Betreff
Abfallwirtschaftliche Daten der Stadt Hilden im Jahr 2020
Vorlage
WP 20-25 SV 68/011
Art
Mitteilungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz nimmt Kenntnis von den abfallwirtschaftlichen Daten der Stadt Hilden aus dem Jahr 2020


Erläuterungen und Begründungen:

 

Abfallbilanz 2020

 

Die abfallwirtschaftlichen Daten des Jahres 2020 sind durch die Corona-Pandemie in vielen Städten von deutlich erhöhten Haus- und Sperrgutmengen geprägt. Diese allgemeine Entwicklung kann so für die Stadt Hilden nicht festgestellt werden. Die Abfallmengen liegen in Hilden doch eher im stabilen Bereich.

 

Nachdem die Gesamtabfallmenge im Vorjahr um 213 to gesunken ist, nahm die Abfallmenge im Jahr 2020 nur leicht um 151 to zu.

 

Im Vergleich zum Vorjahr wurden 128 to Wertstoffe und 23 to Abfälle zur Beseitigung

mehr eingesammelt.

 

Die Mengenentwicklung zum Vorjahr beträgt im Einzelnen:

Restmüll

+

11 to

Sperrmüll

+

12 to

Altmetall

-

10 to

Altholz

+

50 to

Bioabfälle    

+

235 to

Grünabfälle (Private Haushalte)

-

102 to

Grünabfälle (Städt. Anlagen)

+

90 to

Altpapier      

-

208 to

Altglas

+

116 to

Verpackungen

-

6 to

Altkleider

-

4 to

Elektoaltgeräte

-

19 to

Schadstoffe

-

13 to

SUMME

+

151 to

 

Die Menge an Abfällen zur Beseitigung (Restmüll und Sperrmüll) sinkt in den letzten Jahren

tendenziell leicht bei leichter Zunahme der Bevölkerung und der Wohnungen in Hilden.

 

Entwicklung der Haus- und Sperrmüllmengen in kg pro Einwohner seit 2011

2020

2019

2018

2017

2016

2015

2014

2013

2012

2011

233

232

233

235

234

239

236

234

237

249

 

Diese abfall- und umweltpolitisch positive Entwicklung liegt nach Auskunft des Kreises Mettmann auch über das Kreisgebiet hinaus im Trend, obwohl keine eindeutigen Faktoren herzuleiten sind.

 

Die Stadt Hilden liegt trotz seiner großstädtischen Einwohnerdichte von über 2.200 E/km² bei den gemischten Siedlungsabfällen mit 233 kg je Einwohner und Jahr und einer Verwertungsquote von 52 % im Normalbereich der Siedlungsstruktur bei städt. Regionen mit 1.000 – 2.000 E./km².  In Bezug auf Siedlungsräume mit über 2.000 E./km² hat Hilden eine überdurchschnittliche Verwertungsquote.

 

Die Bioabfallmenge aus Biotonnen ist im Jahr 2020 erstmals seit mehreren Jahren wieder gestiegen.  Da in den Biotonnen auch viele Grünabfälle gesammelt werden, sind Schwankungen bei der Bioabfallmenge durch klimatische Faktoren (z.B. Hitzeperioden der letzten Jahre) immer möglich. 

 

Entwicklung der Bio- und Grünabfallmengen in kg pro Einwohner seit 2013

 

2020

2019

2018

2017

2016

2015

2014

2013

Bioabfälle Biotonnen

67

63

63

65

67

67

73

67

Grünabfälle Haushalte

8

10

8

9

9

8

10

9

Grünabfälle Anlagen

18

16

18

18

18

20

20

16

SUMME

93

89

89

92

94

95

103

92

 

Die Sammelquote bei den Bio- und Grünabfällen liegt in Hilden mit ca. 93 kg je Einwohner und Jahr etwas unter dem Landesdurchschnitt von ca. 116 kg je Einwohner, da der Anschlussgrad an die Bioabfallsammlung insbesondere in großen Wohnanlagen geringer ist als in Ein- und Zweifamilienhäusern und kleineren Mehrfamilienobjekten.

Dies ist allerdings ein typischer Wert für dicht besiedelte Städte mit einem hohen Anteil an Geschosswohnungsbau. In Hilden werden ca. 55 % des Restmüllvolumens über Großraumcontainer größer 660 Liter eingesammelt.

