Betreff
Auflistung aller nach heutiger Planung zur (Ersatz-) Beschaffung anstehenden Fahrzeuge, selbstfahrenden Arbeitsmaschinen und Großgeräte für die Haushalte 2022 ff.
Vorlage
WP 20-25 SV 68/008
Art
Mitteilungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Auflistung der Verwaltung über alle im Entwurf des Haushaltes 2022 (inkl. mittelfristiger Finanzplanung) zur Beschaffung anstehenden Fahrzeuge, selbstfahrenden Arbeitsmaschinen und Großgeräte wird zur Kenntnis genommen.

 


Erläuterungen und Begründungen:

 

Seit 2007 werden aufgrund des damaligen Antrages Nr. 39 der CDU-Fraktion in einer Sitzungsvorlage die investiven Maßnahmen zur Beschaffung von Fahrzeugen, selbstfahrenden Arbeitsgeräten und Großgeräten dargestellt, die in dem zukünftig anstehenden Haushaltsplanentwurf aufgenommen werden sollen. Die Vorlage der Sitzungsvorlage erfolgt unmittelbar zu den Haushaltsplanberatungen und bezieht sich auf die im Haushaltsplanentwurf enthaltenen Maßnahmen der Jahre 2022 - 2025.

 

Die Beurteilungskriterien zur Bewertung des technischen Zustandes und voraussichtlicher Lebensdauer setzen sich wie folgt zusammen:

 

voraussichtliche Lebensdauer

 

Die voraussichtlichen Nutzungsdauern der Fahrzeuge in der Bilanz der Stadt Hilden wurden nach örtlichen Gegebenheiten in der Eröffnungsbilanz und der Folgebewertungen festgelegt und sind im Sinne der Stetigkeit der Bewertungsmethoden grundsätzlich zu beachten. Das in der beiliegenden Auflistung jeder Einheit zugeordnete Jahr entspricht dieser Vorgabe. Bei Gebrauchtfahrzeugen wird lediglich von der Restnutzungsdauer ausgegangen.

 

Technische Zustandsbewertung

 

Die Kriterien für die Anmeldung von Ersatzbeschaffungen sind einzelfallbezogen. Die Prüfung einer Ersatzbeschaffung erfolgt grundsätzlich erst zum Ablauf des vorgegebenen Nutzungszeitraumes, es sei denn, vor Ablauf der Nutzungsdauer haben sich die Einsatzanforderungen grundlegend geändert oder technische Problemlagen, z. B. Unfallschäden, erhebliche Reparaturen, usw. zwingen zu einer vorzeitigen Aussonderung.

Zum Ende der vorgegebenen Nutzungszeiträume und darauf folgend im Vorfeld der Mittelanforderungen, erfolgt eine jährliche Prüfung des technischen Zustandes, insbesondere der im Zeitraum der mittelfristigen Finanzplanung zur Ersatzbeschaffungen anstehenden Einheiten.

Ob eine Ersatzbeschaffung erforderlich ist, wird anhand sachlicher Kriterien wie z. B. Notwendigkeit, Wirtschaftlichkeit, Umweltverträglichkeit und auch im Hinblick auf die langen Lieferzeiten geprüft. Die Praxis hat gezeigt, dass Lieferzeiten bei Sonderfahrzeugen teilweise über 1,5 Jahre betragen. Die langen Lieferzeiten, die Erstellung der Leistungsverzeichnisse und die Bearbeitungszeit der gesamten Vergabe fließen im Istzustand, der zum Zeitpunkt der jährlichen durchgeführten Prüfung, als Kriterium mit ein.

Liegen sachliche Gründe vor, z. B. TÜV-Abnahme, UVV-Prüfung, bedenklicher Schadstoffausstoß, technische Mängel oder kommt die Verwaltung nach sachgemäßer Abwägung zu dem Ergebnis, dass Betriebs- und Verkehrssicherheit einer Einheit nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand aufrechterhalten werden können, so dass die Einheit absehbar ersetzt werden muss, erfolgt eine entsprechende Anmeldung von Haushaltsmitteln für eine Ersatzbeschaffung. In der Gebührenkalkulation der Abfallgebühren für das Jahr 2022 kann dies gut nachvollzogen werden. Die Ersatzbeschaffungen von Fahrzeugen zu einem Zeitpunkt, in dem die Reparaturkosten stark steigen, sinken die Fahrzeugkosten spürbar. Neue Fahrzeuge sind in der Regel reparaturunanfälliger, so dass insgesamt die Fahrzeugkosten erheblich sinken. Die Beschaffung von Fahrzeugen, selbstfahrenden Arbeitsmaschinen und Großgeräten, deren technischer Zustand und Einsatzbedingungen auch nach Ablauf der voraussichtlichen Lebensdauer nach NKF-Abschreibungstabelle eine Weiternutzung rechtfertigen, wird unter Anpassung des Mittelbedarfs fortgeschrieben.

