Betreff
Vorschlag der Verwaltung für eine Vereinbarung mit der Freizeitgemeinschaft Behinderte und Nichtbehinderte e.V. (FZG)
Vorlage
WP 20-25 SV 50/041
Aktenzeichen
III/50-Ba
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung im Sozialausschuss und dem Ausschuss für Beteiligungen und Finanzen, der Freizeitgemeinschaft (FZG) einen freiwilligen Zuschuss für das inklusive Freizeitangebot Notenzauber und Silber(g)löckchen in Höhe von insgesamt 15.000 Euro für den Zeitraum vom 01.01.2022 bis 31.12.2022 zu gewähren.


Erläuterungen und Begründungen:

 

Unter Bezug auf die Sitzungsvorlagen WP 14-20 SV 50/141/1, WP 14-20 SV 50/141/2 und WP 14-20 SV 50/141/3 wurden folgende Inhalte erarbeitet.:

 

Der ursprüngliche Vertrag zwischen der Stadt Hilden und der FZG gültig ab 01.01.2013, gekündigt zum 31.12.2020, beinhaltete die Bezuschussung der kompletten Staffelmiete der FZG, zwischenzeitlich 90.000 Euro, damit außerhalb marktüblicher Mietzinsen, und 75 % der anteiligen Kosten des Geschäftsleiters abzüglich eines Anteiles für den Abenteuerspielplatz.

 

Die Leistungsbeschreibung umfasste folgende Punkte

 

-      Betrieb der Begegnungsstätte Gerresheimer Str.

-      Planung, Organisation und Durchführung von kontinuierlichen Angebote für jugendliche und erwachsene. Menschen mit und ohne Behinderungen

-      Beratung und Hilfe für Menschen mit Behinderungen und ihre Familien

-      Mitwirkung an der Planung der Hilfen für Menschen mit Behinderungen und Beteiligung an entsprechenden Arbeitskreisen/-gemeinschaften

-      Betrieb und Unterstützung eines Mundharmonikaorchesters

-      Aufklärung Öffentlichkeit

-      Planung und Durchführung von Ferienfreizeiten

-      Fahrdienste für Menschen mit Behinderungen

-      Familienunterstützender Dienst (FuD)

-      Betrieb Abenteuerspielplatz

-      Betrieb von 2 integrativen KiTa‘s.

 

Dieser Vertrag wurde mit Ablauf des 31.12.2020 aufgrund fehlender Kostentransparenz der Angebote gekündigt, für das Jahr 2021 wurde ein einmaliger Zuschuss gewährt. Grundsätzlich sollen die Angebote erhalten bleiben, gleichgültig in welcher Trägerschaft. Hinsichtlich der Begegnungsstätte haben sich aufgrund der fehlenden Auslastung des Erdgeschosses der FZG berechtigte Zweifel an der Wirtschaftlichkeit und künftiger Möglichkeiten einer Auslastung ergeben.

 

Seit dem Jahr 2017 wurde zwischen Verwaltung und FZG darauf hingearbeitet, Transparenz für die erbrachten Leistungen der FZG herzustellen. Dieser Prozess hat sich unter Beteiligung des Amtes für Jugend, Schule und Sport bis einschließlich 2021 hingezogen. Unter erheblichem Einsatz aller Beteiligten wurden letztendlich Produkte und zu den Produkten gehörige Betriebsabrechnungsbögen (BAB) erstellt, die ermöglichen sollten, einen Überblick über die jeweiligen Kosten eines Angebotes zu erhalten. Dies ist bisher letztendlich nicht gelungen, da nie einheitliche Zahlen als Grundlage genutzt wurden. Produktbeschreibungen und Betriebsabrechnungsbögen wurden mehrfach mit jeweils veränderten Positionen/Zahlen/Angeboten abgebildet, so dass eine einheitliche Grundlage zur Anpassung an Veränderungen nicht vorgelegt wurde und somit eine Nachvollziehbarkeit nicht mehr möglich erschien.

 

Ein Beispiel für veränderte Zahlen/Angebote und ständige Veränderungen in den Angeboten ist in der Anlage beigefügt.