 

Die Kompostierungs- und Vermarktungsgesellschaft Stadt Düsseldorf und Kreis Mettmann mbH (KDM) hat im letzten Jahr geprüft, ob eine Vergärungsstufe in den Anlagenkreislauf einbezogen werden kann.  Leider sieht sich die KDM mittelfristig nicht in der Lage, einen solchen Schritt zu gehen, wodurch auf absehbare Zeit wertvolle organische Bestandteile (gekochte Speiseabfälle, Brot- und Milchprodukte usw.) der Biotonne bzw. der Verwertung nicht zugeführt werden können.

 

Die Erfassung der sonstigen Wertstoffe befindet sich seit einigen Jahren auf einem stabilen Niveau.  Negativ ist leider der Rückgang der Altpapiermenge zu beurteilen. Gerade die Altpapiersammlung trägt zu wichtigen Einnahmen im Gebührenhaushalt bei. 

 

Entwicklung der Wertstoffsammelmengen (ohne Bioabfall) in kg pro Einwohner seit 2013

 

2020

2019

2018

2017

2016

2015

2014

2013

Altpapier

64

68

73

76

75

78

80

82

Altglas

25

23

22

23

22

24

24

24

Leichtverpackungen

39

39

36

37

36

35

35

34

Altholz

16

15

16

16

15

13

14

15

Altmetall

3

4

4

3

3

3

2

2

Altkleider

5

5

5

5

5

5

5

5

Elektroaltgeräte

4

4

4

5

5

5

5

4

SUMME

156

158

160

165

161

163

165

166

 

Der Rückgang der Altpapiermengen liegt u. a. daran, dass der Absatz von Printmedien (qualitativ hochwertige und schwere Deinkingware) in den letzten Jahren kontinuierlich zurückgeht. Gleichzeitig ist der PPK-Verpackungsanteil (qualitativ leichtere Packpapiere und Wellpappen) durch den Versandhandel in den letzten Jahren kontinuierlich angestiegen.

 

Die Verpackungssammlung (gelbe Tonnen + Säcke) in Hilden wurde zum Jahr 2020 von der Duales System Deutschland GmbH neu ausgeschrieben. Die AWISTA-LOGISTIK GmbH aus Düsseldorf wurde für 3 weitere Jahre mit der Sammlung beauftragt.   

 

 

Gewerbliche Sammlungen in der Stadt HIlden

 

An der Ausgestaltung der gewerblichen Sammlung entzünden sich seit Inkrafttreten des neuen Kreislaufwirtschaftsgesetzes zahlreiche Diskussionen und Rechtsstreits. Geht es um die Sammlung von Abfällen von privaten Haushalten und Abfällen zu Beseitigung aus anderen Herkunftsbereichen haben prinzipiell die Kommunen das Zugriffsrecht.

 

Den gewerblichen Sammlern ist aber nicht gänzlich untersagt, bei den Privathaushalten werthaltige Abfälle abzuholen. Der Paragraf 17 im Kreislaufwirtschaftsgesetz regelt die Eckpunkte zur gewerblichen Sammlung, von denen viele heftig umstritten sind. Zahlreiche Konflikte zwischen Kommunen und gewerblichen Sammlern werden vor Gericht ausgetragen.

 

Die kommunalen Spitzenverbände stehen mit ihren Mitgliedsstädten auf dem Standpunkt, dass eine gewerbliche Sammlung gem. § 17 KrWG nur zulässig wäre, wenn diese wesentlich leistungsfähiger als die kommunale Sammlung ist. Neuere Gerichtsurteile unterhöhlen diese gesetzlichen Vorgaben aber immer öfter. Durch das stetige Hinzutreten von neuen gewerblichen Sammlern wird dem öffentlich-rechtlichen-Entsorgungsträgern letzten Endes ein großer Teil der jeweiligen Abfallfraktion entzogen und die Schutzfunktion des KrWG greift nicht mehr.

 

 

Sammlung von Altkleider

 

In diesem Kontext wird die Altkleidererfassung in der Stadt Hilden ab dem 01.01.2022 neu organisiert.

