Beschlussvorschlag:
I. Der
Rat der Stadt wählt und beruft in den Jugendhilfeausschuss
A)
als
Mitglieder gem. § 4 Abs. 2 a) der Satzung für das Jugendamt der Stadt Hilden
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CDU |
SPD |
FDP |
BA |
Grüne |
dUH |
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ordentl.
Mitglieder |
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1. |
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2. |
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3. |
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Stellvertreter |
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Zu 1. |
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Zu 2. |
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Zu 3. |
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B) als
stimmberechtigtes Mitglied gemäß § 4 Abs.2 b) der Satzung
auf
Vorschlag eines anerkannten Trägers der Jugendhilfe
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Name |
Träger/Verband |
1. |
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2. |
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3. |
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4. |
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5. |
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6. |
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Stellvertreter |
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zu 1. |
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Zu 2. |
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Zu 3. |
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zu 4. |
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zu 5. |
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zu 6. |
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II. Der Rat der Stadt Hilden
beruft als beratendes Mitglied als
Vertreterin/ Vertreter der Arbeitsverwaltung,
die/der von der Direktorin/dem Direktor des Arbeitsamtes Düsseldorf bestellt
wurde
Petra
Hörauf, Geschäftsstellenleiterin
Agentur für Arbeit
Stellvertreter: Martin Radke, Berater bei der
Agentur für Arbeit
Vertreterin/ Vertreter der evangelischen
Kirche, die/der von der evangelischen Kirchengemeinde Hilden bestellt wurde
Nina
Pütter
Stellvertreter: Timo Famulla
Vertreterin/ Vertreter der katholischen
Kirche, die/der von der katholischen Kirchengemeinde Hilden bestellt wurde
Msgr.
Ulrich Hennes
Stellvertreter: Maria Mrotzek
Vertreterin/ Vertreter der Polizei, die/der
vom Oberkreisdirektor des Kreises Mettmann zu benennen wurde
KHK
Manfred Donga
Stellvertreterin:KOK Ilka Steffens
Richterin/ Richter des
Vormundschaftsgerichtes oder des Familiengerichtes oder eine Jugendrichterin/ein
Jugendrichter, die/der von dem zuständigen Präsidenten des Landgerichtes Düsseldorf
bestellt wurde
Jens
Kröger, Richter am AG
Langenfeld
Stellvertreterin: Claudia Baumann, Richterin
am AG
Vertreterin/ Vertreter der Grund-, Haupt- und
Sonderschulen, die/der vom Schulamt Mettmann bestellt wurde
Wird
nachgereicht
Vertreterin/ Vertreter der übrigen
weiterführenden Schulen, die/der vom Schulamt Mettmann bestellt wurde
Peter
Schüller, Wilhelm-Fabry-Realschule und
Stellvertreter: Karl-Heinz Rädisch, Helmholtz-Gymnasium
Erläuterungen und Begründungen:
Gemäß § 4 der Satzung für das Jugendamt
Hilden gehören dem Jugendhilfeausschuss 15 stimmberechtigte und 8 beratende
Mitglieder an.
Stimmberechtigt sind:
a) 9
Mitglieder des Rates oder von ihm gewählte Frauen und Männer, die in der
Jugendhilfe erfahren sind,
b) 6
Frauen und Männer, die von den im Bereich des Jugendamtes wirkenden und anerkannten
freien Träger vorgeschlagen sind.
Die stimmberechtigten Mitglieder werden vom
Rat gewählt.
Für jedes Mitglied ist ein/e persönliche/r
Stellvertreter/in zu wählen. Das Wahlverfahren richtet sich nach dem 1. Gesetz
zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AG-KJHG) und der Gemeindeordnung
sowie der Geschäftsordnung des Rates. Ebenso wie für die Wahl aller anderen
kommunalen Ausschüsse sind danach alle Mitglieder des Ausschusses nach
den Grundsätzen der Verhältniswahl (Hare-Niemeyer) in einem Wahlgang zu wählen.
Für die Berechnung der den Fraktionen
zustehenden Sitze wird zunächst ermittelt, wie sich die 9 Sitze für die
Ratsmitglieder (oder in der Jugendhilfe erfahrenen Frauen und Männer) auf die
Fraktionen verteilen:
CDU 2/3 SPD 2/3 FDP 1
BA 1 Grüne 1 dUH 1
(der 9. Sitz würde per Losentscheid zwischen den Fraktionen CDU und SPD
ermittelt)
Anschließend werden die 6 Sitze für die
Frauen und Männer, die auf Vorschlag der freien Verbände vergeben werden,
verteilt:
CDU 2 SPD 2 FDP 1
BA 0/1 Grüne 0/1 dUH 0/1
(der 6. Sitz würde per Losentscheid zwischen den Fraktionen BA, Grüne
und dUH ermittelt)
Listenverbindungen sind nicht
zulässig.
Der Bürgermeister hat kein
Stimmrecht.
Beratende Mitglieder sind:
a) Der
Bürgermeister oder der Sozialdezernent als sein Vertreter;
b) der/die
Leiter/in der Verwaltung des Jugendamtes oder sein/e Vertreter/in;
c) eine
Richterin/ein Richter des Vormundschaftsgerichtes oder des Familiengerichtes
oder eine Jugendrichterin/ein Jugendrichter, die/der von der zuständigen
Präsidentin/dem zuständigen Präsidenten des Landgerichtes Düsseldorf bestellt
wird;
d) eine
Vertreterin/ein Vertreter der Arbeitsverwaltung, die/der von der Direktorin/dem
Direktor des Arbeitsamtes Düsseldorf bestellt wird;
e) eine
Vertreterin/ein Vertreter der Grund-, Haupt- und Sonderschulen, die/der vom
Schulamt Mettmann bestellt wird;
f) eine
Vertreterin/ein Vertreter der übrigen weiterführenden Schulen, die/der vom Regierungspräsidenten
Düsseldorf bestellt wird;
g) eine
Vertreterin/ein Vertreter der Polizei, die/der vom Oberkreisdirektor des
Kreises Mettmann zu benennen ist;
h) je
eine Vertreterin/ein Vertreter der evangelischen und der katholischen Kirche,
die von der evangelischen bzw. katholischen Kirchengemeinde Hilden bestellt
wird.
i) je ein Ratsmitglied oder sachkundige/r
Bürger/in, das/die/der von der Fraktion zu benennen ist, die nicht im
Jugendhilfeausschuss vertreten ist.
Für die Mitglieder nach Buchstaben c) - i)
ist je ein/e persönliche/r Vertreter/in zu bestellen.
Beigefügt ist eine Aufstellung aller von den
im Bereich des Jugendamtes wirkenden und anerkannten Trägern der Jugendhilfe
eingereichten Vorschläge.
Günter Scheib