 

Innerhalb dieses Prozesses wurde aber deutlich, dass die Kosten des Gebäudes in der Gerresheimer Str. 20 b aufgrund der Staffelmiete mit derzeit ca. 90.000 Euro und der mangelnden Auslastung für Freizeitangebote so hoch sind, dass eine annähernde Auslastung des Erdgeschosses der FZG und damit wirtschaftliche Bewirtschaftung annähernd unmöglich erscheint.

 

Die dem Amt 50 zuzuordnenden Angebote aus den Produkten 02 „Inklusive Beratungsangebote“ und 03“ Inklusive Freizeitangebote wurden z.B. im März 2021 erörtert und es wurden folgende Ergebnisse festgehalten:

 

Sachstand 05.03.2021

 

Produkt 02:

 

Das Demenz-Info-Center (DIC) gehörte nicht zu den Angeboten, die aufgrund des seit 01.01.2013 gültigen Vertrages vorgehalten wurden. Das DIC wurde nach Vertragsabschluss mit seinem eigenen Vermögen von der FZG übernommen.

 

 

 

-      Die DIC Angehörigenberatung kann auch von dem städtischen Seniorenbüro angeboten werden, es sei denn die FZG führt dieses Angebot in eigener Zuständigkeit über den eigenen Betriebszweig des DIC fort, da in diesem Bereich eigenständige Mittel des DIC zur Verfügung gestanden haben.

-      Themenabende zur Inklusion wurden bisher nicht angeboten, es sollen nach letztem Stand 3 Themenabende jährlich stattfinden, die grundsätzlich dem Vereinszweck entsprechen.

-      Der Inklusionsfachtag, zu Zeiten des Vertragsabschlusses zum 01.01.2013 von der Stadt Hilden noch nicht angeboten, wurde auch in den vergangenen Jahren im Netzwerk der Stadt Hilden und unter finanzieller Beteiligung und Organisation der Stadt Hilden durchgeführt. Die Beteiligung der FZG als Netzwerkpartner entspricht aus Sicht der Stadt Hilden dem bisherigen Vereins- und Satzungszweck. Die Mittel wurden von der Stadt Hilden bereitgestellt. Die Kosten der FZG sollten sich darüber hinaus aus 3.000 Euro belaufen, obwohl bisher keine kontinuierliche Beteiligung an der Ausrichtung erfolgte. Zudem lag die Durchführungsverantwortung bei der Stadt Hilden.

 

Im Lauf der weiteren Beratungen wurde die Inklusionsberatung mit 2 Stunden wöchentlich als ganz neues Angebot mit 68,76 Euro je Stunde in Präsenz vorgesehen werden, wobei die vorgesehene Telefonberatung hier in der Berechnung seitens der Verwaltung nicht berücksichtigt wurde. Bisher wurden telefonische Anfragen über Fachkräfte des FuD abgebildet. Die gesamte Beratung kann von der Stadt Hilden durch die Behindertenkoordinatorin NRW angeboten werden, zumal hier voraussichtlich 6 Stunden wöchentlich freier Zugang zu Beratungsangeboten zur Verfügung stehen werden.

 

Produkt 03:

 

Das Demenz-Info-Center (DIC) gehörte nicht zu den Angeboten, die aufgrund des seit 01.01.2013 gültigen Vertrages vorgehalten wurden. Das DIC wurde nach Vertragsabschluss mit seinem eigenen Vermögen von der FZG übernommen.

 

 

-      Der DIC Klöntreff für von Demenz Betroffene sollte laut FZG nach der Corona Pandemie nicht mehr angeboten werden.

-      Die Mittwochsgruppe I wurde aufgrund Corona nicht angeboten und sollte laut FZG auch nicht mehr aufleben.

-      Die Mittwochsgruppe 2 sollte erhalten bleiben, aber in einen anderen Vertrag der Stadt Hilden mit der FZG übergehen.

-      Es sollte ein Podcast im Rahmen der Sehbehindertenarbeit entwickelt werden, da die Blindenzeitung zum 30.06.2020 seitens der bisherigen Organisator/en/innen aufgrund von Corona und der ausgesprochen geringen Nachfrage eingestellt wurde (Die Kosten zwischen Produktbeschreibung und BAB weichen hier erheblich voneinander ab, s. Anlage). Eine Erprobung seit Einstellung der Blindenzeitung während der Corona Pandemie ist nicht erfolgt.