 

Für die im Haushaltsjahr 2022 zur Anschaffung anstehenden Fahrzeuge, selbstfahrenden Arbeitsmaschinen und Großgeräte sind jeweils Zustandsbeschreibungen beigefügt.

 

Zustandsbeschreibungen für in der Finanzplanung 2023 - 2025 vorgesehene Beschaffungen werden nicht gemacht, da deren Zustand abschließend frühestens zum vorgesehenen Beschaffungsjahr bewertet wird. Zustandsbeschreibungen oder -prognosen machen aus Sicht der Verwaltung zum jetzigen Zeitpunkt keinen Sinn.

 

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge:

 

Das von Verkehrsministerium vorgelegte Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1161 vom 20. Juni 2019 zur Änderung der Richtlinie 2009/33/EG über die Förderung sauberer und energieeffizienter Straßenfahrzeuge sowie zur Änderung vergaberechtlicher Vorschriften (Clean Vehicles Directive, kurz CVD) wurde am 14. Juni 2021 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.

 

Mit dem Gesetz werden bei der öffentlichen Auftragsvergabe erstmals verbindliche Mindestziele für emissionsarme und -freie Pkw sowie leichte und schwere Nutzfahrzeuge, insbesondere für Busse im ÖPNV, für die Beschaffung vorgegeben. Die Vorgaben gelten ab dem 2. August 2021 und verpflichten die öffentliche Hand dazu, dass ein Teil der angeschafften Fahrzeuge zukünftig emissionsarm oder -frei sein müssen.

 

Mit der Beschaffung von emissionsarmen Fahrzeugen geht auch eine massive Preissteigerung einher. Im Bereich der Müllsammelfahrzeuge betragen die Mehrkosten knapp 700.000 €, wovon derzeit nur 80 % förderfähig sind. Für die in der Finanzplanung 2022 aufgelisteten Fahrzeuge hat das Gesetz keine finanziellen Auswirkungen da entweder die Mindestquote durch die Eigeninitiative erreicht werden, bzw. für die aufgelisteten Fahrzeuge eine Ausnahmeregelung (z.B. Feuerwehr, Rettungsdienst, Winterdienst. Arbeitsmaschinen) besteht. Dennoch muss in der mittelfristigen Finanzplanung mit einer massiven Steigerung der HH-Ansätze gerechnet werden.

 

Erhaltene Zuwendungen durch den Programmbereich „emissionsarme Mobilität“ der Bezrirksregierung Arnsberg und der Bundesanstallt für Güterverkehr i.H.v. 102.040 €:

 

2020:

IO68260032 Vermesserbus: 30.000 €

IO68260003 Abbiegesysteme für Müllfahrzeuge 9.000 €

 

2021:

Für die unten beschriebenen Maßnahmen ist bereits ein positiver Förderbescheid über den entsprechenden Betrag eingetroffen, aber bedingt durch die bei der Erstellung der Sitzungsvorlage noch nicht erfolgten Lieferungen der Fahrzeuge konnte noch kein Auszahlungsantrag an die Bezirksregierung gestellt werden.

 

IO68260037 Transporter der Schreinerei 24.420,00 €

IO68260021 Kehrrichtfahrzeuge 27.790,00 €

Außerplanmäßig beschafftes Elektrofahrzeug für den kommunalen Ordnungsdienst 10.830 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Nachstehend werden die für 2022ff geplanten Ersatzbeschaffungen detailliert

beschrieben (analog ihrer Listung im Haushaltsplan-Entwurf 2022):

 

2022:  

 

ME-ZB 2999 IO68260040 Großkehrmaschine VE für 2023 mit 310.000 €

 

Die in 2012 ausgelieferte Großkehrmaschine weist ihre alterstypischen Gebrauchsspuren auf. Bedingt durch die derzeit herrschende Pandemie und des Rohstoffmangels wird dringend angeraten, die Maschine unabhängig vom derzeitigen technischen Zustand zu beschaffen. Üblicherweise beträgt die Lieferzeit für solch eine Maschine 52 Kalenderwochen nach Auftragserteilung. Das Fachamt kalkuliert aktuell unter Berücksichtigung aller Umstände mit einer Lieferzeit von 2 Jahren.

