Betreff
KiTa Holterhöfchen - Unterlagen nach § 13 KomHVO
Vorlage
WP 20-25 SV 26/016
Aktenzeichen
IV/26.2 Neubau KiTa Am Holterhöchen 18
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen beschließt nach Vorberatung durch den Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz gemäß § 5a Abs.7 der Zuständigkeitsordnung die nach § 13 KomHVO vorgelegten Unterlagen zum Neubau einer 5-gruppigen Kita Am Holterhöfchen mit ermittelten Gesamtkosten in Höhe von 6.500.000 €.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechenden Ansätze in dem Entwurf des Haushaltsplanes 2022ff fortzuschreiben und im Haushalt 2022 aufzunehmen.

                       

Ausgaben 2021 gesamt ca.                           160.000 €

                                                                                       

Ansatz 2022                                                2.840.000 €      

Ansatz 2022 Verpflichtungsermächtigung  3.500.000 €

Ansatz 2023                                                3.000.000 €

Ansatz 2024                                                   500.000 €      

                                                                                  

Gesamtkosten                                           6.500.000 €


Erläuterungen und Begründungen:

 

Auf dem Grundstück Am Holterhöfchen 18 ist der Neubau einer fünfgruppigen altersgemischten Kindertageseinrichtung geplant. Hierfür muss das Gebäude der ehemaligen Hausmeisterwohnung, in der eine eingruppige Kita eingerichtet wurde, abgerissen werden, das Außengelände umgebaut und erweitert sowie Mitarbeiter-Stellplätze errichtet werden.

 

Bedarfsanalyse

 

Die Verwaltung hat im Jugendhilfeausschuss mehrfach die Notwendigkeit der Schaffung von Kindergartenplätzen vorgetragen. Zum einen, um den gesetzlichen Anspruch zu erfüllen, zum anderen, um die aktuelle Überbelegung in allen Kita-Tageseinrichtungen abzubauen und so das pädagogische Personal zu entlasten.

Nach Prüfung verschiedener Optionen hat der Rat nach Vorberatung im Jugendhilfeausschuss und im Haupt- und Finanzausschuss am 03.04.2019 beschlossen, eine neue Einrichtung auf dem Grundstück Am Holterhöfchen 18 zu errichten (SV WP 14-20 SV 51/235).

 

Der Neubau einer fünfgruppigen Kindertageseinrichtung ist dringend geboten, um Familien den Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz zu gewährleisten.

Für das laufende Kindergartenjahr 2021/2022 kann für Kinder im Alter von drei Jahren bis zum Eintritt der Schulpflicht der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz nur durch Anhebung der Gruppenstärken sowie Wartezeiten für Eltern von bis zu sechs Monaten erfüllt werden. Dennoch wird voraussichtlich lediglich eine Versorgungsquote von rd. 93 % erreicht. Aktuell sind 93 Kinder über drei Jahren und 85 Kinder unter drei Jahren ohne Kita-Platz (Stand 26.10.21).

Die mittelfristige Prognose hatte für das Kindergartenjahr 2022/2023 unter der Voraussetzung der Schaffung von fünf neuen Gruppen und Anhebung der Gruppenstärken (um zwei Kinder pro Gruppe) ergeben, dass der Rechtsanspruch für Kinder von drei Jahren bis zum Eintritt der Schulpflicht erfüllt werden kann. Es wurde eine Versorgungsquote von rd. 100 % erwartet. Eine Wartezeit für Eltern von bis zu sechs Monaten wäre dann nicht mehr zu erwarten. Die Versorgungsquote für Kinder unter drei Jahren würde voraussichtlich bei rd. 59 % liegen.

 

Historie

 

Der Neubau der fünfgruppigen Kita Am Holterhöfchen sollte durch die Infrastrukturentwicklungsgesellschaft Hilden mbH (IGH) geplant und durchgeführt und nach Fertigstellung von der Stadt Hilden gekauft werden.

Ein erheblicher Anteil der Kosten soll jedoch durch Investitionszuschüsse für den Ausbau von Plätzen in Kindertageseinrichtungen finanziert werden. Im Juni 2021 hat die Stadt Hilden durch den Zuschussgeber erfahren, „dass im Rahmen der aktuellen Förderrichtlinien zum investiven Platzausbau U6 in Kindertageseinrichtungen (…) die Finanzierung des Kaufs einer schlüsselfertig erstellten Kita nicht vorgesehen ist.“ Die Investitionszuschüsse wären durch das beabsichtigte Vorgehen also entfallen.

