Betreff
Bericht zur Unterbringung und Integration von Flüchtlingen
Vorlage
WP 20-25 SV 50/043
Art
Mitteilungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Integrationsrat und der Sozialausschuss nehmen den Bericht zur Unterbringung und Integration von Flüchtlingen zur Kenntnis.


Erläuterungen und Begründungen:

 

Seit Anfang 2015 erfolgt in jeder Sitzung des Sozialausschusses eine ausführliche Berichterstattung zur aktuellen Flüchtlingssituation in Hilden. In jeder Sitzung des Sozialausschusses steht diese ausführliche Berichterstattung sowie ggf. die Beratung weiterer Maßnahmen zur Flüchtlingsunterbringung auf der Tagesordnung. Diese Vorgehensweise hat sich bewährt und garantiert eine aktuelle Information sowie eine situative Entscheidungsfindung.

 

Unterbringung:

 

Aktuelle Entwicklung der Flüchtlingszahlen

 

Im Jahr 2021 haben sich die Asylzahlen wie folgt entwickelt:

 

Im bisherigen Berichtsjahr 2021 wurden 85.230 Erstanträge vom Bundesamt entgegengenommen.  Im Vergleichszeitraum des Vorjahres wurden 64.003 Erstanträge gestellt; dies bedeutet eine Zunahme der Antragszahlen um 33,2 % im Vergleich zum Vorjahr. Im bisherigen Berichtsjahr 2021 waren 17.493 der Asylerstantragstellenden (20,5%) in Deutschland geborene Kinder im Alter von unter einem Jahr. Ohne diese in Deutschland geborenen Kinder unter einem Jahr wurden damit insgesamt 67.737 Erstanträge gestellt. Die Zahl der Folgeanträge im Berichtsjahr 2021 stieg gegenüber dem vergleichbaren Vorjahreswert (10.426 Folgeanträge) um 154,7% auf 26.558 Folgeanträge. Damit nahm das Bundesamt insgesamt 111.788 Asylanträge im bisherigen Berichtsjahr entgegen; im Vergleich zum Vorjahr (74.429 Asylanträge) bedeutet dies einen Anstieg um 50,2%. (Quelle: Aktuelle Zahlen zu Asyl des BAMF, August 2021).

 

Nach dem konstanten Rückgang der Asylbewerberzahlen seit 2015, steigen die Zahlen nunmehr wieder an. Die Trendwende korreliert sicherlich stark mit der gesamtpolitischen Situation und den gelockerten Bedingungen in Zusammenhang mit der Pandemie.

 

Asylanträge:

 

Zeitraum

 

Insgesamt / Monatsdurchschnitt

davon Erstanträge / Monatsdurchschnitt

davon Folgeanträge / Monatsdurchschnitt

2019

165.938

142.509

23.429

2020

122.170

102.581

19.589

Jan 2021

14.448

8.524

5.924

Feb 2021

13.533

7.577

5.956

Mrz 2021

11.756

9.503

2.253

Apr 2021

9.315

8.069

1.246

Mai 2021

9.228

8.278

950

Jun 2021

11.699

10.282

1.417

Jul 2021

13.843

12.193

1.650

Aug 2021

13.961

11.847

2.114

Die Monatswerte können wegen evtl. nachträglichen Änderungen nicht zu einem Jahreswert addiert werden.

 

Insgesamt wurden 101.704 Erst- und Folgeanträge im bisherigen Berichtsjahr 2021 entschieden. Die Gesamtschutzquote für alle Herkunftsländer lag im Zeitraum Januar bis August 2021 bei 37,8%. Ende August 2021 lag die Zahl der anhängigen Verfahren bei insgesamt 75.579 Verfahren. Im Vergleich zum Vormonat (70.274) ist die Zahl der beim BAMF anhängigen Verfahren um 7,5% gestiegen.


 

Situation in Hilden

 

Die Unterbringungssituation in Hilden wird sich aufgrund eines durch das Ausländeramt des Kreises Mettmann korrigierten Fehler zur Berichterstattung der Asylbewerber mit Wohnsitzauflage gemäß §12a Aufenthaltsgesetz gegenüber der Bezirksregierung verändern. Das Ausländeramt hatte die Asylbewerber in der Statistik gemäß §12 a Aufenthaltsgesetz weiterhin berücksichtigt, deren Wohnsitzauflage nach 3 Jahren endete und die somit nicht mehr in der Bestandsstatistik der Bezirksregierung Arnsberg hätten erfasst werden dürfen. Das führt zu einer höheren Aufnahmeverpflichtung der Stadt Hilden, die mit Stand vom 03.10.2021 noch 293 Personen mit der derzeitigen Quote von 53,67 % aufnehmen müsste. Daher muss die bisher großzügigere Belegung überprüft und angepasst werden.