 

 

EZ auf Stadt:                                     10/ 2012

AfA-Nr.  (ND 10 Jahre):                     09/ 2022

Restbuchwert:                                   21.787,80 €

Anlagennummer:                               12748

 

Werkstattkosten und Unterhaltungskosten:

 

2019: 14.658,31 €

2020: 25.171,87 €

2021: 5.561,11 € (1. Halbjahr)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ME-ZB 2301 IO68260020 / ME-ZB 2304 IO68260022 Kehrrichtfahrzeug mit jeweils 85.000 €

 

Es handelt sich hierbei um die vorzeitige Ersatzbeschaffung von zwei Kerrichtfahrzeugen der Stadtreinigung. Die in 2014 beschafften Kehrrichtfahrzeuge mit Spezial Müllaufbau als Schmalspurfahrzeug, damit enge Zufahrtswege zu Spielplätzen, Grünanlagen befahren werden können, haben sich im Laufe der Jahre als sehr reparaturanfällig und somit auch als kostenintensiv erwiesen. Aufgrund der schlechten Verarbeitungsqualität sowie der eingeschränkten Ersatzteilverfügbarkeit müssen die Fahrzeuge zwingend vorzeitig ersetzt werden. In diesem Jahr ist es bei der Stadtreinigung aufgrund von Ersatzteilengpässen zu massiven Fahrzeugausfällen gekommen. Laut Aussage des Ersatzteillieferantens „Dongfeng“ musste die Generalvertretung des Fahrzeugherstellers Insolvenz anmelden, wodurch die Ersatzteilverfügbarkeit ins ganz Deutschland nicht gegeben war. Dies führte zu massiven Betriebseinschränkungen in der Stadtreinigung. Inzwischen konnte die Ersatzteilversorgung bedingt wieder sichergestellt werden. Dennoch kommt es zwischenzeitlich zu langen Lieferzeiten. Die durchschnittlichen Reparaturkosten der Fahrzeuge betragen 7.220,71 € pro Jahr, die stetig steigen. Die Reparaturkosten liegen 36,60 % über den eines üblichen Kleinfahrzeugs der Vorgängerversion. Der aktuelle Restbuchwert des Fahrzeugs beträgt 8.347,00 € gemäß AfA-Buchcode „KLR“. Die Jahresabschreibung liegt bei 2.984 €. Durch die Ersatzbeschaffung in Form eines Elektrofahrzeugs wird nicht zuletzt dem Ratsbeschluss vom 11.12.2019 (WP 14-20 SV 66/160) Rechnung getragen. Unter Bezugnahme der derzeitigen Förderrichtlinien für den Programmbereich „emissionsarme Elektromobilität“ der Bezirksregierung Arnsberg besteht die Möglichkeit eine Förderung zu erhalten. Leider kann aktuell noch nicht abgeschätzt werden, ob bei der Mittelbereitstellung bzw. bei der Antragsstellung noch Fördermittel zur Verfügung stehen. Das Fachamt ist aber stets bemüht, förderfähige Fahrzeuge in der Beschaffung vorzuziehen, umso Förderanträge rechtzeitige stellen zu können. Derzeit beträgt die Förderung für solch eine Fahrzeugklasse 40 % vom Kaufpreis bzw. max. 30.000 €.

