Beschlussvorschlag:
Die Auflistung
der Verwaltung über alle im Entwurf des Haushaltes 2022 (inkl. mittelfristiger
Finanzplanung) zur Beschaffung anstehenden Fahrzeuge, selbstfahrenden
Arbeitsmaschinen und Großgeräte wird zur Kenntnis genommen.
Erläuterungen und
Begründungen:
Seit 2007 werden
aufgrund des damaligen Antrages Nr. 39 der CDU-Fraktion in einer
Sitzungsvorlage die investiven Maßnahmen zur Beschaffung von Fahrzeugen,
selbstfahrenden Arbeitsgeräten und Großgeräten dargestellt, die in dem
zukünftig anstehenden Haushaltsplanentwurf aufgenommen werden sollen. Die
Vorlage der Sitzungsvorlage erfolgt unmittelbar zu den Haushaltsplanberatungen
und bezieht sich auf die im Haushaltsplanentwurf enthaltenen Maßnahmen der
Jahre 2022 - 2025.
Die
Beurteilungskriterien zur Bewertung des technischen Zustandes und
voraussichtlicher Lebensdauer setzen sich wie folgt zusammen:
voraussichtliche Lebensdauer
Die
voraussichtlichen Nutzungsdauern der Fahrzeuge in der Bilanz der Stadt Hilden
wurden nach örtlichen Gegebenheiten in der Eröffnungsbilanz und der
Folgebewertungen festgelegt und sind im Sinne der Stetigkeit der
Bewertungsmethoden grundsätzlich zu beachten. Das in der beiliegenden
Auflistung jeder Einheit zugeordnete Jahr entspricht dieser Vorgabe. Bei
Gebrauchtfahrzeugen wird lediglich von der Restnutzungsdauer ausgegangen.
Technische Zustandsbewertung
Die Kriterien für
die Anmeldung von Ersatzbeschaffungen sind einzelfallbezogen. Die Prüfung einer
Ersatzbeschaffung erfolgt grundsätzlich erst zum Ablauf des vorgegebenen
Nutzungszeitraumes, es sei denn, vor Ablauf der Nutzungsdauer haben sich die
Einsatzanforderungen grundlegend geändert oder technische Problemlagen, z. B.
Unfallschäden, erhebliche Reparaturen, usw. zwingen zu einer vorzeitigen
Aussonderung.
Zum Ende der
vorgegebenen Nutzungszeiträume und darauf folgend im Vorfeld der
Mittelanforderungen, erfolgt eine jährliche Prüfung des technischen Zustandes,
insbesondere der im Zeitraum der mittelfristigen Finanzplanung zur
Ersatzbeschaffungen anstehenden Einheiten.
Ob eine
Ersatzbeschaffung erforderlich ist, wird anhand sachlicher Kriterien wie z. B.
Notwendigkeit, Wirtschaftlichkeit, Umweltverträglichkeit und auch im Hinblick
auf die langen Lieferzeiten geprüft. Die Praxis hat gezeigt, dass Lieferzeiten
bei Sonderfahrzeugen teilweise über 1,5 Jahre betragen. Die langen
Lieferzeiten, die Erstellung der Leistungsverzeichnisse und die Bearbeitungszeit
der gesamten Vergabe fließen im Istzustand, der zum Zeitpunkt der jährlichen
durchgeführten Prüfung, als Kriterium mit ein.
Liegen sachliche
Gründe vor, z. B. TÜV-Abnahme, UVV-Prüfung, bedenklicher Schadstoffausstoß,
technische Mängel oder kommt die Verwaltung nach sachgemäßer Abwägung zu dem
Ergebnis, dass Betriebs- und Verkehrssicherheit einer Einheit nur mit
unverhältnismäßig hohem Aufwand aufrechterhalten werden können, so dass die
Einheit absehbar ersetzt werden muss, erfolgt eine entsprechende Anmeldung von
Haushaltsmitteln für eine Ersatzbeschaffung. In der Gebührenkalkulation der
Abfallgebühren für das Jahr 2022 kann dies gut nachvollzogen werden. Die
Ersatzbeschaffungen von Fahrzeugen zu einem Zeitpunkt, in dem die
Reparaturkosten stark steigen, sinken die Fahrzeugkosten spürbar. Neue
Fahrzeuge sind in der Regel reparaturunanfälliger, so dass insgesamt die
Fahrzeugkosten erheblich sinken. Die Beschaffung von Fahrzeugen,
selbstfahrenden Arbeitsmaschinen und Großgeräten, deren technischer Zustand und
Einsatzbedingungen auch nach Ablauf der voraussichtlichen Lebensdauer nach
NKF-Abschreibungstabelle eine Weiternutzung rechtfertigen, wird unter Anpassung
des Mittelbedarfs fortgeschrieben.
