Betreff
Vorlage eines detaillierten Verzeichnisses über die freiwilligen Leistungen der Stadt Hilden unter Angabe konkreter Kürzungsmöglichkeiten bis zu den Haushaltsplanberatungen 2006
hier: Antrag der CDU-Fraktion vom 12. Dezember 2005
Vorlage
WP 04-09 SV 20/051
Aktenzeichen
II.20 Kh
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

 

Beschlussfassung wird anheim gestellt.

 

 

 


 

Erläuterungen und Begründungen:

 

Die CDU-Fraktion hat in der Sitzung des Rates am 12. Dezember 2005 den als Anlage beigefügten Antrag gestellt. Danach möge der Rat der Stadt Hilden beschließen, dass der Bürgermeister beauftragt wird, den Fraktionen rechtzeitig vor den Haushaltsplanberatungen 2006 ein detailliertes Verzeichnis über die freiwilligen Leistungen der Stadt Hilden vorzulegen und hierbei konkrete Kürzungsmöglichkeiten aufzuzeigen.

 

Sollte der Rat der Stadt Hilden diesen sehr arbeitsintensiven Antrag beschliessen und die Verwaltung beauftragen die erforderlichen Ermittlungen anzustellen, so ist aber zu bedenken, dass ein Verzeichnis über „nur“ die freiwilligen Leistungen der Stadt Hilden in der Art und Weise sehr unvollständig wäre. Vielmehr müsste folgende Unterteilung vorgenommen werden:

 

1. Freiwillige Aufgabe

2. Freiwillige Aufgabe mit vertraglicher Bindung bis zum …

3. Pflichtaufgaben, die dem Grunde und der Höhe nach vorgeschrieben sind

4. Pflichtaufgaben, die dem Grunde nach aber nicht der Höhe nach vorgeschrieben sind.

 

Aus Verwaltungssicht ist nur so eine sachgerechte Entscheidung möglich. Nicht verkannt werden darf aber, dass bei positiver Beschlussfassung ganz erhebliche Arbeitskapazitäten in allen Ämtern der Verwaltung gebunden werden. Im Einzelfall muss jede Haushaltsstelle klassifiziert und in sehr vielen Fällen sind auch die  abgeschlossenen Verträge aus den Akten herauszusuchen um zum Beispiel das Ende der Vertragslaufzeit etc. zu bekommen.

 

In diesem Zusammenhang möchte ich darauf hinweisen, dass die jährliche Aufstellung des Haushaltsplanes und auch die Abwicklung der Haushaltswirtschaft nach den gesetzlichen Vorgaben der Gemeindeordnung und Gemeindehaushaltsverordnung erfolgt. Hier möchte ich die „Allgemeinen Haushaltsgrundsätze“ erwähnen (§ 75 GONW a.F.), wonach die Haushaltswirtschaft sparsam und wirtschaftlich zu führen ist.

Grundsätzlich werden alle Ämter durch das Finanzdezernat im Rahmen des Aufstellungsverfahrens dazu aufgefordert, alle Haushaltsansätze einer kritischen Prüfung zu unterziehen und die Ansätze genau zu berechnen, zu schätzen oder zu ermitteln und zu erläutern.

Schon im Vorfeld der Einbringung des Haushaltplan-Entwurfes durchlaufen alle Einnahmen und Ausgaben natürlich mehreren verwaltungsinternen Überprüfungen.

 

 

 

 

 

 

Günter Scheib

Bürgermeister