Erläuterungen zum
Antrag:
Von Seiten
Hilderner Bürgern wurde an die CDU-Fraktion herangetragen, dass es
keinerlei
Information von der Stadtbücherei gibt, wenn ein Abonnement für ein E-Paper
ausläuft. Somit
haben die Abonnementen keine Möglichkeit ihr Abo frühzeitig zu
verlängern.
Ebenso gibt es
keine Lastschrifteinzugsermächtigung für die Jahresgebühr. Dies führt
dazu, dass
Mitgliederbeiträge nicht gezahlt werden, wenn die Mitglieder nicht persönlich
in
der Stadtbücherei
erscheinen und diesen Betrag (nach)zahlen. Dies ist gerade für
Mitglieder, die
vor allem an dem E-Paper Angebot interessiert sind, sehr umständlich.
Ebenso gehen der
Stadtbücherei dadurch ggf. Mitgliederbeiträge verloren.Im Sinne der
Digitalisierung
sollten diese Verfahrensweisen angepasst und erneuert werden.
Antragstext:
1. Einführung
eines Lastschrifteinzugsverfahrens bei der Stadtbücherei Hilden, welches
ihren Mitgliedern
die Möglichkeit gibt, darüber Jahresbeiträge und Abonnements zu
bezahlen.
2. Einführung
eines Erinnerungsservice bei der Stadtbücherei, der frühzeitig über das
Auslaufen eines
Abonnements informiert.
Stellungnahme der
Verwaltung:
1. Einführung eines Lastschrifteinzugsverfahrens bei
der Stadtbücherei Hilden, welches ihren Mitgliedern die Möglichkeit gibt,
darüber Jahresbeiträge und Abonnements zu bezahlen.
Bisher haben die Kund*innen nach Prüfung
der angegebenen Adress-/Kontaktdaten und des Tarifs die Möglichkeit ihre
Jahresgebühren bar oder mit EC-Karte über den Kassenautomaten der Stadtbücherei
zu bezahlen. Außer diesen Jahresentgelten können noch Säumnisentgelte sowie
Leihgebühren für einzelne Mediengruppen anfallen. Durch eine Schnittstelle zu
„BIBLIOTHECAplus“ erfolgt die Buchung direkt im Büchereikonto der Kund*innen.
Als Zwischenhändler agiert die Payone GmbH. Aktuell wird ein neuer
Kassenautomat beschafft, da der jetzige nicht mehr funktionsfähig ist. Als
Übergangslösung wird über Notreservekasse bar beim Personal bezahlt, das die
Buchung in der Bibliothekssoftware auslösen und quittieren muss.
Die SEPA-Basis-Lastschrift ist ein
EU-weiter Standard für Lastschriftverfahren. Anders als bei einer Überweisung
löst der Zahlungsempfänger die Buchung aus und nicht der Zahler. Um Geld vom
Konto des Zahlungspflichtigen einzuziehen, benötigt die Stadt Hilden ein
SEPA-Lastschriftmandat. Das Mandat kann für einmalige oder wiederkehrende
Zahlungen erteilt werden. Der Zahlungspflichtige füllt das Mandat aus und gibt
seine IBAN und (wenn nötig) den BIC an.
Gemäß Dienstanweisung für die
Finanzbuchhaltung der Stadt Hilden Ziffer 19.4 fällt die Zuständigkeit für
Abbuchungsaufträge oder Einzugsermächtigungen im Lastschriftverkehr in die
Finanzbuchhaltung. In Absprache mit der Zentralen Buchhaltung ist die
Einführung eines Lastschrifteinzugsverfahrens mittels SEPA-Lastschriftmandats
für die Abonnements für Jahresentgelte grundsätzlich möglich. Voraussetzung ist
die Abbildung der Forderungen in der Finanzsoftware „Infoma newsystem“ auf den
entsprechenden Debitorenkonten.
Die Abwicklung für die damit verbundenen
technischen und organisatorischen Voraussetzungen wurden gründlich überprüft:
Die Bibliothekssoftware „BIBLIOTHECAplus“ ist zwar in der Lage, jeweils fällige
Gebühren für den Lastschrifteinzug auszugeben, allerdings existiert keine
Schnittstellenanbindung zwischen der Bibliotheks- und der Finanzsoftware. Aus diesem Grund können die Forderungen nicht
auf elektronischem Wege zwischen den o.a. Softwareprodukten übertragen werden.
Für die Erfassung der Forderungen in die
Finanzsoftware bedeutet dies einen arbeitsbezogenen Mehraufwand für die
Mitarbeiter*innen der Bücherei. Zusätzlich zur Bearbeitung der einzelnen
Vorgänge in der Bibliothekssoftware müssten auch entsprechende Bescheide
erstellt und an die Kund*innen unter Angabe eines Verwendungszwecks und eines
Fälligkeitstermins versendet werden. Kopien dieser Bescheide könnten als
buchungsbegründete Unterlagen an die Zentrale Buchhaltung versendet werden, um
die Forderungen in der Finanzsoftware auf den Debitorenkonten abzubilden.
Um die eingebuchte Forderung zur
Fälligkeit abbuchen zu können, müsste der Zahlungspflichtige der Zentralen
Buchhaltung ein ausgefülltes SEPA-Lastschriftmandat für den Einzug der
Forderung übermitteln.
Eine ständige Kontrolle der Einzahlungen
wäre durch die Mitarbeiter*innen der Bücherei von Nöten, um eine Freigabe des
Büchereiausweises vorzunehmen. Ohne Schnittstellenanbindung der eingesetzten
Softwareprodukte verursacht dies einen hohen personellen Aufwand bei der
Bücherei.
Des Weiteren ist zwingend erforderlich, dass einige Kund*innen zwecks Nachweis
für ermäßigte Tarife dennoch in die Bücherei kommen. Der zweifelsfreie Nutzen
dieses Service für Bürger*innen steht deshalb in keinem Verhältnis zum Aufwand
und ist mit der vorhandenen Personaldecke nicht zu leisten.
Das Büchereiteam hat dennoch großes Interesse an einer Serviceverbesserung:
Hierzu könnte eine Zahlungsmöglichkeit im Online-Katalog BibNet geschaffen werden.
Dadurch könnten auch alle anderen Nutzungsgebühren der Stadtbücherei Hilden mit
e-Payment beglichen werden. Dort ist auch jetzt schon einsehbar, wann
Jahresentgelte anfallen werden und welche weiteren Gebühren aktuell fällig
sind. Ob und zu welchen Konditionen die Zahlung über das
Online-Bibliothekskonto realisiert werden kann, wird aktuell geprüft. Auch
hierfür wird eine Schnittstelle benötigt. Es konnte noch nicht verbindlich
geklärt werden, ob die Bibliothekssoftware hierfür ersetzt werden müsste. Auch
muss letztendlich geklärt werden, wie die Zahlungseingänge auf das städtische
Hauptkonto transferiert werden und eine Abbildung in der Finanzsoftware
erfolgt.
2. Einführung
eines Erinnerungsservice bei der Stadtbücherei, der frühzeitig über das
Auslaufen eines
Abonnements informiert.
Die
Möglichkeit der Einrichtung einer Nachricht zur Erinnerung, dass die Gültigkeit
des Büchereiausweises zu einem individuellen Termin abläuft, hat der Anbieter
der Bibliothekssoftware für eines der nächsten Updates angekündigt, das nun
abzuwarten ist.
gez.
in Vertretung
Sönke Eichner
1. Beigeordneter
Klimarelevanz:
keine