Aktuell unterhält die Stadt Hilden 14 Unterkünfte mit einer Kapazität von 520 Plätzen bei maximaler Belegung. Die geschaffenen Unterbringungsmöglichkeiten sind derzeit noch ausreichend. Sollte die Bezirksregierung allerdings die Erfüllungsquote gemäß Königsteiner Schlüssel bei der Stadt einfordern, müssten annähernd Zimmerbelegungen wie zu Beginn des Flüchtlingszustroms 2015 vorgenommen oder aber neue Unterbringungsmöglichkeiten akquiriert werden.

 

Zudem erfährt die Stadt Hilden auch eine stärkere Zuweisung von Menschen mit Handicap. Da keine der Unterkünfte vollständig barrierefrei ist und nur eine Unterkunft für die Unterbringung von Menschen mit Handicap geeignet, sollte hier perspektivisch eine zusätzliche Unterkunft barrierefrei nutzbar sein. Sollte sich der Trend und damit der vermehrte Zuzug von Flüchtlingen verstetigen, kann davon ausgegangen werden, dass weitere Objekte akquiriert werden müssten. Alternativ käme auch die bauliche Ertüchtigung nicht vollständiger nutzbarer Unterkünfte in Betracht.

 

Die Wohnraumsituation in Hilden ist weiterhin sehr angespannt. Nach wie vor steht anerkannten Flüchtlingen kein ausreichender und bezahlbarer Wohnraum zur Verfügung. Da anerkannte Flüchtlinge nach Erhalt eines Schutzstatus in der Regel mit einer Wohnsitzauflage für Hilden für die Dauer von drei Jahren belegt sind, bleiben sie überwiegend oft notgedrungen in den städtischen Unterkünften wohnen. Ein Umzug in eine andere Gemeinde ist nicht, bzw. nur in Ausnahmefällen möglich. Dennoch gelingt es Einzelnen, wie auch Familien sporadisch, sich mit eigenem Wohnraum zu versorgen. Mit Beendigung der Wohnsitzauflage können die anerkannten Schutzberechtigten, die zugewiesene Gemeinde verlassen.

 

Zum Stichtag 10.09.2021 lebten in Hilden 381 Flüchtlinge in städtischen Übergangsheimen. Der Zuwachs gegenüber dem letzten Berichtszeitraum erklärt sich durch Zuweisungen der Bezirksregierung Arnsberg. Von diesen 381 Personen sind 253 Personen im Leistungsbezug des AsylbLG. 141 Personen hiervon bezogen zwar Leistungen, waren aber nicht mehr im Asylverfahren. Im Monat Juli 2021 bezog die Stadt Hilden vom Land NRW für 94 Personen aus dieser Gruppe Zuschüsse nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG). Die Tendenz ist allerdings weiterhin fallend.

 

Die aktuelle Anzahl der Kinder und Jugendlichen unter 18 Jahren beläuft sich auf 88 Menschen.

 

Es gibt zwei verschiedene Aufnahmeverpflichtungen für die Stadt Hilden mit unterschiedlichen Zielgruppen. Für die Zuweisung dieser Menschen ist die Bezirksregierung Arnsberg zuständig, die die Aufnahmeverpflichtung täglich aktuellen Entwicklungen anpasst. Diese beiden Personengruppen unterteilen sich nach Asylbewerber/innen/n im laufenden Asylverfahren und nach Personen, die bereits über eine Anerkennung verfügen und verpflichtet sind, sich im Anschluss für drei Jahre in Hilden aufzuhalten (§12a Aufenthaltsgesetz). Darüber hinaus werden Asylbewerber/innen in Unterkünften der Stadt Hilden untergebracht, deren Asylverfahren zwar abgeschlossen ist, die sich aber aus verschiedenen Gründen noch in Hilden aufhalten, z.B. wegen eines Abschiebungsverbotes. Ca. 165 Personen mit ursprünglicher Wohnsitzauflage in der Stadt Hilden haben zwischenzeitlich eine andere Unterkunft entweder in Hilden in eigenem Wohnraum oder außerhalb Hildens gefunden. 


