Beschlussvorschlag:
a)
Der Rat entsendet auf Antrag der Fraktion FDP
in die Verbandsversammlung Zweckverband Gesamtschule
Langenfeld
als ordentliches Mitglied anstelle von
Thomas Remih (Rm) Uwe Gramminger
(Rm)
in den Aufsichtsrat Seniorendienste Stadt Hilden gGmbH
als ordentliches Mitglied anstelle
von Thomas Remih (Rm) Yannick
Hoppe (sB)
b)
Weiterhin
entsendet der Rat auf Vorschlag des Jugendparlaments
in den Schul- und Sportausschuss
als stellv. beratendes Mitglied
anstelle von Denis Brodowski Paula
Buschmann
c)
Der Rat
nimmt zur Kenntnis:
Das Jugendparlament hat als Vertreter und Stellvertreterin bestellt
für den Jugendhilfeausschuss
als beratendes Mitglied anstelle von Paula Buschmann Illias Kenssi
als stellv. beratendes Mitglied anstelle von Annika Rasche Paula Buschmann
Erläuterungen und Begründungen:
Die Besetzung/Umbesetzung der Ausschüsse und anderer Gremien ist grundsätzlich Angelegenheit des Rates.
Zu a:
Die Zusammensetzung der Schulverbandsversammlung Zweckverband Gesamtschule Langenfeld richtet sich nach § 5 der Satzung des Zweckverbandes Gesamtschule Langenfeld-Hilden.
Die Zusammensetzung des Aufsichtsrates der Seniorendienste Stadt Hilden gGmbH ist in § 7 des Gesellschaftsvertrages der Gemeinnützigen Seniorendienste „Stadt Hilden“ GmbH geregelt.
Zu b:
Durch Ratsbeschluss wurde einem Vertreter des Jugendparlaments eine beratende Mitgliedschaft im Schul- und Sportausschuss zugewiesen
Zu c:
Der Jugendhilfeausschuss ist ein sondergesetzlicher Ausschuss. Die Bildung und Zusammensetzung richtet sich nach §§ 69 ff SGB VIII i. V. m § 3 AG KJHG und § 4 der Satzung für das Jugendamt der Stadt Hilden. Gem. § 4, Abs. III, lit. j) der Satzung für das Amt für Jugend, Schule und Sport der Stadt Hilden wird eine Vertreterin/ ein Vertreter des Jugendparlaments von der Vorsitzenden/ dem Vorsitzenden des Jugendparlaments benannt. Das Jugendparlament teilte seine neuen Vertreter/innen für den Jugendhilfeausschuss mit, die dem Rat hiermit zur Kenntnis gegeben werden.
Die beantragten Umbesetzungen sind gesetzeskonform.
Gem. § 58 Abs. 1 GO NRW i. V. m. § 40 Abs. 2 GO NRW stimmt der Bürgermeister nicht mit.
gez.
in Vertretung
Sönke Eichner
1. Beigeordneter