 

ME-ZB 2301

EZ auf Stadt:                                     11/ 2014

AfA-Nr.  (ND 10 Jahre):                     10/ 2024

Restbuchwert:                                   9.819,35 €

Anlagennummer:                               14315

 

 

Werkstattkosten und Unterhaltungskosten:

 

2019: 27.466,59 €

2020: 10.031,63 €

2021: 1.751,51 € (1. Halbjahr)

 

ME-ZB 2304

EZ auf Stadt:                                     11/ 2014

AfA-Nr.  (ND 10 Jahre):                     10/ 2024

Restbuchwert:                                   9.819,35 €

Anlagennummer:                               14317

 

Werkstattkosten und Unterhaltungskosten:

 

2019: 7.708,39 €

2020: 6.037,01 €

2021: 4.451,24 € (1. Halbjahr)

 

 

 

 

ME-6209 IO68260038 Gerätewagen Wasserrettung der Feuerwehr mit 195.000 €

 

Bei dem zu ersetzenden Fahrzeug handelt es sich um einen Gerätewagen der Feuerwehr, der für die Taucherstaffel eingesetzt wird. Das aus dem Jahr 2006 stammende Fahrzeug weist durch die geringe Fahrleistung nur geringe Auffälligkeiten auf. Bedingt durch geänderter rechtlicher Vorgaben des Arbeitsschutzes ist es erforderlich die Schutzausrüstung der Einsatzkräfte auf einen aktuellen Stand der Technik zu halten. Ebenso trifft dies für die Hygiene an Einsatzstelle zu. Bei dem zu ersetzenden Fahrzeug ist die Lagerung von Trockentauchanzügen, nach Herstellervorgaben ohne umfangreiche Umbaumaßnahmen nicht möglich. Hierzu müsste das Fahrzeug entkernt werden, um im Anschluss hieran die Gerätelagerung neu aufzuteilen bzw. Lagerungen anzuordnen und einzubauen.

Die Machbarkeit solch einer Maßnahme und dessen Kosten können zurzeit nicht abgeschätzt werden. Ebenfalls fehlt auf dem Fahrzeug eine Hygieneeinrichtung, die es den Einsatzkräften ermöglicht nach einem Tauchgang eine grobe Reinigung der Körperoberfläche durchzuführen. Diese wird vom Unfallversicherer zwecks Kontaminationsverschleppung empfohlen. Da die Anordnung der Sitzplätze und deren Rückhaltesysteme dem Stand der Technik vor 15 Jahren entspricht, entspricht dies nicht mehr dem aktuellen Stand der Unfallverhütungsvorschriften. Auch hier ist eine Umrüstung auf den aktuellen Stand des Arbeitsschutzes nicht kalkulierbar.

 

Im Hinblick auf die eingeschränkte Ersatzteilverfügbarkeit ist das Fahrzeug zwingend zu ersetzen. Alleine in diesem Jahr musste das 15 Jahre alte Fahrzeug wegen fehlender Ersatzteile eine nicht unerhebliche Zeit außer Dienst gestellt werden. Durch das aufwendige Vergabeverfahren und der langen Produktionszeit, kalkuliert das Fachamt derzeit mit ca. 2,5 Jahren bis das die Maßnahme im Dienst gestellt werden kann.

 

 

EZ auf Stadt:                                     01/ 2004

AfA-Nr.  (ND 15 Jahre):                     12/ 2018

Restbuchwert:                                   1 €

Anlagennummer:                               5590

 

Werkstattkosten und Unterhaltungskosten:

 

2019: 866,61 €

2020: 936,71 €

2021: 378,06 € (1. Halbjahr)

 

Aufsatzstreuer für ME-ZB 1304 IO68260042 mit 65.000 €

 

Es handelt sich hier um die Ersatzbeschaffung über einen Großstreuer für den Winterdienst.  Eine evtl. Ersatzbeschaffung ist für den Planungszeitraum 2022 vorgesehen. Aufgrund der aktuellen erfolgten technischen Zustandsbewertung kann es bei der Planung für 2022 bleiben.

 

EZ auf Stadt:                                     04/ 2012

AfA-Nr.  (ND 10 Jahre):                     03/ 2022

Restbuchwert:                                   3.343,20 €

Anlagennummer:                               12112

 

 

 

 

 

 

 

 

ME-2842 IU68260030 Anhänger Grünunterhaltung mit 15.000 €

 

Bei dem Anhänger der Grünunterhaltung handelt es sich um einen Transportanhänger zum Transport von Mähern oder ähnlichen Gerätschaften. Bedingt durch den unüblich hohen Nutzungszeitraums und des dadurch resultierenden Alters des Anhängers entspricht er nicht mehr dem Arbeitsschutzstandard von heute und ist somit zwingend zu ersetzen.