 

Die folgende Tabelle (Statistik der Bezirksregierung Arnsberg vom 03.10.2021) vermittelt einen Überblick.

 

Stand 13.09.2021

Bewohner im Asylverfahren

Anerkannte Asylbewerber mit Aufenthaltsverpflichtung in Hilden nach §12a Aufenthaltsgesetz

Tatsächliche Bewohneranzahl in Hilden

112

339

Weitere Aufnahmeverpflichtung

11

293

Erfüllungsquote der Bezirksregierung

90,87*

53,67*

Gesamtzahl aufzunehmender Personen

123

632

 

*Die Quoten werden nicht gegeneinander aufgerechnet.

 

Die Anzahl anerkannter Asylbewerber mit Wohnsitzauflage in Hilden ist laut Statistik der Bezirksregierung Arnsberg von April 2021 mit 545 Personen auf 339 im September 2021 gefallen. Seitens der Ausländerbehörde sind auch weiterhin Personen gemeldet worden, die keine Wohnsitzauflage mehr hatten und ggf. schon das Kreisgebiet verlassen haben. Nachdem der Fehler bei der Ausländerbehörde aufgefallen ist, wurde die Statistik zum 01.07.2021 bereinigt und unterscheidet sich nunmehr erheblich von der Statistik 01.01.2021. Anscheinend haben andere Ausländerbehörden in Nordrhein- Westfalen in den vergangenen Jahren bereits zutreffende Zahlen gemeldet, da die Quoten in den anderen Städten nahezu unverändert sind. Die Erfüllungsquoten für alle kreisangehörigen Städte sind massiv gesunken. Als Auswirkung muss angenommen werden, dass die Bezirksregierung die Zuweisungsmöglichkeiten nach Hilden ausschöpft und weitere 303 Asylbewerber zuweisen wird. Von den 520 möglichen Unterkunftsplätzen sind derzeit 381 belegt, so dass die städtischen Asylunterkünfte in Hilden aktuell noch Kapazitäten für 139 Personen bieten. Sollte die Aufnahmeverpflichtung die Auszüge von Personen aus Unterkünften übersteigen und auch die noch bestehenden Kapazitäten, müsste die Belegung erneut überprüft werden und gegebenenfalls eine engere Belegung erfolgen oder weitere Kapazitäten ertüchtigt werden. Die 293 Menschen mit Anerkennung würden hingegen Leistungen vom Jobcenter beziehen, damit würden die Kosten der Unterkunft durch das Jobcenter oder eigenes Einkommen getragen.

Diese Zusammenhänge waren auch aufgrund der Corona Pandemie nicht zu erkennen, in diesem Zeitraum gab es sehr wenig Zuweisungen.

 

Für die elf aufzunehmenden Personen im Asylverfahren würden der Stadt Hilden Kosten für Unterkunft, Lebensunterhalt und Krankheit entstehen, demgegenüber stünden Erstattungen nach FlüAG, so lange das Verfahren nicht abgeschlossen ist.

 

Es ist zu beobachten, dass die Anzahl derer, deren Asylantrag abgelehnt wurde, die aber aufgrund von eingelegten Rechtsmitteln oder Abschiebeverboten, nicht ausreisen, steigt. Im letzteren Fall endet die Berechtigung auf Erstattungen der Stadt Hilden durch das Land NRW nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) mit Ablauf von drei Monaten nach Eintritt der vollziehbaren Ausreisepflicht bzw. der Entscheidung.

 

247 Personen befinden sich entweder noch in einem laufenden Asylverfahren oder das Verfahren wurde bereits ohne Anerkennung als Asylberechtigter abgeschlossen Diese Personen erhalten aber weiterhin Leistungen nach dem AsylbLG. Da die Kostenerstattung vom Land gem. FlüAG lediglich für 94 Personen gilt, sind die Kosten für Unterkunft, Lebensunterhalt und Krankenhilfe für 153 Leistungsberechtigte vollständig von der Stadt Hilden zu tragen und werden nicht erstattet. Insbesondere die Kosten für Krankenhilfe können erhebliche Summen erreichen.

 

Von den 42 Flüchtlingen, die Hilden in 2021 zugewiesen worden sind, haben 23 einen Aufenthaltstitel und 19 befinden sich im laufenden Asylverfahren.


