Betreff
Antrag der CDU vom 12.10.2021: Sporthallensanierungskonzept
Vorlage
WP 20-25 SV 26/018
Art
Antragsvorlage

Erläuterungen zum Antrag:

 

… Wir sehen dies als Einstieg für eine grundsätzliche Erarbeitung von Sanierungskonzepten und systematische, wert- und nutzungserhaltende Planung von Instandsetzungs- und Erhaltungsmaßnahmen für alle städtischen Liegenschaften. …

 

Gerade die Sporthallen der Stadt Hilden werden in den nächsten Jahren einen erheblichen Sanierungsbedarf haben. Mit Blick auf das umfangreiche Investitionsprogramm der Stadt Hilden soll über eine Sanierungsplanung sichergestellt werden, dass auch eine kontinuierliche Instandhaltung der Vermögensgegenstände erfolgt. Analog zur Investitionsplanung soll auch bei den Instandhaltungsmaßnahmen der Finanzmittel- und Personaleinsatz an den Unterhaltungsbedarfen ausgerichtet werden. Die Abschreibungsdauern bei der Stadt Hilden wurden innerhalb des zulässigen rechtlichen Rahmens maximal ausgestaltet. Daraus leiten sich hohe Anforderungen an ein wert- und nutzungserhaltendes Instandhaltungsmanagement ab.

 

Ziel der CDU Hilden ist, Sicherheit für die mehrjährige Finanzplanung und gleichzeitig die Gelegenheit für eine nachhaltige und zukunftsfähige Gebäudetechnik zu schaffen.


Antragstext:

 

Die CDU Fraktion Hilden beantragt, dass die Stadt Hilden ein Sporthallensanierungskonzept auflegt. …

Dieses zu erarbeitende Konzept soll, neben den anstehenden Sanierungsnotwendigkeiten, Möglichkeiten einer nachhaltigen Gebäudetechnik, Photovoltaik etc. enthalten, mit dem Ziel, die städtischen Liegenschaften langfristig klimaneutral betreiben zu können.


Stellungnahme der Verwaltung:

 

Mit beigefügtem Antrag beantragt die CDU-Fraktion, dass die Stadtverwaltung ein Modernisierungs- und Sanierungskonzept für alle städtischen Sporthallen erstellt.

 

Im Produkt 011301 „Gebäudeunterhaltung“ ist im Haushalt 2022 - wie schon bereits in den Vorjahren - als konkretes Ziel festgehalten, dass jährlich alle städtischen Objekte - so auch die städtischen Sporthallen - begangen werden, um mögliche Gebäudeschäden festzustellen und notwendige Instandsetzungen im Rahmen der zur Verfügung stehenden personellen und finanziellen Ressourcen durchzuführen bzw. durchführen zu lassen.
Diesem Auftrag kommt die Verwaltung nach.

 

Aus Sicht der Verwaltung befinden sich bis auf die Sporthalle Schützenstraße 16 und aufgrund des Schadensereignisses durch die Starkregenereignisse am 14.07.2021 die Sporthalle Beethovenstraße alle Sporthallen in einem angemessenen technischen Zustand.

 

 

Zurzeit betreibt die Stadt Hilden folgende Sporthallen:

 

·      Schützenstraße 16 - Baujahr: 1967

·      Kalstert 86 - Baujahr: 1974

·      Beethovenstraße 32-40 - Baujahr: ca. 1970

·      Lortzingstraße 1 - Baujahr: 1975

·      Schalbruch 33 - Baujahr: 1970

·      Furtwängler Straße 2 - Baujahr: 1971

·      Hoffeldstraße 106 (wirtschaftliche „Eigentümerin“ ist die IGH, weil sie in ihrem Auftrag errichtet wurde) - Baujahr: 2006

·      Weidenweg 21 - Baujahr: 2003

·      Zur Verlach 42 - Baujahr: 1980

·      Grünstraße 4 (Stadtwerke Hilden Arena) - Baujahr: 2010

·      Am Holterhöfchen 30 (Dr.-Ellen-Wiederhold-Halle am HGH) - Baujahr: ca. 1974

·      Am Holterhöfchen 22a - Baujahr: 1963

·      Am Holterhöfchen 22 - Baujahr: 1994

 

Die Sporthalle der Bezirkssportanlage Am Bandsbusch (Baujahr: 1992/1993) gehört - mit Ausnahme der Zuschauertribüne in der Halle - dem Kreis Mettmann (Erbbaurecht), der auch für die bauliche Unterhaltung der Sporthalle und der zugehörigen Umkleiden verantwortlich ist. Die Stadt Hilden hat das Recht gegen Zahlung eines Nutzungsentgeltes die Sporthalle in der Zeit von 17.00 Uhr bis 22.00 Uhr sowie an Wochenenden, Feiertagen und in den Schulferien zu nutzen. Weiterhin gehört der Stadt Hilden der Treppenaufgang und die Zuschauerebene über dem Umkleidetrakt einschließlich Eingangsbereich für den Zuschauerbereich der Sporthalle mit Kassenanlage und Toiletten sowie die Kassenanlage für den Sportplatz, der Konditionsraum und die Verbindungshalle zum Sportplatzgebäude. Diese städtischen Bauteile der Halle sowie die Umkleidegebäude, die zum Sportplatz gehören, (Baujahr: 1987) hat die Stadt Hilden zu unterhalten.

 

Die Sporthallen Grünstraße 4 und Schützenstraße 16 sollen neben den Sportplätzen in eine neue Gesellschaft zum Betrieb der Sportstätten ausgegliedert werden.