 

Aus diesem Grund wurde am 30.06.2021 im Stadtrat der Beschluss gefasst, dass die weitere Projektabwicklung durch die Stadt Hilden als Bauherrin erfolgen soll und die IGH aus dem verbindlich in Aussicht gestellten Dienstleistungsverhältnis zum Projektmanagement entlassen wird.

Die IGH hat daraufhin nur noch durch den Architekten die Planungsleistung bis zum Abschluss der Leistungsphase III (Entwurfsplanung inkl. Kostenberechnung) abschließen lassen und dem Amt für Gebäudewirtschaft am 30.08.2021 die bis dahin erstellten Projektunterlagen übergeben.

 

Die Stadt Hilden hat als neue Auftraggeberin, die zwei bestehenden Vertragsverhältnisse mit dem Architekten für die Erstellung der Genehmigungsplanung und einem Ing. Büro für die Entwässerungsplanung übernommen. Die Ergebnisse der durch die IGH erteilten Aufträge zur Erstellung von Brandschutzkonzept, Bodengutachten und Verkehrsgutachten liegen vor.

Die Stadt Hilden hat der IGH die bisher erstandenen Kosten ersetzt.

An die IGH wurde ein „Management-Fee“ in Höhe von rund 8.000 € gezahlt.

 

Beschreibung des Bauprojekts

 

Das Projekt soll weiterhin wie ursprünglich vorgesehen auch von der Stadt als Bauherrin in Form eines Generalübernehmervertrags öffentlich ausgeschrieben und schlüsselfertig in Modulbauweise erstellt werden. Zur Leistung des Generalübernehmers zählt auch die Erstellung von Statik, Schall- und Wärmeschutznachweisen sowie die Ausführungsplanung.

 

Zwischenzeitlich sind die Planungsleistungen für die Erstellung der Außenanlagen vergeben worden. Für die weiteren Architektenleistungen (Erstellung der Funktionalausschreibung und Oberbauleitung) sowie die Fachplanerleistung für die technische Gebäudeausrüstung werden zurzeit Angebote eingeholt.

 

Planungsergebnisse

 

Es handelt sich um ein Gebäude mit 1.240 qm Grundfläche, das in Teilbereichen über ein 1. Obergeschoss verfügt. Im Erdgeschoss sind die 5 Gruppenräume mit den dazugehörigen Nebenräumen untergebracht, die um einen großzügigen Spiel- und Kommunikationsflur angeordnet sind. Außerdem ist das Familienzentrum sowie ein Mehrzweck- und Turnraum eingeplant. Ein Therapieraum ergänzt das Angebot.

Im Obergeschoss befinden sich Büros und ein Personalraum. Das Obergeschoss ist barrierefrei mit einem Aufzug zugänglich.

 

Kosten

 

Zum Abschuss der Entwurfsplanung wurde durch den Architekten im Oktober 2021 die seitens der IGH überreichte Kostenberechnung für die Kostengruppe 300 (Bauwerk) überarbeitet und aktualisiert. Bei den Kosten für die technische Gebäudeausrüstung (KG 400) und die Erstellung der Außenanlagen (KG 500) handelt es sich um Kostenschätzungen, da hierfür noch keine Entwurfsplanungen vorliegen.

Die beigefügte Kostenberechnung wurde von der Verwaltung hinsichtlich der übrigen Kostengruppen ergänzt.

In der Summe ergeben sich Projektkosten in Höhe von 6.500.000 € brutto.

 

Die Kosten für den Straßenumbau im öffentlichen Bereich Am Feuerwehrhaus/Am Holterhöfchen in Höhe von rund 200.000 Euro, die im konsumtiven Bereich des Tiefbau- und Grünflächenamtes im Entwurf des Haushalts 2022 bereitgestellt werden sollen, sind hierin nicht enthalten. Ein freiwilliger Zuschuss in Höhe von 300.000 € für die Einrichtung und Ausstattung an den vorgesehenen freien Träger, der den Betrieb der KiTa und somit auch die Einrichtung übernehmen soll, ist den Projektkosten ebenfalls hinzuzurechnen. Dieser Betrag ist im Bereich des Amtes für Jugend, Schule und Sport etatisiert.

