Erläuterungen zum
Antrag:
Erläuterungen der CDU (vom 01.09.2021):
Vor dem Hintergrund der angespannten Parkplatzsituation auf der Hagdornstr. möchte die CDU Fraktion die Entscheidung der politischen Gremien zum ersatzlosen Wegfall der Stellplätze noch einmal überprüft sehen, um die Entscheidung ggf revidieren zu können.
Erläuterungen der FDP (vom 02.09.2021):
Die Einrichtung der Hagdornstraße als Fahrradstraße hat unter den gegebenen Bedingungen den Verlust von sieben Stellplätzen im öffentlichen Verkehrsraum zur Folge. Die schon seit langem angespannte Parksituation für Anwohner, Besucher und Beschäftigte der Innenstadt würde sich dadurch dramatisch verschärfen.
Besonders, da seit der Flutkatastrophe am 14. Juli, das Parkhaus am Nove´ Mesto Platz auf längere Zeit nicht nutzbar ist. Der Rückbau des alten Radweges und der dadurch gewonnene Platz ermöglicht es den Vorgaben und Empfehlungen für die Einrichtung einer Fahrradstraße gerecht zu werden und die Stellplätze zu erhalten
Antragstext:
Antragstext der CDU (vom 01.09.2021):
Die CDU-Fraktion Hilden beantragt die Verwaltung möge Alternativen aufzeigen, den auf Grundlage der Sitzungsvorlage WP14-20 SV66/153 beschlossenen Wegfall der 7 Parkplätze auf der Hagdornstr. zu vermeiden.
Antragstext der FDP (vom 02.09.2021):
Die Mitglieder des Stadtentwicklungsausschusses werden gebeten wie folgt zu beschließen:
1. Auf dem östlichen Teilstück der Hagdornstraße, im Bereich zwischen der Friedenstraße und der Hochdahler Straße, wird der ehemalige, an den Bürgersteig grenzende Radweg zurückgebaut, um dadurch die notwendige Breite zur Einrichtung einer Fahrradstraße bei gleichzeitigem Erhalt der bestehenden Stellplätze im öffentlichen Verkehrsraum zu erreichen.
2. Die Kosten für die Maßnahme sind zu ermitteln und dem Ausschuss zur Entscheidung vorzulegen.
Stellungnahme der
Verwaltung:
Mit Anträgen vom 01.09.2021 (siehe Anlage 1) und vom 02.09.2021 (siehe Anlage 2) haben CDU und FDP beantragt, dass die im Rahmen der Errichtung einer Fahrradstraße in der Hagdornstraße entfallenen 7 Parkplätze, wieder den Anwohnern zur Verfügung gestellt werden sollen.
Zur Errichtung einer Fahrradstraße in der Hagdornstraße wurde in der Sitzungsvorlage WP 14-20 SV 66/153 (siehe Anlage 3) in der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 20.11.2019 zu TOP 6.4 folgendes mitgeteilt:
In einem Abschnitt
der Hagdornstraße, einer der mit täglich 907 Radfahrern meist genutzten
Straßen, werden zwei Lösungsvorschläge zur Wahl gestellt. Unmittelbar östlich
der Friedenstraße (siehe Querschnitt 4) kann auf einer Länge von ca. 40 m auch
am südlichen Fahrbahnrand geparkt werden. Auf der nördlichen Seite ist ein
baulich angelegter Längsparkstreifen vorhanden. Bei einer Fahrgassenbreite von
derzeit 4,20 m verbleibt nach Abzug der beidseitigen Sicherheitstrennstreifen
(Sts) lediglich eine Fahrgassenbreite für die Fahrradstraße von 3,20 m. Wegen
des hohen Radverkehrsaufkommens in der Hagdornstraße soll hier die sicherheitstechnisch
notwendige min. Fahrgassenbreite von 3,50 m nicht unterschritten werden.
Um das zu erreichen,
gibt es zwei Lösungsvorschläge.
Gemäß
Lösungsvorschlag 1 soll der südlich vorhandene alte Radweg zum Parken
mitgenutzt werden. Dazu müssten die Fahrzeuge halbseitig über den Bordstein
fahren.
Um das zu
ermöglichen, sind bauliche Maßnahmen erforderlich. Damit die Bäume nicht
gefährdet werden, darf kein abgesenkter Bordstein eingebaut werden, stattdessen
wird der Hochbordstein mit einem Asphaltkeil angerampt. Damit dadurch um den
vorhandenen Straßenablauf kein Loch entsteht, muss dieser um die
Asphaltkeilbreite versetzt werden. Weiterhin wird die sehr verschlissene Asphaltdecke
des alten Radweges in einer Stärke von 10 cm erneuert. Die unteren
Tragschichten bleiben unangetastet, um die Bäume nicht zu beschädigen. Für die
baulichen Anpassungen fallen Kosten in Höhe von etwa 6.000 € an.