-      Hinsichtlich des Notenzaubers wurde ein Angebot seitens der FZG erbeten unter Vorberatung mit der Musikschule im Hinblick auf eine Kooperation mit der Musikschule zur Kostensenkung.

 

Aspekte des weiteren Verlaufes

 

Im Lauf der weiteren gemeinsamen Beratungen wurden die maximalen Kosten für den Notenzauber, ersetzt die bisherige Begrifflichkeit Mundharmonikaorchester, mit max. 15.000 € festgelegt, da diese Summe nach Rücksprache mit der Musikschule unter Berücksichtigung einer/eines ausgebildeten Anleiterin/Anleiters realistisch ist.

 

Seitdem wurden mehrere Veränderungen in den Angeboten vorgenommen, z.B. wurde das Projekt Silber(g)löckchen entwickelt, eingeführt im Mai 2021. Die Produktbeschreibungen wurden teilweise weiter einschließlich zu streichender Angebote (s.o.) dargestellt oder auch neuer Angebote ohne Aufnahme in einen BAB (Aufbau Inklusionsprojekt „Gesunde Ernährung“ und Aufbau „Sport und Bewegung“ mit jeweils 0,5 Stunden).

 

Zuletzt wurde der aktuellste BAB nur mit den musikalischen Angeboten Notenzauber und Silber(g)löckchen dargestellt. Es wurden wiederum neue Werte berücksichtigt, so dass eine Nachvollziehbarkeit unter einem erneut veränderten Zahlenwerk unmöglich wird.

 

Insgesamt sollen sich die Kosten für den Notenzauber und Silber(g)löckchen auf 16.044,11 Euro belaufen, wobei drei ehrenamtliche Anleiter im Rahmen einer Übungsleiterpauschale mit jeweils 900 Euro und 100 Stunden p.a. eingesetzt werden sollen. Da von vornherein eine Begrenzung des musikalischen Angebotes in Höhe von 15.000 Euro erfolgte, wird vorgeschlagen, diesen Wert für beide Angebote zu berücksichtigen, zumal im Notenzauber keine professionellen Anleiter eingesetzt werden.

 

Gemäß § 12 Absatz 2 Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) in Verbindung mit § 8 Absatz 2, Ziffer 12 UVgO kann eine freihändige Vergabe an die FZG erfolgen, da sie die teilweise Erweiterung und Erneuerung bereits erbrachter Leistungen beinhaltet.

 

Die FZG sollte im Rahmen des Zuschusses dazu verpflichtet werden, zum 30.04.2022 den Bericht zur zweckentsprechenden Mittelverwendung und der Resonanz auf die durchgeführten Angebote einzureichen, um gegebenenfalls eine Fortsetzung der neuen Zuschussregelung über den 31.12.2023 hinaus rechtzeitig prüfen zu können. Sollte ein Angebot und/oder Änderung ohne Rücksprache und Zustimmung verändert werden, wird vorgeschlagen, die Kosten des Projektes Notenzauber mit 11.000 Euro (ohne Fachanleitung werden die Kosten laut Musikschule in dieser Höhe als realistisch betrachtet) zu berücksichtigen und Silber(g)löckchen mit 4.000 Euro.

 

Falls die Projekte unterjährig entfallen oder ohne Zustimmung verändert werden sollten, sollte eine Erstattung zu viel gezahlter Zuschüsse vorgesehen werden. Eine anderweitige Mittelverwendung sollte ausgeschlossen werden.

 

 

gez.

Claus Pommer

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

050201

Hilfe in besonderen Lebenslagen

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

 

freiwillige

Leistung

x

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan (Haushaltsplanentwurf 2022) veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger

Zeile Ergebnisplan

Bezeichnung

Betrag €

2022 ff.

050201

15

 

Transferauf-wendungen

45.300

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

x

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

2021

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

x

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

 

gesehen und einverstanden

 

Franke