Bis zum 31.12.2021 erfolgt in Hilden die Altkleidersammlung noch über Sammelcontainer, die im Auftrag einer Arbeitsgemeinschaft dreier in Hilden tätiger karitativer Vereine (Rotes Kreuz, Malteser, Johanniter) aufgestellt und unterhalten werden. Aufgrund eines Gerichtsurteils müsste die Stadt Hilden zukünftig auch die Aufstellung von Sammelcontainern gewerblicher Sammler zulassen.

 

Vor diesem Hintergrund hat der Hauptausschuss in Delegation für den Rat am 12.05.2021 beschlossen, im öffentlichen Verkehrsraum ab dem 01.01.2022 überhaupt keine Altkleidersammelcontainer mehr aufstellen zu lassen.

 

Die Verwaltung wurde beauftragt, interessierten karitativen Verbänden zukünftig (nicht gewidmete) Fiskalgrundstücke zur Altkleidersammlung zur Verfügung zu stellen. Damit sollen den karitativen Verbänden auch weiterhin Einnahmemöglichkeiten durch die Altkleidersammlung möglich gemacht werden. Hier ist die Verwaltung mit den drei interessierten Verbänden in einem Abstimmungsprozess.

 

Daneben soll die öffentliche Erfassung von Altkleidern ab dem 01.01.2022 zentral im Bringsystem über den Wertstoffhof der Stadt Hilden erfolgen. Gesammelte Altkleider können dann werktäglich zu den Öffnungszeiten des Wertstoffhofes kostenlos abgegeben werden.

 

 

Der Hildener Wertstoffhof wird mit seinen verschiedenen Angeboten weiterhin sehr positiv angenommen.  Auf dem Zentralen Bauhof können von Mo. – Sa.  8 – 12 Uhr sowie am Do. von 14 – 18 Uhr diverse Wertstoffe kostenlos angeliefert werden. Für die Entsorgung von Kleinmengen Restmüll und Baumischabfällen sowie die Abgabe von Kompost und Streugut muss eine geringe Gebühr entrichtet werden. Die im Folgenden genannten Gebühren betreffen das Jahr 2020.

 

Im Jahr 2020 fielen die abgelieferten Abfallmengen geringer aus, da der Wertstoffhof wegen der Corona-Pandemie für mehrere Wochen schließen musste. Eine temporär ausgelagerte Annahmestelle für Grünabfälle konnte aber im Frühjahr 2020 eingerichtet werden.

 

2020 wurden 242 Bauschuttanlieferungen berechnet. Das Angebot gilt für kleinere Mengen

(100 l = 5 € Gebühr) z.B. alte Fliesen, alte WC-Becken oder geringe Mengen an Renovierungsbauschutt. Größere Mengen müssen nach wie vor privat entsorgt werden.

 

Seit Januar 2009 nimmt der Bauhof auch Rest- und Mischmüll zum Satzungspreis von 5 € je

100 Liter zu den Wertstoffannahmezeiten an. Neben der Möglichkeit die kostenpflichtigen städt. Restmüllsäcke (80 Liter = 4 €) neben der Restmülltonne bereitzustellen, wird so auch die Möglichkeit eingeräumt, zusätzliche Restabfälle (Reste von Festen, Aufräumaktionen, Renovierungen usw.) auf dem Bauhof entsorgen zu können. Dieses Angebot wurde im letzten Jahr 1.497 mal in Anspruch genommen.

 

Im Sinne der Mülltrennung und Wirtschaftlichkeit, wird seit 2017 auch auf dem Wertstoffhof Altholz getrennt vom Restmüll gesammelt. Da die Entsorgung von Altholz günstiger als das Verbrennungsentgelt für Restmüll ist, wird die Gebühr für Altholz je angefangene 100 ltr. auf 3 € festgesetzt. 2020 wurden 437 Anlieferungen registriert.

 

Daneben wurden 377 Kompostsäcke (je 3,50 €) verkauft. Damit werden in Hilden weitaus die meisten Kompostsäcke im Kreisgebiet abgegeben. Der Kompostverkauf in den kreisangehörigen

Städten ist äußerst positiv zu bewerten, weil sich der Bioabfallkreislauf so erst richtig schließt. Der Kompost ist streng kontrolliert und zertifiziert. Übrigens können Bürgerinnen und Bürger des Kreises auf der Deponie Langenfeld-Immigrath losen Kompost (mit Behältern und Schüppe) auch kostenlos abholen.