Für die im
Haushaltsjahr 2022 zur Anschaffung anstehenden Fahrzeuge, selbstfahrenden
Arbeitsmaschinen und Großgeräte sind jeweils Zustandsbeschreibungen beigefügt.
Zustandsbeschreibungen
für in der Finanzplanung 2023 - 2025 vorgesehene Beschaffungen werden nicht
gemacht, da deren Zustand abschließend frühestens zum vorgesehenen
Beschaffungsjahr bewertet wird. Zustandsbeschreibungen oder -prognosen machen
aus Sicht der Verwaltung zum jetzigen Zeitpunkt keinen Sinn.
Gesetz über die Beschaffung sauberer
Straßenfahrzeuge:
Das von
Verkehrsministerium vorgelegte Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU)
2019/1161 vom 20. Juni 2019 zur Änderung der Richtlinie 2009/33/EG über die
Förderung sauberer und energieeffizienter Straßenfahrzeuge sowie zur Änderung
vergaberechtlicher Vorschriften (Clean Vehicles Directive, kurz CVD) wurde am
14. Juni 2021 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.
Mit dem Gesetz
werden bei der öffentlichen Auftragsvergabe erstmals verbindliche Mindestziele
für emissionsarme und -freie Pkw sowie leichte und schwere Nutzfahrzeuge,
insbesondere für Busse im ÖPNV, für die Beschaffung vorgegeben. Die Vorgaben
gelten ab dem 2. August 2021 und verpflichten die öffentliche Hand dazu, dass
ein Teil der angeschafften Fahrzeuge zukünftig emissionsarm oder -frei sein
müssen.
Mit der
Beschaffung von emissionsarmen Fahrzeugen geht auch eine massive
Preissteigerung einher. Im Bereich der Müllsammelfahrzeuge betragen die
Mehrkosten knapp 700.000 €, wovon derzeit nur 80 % förderfähig sind. Für die in
der Finanzplanung 2022 aufgelisteten Fahrzeuge hat das Gesetz keine
finanziellen Auswirkungen da entweder die Mindestquote durch die
Eigeninitiative erreicht werden, bzw. für die aufgelisteten Fahrzeuge eine
Ausnahmeregelung (z.B. Feuerwehr, Rettungsdienst, Winterdienst.
Arbeitsmaschinen) besteht. Dennoch muss in der mittelfristigen Finanzplanung
mit einer massiven Steigerung der HH-Ansätze gerechnet werden.
Erhaltene Zuwendungen durch den Programmbereich
„emissionsarme Mobilität“ der Bezrirksregierung Arnsberg und der Bundesanstallt
für Güterverkehr i.H.v. 102.040 €:
2020:
IO68260032
Vermesserbus: 30.000 €
IO68260003
Abbiegesysteme für Müllfahrzeuge 9.000 €
2021:
Für die unten beschriebenen Maßnahmen ist
bereits ein positiver Förderbescheid über den entsprechenden Betrag
eingetroffen, aber bedingt durch die bei der Erstellung der Sitzungsvorlage
noch nicht erfolgten Lieferungen der Fahrzeuge konnte noch kein
Auszahlungsantrag an die Bezirksregierung gestellt werden.
IO68260037
Transporter der Schreinerei 24.420,00 €
IO68260021
Kehrrichtfahrzeuge 27.790,00 €
Außerplanmäßig
beschafftes Elektrofahrzeug für den kommunalen Ordnungsdienst 10.830 €
Nachstehend werden die für 2022ff geplanten
Ersatzbeschaffungen detailliert
beschrieben
(analog ihrer Listung im Haushaltsplan-Entwurf 2022):
2022:
ME-ZB 2999
IO68260040 Großkehrmaschine VE für 2023 mit 310.000 €
Die in 2012
ausgelieferte Großkehrmaschine weist ihre alterstypischen Gebrauchsspuren auf.
Bedingt durch die derzeit herrschende Pandemie und des Rohstoffmangels wird
dringend angeraten, die Maschine unabhängig vom derzeitigen technischen Zustand
zu beschaffen. Üblicherweise beträgt die Lieferzeit für solch eine Maschine 52
Kalenderwochen nach Auftragserteilung. Das Fachamt kalkuliert aktuell unter
Berücksichtigung aller Umstände mit einer Lieferzeit von 2 Jahren.
