Betreff
Antrag der Fraktion FDP vom 22.09.2021:
Entsiegelung und Begrünung von Verkehrsinseln
Vorlage
WP 20-25 SV 66/025
Aktenzeichen
IV/66.3 Straßenbegleitgrün
Art
Antragsvorlage

Erläuterungen zum Antrag:

 

Neben der Verbesserung des Stadtbilds trägt die Entsiegelung und Begrünung der Verkehrsinseln maßgeblich zur Verbesserung des Stadtklimas bei.

 

Mittel- bis langfristig gesehen können ggf. Bauhof und der städtische Haushalt entlastet werden.

Insbesondere wenn es gelingt, die Bewirtschaftung der Verkehrsinseln an ortsansässige oder ortsnahe Garten- und Landschaftsbauer kostenneutral abzugeben. Im Gegenzug könnten diese die Flächen zur Eigenwerbung nutzen.

 

In einem schleichenden Prozess über die letzten Monate und Jahre hinweg, hat der Grad der Verunreinigung in Hilden stetig zugenommen. Hierfür kann es mit Sicherheit verschiedene Gründe in der Vergangenheit geben, die den Rat und die Verwaltung aber nicht davon abhalten sollten, zukünftig für ein sauberes, gepflegtes Stadtbild zu sorgen.

 

gez.

Rudolf Joseph


Antragstext:

 

1.  Die Verwaltung wird beauftragt, alle Verkehrsinseln an den Haupterschließungsstraßen, in Kreuzungsbereichen, Kreisverkehren und allen anderen in den Zuständigkeitsbereich der Stadt Hilden gehörenden Orten zu entsiegeln und die Flächen mit pflegeleichten immergrünen Pflanzen, z.B. Gräsern und/oder Bodendeckern zu bestellen.

2.  Es ist zu prüfen, ob dies in Zusammenarbeit mit ortsansässigen Garten- und Landschaftsbauern zu bewerkstelligen ist.

3.  Die Kosten für die Entsiegelung und mögliche Bepflanzung sind zu schätzen und dem Rat oder Fachausschuss in einer der nächsten Sitzungen zur Beratung vorzulegen.


Hinweis zum Beratungsverfahren:

 

Gemäß § 6 Abs. 4 der Zuständigkeitsordnung wurde dem Stadtentwicklungsausschuss die abschließende Entscheidung über die Bauentwürfe für Stadtstraßen zugewiesen.

Verkehrsinseln an den Hauptverkehrsstraßen, in Kreuzungsbereichen und in Kreisverkehren sind Bestandteile der Stadtstraßen, so dass aus Sicht der Verwaltung der Stadtentwicklungsausschuss abschließend über den beigefügten Antrag der FDP-Fraktion berät und entscheidet.

 

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Mit Schreiben vom 22.09.2021 beantragt die FDP-Fraktion, dass alle Verkehrsinseln an den Hauptverkehrsstraßen umgebaut werden sollen, um dort zur Verbesserung des Stadtbildes und des Stadtklimas zusätzliche Straßenbegleitgrünflächen anzulegen.

Die FDP bittet zu prüfen, ob dies in Zusammenarbeit mit ortsansässigen Garten- und Landschaftsbauern durchzuführen ist und diese die Bewirtschaftung für die Stadt kostenneutral übernehmen würden.

 

 

Zu Punkt 1:
Umbau von versiegelten Verkehrsbegleitflächen in Grünflächen

 

In Hilden sind bereits viele Verkehrsbegleitflächen als Grünflächen angelegt. Vorwiegend handelt es sich hierbei um Flächen entlang der Fahrbahnen und Bürgersteige sowie um Baumscheiben. Auch bei Kreisverkehren wurden die Innenflächen in der Regel gärtnerisch, aber pflegeleicht gestaltet.

Wenn die Sichtbeziehungen zwischen motorisierten Verkehrsteilnehmern, Zu-Fußgehenden und Radfahrenden dauerhaft gewährleistet sind, sind auch bei übersichtlichen Knotenpunkten die „Köpfe“ der Querungshilfen als Grünflächen angelegt. Jedoch ist die überwiegende Anzahl dieser Flächen mit einer Deckschicht in Asphalt, Pflastersteinen oder ähnlichem Material ausgeführt, um die Sichtdreiecke großzügig frei zu halten.

