Betreff
Wiederherstellung von 11 weggefallenen Stell- bzw. Parkplätzen auf der Hagelkreuzstraße
Vorlage
WP 20-25 SV 66/027
Aktenzeichen
IV / 66.1 / 1208 / sm.
Art
Anregung/Beschwerde nach § 24 GO NRW

Begründung:

 

Begründung des ersten Antragstellers:

 

Die Hagelkreuzstraße in Zentrumsnähe liegt in einem dichtbesiedelten Wohngebiet.

Durch die Nähe zur Innenstadt nutzen auch viele City-Besucher die dort vorhandenen Parkplätze.

Es gibt nur eine Tiefgarage und die Grundstücke der Mehrfamilienhäuser bieten keine ausreichenden Parkmöglichkeiten für die Anwohner und deren Besucher.

Daher meine (unsere) Bitte eine Lösung zur Parkplatzproblematik zu finden.

 

 

 

Begründung des zweiten Antragstellers:

 

Die Hagelkreuzstraße in Zentrumsnähe liegt in einem dichtbesiedelten Wohngebiet.

Durch die Nähe zur Innenstadt nutzen auch viele City-Besucher die dort vorhandenen Parkplätze.

Es gibt nur eine Tiefgarage und die Grundstücke der Mehrfamilienhäuser bieten keine ausreichenden Parkmöglichkeiten für die Anwohner und deren Besucher.

Daher meine (unsere) Bitte eine Lösung zur Parkplatzproblematik zu finden.

 

Seitdem die Streckenführung durch die durchgezogenen Seitenlinien noch eindeutiger auf die Autofahrer wirkt, rasen besonders die Autofahrer mit Wohnsitz in Solingen, die die Anliegerstraße ständig illegal nutzen, noch schneller durch die Fahrradstraße.


Beschlussvorschlag für den Hauptausschuss:

 

Die Bürgeranträge vom 08.09.2021 bzw. 10.09.2021 werden zur fachlichen Bewertung und Entscheidung an den Stadtentwicklungsausschuss überwiesen.

Eine Empfehlung hierzu spricht der Hauptausschuss nicht aus.

 

 

Antragstext für den Stadtentwicklungsausschuss:

 

Ich (Wir) beantragen die Wiederherstellung der, wegen der Neueinrichtung der Hagelkreuzstraße als Fahrradstraße, weggefallenen 11 Stell- bzw. Parkplätze, oder die Unterbreitung eines Alternativvorschlages, um die Parksituation für die Anwohner auf der Hagelkreuzstraße zu entschärfen.


Hinweis zum Verfahrensablauf:

 

Gemäß § 6 Abs. 4 der Hauptsatzung sind zunächst dem Hauptausschuss die Bürgeranregungen vorzulegen, der diese gemäß Abs. 5 inhaltlich zu prüfen und an die zur Entscheidung berechtigte Stelle zu überweisen hat. Bei der Überweisung kann der Hauptausschuss eine Empfehlung aussprechen, an die die zur Entscheidung berechtigte Stelle jedoch nicht gebunden ist.

 

Gemäß § 6 der Zuständigkeitsordnung ist der Stadtentwicklungsausschuss in dieser Angelegenheit („Bauentwürfe für Straßen…“) entscheidungsbefugt.

 

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Bedingt durch die Entscheidung (siehe Anlage 1: WP 14-20 SV 66/153) grundsätzlich neue Fahrradstraßen in Hilden einzurichten und auch die schon bestehende Fahrradstraße auf der Hagelkreuzstraße den heutigen Maßgaben anzupassen, musste in Einzelfällen die Entscheidung getroffen werden, ob der verfügbare Straßenraum sowohl für den Erhalt von Parkplätzen als auch für die Einrichtung von Fahrradstraßen ausreichend vorhanden ist.

 

Da auf der Hagelkreuzstraße zur ordnungsgemäßen Einrichtung einer Fahrradstraße insgesamt 9 Parkplätze entfallen mussten (11 „alte“ Parkplätze mussten entfallen, 2 „neue“ Parkplätze wurden geschaffen), haben zwei Antragsteller die als Anlagen 2 und 3 beigefügten Anregungen / Beschwerden gemäß § 24 Gemeindeordnung NRW eingebracht.

 

Auch wenn zunächst der vorgebrachte Einwand (in Bezug auf die entfallenden Parkplätze) nachzuvollziehen ist, so ist doch zwingend das Augenmerk auf die Vorgaben zur Einrichtung von Fahrradstraßen zu richten.

 

Da zu Beginn der Planungen der Fahrradstraßen in Hilden noch kein adäquates Regelwerk zur Verfügung stand, wurde zusammen mit dem erfahrenen Planungsbüro Alrutz aus Hannover, festgelegt, welche räumlichen Mindestanforderungen an eine Fahrradstraße zukünftig zu stellen sind. Diese räumlichen Mindestanforderungen wurden entnommen aus Forschungsprojekten der Unfallforschung der Versicherer (Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V.) und den Erfahrungen des vorgenannten Ingenieurbüros, die bereits in anderen Städten und Kommunen gesammelt werden konnten.