 

EZ auf Stadt:                                     01/ 1986

AfA-Nr.  (ND 35 Jahre):                     12/ 2020

Restbuchwert:                                   1 €

Anlagennummer:                               3252

 

ME-6252 Baumaschinenanhänger IU68260030 mit 10.000, -- €

 

Es handelt sich hierbei um einen Zweiachsanhänger, dessen hintere Bordwand als Auffahrtrampen abklappbar ist, um so z. B. Baumaschinen für die Straßenunterhaltung zu transportieren. Der Anhänger war für den HH2021 mit 9.820 € veranschlagt.

Die für die finale Beschaffung durchgeführte Zustandsüberprüfung ergab, dass keine Ersatzbeschaffung notwendig gewesen ist. Unabhängig vom damaligen und der derzeitigen Zustandsbewertung des Anhängers sollte der Anhänger dennoch im HH2022 fortgeführt  werden, um so unwirtschaftliche Reparaturen vermeiden zu können.

 

EZ auf Stadt:                                   12/ 2006

AfA-Nr.  (ND 15 Jahre):                  11/ 2021

Restbuchwert:                                 174,99 €

Anlagennummer:                            6707

 

Die Unterhaltungskosten stellen sich wie folgt dar: - Quelle ILV Kfz der jeweiligen Jahre -

 

Jahr                    Werkstatt und Unterhaltung

 

2019                        203,54 €          

2020                        375,79 €

2021    1. Halbjahr     35,61 €

 

Amazone Grashopper für Grünunterhaltung IU68260030 mit 20.000 €

 

Es handelt sich um die Ersatzbeschaffung eines Anbaugerätes für die Grünunterhaltung. Im Laufe der weiteren Nutzung ist erfahrungsgemäß mit einem Schaden an der Schneideinheit zu rechnen.

 

EZ auf Stadt:                                   06/ 2012

AfA-Nr.  (ND 9 Jahre):                    05/ 2021

Restbuchwert:                                 1 €

Anlagennummer:                            12281

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ME-FW 104 Löschfahrzeug IO68260002 mit 500.000 €

 

Hierbei handelt es sich um ein Löschfahrzeug der Feuerwehr, das nur geringe Auffälligkeiten aufweist. Die nachfolgende einsatztaktische Bewertung wurde uns für die Mittelanmeldung vom Amt 37 übermittelt: Für die Vegetationsbrandbekämpfung müssen gemäß der Einsatzvorplanung des Kreis Mettmann entsprechendes Material verlastet werden. Genauso verhält es sich für die Vorplanung bei Einsatzlagen mit Überflutung bei Starkregen. Hierzu müssen mehr und leistungsfähigere Pumpen auf den Fahrzeugen verlastet werden. Zudem müssen auch die mitgeführten Stromerzeuger in ihrer Leistung entsprechend der Pumpenleistung angepasst werden. Bei einer technischen Aufstockung der Fahrzeuge geht dies mit einer Gewichtserhöhung einher, die älteren Fahrgestelle kommen bei den Achslasten an ihre Belastungsgrenze bzw. überschreiten diese. Aus Gründen des Arbeitsschutzes sind seit Jahren Feuerwehrfahrzeuge mit Standheizungen ausgerüstet. Diese haben den Zweck, dass sich Einsatzkräfte bei länger andauernden Einsätzen in der Mannschaftskabine aufwärmen können. Gerade im Frühjahr und Sommer wird die globale Klimaerwärmung durch immer höhere und länger anhaltende Temperaturen spürbar. Um auch bei hohen Temperaturen einer Überhitzung der Einsatzkräfte vorbeugen zu können, ist eine Ausstattung der Löschfahrzeuge bzw. Hilfeleistungslöschfahrzeuge mit einer Klimaanlage sowie einer Kühlmöglichkeit für Getränke unumgänglich.

Bei der Ersatzbeschaffung älterer Löschfahrzeuge können einsatztaktische und technische Entwicklungen in Kommunikation sowie der Informationsbeschaffung, soweit sie vorhersehbar sind, bereits berücksichtigt werden.