 

Eine mögliche Bepflanzung von Verkehrsinseln, die über das bereits bestehende Maß hinausgeht, stellt bei dem derzeitigen Pflegeplan - zwei Hack- und Pflegedurchgänge im Jahr - eine Unfallgefahr dar. Diese Gefahr vergrößert sich weiter durch eventuelle zusätzliche Beschilderungen. Diese Erfahrung hat die Stadtverwaltung beispielsweise beim Kreisverkehr Gerresheimer Straße / Schalbruch / Richard-Wagner-Straße gemacht. Der Kreisverkehr entwickelte sich im Jahr 2016 aufgrund von niedrig errichteten Beschilderungen, die die Sichtbeziehungen der verschiedenen Verkehrsteilnehmer behinderten, zu einem Unfallhäufungspunkt.

 

Die Entsiegelung und Bepflanzung weiterer Verkehrsbegleitflächen scheint aus heutiger Sicht der Verwaltung zwar technisch möglich zu sein; jedoch ist es nicht - wie beantragt - möglich, alle Flächen umzubauen.

Allerdings ist - neben der Problematik der Verkehrssicherheit, einer ausreichenden Tiefe des Erdreiches sowie einer hohen Pflanzdichte - eine Bepflanzung an Hauptverkehrsstraßen nicht unproblematisch. Häufig gibt es dort wegen der hohen Salzbelastung durch den Winterdienst und den extremen Bedingungen (starke Sonneneinstrahlung und schnelle Austrocknung) Ausfälle, die regelmäßig nachgepflanzt werden müssten. Dies kann man immer wieder am Mittelstreifen in der Berliner Straße und in der Benrather Straße / Fritz-Gressard-Platz sehen. Weiterhin sind nur Pflanzen möglich, deren Wurzeln keine Anhebungen im Umfeld verursachen können (keine Ausbildung von Rhizome).

 

Um die zusätzlichen Straßenbegleitgrünflächen in einem ansehnlichen und verkehrssicheren Zustand zu erhalten, müssten sie intensiv gepflegt und unterhalten werden.

Hierzu ist zunächst festzuhalten, dass kleine Flächen gegenüber größeren aufgrund der Rüstzeiten und der geringeren maschinellen Arbeitsunterstützung einen wesentlich höheren Pflegaufwand aufweisen.

Die Unterhaltungsarbeiten bei eventuell umzugestaltenden Verkehrsinseln werden zusätzlich aufwändiger, da bei den Arbeiten auf diesen neuen Grünflächen zusätzliche Sicherungen im Straßenraum zum Schutz der Beschäftigten und der Verkehrsteilnehmer durchgeführt werden müssen - wie z.B. ein Aufbau von Spritzschutzplanen oder die Sperrung von Fahrspuren.

 

 

Zu Punkt 2:
Unterstützung durch ortsansässige Unternehmen für den Umbau und die dauerhafte Bewirtschaftung

 

Das Thema „Anlegen und Unterhaltung von Grünflächen durch ortsansässige Unternehmen“ wurde in den letzten Jahren mehrfach angegangen. Zum Beispiel wurden zwar vor Jahren die Flächen am Pinguinbrunnen sowie der Kreisverkehr an der Straße Breddert / Krabbenburg von Firmen umgestaltet. Jedoch wurde bereits nach kurzer Zeit die Pflege dieser Flächen nicht mehr oder überhaupt nicht durchgeführt.

 

Ergänzender Hinweis:
Die am Pinguinbrunnen in diesem Jahr vorzufindende blühende Rabattgestaltung, die viel Lob erhalten hat, wurde wieder von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Zentralen Bauhofes angelegt und unterhalten.

 

Zuletzt wurden im November 2020 von Herrn Dr. Pommer insgesamt 18 Landschaftsgärtner / Garten- und Landschaftsbaubetriebe angeschrieben und um Mithilfe gebeten, die Stadt von kleinen „Schmuddelecken“ zu befreien. Die auf diese Art verschönerten Ecken sollten dann von Bürgerinnen und Bürgern im Rahmen einer Patenschaft ehrenamtlich weiter gepflegt werden.

Die Stadtverwaltung hat 5 konkrete Flächen im Stadtgebiet vorgeschlagen, die verschönert werden sollten: je eine im Norden, Westen, Süden, Osten und Stadtmitte. Die Unternehmen wurden im April 2021 konkret auf diese Flächen aufmerksam gemacht und noch einmal um Mithilfe gebeten.

Bedauerlicherweise haben sich jedoch daraufhin nur zwei Betriebe zurückgemeldet, dass sie bereit wären, die Aktion zu unterstützen und eine Fläche herzurichten. Die Aktion wurde daraufhin nicht mehr weiterverfolgt.