EZ auf Stadt: 10/ 2012
AfA-Nr. (ND 10 Jahre): 09/
2022
Restbuchwert: 21.787,80 €
Anlagennummer: 12748
Werkstattkosten
und Unterhaltungskosten:
2019: 14.658,31 €
2020: 25.171,87 €
2021: 5.561,11 €
(1. Halbjahr)
ME-ZB 2301
IO68260020 / ME-ZB 2304 IO68260022 Kehrrichtfahrzeug mit jeweils 85.000 €
Es handelt sich
hierbei um die vorzeitige Ersatzbeschaffung von zwei Kerrichtfahrzeugen der
Stadtreinigung. Die in 2014 beschafften Kehrrichtfahrzeuge mit Spezial
Müllaufbau als Schmalspurfahrzeug, damit enge Zufahrtswege zu Spielplätzen,
Grünanlagen befahren werden können, haben sich im Laufe der Jahre als sehr
reparaturanfällig und somit auch als kostenintensiv erwiesen. Aufgrund der
schlechten Verarbeitungsqualität sowie der eingeschränkten
Ersatzteilverfügbarkeit müssen die Fahrzeuge zwingend vorzeitig ersetzt werden.
In diesem Jahr ist es bei der Stadtreinigung aufgrund von Ersatzteilengpässen
zu massiven Fahrzeugausfällen gekommen. Laut Aussage des Ersatzteillieferantens
„Dongfeng“ musste die Generalvertretung des Fahrzeugherstellers Insolvenz
anmelden, wodurch die Ersatzteilverfügbarkeit ins ganz Deutschland nicht
gegeben war. Dies führte zu massiven Betriebseinschränkungen in der
Stadtreinigung. Inzwischen konnte die Ersatzteilversorgung bedingt wieder
sichergestellt werden. Dennoch kommt es zwischenzeitlich zu langen
Lieferzeiten. Die durchschnittlichen Reparaturkosten der Fahrzeuge betragen
7.220,71 € pro Jahr, die stetig steigen. Die Reparaturkosten liegen 36,60 %
über den eines üblichen Kleinfahrzeugs der Vorgängerversion. Der aktuelle
Restbuchwert des Fahrzeugs beträgt 8.347,00 € gemäß AfA-Buchcode „KLR“. Die
Jahresabschreibung liegt bei 2.984 €. Durch die Ersatzbeschaffung in Form eines
Elektrofahrzeugs wird nicht zuletzt dem Ratsbeschluss vom 11.12.2019 (WP 14-20
SV 66/160) Rechnung getragen. Unter Bezugnahme der derzeitigen
Förderrichtlinien für den Programmbereich „emissionsarme Elektromobilität“ der
Bezirksregierung Arnsberg besteht die Möglichkeit eine Förderung zu erhalten.
Leider kann aktuell noch nicht abgeschätzt werden, ob bei der Mittelbereitstellung
bzw. bei der Antragsstellung noch Fördermittel zur Verfügung stehen. Das
Fachamt ist aber stets bemüht, förderfähige Fahrzeuge in der Beschaffung
vorzuziehen, umso Förderanträge rechtzeitige stellen zu können. Derzeit beträgt
die Förderung für solch eine Fahrzeugklasse 40 % vom Kaufpreis bzw. max. 30.000
€.
ME-ZB 2301
EZ auf Stadt: 11/ 2014
AfA-Nr. (ND 10 Jahre): 10/
2024
Restbuchwert: 9.819,35 €
Anlagennummer: 14315
Werkstattkosten
und Unterhaltungskosten:
2019: 27.466,59 €
2020: 10.031,63 €
2021: 1.751,51 €
(1. Halbjahr)
ME-ZB 2304
EZ auf Stadt: 11/ 2014
AfA-Nr. (ND 10 Jahre): 10/
2024
Restbuchwert: 9.819,35 €
Anlagennummer: 14317
Werkstattkosten
und Unterhaltungskosten:
2019: 7.708,39 €
2020: 6.037,01 €
2021: 4.451,24 €
(1. Halbjahr)
ME-6209 IO68260038
Gerätewagen Wasserrettung der Feuerwehr mit 195.000 €
Bei dem zu
ersetzenden Fahrzeug handelt es sich um einen Gerätewagen der Feuerwehr, der
für die Taucherstaffel eingesetzt wird. Das aus dem Jahr 2006 stammende
Fahrzeug weist durch die geringe Fahrleistung nur geringe Auffälligkeiten auf.
Bedingt durch geänderter rechtlicher Vorgaben des Arbeitsschutzes ist es
erforderlich die Schutzausrüstung der Einsatzkräfte auf einen aktuellen Stand
der Technik zu halten. Ebenso trifft dies für die Hygiene an Einsatzstelle zu.
