hier: Antrag der CDU-Fraktion vom 12. Dezember 2005
Beschlussvorschlag:
Beschlussfassung
wird anheim gestellt.
Erläuterungen und Begründungen:
Die CDU-Fraktion hat
in der Sitzung des Rates am 12. Dezember 2005 den als Anlage beigefügten Antrag
gestellt. Danach möge der Rat der Stadt Hilden beschließen, dass der
Bürgermeister beauftragt wird, den Fraktionen rechtzeitig vor den
Haushaltsplanberatungen 2006 ein detailliertes Verzeichnis über die
freiwilligen Leistungen der Stadt Hilden vorzulegen und hierbei konkrete Kürzungsmöglichkeiten
aufzuzeigen.
Sollte der Rat der
Stadt Hilden diesen sehr arbeitsintensiven Antrag beschliessen und die Verwaltung
beauftragen die erforderlichen Ermittlungen anzustellen, so ist aber zu
bedenken, dass ein Verzeichnis über „nur“ die freiwilligen Leistungen der Stadt
Hilden in der Art und Weise sehr unvollständig wäre. Vielmehr müsste folgende
Unterteilung vorgenommen werden:
1. Freiwillige
Aufgabe
2. Freiwillige
Aufgabe mit vertraglicher Bindung bis zum …
3. Pflichtaufgaben,
die dem Grunde und der Höhe nach vorgeschrieben sind
4. Pflichtaufgaben,
die dem Grunde nach aber nicht der Höhe nach vorgeschrieben sind.
Aus Verwaltungssicht
ist nur so eine sachgerechte Entscheidung möglich. Nicht verkannt werden darf aber,
dass bei positiver Beschlussfassung ganz erhebliche Arbeitskapazitäten in allen
Ämtern der Verwaltung gebunden werden. Im Einzelfall muss jede Haushaltsstelle
klassifiziert und in sehr vielen Fällen sind auch die abgeschlossenen Verträge aus den Akten
herauszusuchen um zum Beispiel das Ende der Vertragslaufzeit etc. zu bekommen.
In diesem
Zusammenhang möchte ich darauf hinweisen, dass die jährliche Aufstellung des
Haushaltsplanes und auch die Abwicklung der Haushaltswirtschaft nach den
gesetzlichen Vorgaben der Gemeindeordnung und Gemeindehaushaltsverordnung erfolgt.
Hier möchte ich die „Allgemeinen Haushaltsgrundsätze“ erwähnen (§ 75 GONW
a.F.), wonach die Haushaltswirtschaft sparsam und wirtschaftlich zu führen ist.
Grundsätzlich werden
alle Ämter durch das Finanzdezernat im Rahmen des Aufstellungsverfahrens dazu
aufgefordert, alle Haushaltsansätze einer kritischen Prüfung zu unterziehen und
die Ansätze genau zu berechnen, zu schätzen oder zu ermitteln und zu erläutern.
Schon im Vorfeld der
Einbringung des Haushaltplan-Entwurfes durchlaufen alle Einnahmen und Ausgaben natürlich
mehreren verwaltungsinternen Überprüfungen.
Günter Scheib
Bürgermeister