Aus Sicht des Fachamtes 37.2 ist eine Ersatzbeschaffung aus Gründen des Arbeitsschutzes und der Wirtschaftlichkeit die beste Alternative. Sie ermöglicht der Feuerwehr zukünftig auf Änderungen gesetzlicher und technischer Vorschriften entsprechend reagieren zu können

 

 

EZ auf Stadt:                                   10/ 2007

AfA-Nr.  (ND 15 Jahre):                  09/ 2022

Restbuchwert:                                 20.292,25 €

Anlagennummer:                            8516

 

Werkstattkosten und Unterhaltungskosten:

 

2019: 6.554,22 €

2020: 2.277,64 €

2021: 384,71 € (1. Halbjahr)

 

ME-FW 124 Rettungswagen IO68260008 mit 270.000 €

 

Nach Mitteilung der Feuerwehr ist gemäß dem aktuellen Rettungsdienstbedarfsplans zusätzlich zu den drei vorhandenen Rettungswagen eine technischen Reserve zu schaffen. Angedacht ist es ein Rettungswagen aus dem Bestand in der Beschaffung vorzuziehen, um so ein Rettungsmittel aud dem Bestand als Reservefahrzeug nutzen zu können, um so dem Rettungsdienstbedarfsplan Rechnung zu tragen. Die medizinische Ausstattung wird nicht mit beschafft und wurde daher auch nicht im Ansatz berücksichtigt.

 

EZ auf Stadt:                                   05/ 2017

AfA-Nr.  (ND 6 Jahre):                    04/ 2023

Restbuchwert:                                 78.807,60 €

Anlagennummer:                            13972

 

 

 

 

 

Zus. Kommandowagen für das Ehrenamt der Feuerwehr IO68260060 80.000 €

 

Nach Mitteilung der Feuerwehr wird bedingt durch die unten aufgeführte Rechtssprechung ein zusätzlicher PKW Kombi für das Ehrenamt der Feuerwehr benötigt.

Für diese Beschaffung sind neben den Kosten für das Fahrzeug, die Sondersignalanlage und alle notwendigen Funkkomponenten einkalkuliert worden.

 

Begründung:

 

Bedingt durch das Urteil (Rechtssache C-518/15) vom 21.02.2018

 

Die Bereitschaftszeit, die ein Arbeitnehmer zu Hause verbringt und während deren er der Verpflichtung unterliegt, einem Ruf des Arbeitgebers zum Einsatz innerhalb kurzer Zeit Folge zu leisten, ist als „Arbeitszeit“ anzusehen.

 

musste der Führungsdienst der Feuerwehr Hilden (bestellter Einsatzleiter „B-Dienst“) von einem Bereitschaftsdienst auf einen 24 Stunden Dienst umgestellt werden.

Ab April 2021 ist die Schaffung personellen Voraussetzungen abgeschlossen. Zu diesem Zeitpunkt müssen auch das Führungssystem sowie die Verwendbarkeit der Führungskräfte der Freiwilligen Feuerwehr umgestellt werden. Seitens der Freiwilligen Feuerwehr werden dem diensthabenden B- Dienst Führungskräfte der Freiwilligen Feuerwehr als Führungsunterstützung bzw. Einsatzabschnittsleiter unterstellt. Diese üben keinen Bereitschaftsdienst im Sinne des EuGH-Urteils aus und können nicht mit dem Einsatzleiter gemeinsam ausrücken.

Hierzu benötigt das Amt 37 einen zusätzlichen PKW, der den Führungskräften der Freiwilligen Feuerwehr Hilden als Führungsmittel zur Verfügung gestellt wird.

 

Pick-up für Waldbrand und vorbeugender Brandschutz mit 70.000 € / Umbau für ME-FW 229 gemäß Rettungsdienstbedarfsplans mit 20.000 €

 

 

