Erläuterungen zum
Antrag:
Hilden bietet eine Vielzahl toller Örtlichkeiten, die bereits für eine
Reihe von Veranstaltungen
genutzt werden (können). Eine Trauung ist allerdings aktuell lediglich
im Standesamt selbst
sowie zeitlich sehr begrenzt im Alten Ratssaal möglich. Dies führt dazu,
dass viele Hildener
Bürgerinnen und Bürger ihre Trauungen eher in umliegenden Städten
durchführen, da diese in
vielerlei Hinsicht ein besseres Angebot anbieten.
Die SPD-Fraktion vertritt die Auffassung, dass die Stadt Hilden über
einige Locations (z.B. den
Fassraum im Wilhelm-Fabry -Museum) verfügt, mit denen sich das Angebot
des Standesamts
verbessern ließe und durch die eine Trauung in Hilden für Paare aus
Hilden und Umgebung
wieder in den Fokus rücken würde.
Ebenso haben sich in den vergangenen Jahren weitere Trauungskonzepte
(anbieten von Blumendekoration, Zusammenarbeit mit örtlichen Catering-Firmen)
etabliert, die auch das Standesamt der Stadt Hilden in sein Repertoire
aufnehmen könnte.
Gleichzeitig kann und sollte für das erweiterte Angebot und die besseren
Locations auch über
eine entsprechende Anpassung/Festsetzung der Entgelte für Trauungen
nachgedacht werden.
Für die genaue Festlegung von weiteren Locations und die Preisgestaltung
sollte auf die Expertise des Standesamts zurückgegriffen werden, welches eine
entsprechende Konzeption entwickeln könnte.
Antragstext:
Die Verwaltung
wird beauftragt, durch die Erarbeitung neuer Konzepte und dem Anbieten
neuer Örtlichkeiten für die Durchführung von Trauungen die Attraktivität
des Angebots des
Hildener Standesamtes zu steigern und in der Folge durch eine angepasste
Gebührengestaltung
Einnahmeverbesserungen zu erzielen.
Stellungnahme der
Verwaltung:
Der vorliegende Antrag wird von der Verwaltung grundsätzlich
positiv bewertet, ersetzen standesamtliche Trauungen doch spürbar die
feierlichen kirchlichen Zeremonien. Der Wunsch nach mehr "Event und
Festlichkeit" bei der standesamtlichen Trauung ist vielerorts vorhanden und
wird, hier ist dem Antrag zuzustimmen, in einigen anderen Städten und Gemeinden
in NRW auch erfüllt.
Bei der Bewertung des Antrages ist die aktuelle personelle
Situation und daraus resultierende Arbeitsbelastung der Mitarbeitenden einzubeziehen.
Im Antrag wird ausgeführt, dass aufgrund fehlender zusätzlicher
Trauungs-Örtlichkeiten in Hilden "viele" Hildener und Hildenerinnen
sich in anderen Städten mit besseren Angeboten trauen lassen würden. Diese Aussage
ist aus Sicht der Verwaltung zu ergänzen. Fakt ist, dass seit dem Jahr 2009
immer ca. 25%
bis 30% externe Trauungen beantragt wurden (die
Vorarbeiten in Form der Erstellung von Ehefähigkeitszeugnissen muss dann
trotzdem das Hildener Standesamt leisten), da die Trauungen nicht nur in
anderen Städten, sondern auch im Ausland während
des Urlaubs durchgeführt werden. Der Umstand, dass Trauwillige auch in anderen
Städten Deutschlands heiraten möchten, liegt nicht nur an den fehlenden
attraktiven Traumöglichkeiten in Hilden, sondern ist zumeist dem individuellen
Lebenslauf geschuldet. Gründe sind zumeist: Wunsch der Trauung in dem
Geburtsort, familiäre Verbindungen, Arbeitsplatz.
Aus den nachfolgenden Gründen empfiehlt die Verwaltung dem
Hauptausschuss der Stadt Hilden den vorliegenden Antrag (zunächst) abzulehnen
bzw. zurückzustellen:
1. Das Hildener Standesamt hatte in den letzten fünf Jahren
zahlreiche personelle Veränderungen zu verkraften, die notwendige Konstanz in
der Aufgabenerledigung und vor allem die im Personenstandswesen unabdinglich
erforderliche Berufserfahrung ist immer wieder verloren gegangen bzw. hat sich
gar nicht erst ausbilden können.
2. Im April dieses Jahres hat die Stadt Hilden eine neue
Sachgebietsleitung (der dritte personelle Wechsel in den letzten vier Jahren
auf dieser Position) für das Standesamt gewinnen können, die im Übrigen auch
selbst dem Antrag vergleichbare Ziele für die Zukunft formuliert,
diese aber alleine aufgrund der aktuellen personellen Situation und damit
einhergehende Arbeitsbelastung (noch) nicht angehen kann.
3. Seit mehreren Monaten sind zwei Vollzeitstellen
krankheitsbedingt vakant, die Nachbesetzung gestaltet sich wie auch in anderen
Bereichen in der Verwaltung äußerst schwierig. Folge sind nicht
unerhebliche Arbeitsrückstände bei Geburten und Sterbefällen. Hilden
ist aufgrund einer überregional hoch geschätzten Entbindungsstation im
Krankenhaus beliebter Entbindungsort für zahlreiche Nicht-Hildenerinnen; die
Beurkundungen sind dann nach dem Ortsprinzip im Hildener Standesamt durchzuführen.
Die Geburten in Hilden haben während der Corona-Pandemie noch zugenommen.