Dabei wurde natürlich auch die in Hilden vorzufindenden beengten Platzverhältnisse und der in mittlerweile allen Stadtteilen anzutreffende Parkdruck berücksichtigt.

 

Die hierbei festgelegten Mindestbreiten von 3,50 Meter für die Fahrgasse und die jeweils 0,50 Meter für die beiden seitlichen Sicherheitstrennstreifen, sollten bei der Einrichtung einer Fahrradstraße nicht unterschritten werden.

 

Gemäß dieser Vorgabe, die das Hauptaugenmerk in einer Fahrradstraße natürlicherweise auf die Sicherheit der Radfahrenden legt, musste nun versucht werden, die Balance zwischen den für die Sicherheit erforderlichen Breiten und den für die Parkplätze erforderlichen Maßen gefunden werden.

Trotz dieser Abwägungen hatten die strikt einzuhaltenden Mindestbreiten zur Folge, dass bei der Einrichtung von Radfahrstraßen einige Parkplätze entfallen mussten.

 

In der Zwischenzeit wurde den Städten und Gemeinden nun doch ein Regelwerk an die Hand gegeben (siehe Anlage 4, Fahrradstraßen - Leitfaden für die Praxis).

Dieser Leitfaden entstand in einem Kooperationsprojekt zwischen dem Deutschen Institut für Urbanistik und der Bergischen Universität Wuppertal und wurde durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) aus Mitteln zur Umsetzung des Nationalen Radverkehrsplans gefördert.

 

In diesem Leitfaden werden auch die Mindestbreiten für Fahrradstraßen angegeben, wenn die verfügbaren Breiten für Regelmaße nicht ausreichen.

Diese Mindestbreiten entsprechen genau denjenigen, die die Stadt Hilden (gemeinsam mit dem Ingenieurbüro Alrutz) zu Beginn der Planungen festgelegt und auch entsprechend angewendet hat.

 

Aber selbst durch die Reduzierung der räumlichen Ansprüche einer Fahrradstraße auf diese Mindestmaße war es nicht zu vermeiden, dass auch in der Hagelkreuzstraße Parkplätze entfallen mussten.

 

Aufgrund dessen, dass es nun, neben den schon oben erwähnten Untersuchungen der Unfallforschung der Versicherer, einen entsprechenden Leitfaden gibt, kann von den festgelegten und bereits in der Stadt Hilden angewandten Mindestmaßen nicht abgewichen werden.

Würden diese Mindestmaße unterschritten, könnte es im Falle eines Unfalls zu schwerwiegenden haftungsrelevanten Auswirkungen für die Stadtverwaltung kommen.

 

Von daher ist es leider nicht möglich, die entfallenen 9 Parkplätze wiederherzustellen.

 

Aber auch Alternativvorschläge können von der Stadtverwaltung, aufgrund der in der Hagelkreuzstraße vorherrschenden beengten Platzverhältnisse, nicht unterbreitet werden.

 

Vielmehr muss sogar darauf hingewiesen werden, dass jeder Kfz-Halter zunächst selbst für seine eigene Parkmöglichkeit verantwortlich ist.

 

Von daher müssen bei der Genehmigung von neuen Nutzungen alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden, dass jeweils auch eigene private Stellplätze nachgewiesen werden. Diesem Wunsch steht aber die Zielrichtung des Landesgesetzgebers entgegen, die Anforderungen an den Umfang der nachzuweisenden Stellplätze im Hinblick auf die Erleichterung von Wohnnutzungen zu reduzieren.

 

 

Im Hinblick auf die in der Anlage 3 geschilderten Beobachtungen (Verkehrsteilnehmer überschreiten die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h) wird die Stadtverwaltung Hilden sowohl die Kreispolizeibehörde Mettmann als auch die Kreisverwaltung Mettmann bitten, dort Geschwindigkeitsmessungen durchzuführen und der Stadtverwaltung im Anschluss daran zu berichten.

 

 

Aus Sicht der Verwaltung sollten daher die Anträge, auch wenn sie subjektiv sicher nachvollziehbar sind, in Bezug auf die angesprochenen Parkplätze abgelehnt werden.

 

Von daher bittet die Verwaltung, dass der Hauptausschuss die Anträge nach § 24 Gemeindeordnung NRW an den zuständigen Stadtentwicklungsausschuss verweist, damit dieser wie vorhergehend beschrieben beraten und entscheiden kann.

 

 

gez.

Dr. Claus Pommer

Bürgermeister

 

 

Klimarelevanz:

 

Mit der Entscheidung für die Einrichtung einer Fahrradstraße auf der Hagelkreuzstraße war gleichzeitig auch verbunden, den nicht vermehrbaren öffentlichen Straßenraum zugunsten von Fahrradverkehr und Fußgängerverkehr umzuverteilen. Damit wurde hier klimafreundlicher Mobilität der Vorrang gegeben.

Dies ist erforderlich, wenn auch die Stadt Hilden einen Beitrag zu einem besseren Stadtklima leisten will.