Gemäß dem aktuellen Rettungsdienstbedarfsplan sollen entgegen der bisherigen Verfahrensweise die Gerätewagen Rettungsdienst im Kreis Mettmann über ein Allradantrieb verfügen. Das bisher eingesetzte Fahrzeug verfügt lediglich über ein Heckantrieb, der mit Inkrafttreten des neuen Rettungsdienstbedarfsplans  nicht mehr den Vorgaben vom Kreis Mettmann entspricht. Ein Umbau des Fahrwerks ist nicht möglich bzw. wäre zu kostspielig. Aktuell ist es angedacht, dass das derzeitige Fahrzeug der Feuerwehr (ME-FW 229), welches aktuell für den Waldbrand, und zusätzlich im vorbeugenden Brandschutz eingesetzt wird, mit einem auf der Pritsche platzierten Koffer auszurüsten, worin die Beladung regelkonform verstaut werden kann. Die Finanzierung des Umbaus erfolgt aus dem investiven Bereich und wird bedingt durch die Meldefrist der bevorstehenden Mittelanmeldung 2022 und fehlender Angebote mit 20.000 € kalkuliert. Im Hinblick auf den kostenintensiven Umbau und der dadurch resultierenden Abschreibung wird das Fahrzeug in der Finanzplanung 2026 fortgeführt.

 

Das nach dem Umbau als Gerätewagenrettungsdienst eingesetzte Fahrzeug (ME-FW 229) ist zwingend zu ersetzen, um auch weiterhin für einen möglichen Waldbrand gerüstet zu sein. Zusätzlich wird das Fahrzeug im vorbeugenden Brandschutz als Dienstwagen genutzt. Das bisherige Waldbrandmodul wird übernommen und eventuelle Umbauten am Fahrgestell werden durch die Kfz-Werkstatt durchgeführt, um so den Ansatz möglich gering zu halten. Das Amt 68 plant für die Mittelanmeldung 2022 in Absprache mit dem Amt 37 70.000 € für das Fahrzeug inkl. Ausbau der Sondersignalanlage ein. Sollte es die Personalsituation in der hiesigen Kfz-Werkstatt zulassen, wird der Einbau der Sondersignalanlage und der Funkanlage in Eigenregie durchgeführt, umso HH-Mittel einzusparen.

 

 

 

ME-ZB 2001 Transporter Grünunterhaltung IO68260004 mit 65.000 €

 

Es handelt sich hierbei um einen Transporter mit Kipper für den Bereich der Grünunterhaltung. Durch das ständige Anfahren und durch das täglich mehrfachen betätigen des Kippers weisen beide Komponenten starke Verschleißerscheinungen auf. Bedingt durch den technischen Zustand des Fahrzeugs und der auch hier zu erwartenden langen Lieferzeiten, ist das Fahrzeug zu ersetzen.

 

 

 

EZ auf Stadt:                                   11/ 2012

AfA-Nr.  (ND 10 Jahre):                  10/ 2022

Restbuchwert:                                 6.797,07 €

Anlagennummer:                            12747

 

Werkstattkosten und Unterhaltungskosten:

 

2019: 5.074,62 €

2020: 5.807,84

2021: 1.161,31 € (1. Halbjahr)

 

Tellerstreuer Grünunterhaltung IU68260030 mit 7.500 €

 

EZ auf Stadt:                                   10/ 2012

AfA-Nr.  (ND 10 Jahre):                  09/ 2022

Restbuchwert:                                 482,60 €

Anlagennummer:                            12526

 

Bedingt durch den ständigen Einsatz mit Streusalz und der dadurch resultierenden Korossion weißt der Streuer erhäbliche Schäden auf. Angesichts des Kaufpreises und den bevorstehenden Arbeiten ist eine Gesamtreparatur unwirtschaftlich. 

 

ME-ZB 11 Schlepper Grünunterhaltung IO68260006 mit 65.000 €

 

Der Schlepper für die Grünunterhaltung weist durch den ständigen Einsatz im Winterdienst sehr hohe Korrosionsschäden auf, daher ist der Schlepper zu ersetzen.

 

EZ auf Stadt:                                   12/ 2010

AfA-Nr.  (ND 12 Jahre):                  11/ 2022

Restbuchwert:                                 4.026,10 €

Anlagennummer:                            9867

 

 

Werkstattkosten und Unterhaltungskosten:

 

2019: 3.224,33 €

2020: 1.962,18 €

2021: 301,74 € (1. Halbjahr)

 

 

 

 

 

 

 

Schneepflug für ME-ZB 11 IU68260030 mit 10.000 €

 

EZ auf Stadt:                                   01/ 2010

AfA-Nr.  (ND 12 Jahre):                  12/ 2021

Restbuchwert:                                 123,16 €

Anlagennummer:                            9510

 

Es handelt sich um die Ersatzbeschaffung eines Schneepflugs für den Winterdienst. Eine evtl. Ersatzbeschaffung ist für den Planungszeitraum 2022 vorgesehen. Aufgrund der aktuellen erfolgten technischen Zustandsbewertung kann es bei der Planung einer Ersatzbeschaffung in 2022 bleiben.

