dies gibt die aktuelle Stellenbemessung aber nicht her, somit müsste zusätzlich Personal in noch nicht bekannter Größenordnung bereitgestellt werden. Da es sich bei der Durchführung von Trauungen um eine Dienstleistung handelt, für die nach den Bestimmungen der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung des Landes Nordrhein-Westfallen eine Verwaltungsgebühr zu erheben ist, ist diese am entstandenen Aufwand zu bemessen. Zusätzliche Erträge in Form von „Gewinnen“ lassen sich daher nicht erzielen. Lediglich für die Bereitstellung zusätzlicher städtischer Trauörtlichkeiten (Gebäude, Flächen) könnten über Nutzungsentgelte höhere Erträge erzielt werden.

 

9.  Abschließend begrüßt die Verwaltung die Intention der Antragstellerin ausdrücklich, standesamtliche Trauungen durch das Angebot zusätzlicher Örtlichkeiten an "besonderer" Stelle in Hilden zukünftig attraktiver zu gestalten, auch wenn hierdurch spürbare Effekte für den städtischen Haushalt nicht zu erwarten wären. Weitere Überlegungen in diese Richtung müssen aber noch aus vorstehenden Gründen zurückgestellt werden.

 

Klimarelevanz:

 

Es besteht keine Klimarelevanz.

 

 

gez. Dr. Claus Pommer

Bürgermeister

 

 


Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

 

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

 

Gesehen Franke