Nur ansatzweise gelingt es daher aktuell, die Arbeiten unter
Einsatz von Vertretungskräften zu kompensieren. Diese sind aber keine
ausgebildeten StandesbeamteInnen, so dass lediglich Vorarbeiten in einfacheren
Vorgängen aber keine eigenständigen Beurkundungen von diesen Mitarbeitenden
durchgeführt werden können. Dies allein erschwert die Arbeitsabläufe und
kostet Zeit.
4. In zahlreichen Vorgängen sind die vor der Beurkundung erforderlichen
Vorarbeiten im Personenstandswesen inhaltlich und rechtlich deutlich komplexer
als allgemein angenommen. Unterschiedliche Nationalitäten bzw. Herkunftsländer
sowie Fragen der Namensgebung und die damit verbundenen
"Ermittlungsarbeiten" haben die Arbeiten im Standesamtswesen in den
letzten Jahren erheblich erschwert.
5. Alleine aus den vorstehenden Argumenten wird deutlich, dass
eine dem Antrag entsprechende Konzeptionierung "neuer
Traumöglichkeiten" zum jetzigen Zeitpunkt leider nicht leistbar ist. Es
gilt zunächst den "Normalbetrieb" wiederherzustellen. Dies ist
eine Zielsetzung der Verwaltung für das Jahr 2022. Für die
Haushaltsplanberatungen sollte das Thema wieder aufgegriffen werden.
6. Der im Antrag genannte Fassraum im Wilhelm-Fabry-Museum könnte
dabei auch aus Sicht der Verwaltung eine weitere geeignete Trauungs-Örtlichkeit
neben dem Alten Ratssaal darstellen. Es ist darauf hinzuweisen, dass die Auswahl neuer
Örtlichkeiten für die Durchführung von standesamtlichen Trauungen in Hilden
nicht in das beliebige Interesse des Standesamtes gestellt ist und auch nicht
den Wünschen der Trauwilligen in jedem Fall entsprochen werden kann. Maßgeblich
ist hier § 14 Abs. 2 des Personenstandsgesetzes, wonach „Die Eheschließung…in einer der Bedeutung der Ehe entsprechenden
würdigen Form, die dem Standesbeamten eine ordnungsgemäße Vornahme seiner
Amtshandlung ermöglicht, vorgenommen werden“ soll. Die Kriterien hierfür
stellen auf die jeweilige Örtlichkeit selbst ab und müssen der
Standesamtsaufsicht des Kreises Mettmann nicht nur angezeigt, sondern von der
Aufsicht auch als erfüllt bestätigt werden.
7. Neben der Erweiterung der Örtlichkeiten für die Durchführung
von Trauungen, kann sich die Antragstellerin auch weitere Konzepte vorstellen,
die u.a. das Anbieten von Blumendekorationen und die Zusammenarbeit mit
örtlichen Catering-Firmen beinhalten könnten.
So attraktiv die Intention des Antrags zunächst erscheint, das
Standesamt nimmt hoheitliche Aufgaben nach dem Personenstandsrecht wahr. Aus
diesem Grund ist Standesbeamten und Standesbeamtinnen auch eine besondere
Funktion zugeordnet. Die Mitwirkung an der Gestaltung der Feierlichkeit
außerhalb des Trauaktes gehört hierzu nicht. Im Übrigen gibt es hierfür auch
gewerbliche Anbieter („Hochzeitsplaner“). Allerdings könnte sich anbieten, bei
der Auswahl von weiteren Trauungs-Örtlichkeiten auf ein gastronomisches Angebot
im Umfeld zu achten.
8. Die Antragstellerin erhofft sich von der Ausweitung der
Trauungs-Örtlichkeiten und auch Erweiterung des sonstigen Angebotes für die
Durchführung von Trauungen (siehe auch Ziffer 8) nicht nur eine Attraktivitätssteigerung,
sondern unter dem Strich auch Ertragsverbesserungen für den städtischen
Haushalt. Dies wird im Hinblick auf die finanzielle Erwartungshaltung
jedoch nicht erreichbar sein. Mit Sicherheit würde es dann zu mehr
Trauungen in Hilden selbst kommen (auch von auswärtigen Trauwilligen), aber deren
Umfang ist aktuell nicht einschätzbar. Mehr Angebot verursacht aber auch vor
allem mehr personellen Aufwand. Dies gibt die aktuelle Stellenbemessung
aber nicht her, somit müsste zusätzlich Personal in noch nicht bekannter
Größenordnung bereitgestellt werden. Da es sich bei der Durchführung von
Trauungen um eine Dienstleistung handelt, für die nach den Bestimmungen der
Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung des Landes Nordrhein-Westfallen eine
Verwaltungsgebühr zu erheben ist, ist diese am entstandenen Aufwand zu
bemessen. Zusätzliche Erträge in Form von „Gewinnen“ lassen sich daher nicht
erzielen. Lediglich für die Bereitstellung zusätzlicher städtischer
Trauörtlichkeiten (Gebäude, Flächen) könnten über Nutzungsentgelte höhere
Erträge erzielt werden.
9. Abschließend begrüßt die Verwaltung die Intention der
Antragstellerin ausdrücklich, standesamtliche Trauungen durch das Angebot
zusätzlicher Örtlichkeiten an "besonderer" Stelle in Hilden zukünftig
attraktiver zu gestalten, auch wenn hierdurch spürbare Effekte für den
städtischen Haushalt nicht zu erwarten wären. Weitere Überlegungen in diese
Richtung müssen aber noch aus vorstehenden Gründen zurückgestellt werden.
Klimarelevanz:
Es besteht keine Klimarelevanz.
gez. Dr. Claus Pommer
Bürgermeister
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer
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freiwillige Leistung |
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Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
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Haushaltsjahr |
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Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung/Vermerk
Kämmerer Gesehen
Franke |
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