Betreff
Fortsetzung der Maßnahme Abenteuerspielplatz
hier: Auslaufen des Kontraktes
Vorlage
WP 20-25 SV 51/099
Aktenzeichen
III/51 UB
Art
Mitteilungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.


Erläuterungen und Begründungen:

 

Die Verwaltung stellt in gleicher Sitzung zu dieser Vorlage auch die ausverhandelten Verträge zur Fortsetzung der offenen Kinder- und Jugendarbeit der SPE Mühle und der Evangelischen Kirche (SonderBar) zur Entscheidung. Ein vergleichbares Vertragswerk mit der Freizeitgemeinschaft Hilden, zur Fortsetzung der Arbeit am Abenteuerspielplatz, hat keinen Eingang auf die aktuelle Tagesordnung gefunden. Die Verwaltung möchte mit dieser Mitteilungsvorlage über die Hintergründe informieren.

 

Vorab sei festgestellt, dass die Arbeit auf dem Abenteuerspielplatz, in Art und Umfang, ein unverzichtbarer Bestandteil der offenen Kinder- und Jugendarbeit ist und bleiben soll. Dies hat der in der vergangenen Sitzung beschlossene Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Hilden in sehr überzeugender Weise dargelegt. Die Verwaltung erklärt ihre Absicht, dieses Angebot dauerhaft fortzusetzen.

 

In der Frage der Trägerschaft hat sich, schon zum Ende des Planungsprozesses des Kinder- und Jugendförderplanes und mitwachsender Dynamik nach Abschluss dieser Planungen, eine veränderte Lage ergeben. Die Verhandlungen zu diesem Kontrakt wurden seit Anfang des Jahres 2021, mit großer Einigungsbereitschaft von beiden Seiten geführt. Bereits in der frühen Phase der Kontraktgespräche wurde aber deutlich, dass die finanziellen Erwartungen des Trägers und die finanziellen Möglichkeiten der Verwaltung eklatant auseinanderliefen. Der von der Verwaltung angebotenen Geldleistung von 280.000 € stand eine Kalkulation von 345.000 € des Trägers gegenüber. Hier eingerechnet waren dabei noch nicht die Kosten einer möglichen zukünftigen Anpassung durch Tariferhöhung oder allgemeiner Teuerung. Die Verwaltung machte früh deutlich, dass eine solche Summe unter keinen Umständen zur Verfügung steht.

 

In Folge konzentrierten sich die weiteren Gespräche auf Ansätze zur Schließung dieser Differenz.

Favorisiert wurden dabei von beiden Seiten eine Reduktion der Öffnungstage des Abenteuerspielplatzes von 5 auf 4 Öffnungstage und die Schließung der Nutzung an Wochenenden. Da die Verwaltung einer Reduktion der Öffnungstage nicht zustimmen konnte und wollte, wurde gemeinsam der Plan einer drittmittelfinanzierten Öffnung des fünften Tages entwickelt. Durch einen Sponsor oder eine nachhaltige öffentliche Förderung sollten Finanzmittel akquiriert werden, die eine Durchführung der Maßnahme an 5 Tagen und an Wochenenden sicherstellen sollten.

 

Einvernehmlich war, dass diese Drittmittel in der Höhe ausreichend, dauerhaft und den öffentlichen Betrieb des Abenteuerspielplatzes nicht einschränkend, ausgerichtet sein sollten. Die Verwaltung unterstützte den Träger bei der erfolgreichen Akquise einer Förderung des Landschaftsverbandes Rheinland in Höhe von 30.000 €, der die bereits im Jahr 2021 aufgetreten Finanzierunglücke abmildern sollte. Diese Finanzierung steht allerdings nach Art und Ausrichtung nur einmalig für des Jahr 2021 zur Verfügung und kann daher nicht zur Deckung der strukturellen Finanzlücke genutzt werden.

 

Ein belastbares und verlässliches Konzept des Trägers zur oben beschriebenen Überwindung der Finanzierungslücke liegt der Verwaltung bislang nicht vor. Somit bliebe vor dem Hintergrund der aktuellen Situation nur die Alternative, die Öffnungszeiten des Abenteuerspielplatzes zu reduzieren oder sich auf eine ungewisse Co-Finanzierung des Träger durch Drittmittel einzulassen.  Dies scheint der Verwaltung mit erheblichen und nicht akzeptablen Unsicherheiten verbunden zu sein.

 

Kalkulationen der zuständigen Fachabteilung haben ergeben, dass der Betrieb durch die Stadt in erheblicher Weise wirtschaftlich günstiger erfolgen kann. Durch strukturelle Entwicklungen des Sachgebietes Jugendförderung, auch im Hinblick auf die benachbarte Einrichtung Area 51 oder des Offenen Ganztages können aus Sicht der Verwaltung erhebliche Synergieeffekte freigesetzt werden, die ein wirtschaftlicheres Fortführen der Maßnahme begründen. Insgesamt ergibt sich bei der Thematik die direkte Verbindung zur aktuellen Diskussion der Haushaltslage in Hilden. Das Dezernat III, das Amt für Jugend, Schule und Sport sind, auch politisch aufgefordert, einen Konsolidierungsbeitrag zu erbringen. Verwaltungsvorstand und Kämmerei machen deutlich, dass die Uhren hier „5 vor 12“ anzeigen. Im besonderen Fokus stehen die sogenannten freiwilligen Leistungen, zu denen die oben benannten Bereiche gehören. Die Verwaltung möchte hier nicht den Weg eines langwierigen „Kaputtsparens“ ganzer Arbeitsbereiche verfolgen, sondern durch intelligente, nachhaltige und weitestgehend Standards schonende Konzepte einen „Turnarround“ schaffen. Letztlich folgt die Verwaltung aber auch hier den Beschlüssen des politischen Souveräns. Die hier gebündelten Vorschläge verstehen sich daher nach wie vor im Stadium eines Modells, wenngleich die Eckpunkte dieses Modells bereits ausgereift sind.

 

Die Verwaltung treibt daher Planungen, zur Absicherung des Standards des Kinder- und Jugendförderplanes, die Maßnahme Abenteuerspielplatz, in kommunaler Trägerschaft voran. Organisatorische Weichenstellungen zur Übernahme der pädagogischen Belegschaft des Abenteuerspielplatzes, sind für den Fall eines positiven, politischen Beschlusses gestellt worden, aber nur provisorischer Natur. Die vorhandene Teamstruktur des Abenteuerspielplatzes soll weder personell noch kapazitativ angetastet werden.

 

Zur Umsetzung der Planungen bedarf es eines entsprechenden Ratsbeschlusses im Rahmen der Haushaltsplanung 2022 ff und einer entsprechenden Fortschreibung des Kinder- und Jugendförderplans.

 

 

gez.

in Vertretung

 

Sönke Eichner

1. Beigeordneter