 

Auch das Angebot "Sperrgutexpress" wurde 2020 mit 132 Aufträgen gut angenommen.  Innerhalb von 2 bis 4 Arbeitstagen kann auf diese Weise bei Termindruck und Notfällen Sperrgut abgeholt werden.

 

Nicht immer reicht die Biotonne aus, um die plötzlich anfallenden Laubmengen im Herbst aufnehmen zu können.  Daher bietet die Stadt als zusätzliches Angebot, neben der Biotonne und der kostenlosen Grünabfallannahme, den Laubsack aus reißfestem Papier für 1 € / Stck. an.

2020 wurden 800 Laubsäcke verkauft.

 

Die Gebührenentwicklung in Hilden ist in den letzten Jahren sehr positiv zu beurteilen. Eine 120 Liter Restmülltonne kostete im Jahr 2020 weniger als im Jahr 1996.  Zum Jahr 2021 hat der Kreis Mettmann das Verbrennungsentgelt allerdings deutlich erhöht, so dass sich auch in der Stadt Hilden eine Gebührenerhöhung ergeben hat.

 

 

Aktueller Sachstand zur Abstimmung zwischen den öffentlichen Entsorgungsträgern und den Dualen Systemen im Rahmen des neuen Verpackungsgesetzes:

 

Im Mai 2017 wurde das Gesetz zur Fortentwicklung der haushaltsnahen Getrennterfassung von wertstoffhaltigen Abfällen beschlossen. Das Gesetz regelt erneut nur das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die hochwertige Verwertung von Verpackungen (Verpackungsgesetz - VerpackG). Dieses Gesetz trat am 1. Januar 2019 in weiten Teilen in Kraft.

 

Das Verpackungsgesetz hat hier eine neue Grundlage für die künftige Zusammenarbeit zwischen den derzeit zehn „Dualen Systemen“ und den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern bei der Erfassung von Verpackungen aus privaten Haushaltungen geschaffen. Nach § 22 des Verpackungsgesetzes ist die Sammlung der Systembetreiber auf die vorhandenen Erfassungsstrukturen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, in deren Gebiet sie eingerichtet wird, abzustimmen.

 

Die neuen Vorgaben zur Abstimmung nach VerpackG sind bei allen zukünftigen Abstimmungsvereinbarungen, die ab dem 1. Januar 2019 geschlossen werden oder ab diesem Zeitpunkt gelten sollen, zu beachten. Dazu zählen insbesondere die Rahmenvorgaben für Leichtverpackungen (LVP), angemessene Entgelte für die Mitbenutzung von Wertstoffhöfen, angemessene Entgelte für die Mitbenutzung der Erfassungssysteme für Papier, Pappe, Karton (PPK) der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger sowie Regelungen zur Vollstreckungsunterwerfung.

 

Wesentlicher Punkt bei der Abstimmungsvereinbarung ab dem Jahr 2019 sind aus Sicht der Stadt Hilden die zukünftigen Regelungen zur Papiersammlung, da diese bislang nicht Bestandteil solcher Vereinbarungen waren. In der Vergangenheit musste die Stadt Hilden nahezu jährlich die Konditionen mit 10 Dualen Systembetreibern aushandeln.  Diese Verhandlungen sind mittlerweile abgeschlossen und werden zukünftig zu höheren und verlässlicheren Entgelten für die Miterfassung der PPK-Verpackungen der Dualen Systeme durch die Stadt Hilden führen.

 

Bei der Sammlung und dem Transport von PPK-Verpackungen ergeben sich keine Änderungen an dem derzeitigen Erfassungssystem. Die Kombination aus Blauer Tonne / Container und Wertstoffhof ist akzeptiert. Der vierwöchentliche Abfuhrrhythmus der Blauen Tonne stellt einen guten Kompromiss zwischen Service und Kosteneffizienz dar.

 

Die weiteren Regelungen zur Ausgestaltung der Leistungserbringung z. B. bei gelber Tonne und Glascontainern entsprechen im Wesentlichen den bereits heute geltenden Systemvorgaben. Die Abstimmungsvereinbarungen und die Systemvorgaben stellen eine wichtige Grundlage für die Ausschreibung der Sammelleistungen durch die Dualen Systeme dar.

 

 

gez.
Dr. Claus Pommer
Bürgermeister