 

In der Ratssitzung am 23.09.2020 (s. WP 14-20 SV III/023) wurden ursprünglich Projektkosten in Höhe von 5.200.000 € in Aussicht gestellt, auf die die Kosten der IGH begrenzt werden sollen. Dabei handelte es sich um eine grobe Schätzung aus April 2020, die zu einem wesentlichen Anteil auf einer Kostenschätzung des Architekturbüros beruht. Die Kostenerhöhung auf 6.500.000 € ergibt sich aus den seitdem gestiegenen Baupreisen und der Konkretisierung der Planung. Des Weiteren ist die Errichtung einer Photovoltaikanlage und einer Corona-gerechten stationären Raumluftanlage eingerechnet worden.

 

Die Investitionszuschüsse für den Ausbau von Plätzen in Kindertageseinrichtungen (U3 und Ü3) betragen voraussichtlich 2.940.300 €.

 

Für eine Corona-gerechte stationäre Raumluftanlage liegt ein positiver Förderbescheid durch den Bund über eine Förderung in Höhe von 80% der förderfähigen Ausgaben (d.h. Baukosten und Nebenkosten der Lüftungsanlage) vor. Da noch keine Gebäudetechnikplanung vorliegt, wurde dem Förderantrag eine Kostenschätzung zugrunde gelegt, die den maximalen Förderbetrag in Höhe von 500.000 € ausschöpft. Dieses Budget wurde im Förderbescheid auch zur Verfügung gestellt und ist deshalb auch so in dem Abschnitt der finanziellen Auswirkungen dargestellt. Aus heutiger Sicht ist dieser Betrag aber zu hoch angesetzt und hinsichtlich der Ausgaben in der Kostenberechnung auf den nach heutigem Kenntnisstand Finanzbedarf reduziert. Da der Bewilligungszeitraum im Juli 2022 endet, wurde eine Verlängerung des Bewilligungszeitraumes beantragt. Ob diese Verlängerung seitens des Fördergebers auch gewährt wird, ist nicht abzuschätzen.

 

Aus dem Anlagevermögen der Stadt Hilden ist für das abzubrechende Gebäude, das als eingruppige Kita genutzt wird, ein Restbuchwert von 104.037 € in Abzug zu bringen.

 

Termine

 

Der Bauantrag soll im November 2021 eingereicht werden; mit einer Baugenehmigung wird im Frühjahr 2022 gerechnet. Zwischenzeitlich wird nach Beauftragung der weiteren Planungsleistungen die Funktionalausschreibung erstellt. Die Ausschreibung und Vergabe an den Generalübernehmer ist bis Sommer 2022 geplant. Der Abbruch der bestehenden eingruppigen Kita soll im Sommer 2022 nach Beendigung des Kitajahres erfolgen. Der notwendige Straßenumbau soll ebenfalls im Sommer 2022 durchgeführt werden. Baubeginn des Neubaus ist für Ende September 2022 geplant.

Die Fertigstellung ist nach ca. 17 Monaten Bauzeit im Februar 2024 vorgesehen. Danach folgen die Einrichtung und mit dem Bezug ist aus heutiger somit bis April 2024 zu rechnen.

 

 

gez.

Dr. Claus Pommer

Bürgermeister


Finanzielle Auswirkungen  

Produktnummer / -bezeichnung

011303 Investition

 

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

IO26250056

 

Bau Kita - Am

Holterhöfchen

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

x

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

 

Folgende Mittel sind im Haushaltsplanentwurf 2022 im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

2021

0113030010/ IO26250056

25

Ausz. für Baumaßnahmen

3.340.000

2022

0113030010/ IO26250056

25

Ausz. für Baumaßnahmen

3.000.000

2023

0113030010/ IO26250056

25

Ausz. für Baumaßnahmen

3.500.000

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

2021

0113030010/ IO26250056

25

Ausz. für Baumaßnahmen

160.000

2022

0113030010/ IO26250056

25

Ausz. für Baumaßnahmen

2.840.000

2023 (einschl. VE in 2022)

0113030010/ IO26250056

25

Ausz. für Baumaßnahmen

3.000.000

2024 (einschl. VE in 2022)

0113030010/ IO26250056

25

Ausz. für Baumaßnahmen

500.000

2023

0113030010/ IO26250056

18

Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen

320.000

2024

0113030010/ IO26250056

18

Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen

2.940.300

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

x

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

 

Auf die Stellungnahme des BPA wird verwiesen. Es ergeben sich zudem Änderungen gegenüber dem Haushaltsplanentwurf: ein bisher im Kontext der Herstellung der Kita geplanter Zuschuss an den zukünftigen Träger für Einrichtungsgegenstände in Höhe von 300.000 € fällt weg. Diese Änderung wird im Zuge der Änderungsliste der Verwaltung für den Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen vorgelegt.

 

Franke