Das Amt für Soziales, Integration und Wohnen wird weiterhin eine ständige Beobachtung der Entwicklungen hinsichtlich der

 

-      Zuweisungen von Asylbegehrenden durch die Bezirksregierung

-      Zuweisungen der Menschen mit Wohnsitzauflage

-      Entwicklung der Quotenerfüllung bei den Zuweisungen

-      Entwicklung der Zu-/Abnahme der Flüchtlinge, die aus der FlüAG Berechtigung herausgefallen sind

-      Gesamtentwicklung der Asylbewerberzahlen

leisten.

 

Ob es sich bei dem Anstieg der Asylerstanträge in den letzten drei Berichtsmonaten um eine Trendwende oder einen kurzfristigen Effekt handelt, ist von der künftigen internationalen politischen Entwicklung und der globalen Pandemielage abhängig.

 

Die Bezirksregierung Düsseldorf hat allen Kommunen mitgeteilt, dass Ausgleichszahlungen für geduldete Personen vorgesehen sind. Für die Berechnung der verteilungsrelevanten Pauschalen kommt es darauf an, dass die Personen im Zeitraum 2018 bis 2020 vollziehbar ausreisepflichtig wurden und der Kommune in diesem Zeitraum im Sinne des § 4 Absatz 5 Nr .1b FlüAG (aktuelle Fassung) eine, zwei oder drei Pauschalen zugestanden haben. Das Ergebnis der Überprüfung wird gegebenenfalls noch in diesem Kalenderjahr erfolgen.

 

Integration

 

Durch das aktuelle weltpolitische Geschehen hat das Asylthema in Europa wieder neue Fahrt aufgenommen. Zurzeit bekommt die Stadt Hilden wieder vermehrt Zuweisungen und die Unterkünfte müssen wieder enger belegt werden. Es kommen neben so genannten Ortskräften und anderen Menschen aus Afghanistan, auch zunehmend wieder Flüchtlinge aus anderen Gebieten. Die immer noch grassierende Pandemie und die kommunale Haushaltssituation halten zudem den Druck auf den Asylbereich der Stadt konstant hoch.

 

Die Belegungssituation in den Unterkünften der Stadt ist durch Sanierungs- und Brandschutzmaßnahmen, die größere Teile von Unterkünften über längere Zeiträume unbenutzbar gemacht haben, zusätzlich erschwert worden. Aktuell sind immer noch nicht alle Unterkünfte wieder voll belegbar.

 

Ebenso wie das Thema Migration hat auch das Thema Corona wieder mehr an Bedeutung in den Unterkünften gewonnen. Zum einen waren mehr Menschen selber infiziert oder als Kontaktperson in Quarantäne, weshalb auch wieder Sicherheitskräfte beauftragt werden mussten. Zum anderen nahm aber erfreulicherweise die Impfbereitschaft zu, so dass ein Großteil der Bewohner/innen der städtischen Asylunterkünfte vollständig geimpft ist. Leider waren bei den Infektionen auch Personen involviert, die bereits vollständig geimpft und/oder genesen waren.

Die Pandemie macht größere Projekte und Aktionen immer noch schwierig. Allerdings bietet der Bereich Beratung und Betreuung den Bewohner/n/innen nunmehr wieder einen kontrollierten Zugang in das Nähzimmer an der Herderstr. und die Spielzimmer in den Objekten. Zudem werden Bewegungsangebote für Kinder im Freien angeboten und Angebote von Vereinen und ehrenamtlichen Helfer/n/innen unterstützt.

 

Das Hochwasser in Deutschland hat auch die Stadt Hilden und die Asylunterkünfte der Stadt hart getroffen. In mehreren Unterkünften gab es Wassereinbrüche und die Hausmeister haben mit starken Engagement größere Schäden verhindern können.

 

 

Über die katholische Kirche in Hilden kann in den Herbstferien ein Aktionstag für 30 Kinder zwischen 6-14 Jahren finanziert und von ehrenamtlich Engagierten durchgeführt werden.

 

Mit der letzten Sitzungsvorlage wurde zum ersten Mal dem Wunsch des Gremiums nachgekommen über Erfahrungsberichte stärker an Einzelschicksalen partizipieren zu können. Aufgrund der positiven Resonanz sollen sich diese Erfahrungsberichte nunmehr als fester Bestandteil der Sitzungsvorlage etablieren.