Mit dieser Variante
kann eine Fahrgassenbreite der Fahrradstraße von 4,10 m (siehe beiliegender Querschnitt
4) gewährleistet werden.
Als Alternative
(Lösungsvorschlag 2) müssen die 7 Stellplätze am südlichen Fahrbahnrand
aufgegeben werden. Bei dieser Variante erhält man eine Fahrgassenbreite von
5,60 m.
Diese beiden
Ausführungsarten werden alternativ zur Beschlussfassung gestellt.
Der Stadtentwicklungsausschuss beschloss seinerzeit den dargestellten Lösungsvorschlag 2, d.h. die 7 Stellplätze am südlichen Fahrbahnrand ersatzlos entfallen zu lassen.
Nach Einrichtung der Fahrradstraße wurde in der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 01.09.2021 im Rahmen der Beratung eines Antrags nach § 24 GO zur Einrichtung einer Bewohnerparkzone dieser damalige Beschluss in Frage gestellt. Die Fraktionen der CDU und der FDP haben die beigefügten Anträge gestellt.
Um eine Entwicklung abzuwenden, die nicht den Richtlinien bzw. Empfehlungen zur Straßenraumgestaltung entsprechen und damit unter Umständen nicht ausreichend verkehrssicher sind, wurde in der Zwischenzeit vor Ort provisorisch der o.a. Lösungsvorschlag 1 (halbhüftiges Parken auf dem ehemaligen Radweg) umgesetzt. Dazu wurde durch den Zentralen Bauhof ein Asphaltkeil am Hochbordstein ausgeführt und durch die Markierungsfirma die entsprechenden Markierungen für die Parkflächen und den Sicherheitstrennstreifen (Sts) durch gelbe Markierungsfolie aufgebracht (siehe Anlage 4).
Da es sich derzeit um ein Provisorium handelt und über die dauerhafte Ausführung erst noch entschieden werden muss, wurde die bauliche Veränderung des Straßenablaufs noch nicht umgesetzt, so dass derzeit 6 Parkplätze markiert werden konnten.
Nach den bisher gewonnenen Erkenntnissen der Verwaltung, werden die provisorischen Parkplätze von den Anwohnern angenommen.
Wie in der Sitzungsvorlage WP 14-20 SV 66/153 erläutert, könnte dieses Provisorium - unter Aufhebung der ursprünglichen Beschlüsse - durch Verlegen des Straßeneinlaufs, Ertüchtigung der Trag-/Deckschicht des aufgelassenen „Radweges“ und dauerhafter Markierung hergestellt werden, ohne die Einrichtung einer Fahrradstraße auf der Hagdornstraße in Frage zu stellen.
Sollte der Stadtentwicklungsausschuss seinen Beschluss vom 20.11.2019 ändern wollen, empfiehlt die Verwaltung folgende Formulierung:
Der Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses vom 20.11.2019 zur Ausführung eines 40 m langen Abschnitts der Hagdornstraße (östlich der Friedenstraße) wird dahingehend geändert, dass die Verwaltung beauftragt wird, das halbhülftige Parken mit 7 Parkplätzen - analog zum eingerichteten Provisorium - dauerhaft zu ermöglichen.
Die Kosten der Maßnahme in voraussichtlicher Höhe von 6.000,- Euro werden im Produkt 120101 “Verkehrsflächen” aus dem Unterhaltungsbudget getragen.
gez.
in Vertretung
Sönke Eichner
1. Beigeordneter
Klimarelevanz:
Die Einrichtung von Fahrradstraßen fördert die Nutzung des
umweltfreundlichen Verkehrsmittels Fahrrad. Durch die vermehrte Nutzung des
Fahrrades, statt die Fahrt mit anderen Fahrzeugen durchzuführen, werden
CO2-Emissionen eingespart.
Durch die Baumaßnahme zur Einrichtung der 7 Parkplätze werden zwar geringe
CO2-Emissionen produziert, aber die gegenüber der bisherigen Beschlusslage
engere Fahrbahn schränkt die Nutzbarkeit der Fahrradstraße nicht ein und
reduziert somit nicht die angestrebte Förderung des Fahrradverkehrs.