Betreff
Wahlen zur Besetzung des Jugendhilfeausschusses
Vorlage
WP 09-14 SV 01/008
Aktenzeichen
01 rb
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

I.  Der Rat der Stadt wählt und beruft in den Jugendhilfeausschuss

 

A)           als Mitglieder gem. § 4 Abs. 2 a) der Satzung für das Jugendamt der Stadt Hilden           

 

 

 

CDU

SPD

FDP

BA

Grüne

dUH

 

ordentl. Mitglieder

 

1.

 

 

 

 

 

 

2.

 

 

 

 

 

 

3.

 

 

 

 

 

 

Stellvertreter

Zu 1.

 

 

 

 

 

 

Zu 2.

 

 

 

 

 

 

Zu 3.

 

 

 

 

 

 

 

  B)         als stimmberechtigtes Mitglied gemäß § 4 Abs.2 b) der Satzung

               auf Vorschlag eines anerkannten Trägers der Jugendhilfe

 

 

Name

Träger/Verband

1.

 

 

2.

 

 

3.

 

 

4.

 

 

5.

 

 

6.

 

 

Stellvertreter

zu 1.

 

 

Zu 2.

 

 

Zu 3.

 

 

zu 4.

 

 

zu 5.

 

 

zu 6.

 

 

 

 

II. Der Rat der Stadt Hilden beruft als beratendes Mitglied als

 

Vertreterin/ Vertreter der Arbeitsverwaltung, die/der von der Direktorin/dem Direktor des Arbeitsamtes Düsseldorf bestellt wurde

 

Petra Hörauf, Geschäftsstellenleiterin Agentur für Arbeit

Stellvertreter: Martin Radke, Berater bei der Agentur für Arbeit

 

Vertreterin/ Vertreter der evangelischen Kirche, die/der von der evangelischen Kirchengemeinde Hilden bestellt wurde

 

Nina Pütter

Stellvertreter: Timo Famulla

 

Vertreterin/ Vertreter der katholischen Kirche, die/der von der katholischen Kirchengemeinde Hilden bestellt wurde

 

Msgr. Ulrich Hennes

Stellvertreter: Maria Mrotzek

 

Vertreterin/ Vertreter der Polizei, die/der vom Oberkreisdirektor des Kreises Mettmann zu benennen wurde

 

KHK Manfred Donga

Stellvertreterin:KOK Ilka Steffens

 

Richterin/ Richter des Vormundschaftsgerichtes oder des Familiengerichtes oder eine Jugend­richterin/ein Jugendrichter, die/der von dem zuständigen Präsidenten des Landgerichtes Düsseldorf bestellt wurde

Jens Kröger, Richter am AG Langenfeld

Stellvertreterin: Claudia Baumann, Richterin am AG

 

Vertreterin/ Vertreter der Grund-, Haupt- und Sonderschulen, die/der vom Schulamt Mettmann bestellt wurde

           

Wird nachgereicht

 

Vertreterin/ Vertreter der übrigen weiterführenden Schulen, die/der vom Schulamt Mettmann bestellt wurde

 

Peter Schüller, Wilhelm-Fabry-Realschule   und

Stellvertreter: Karl-Heinz Rädisch, Helmholtz-Gymnasium

 

 

 


Erläuterungen und Begründungen:

 

Gemäß § 4 der Satzung für das Jugendamt Hilden gehören dem Jugendhilfeausschuss 15 stimmberechtigte und 8 beratende Mitglieder an.

 

Stimmberechtigt sind:

 

a)      9 Mitglieder des Rates oder von ihm gewählte Frauen und Männer, die in der Jugendhilfe erfahren sind,

b)      6 Frauen und Männer, die von den im Bereich des Jugendamtes wirkenden und anerkannten freien Träger vorgeschlagen sind.

 

Die stimmberechtigten Mitglieder werden vom Rat gewählt.

 

 

Für jedes Mitglied ist ein/e persönliche/r Stellvertreter/in zu wählen. Das Wahlverfahren richtet sich nach dem 1. Gesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AG-KJHG) und der Gemeindeordnung sowie der Geschäftsordnung des Rates. Ebenso wie für die Wahl aller anderen kommunalen Ausschüsse sind danach  alle Mitglieder des Ausschusses nach den Grundsätzen der Verhältniswahl (Hare-Niemeyer) in einem Wahlgang zu wählen.

 

Für die Berechnung der den Fraktionen zustehenden Sitze wird zunächst ermittelt, wie sich die 9 Sitze für die Ratsmitglieder (oder in der Jugendhilfe erfahrenen Frauen und Männer) auf die Fraktionen verteilen:

 

 

CDU       2/3                                     SPD      2/3                              FDP    1

BA          1                                        Grüne    1                                 dUH     1

(der 9. Sitz würde per Losentscheid zwischen den Fraktionen CDU und SPD ermittelt)

 

 

Anschließend werden die 6 Sitze für die Frauen und Männer, die auf Vorschlag der freien Verbände vergeben werden, verteilt:

 

CDU       2                                        SPD      2                                 FDP    1

BA          0/1                                     Grüne    0/1                              dUH     0/1

 

(der 6. Sitz würde per Losentscheid zwischen den Fraktionen BA, Grüne und dUH ermittelt)

 

 

Listenverbindungen sind nicht zulässig.

 

Der Bürgermeister hat kein Stimmrecht.

 

Beratende Mitglieder sind:

 

a)      Der Bürgermeister oder der Sozialdezernent als sein Vertreter;

b)      der/die Leiter/in der Verwaltung des Jugendamtes oder sein/e Vertreter/in;

c)      eine Richterin/ein Richter des Vormundschaftsgerichtes oder des Familiengerichtes oder eine Jugendrichterin/ein Jugendrichter, die/der von der zuständigen Präsidentin/dem zuständigen Präsidenten des Landgerichtes Düsseldorf bestellt wird;

d)      eine Vertreterin/ein Vertreter der Arbeitsverwaltung, die/der von der Direktorin/dem Direktor des Arbeitsamtes Düsseldorf bestellt wird;

e)      eine Vertreterin/ein Vertreter der Grund-, Haupt- und Sonderschulen, die/der vom Schulamt Mettmann bestellt wird;

f)       eine Vertreterin/ein Vertreter der übrigen weiterführenden Schulen, die/der vom Regierungsprä­sidenten Düsseldorf bestellt wird;

g)      eine Vertreterin/ein Vertreter der Polizei, die/der vom Oberkreisdirektor des Kreises Mettmann zu benennen ist;

h)      je eine Vertreterin/ein Vertreter der evangelischen und der katholischen Kirche, die von der evangelischen bzw. katholischen Kirchengemeinde Hilden bestellt wird.

 i)       je ein Ratsmitglied oder sachkundige/r Bürger/in, das/die/der von der Fraktion zu benennen ist, die nicht im Jugendhilfeausschuss vertreten ist.

 

Für die Mitglieder nach Buchstaben c) - i) ist je ein/e persönliche/r Vertreter/in zu bestellen.

 

 

Beigefügt ist eine Aufstellung aller von den im Bereich des Jugendamtes wirkenden und anerkannten Trägern der Jugendhilfe eingereichten Vorschläge.

 

 

 

 

Günter Scheib