 

Die Familie A. kam im Sommer 2018 über Italien nach Deutschland. In Italien wurde auch ein Asylantrag gestellt, welcher positiv beschieden wurde. Allerdings wollte die Familie in Deutschland bleiben. Ein in Deutschland gestellter Asylantrag wurde nach mehreren Klageverfahren im Januar 2021 endgültig negativ beschieden. Es wurde in Absprache mit der Ausländerbehörde durch das Amt für Soziales und Integration der Stadt Hilden nur noch eine Überbrückungsleistung für zwei Wochen gezahlt. Die Familie sollte nach Italien ausreisen. Nunmehr war Italien aber nicht mehr bereit die Familie nach so vielen Jahren in Deutschland wiederaufzunehmen. Die Stadt durfte rechtlich nicht weiter leisten und die Familie hatte keine Möglichkeit dem Willen der Ausländerbehörde nachzukommen. Trotz Intervention der Stadt Hilden beließ die Ausländerbehörde die Familie mehrere Wochen in der Situation ohne Krankenversicherung und ohne Leistungen. Eine Krankenversicherung konnte über eine Teilzeitbeschäftigung des Vaters erreicht werden. Die Lebenshaltungskosten zusätzlich über das Gehalt eines anerkannten Familienangehörigen gedeckt werden. Die Stadt bot zur Linderung der Not rückzahlbare Darlehen an, mit der sich die Familie in dieser schwierigen Zeit über Wasser halten konnte. Nach mehreren Monaten kam im August endlich die erlösende Nachricht, dass der Aufenthalt aus Italien analog in Deutschland anerkannt wird.

 

Frau R. und Herr M. kamen im Mai 2002 aus Russland nach Deutschland. Zu dem Zeitpunkt war Frau R. schon schwanger. Sie brachte im November 2002 ein gesundes Mädchen in Hilden zur Welt. 2006 folgte ein gesunder Junge. Der Asylantrag wurde 2005 abgelehnt und die Beziehung zerbrach. Die Familie zog auseinander. Die Kinder blieben bei der Mutter und der Vater lebte alleine in einer anderen Unterkunft. Eine Ausreise konnte nicht vollzogen werden, da die beiden Eltern keine Ausweispapiere haben. An einer Mitwirkung bei der Passbeschaffung wurde nachweislich nicht mitgewirkt. Aufgrund der fehlenden Ausweispapiere wurde die Abschiebung ausgesetzt. 2019 wurde Frau R. schwanger und wurde 2020 Mutter eines Mädchens. Der Vater, Herr R. ist selber Asylbewerber ohne sicheren Aufenthalt in einer kleinen Gemeinde in der Nähe von Köln. 2021 bekam Frau R. ein weiteres Kind, einen Jungen mit Herrn R. zusammen. Ein Umverteilungsantrag in die Gemeinde des Vaters wurde von der Gemeinde abgelehnt. Frau R. und Herr M. sind seit nunmehr 20 Jahren ohne Perspektive auf ein dauerhaftes Bleiberecht in Deutschland. Eine Klage gegen die abgelehnte Umverteilung ist noch anhängig.

 

Herr A. kommt im September 2013 als junger Mann aus Bangladesch nach Deutschland. Im Juli 2017 bekommt er eine Ausbildungsduldung und beginnt seine Ausbildung als Automechatroniker in einem Fachbetrieb in Hilden. Im Frühjahr 2021 hat er diese erfolgreich beendet und plant nun die Meisterschule zu besuchen. Aufgrund dieser guten Integrationsleistungen in den vergangenen 8 Jahre wurde ihm von der Ausländerbehörde Mettmann eine Aufenthaltserlaubnis in Aussicht gestellt. Hierfür muss er seinen Pass vorlegen. Trotz mehrerer Versuche dieses Dokument bei der Botschaft in Berlin zu erlangen bzw. über das nordrheinwestfälische Konsulat an seine dringend benötigten Papiere zu kommen, erhält er lediglich ein Schreiben, dass seine Anfrage bearbeitet wird. Die Befürchtung bei Herrn A. wachsen über die Zeit, dass er nun statt Aufenthalt zu erhalten abgeschoben wird. Sein Vorhaben die Meisterschule in Vollzeit zu belegen traut er sich nun nicht mehr durchzuführen. Er muss der Ausländerbehörde eine bestimmte Stundenanzahl an erwerbsmäßiger Arbeit und Entlohnung nachweisen. Mittlerweile hat die Ausländerbehörde mitgeteilt, dass er seine Bemühungen zur Passbeschaffung detailliert nachweisen soll um prüfen zu können, ob Herr A. Aufenthalt ohne die Vorlage eines Reisepasses erhalten kann.

 

gez.

in Vertretung

 

Sönke Eichner

1. Beigeordneter