Bei den anderen städtischen Sporthallen stehen technische, rechtliche oder organisatorische Gründe dieser Übertragung aus heutiger Sicht entgegen. Sie sind in der Regel nicht von den benachbarten Schulnutzungen zu trennen.

 

 

Folgende wesentlichen Unterhaltungsmaßnahmen im Bereich der Sporthallen werden zurzeit durchgeführt bzw. sind im Gebäudeunterhaltungsprogramm, das dem eingebrachten Entwurf des Haushalt 2022 unterlegt ist, vorgesehen:

 

·      Aufgrund des Überflutungsschadens in Folge des Starkregens am 14.07.2021 wird aktuell der Schwingboden in der Sporthalle Beethovenstraße erneuert. Nach Demontage des alten Bodens kommen zurzeit Trocknungsgeräte zum Einsatz. Auf Basis der Erkenntnisse nach dem Rückbau wird eine qualifizierte Firma - voraussichtlich Ende November 2021 - zur Herstellung eines neuen Bodens beauftragt. Der Ausführungszeitpunkt hängt dann von den Lieferzeiten der Materialien ab.

·      Für die Sporthalle Schützenstraße 16 ist im Jahr 2023 eine Dachsanierung für die Halle und die Umkleiden sowie eine Sanierung der Sanitäranlagen (WC´s) sowie der Umkleiden vorgesehen.

·      Weiterhin ist vorgesehen, in 2022 neben dem Umbau der Heizungsanlage auch die Armaturen in den städtischen Umkleiden der Bezirkssportanlage Bandsbusch auszutauschen. In 2024 soll aus heutiger Sicht auch hier eine Dach-, Fenster- und Wandsanierung der „Außenumkleiden“ erfolgen.

 

Bei der Erstellung eines umfassenden Modernisierungs- und Sanierungskonzepts müssten neben baulichen Fragen insbesondere die Haustechnikanlagen in den Blick genommen werden. Sollte die Verwaltung beauftragt werden, ein solches Konzept zu erstellen, könnte dies nur mit Hilfe von zu beauftragenden entsprechenden Dienstleistern erfolgen, da die personellen Ressourcen für dieses gegenüber der eingangs dargestellten Instandhaltungsplanung weitergehende Konzept nicht vorhanden sind.

 

Bezüglich der finanziellen Auswirkungen kann heute nicht verbindlich abgeschätzt werden, was eine Erarbeitung eines Modernisierungs- und Sanierungskonzepts für die 13 Sporthallen kosten würde.
Unter der Annahme, dass rund 10.000 Euro Architekten- oder Ingenieurhonorar je Halle anfallen, wäre mit zusätzlichen, im Entwurf des Haushalts bisher nicht vorgesehenen Aufwendungen in Höhe von rund 130.000 Euro zu rechnen.

Um nicht das Budget für Unterhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten an den städtischen Gebäuden zu reduzieren, müssten diese Finanzmittel zusätzlich bereitgestellt werden.

 

Klarzustellen ist, dass die Maßnahmen, die ein Modernisierungs- und Sanierungskonzept enthalten könnten, aus dem normalen Unterhaltungs- und Bewirtschaftungsbudget zu tragen sind, wenn es sich um „normale“ Maßnahmen handelt, die den Stand der Technik entsprechen. Sollten aber Maßnahmen vorgeschlagen werden, die die heute ausgeübte Nutzung oder den Zweck des Gebäudes erweitert - wie z.B. den Bau einer Photovoltaik-Anlage zur Stromversorgung Dritter - wären hierfür sicherlich zusätzliche Mittel bereitzustellen, über die im Rahmen der Beratung des Konzepts bzw. im Rahmen der Aufstellung des jeweiligen Haushalts eine Entscheidung zu treffen wäre.

 

 

gez.

Dr. Claus Pommer
Bürgermeister

 

 

Klimarelevanz:

 

Die Erstellung eines Modernisierungs- und Sanierungskonzepts hat keine unmittelbaren Auswirkungen auf das Klima.
Abhängig von den Maßnahmen, die in dem Modernisierungs- und Sanierungskonzept vorgeschlagen werden, könnten mittelbar Auswirkungen möglich sein - wie z.B. eine mittelfristige Einsparung von CO2 bei Umstellung der Heizung auf Erdwärmepumpen.


Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

011301 Gebäudeunterhaltung

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Zeile

Bezeichnung

Betrag €

2022

Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen

13

 

3.085.388

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Zeile

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

 

Die Bemessung des Instandhaltungsbudgets im Verhältnis zu den fortgeschriebenen Anschaffungskosten bzw. zu den Wiederbeschaffungswerten zielt auf eine Nutzungserhaltung aller Vermögensgegenstände über die voraussichtlichen Nutzungsdauern ab. Für einen Sanierungsplan für Sporthallen sind somit Haushaltsmittel grundsätzlich verfügbar. Soweit ein Ausschnitt von Vermögensgegenständen früher oder bezogen auf den Nutzungsstandard überproportional instandgesetzt werden soll, können sich zusätzliche Mittelbedarfe ergeben oder andere Vermögensgegenstände werden hinsichtlich Ihrer Instandhaltung zurückgestellt. Ein vollständiger Überblick kann nur über eine konkrete, objektbezogene mehrjährige Instandhaltungsplanung erzeugt werden. Im Rahmen der zukünftigen Investitions- und Instandhaltungsplanung sollte abgeleitet aus den Bevölkerungs- und Nutzerzahlen Anzahl, Standards und Folgekosten für die wesentliche Gruppen Vermögensgegenstände im Sinne der nachhaltigen Vermögens- und Kapitalsicherung definiert werden.

 

Franke