 

Schneepflug für Grünflächenunterhaltung mit 10.000 €

 

EZ auf Stadt:                                   10/ 2012

AfA-Nr.  (ND 10 Jahre):                  09/ 2022

Restbuchwert:                                 387,85 €

Anlagennummer:                            12527

 

Es handelt sich um die Ersatzbeschaffung eines Schneepflugs für den Winterdienst. Eine evtl. Ersatzbeschaffung ist für den Planungszeitraum 2022 vorgesehen. Aufgrund der aktuellen erfolgten technischen Zustandsbewertung kann es bei der Planung einer Ersatzbeschaffung in 2022 bleiben.

 

Schneepflüge für 4 Großräumfahrzeuge IO68260005 mit 65.000, -- €

 

Die bereits in 2021 veranschlagten Schneepflüge wurden entgegen der Haushaltsplanung 2020/2021 nicht beschafft. Eine während der Winterperiode erneut durchgeführte Zustandsbewerten ergabt, dass die Schneepflüge unabhängig vom Alter keine gravierenden Auffäligkeiten aufgewiesen haben. Unabhängig vom technischen Zustand und Alter der Pflüge sollte die Schneepflüge präventiv für 2022 eingeplant werden.

 

EZ auf Stadt:                                   11/ 2011

AfA-Nr.  (ND 10 Jahre):                  10/ 2021

Restbuchwert:                                 1.389,96 €

Anlagennummer:                            11588, 11589, 11590, 11591

 

 

Schneepflug für ME-ZB 1302 IU68260030 mit 22.000, -- €

 

Der bereits in 2021 veranschlagte Schneepflüg wurden entgegen der Haushaltsplanung 2020/2021 nicht beschafft. Eine während der Winterperiode erneut durchgeführte Zustandsbewerten ergab, dass der Schneepflüg unabhängig vom Alter keine gravierenden Auffäligkeiten aufwies. Unabhängig vom technischen Zustand und Alter sollte die Maßnahme präventiv für 2022 eingeplant werden.

 

EZ auf Stadt:                                   01/ 2012

AfA-Nr.  (ND 10 Jahre):                  12/ 2021

Restbuchwert:                                 604,60 €

Anlagennummer:                            12074

 

 

 

 

 

ME-ZB 240 Friedhofsbagger IO68260062 mit 160.000 €

 

 

Es handelt sich hierbei um die vorzeitige Ersatzbeschaffung eines Friedhofsbaggers. Der Bagger weist eine sehr hohe Betriebsstundenzahl auf, die eine Laufleistung über 280.000 km entspricht. Nicht zuletzt tritt der Bagger vermehrt durch seine zahlreichen Ausfällen und die dadurch resultierenden hohen Reparaturkosten und Ausfallzeiten in Erscheinung. 

 

EZ auf Stadt:                                   04/ 2013

AfA-Nr.  (ND 12 Jahre):                  03/ 2025

Restbuchwert:                                 32.448,09 €

Anlagennummer:                            12852

 

Werkstattkosten und Unterhaltungskosten:

2019: 29.276,07 €

2020: 23.537,02 €

2021: 23.805,07 € (1. Halbjahr)

 

Abrollcontainer Wertstoffhof mit 10.000, -- €

 

Es handelt sich um die Ersatzbeschaffung diverser Abrollcontainer für den Wertstoffhof und der Grünunterhaltung. Die aktuell durchgeführte Gesamtbewertung der Container hat ergeben, dass es als wirtschaftlicher betrachtet wird, ein Pauschalbetrag für eine variable Beschaffung der Container zu veranschlagen. Hintergrund sind die unverhältnismäßigen Abschreibungszeiten und die im Verhältnis zum Anschaffungspreis stehenden Stundenlöhne und Materialkosten für eine Reparatur.

 

gez.

in Vertretung

 

Sönke Eichner

1. Beigeordneter

 


Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

010605/ Fuhrparkmanagement

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

diverse

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

Ansätze sind im HH-Plan-Entwurf 2022ff enthalten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

 

gesehen Franke