 

Hinsichtlich der Aufstellung von Werbung ist darauf hinzuweisen, dass große, auffällige Werbung im Verkehrsraum unzulässig ist, um die Sicherheit des Verkehrs nicht zu gefährden. Es darf keine Ablenkung der Verkehrsteilnehmer erfolgen und die Sichtdreiecke müssen gewährleistet sein. Vor diesem Hintergrund ist die Aufstellung von repräsentativer Werbung problematisch, an den Hauptverkehrsstraßen in der Straßenbaulast des Landes oder des Bundes voraussichtlich ganz unzulässig. Kleine Werbung erfüllt aber nicht den Zweck.

 

 

Zu Punkt 3:
Schätzung der Kosten

 

Die Kosten für den Umbau, die Bepflanzung und Bewirtschaftung / Pflege der zusätzlichen, überwiegend sehr kleinen Flächen können nicht pauschal ermittelt werden, da dies abhängig ist, welcher Art die Befestigung ist, welche Begrünung angestrebt wird und wie groß die Einzelflächen sind sowie welcher Aufwand zur Baustellenabsicherung betrieben werden muss. Je kleiner die Flächen umso teurer wird es pro m².

 

 

Empfehlung der Verwaltung:

 

Nur dauerhaft gut unterhaltene und gärtnerisch sinnvoll angelegte Grünflächen können im Straßenraum zur Verbesserung des Stadtbildes beitragen.
Die Organisationsuntersuchung des Zentralen Bauhofes zeigt, dass für einen solchen intensiveren Pflegeplan die personellen und finanziellen Ressourcen bisher nicht zur Verfügung stehen. Die Kommunal Agentur NRW hat festgestellt, dass für die Umsetzung des derzeitigen Pflegeplans gerade ausreichende Ressourcen vorhanden sind, um die städtischen Grünflächen im aktuellen Pflegestandard zu unterhalten. Hierbei ist die seit 2019 zur Verfügung gestellte Unterstützung durch Auftragnehmer bereits berücksichtigt. Bei dieser Feststellung ist jedoch der ebenfalls ermittelte überdurchschnittliche Krankenstand nicht berücksichtigt worden.

An dieser Stelle wird auf die anstehende Beratung der Ergebnisse der Organisationsuntersuchung des Zentralen Bauhofes verwiesen.

 

Das Gutachten der Firma GEO-NET Umweltconsulting GmbH zur Untersuchung der Klima- und immissionsökologischen Funktionen im Stadtgebiet Hilden, das im August 2009 vorgelegt wurde, begutachtet die im Antrag angestrebten kleinen Straßenbegleitgrünflächen nicht. Selbst ca. 500m² große bestehende Straßenbegleitgrünflächen - wie z.B. an der Ecke Nordstraße / Mozartstraße oder an der Ecke Schützenstraße / Humboldtstraße - werden in dem Gutachten allenfalls sehr lokale klimatische Auswirkungen zugebilligt. Der wesentlichste Effekt bestünde darin, dass sich dort Menschen im Schatten aufhalten können.
In dem Gutachten wird dem Hauptfriedhof (inkl. der Freifläche Holterhöfchen, insgesamt ca. 100.000 m²) eine klimatische Wirkung zugebilligt; aber nur, weil diese als Stützpunkt eines mittleren Kaltluftmassenstroms bei autochthonen Wetterlagen zum Heranführen von Kaltluft in die Innenstadt dient.
Vor diesem Hintergrund ist es fraglich, ob der Umbau von weiteren Verkehrsinseln innerhalb der Fahrbahn Auswirkungen auf das Stadtklima besitzt.

 

 

Auf dieser Basis empfiehlt die Verwaltung, den Antrag alle Verkehrsinseln umzubauen, abzulehnen.

 

 

gez.

in Vertretung


Sönke Eichner
1. Beigeordneter

 

 

Klimarelevanz:

 

Zusätzliche, mit pflegeleichten Bodendeckern oder Gräsern bewachsene Straßenbegleitgrünflächen besitzen nach derzeitigen Kenntnisstand der Verwaltung keine klimatischen Auswirkungen für die Stadt Hilden.

Hinsichtlich der Vorsorge zu Starkregenereignissen könnten diese Flächen eventuell im Sinne einer „Schwammstadt“ als weitere Versickerungsflächen dienen. Jedoch ist dabei zu bedenken, dass die umzubauenden Verkehrsinseln in der Regel an Hochpunkten in der Fahrbahngestaltung liegen, so dass das „normale“ Regenwasser aufgrund der Gefälleverhältnisse an andere Punkte des Straßenraums geführt werden - und zwar dorthin, wo heute die Sinkkästen liegen: an den Fahrbahnrand.


Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

 

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

 

Gesehen Franke