Bei dem zu ersetzenden Fahrzeug ist die Lagerung von Trockentauchanzügen, nach
Herstellervorgaben ohne umfangreiche Umbaumaßnahmen nicht möglich. Hierzu
müsste das Fahrzeug entkernt werden, um im Anschluss hieran die Gerätelagerung
neu aufzuteilen bzw. Lagerungen anzuordnen und einzubauen.
Die Machbarkeit
solch einer Maßnahme und dessen Kosten können zurzeit nicht abgeschätzt werden.
Ebenfalls fehlt auf dem Fahrzeug eine Hygieneeinrichtung, die es den
Einsatzkräften ermöglicht nach einem Tauchgang eine grobe Reinigung der
Körperoberfläche durchzuführen. Diese wird vom Unfallversicherer zwecks
Kontaminationsverschleppung empfohlen. Da die Anordnung der Sitzplätze und
deren Rückhaltesysteme dem Stand der Technik vor 15 Jahren entspricht,
entspricht dies nicht mehr dem aktuellen Stand der Unfallverhütungsvorschriften.
Auch hier ist eine Umrüstung auf den aktuellen Stand des Arbeitsschutzes nicht
kalkulierbar.
Im Hinblick auf
die eingeschränkte Ersatzteilverfügbarkeit ist das Fahrzeug zwingend zu
ersetzen. Alleine in diesem Jahr musste das 15 Jahre alte Fahrzeug wegen
fehlender Ersatzteile eine nicht unerhebliche Zeit außer Dienst gestellt
werden. Durch das aufwendige Vergabeverfahren und der langen Produktionszeit,
kalkuliert das Fachamt derzeit mit ca. 2,5 Jahren bis das die Maßnahme im
Dienst gestellt werden kann.
EZ auf Stadt: 01/ 2004
AfA-Nr. (ND 15 Jahre): 12/
2018
Restbuchwert: 1 €
Anlagennummer: 5590
Werkstattkosten
und Unterhaltungskosten:
2019: 866,61 €
2020: 936,71 €
2021: 378,06 € (1.
Halbjahr)
Aufsatzstreuer für
ME-ZB 1304 IO68260042 mit 65.000 €
Es handelt sich
hier um die Ersatzbeschaffung über einen Großstreuer für den Winterdienst. Eine evtl. Ersatzbeschaffung ist für den
Planungszeitraum 2022 vorgesehen. Aufgrund der aktuellen erfolgten technischen
Zustandsbewertung kann es bei der Planung für 2022 bleiben.
EZ auf Stadt: 04/ 2012
AfA-Nr. (ND 10 Jahre): 03/
2022
Restbuchwert: 3.343,20 €
Anlagennummer: 12112
ME-2842 IU68260030
Anhänger Grünunterhaltung mit 15.000 €
Bei dem Anhänger
der Grünunterhaltung handelt es sich um einen Transportanhänger zum Transport
von Mähern oder ähnlichen Gerätschaften. Bedingt durch den unüblich hohen
Nutzungszeitraums und des dadurch resultierenden Alters des Anhängers
entspricht er nicht mehr dem Arbeitsschutzstandard von heute und ist somit
zwingend zu ersetzen.
EZ auf Stadt: 01/ 1986
AfA-Nr. (ND 35 Jahre): 12/
2020
Restbuchwert: 1 €
Anlagennummer: 3252
ME-6252
Baumaschinenanhänger IU68260030 mit 10.000, -- €
Es handelt sich
hierbei um einen Zweiachsanhänger, dessen hintere Bordwand als Auffahrtrampen
abklappbar ist, um so z. B. Baumaschinen für die Straßenunterhaltung zu
transportieren. Der Anhänger war für den HH2021 mit 9.820 € veranschlagt.
Die für die finale
Beschaffung durchgeführte Zustandsüberprüfung ergab, dass keine
Ersatzbeschaffung notwendig gewesen ist. Unabhängig vom damaligen und der
derzeitigen Zustandsbewertung des Anhängers sollte der Anhänger dennoch im
HH2022 fortgeführt werden, um so
unwirtschaftliche Reparaturen vermeiden zu können.
EZ auf Stadt: 12/ 2006
AfA-Nr. (ND 15 Jahre): 11/
2021
Restbuchwert: 174,99 €
Anlagennummer: 6707
Die
Unterhaltungskosten stellen sich wie folgt dar: - Quelle ILV Kfz der jeweiligen
Jahre -
Jahr Werkstatt und Unterhaltung
2019 203,54
€
2020 375,79 €
2021 1. Halbjahr 35,61 €
Amazone Grashopper
für Grünunterhaltung IU68260030 mit 20.000 €
Es handelt sich um
die Ersatzbeschaffung eines Anbaugerätes für die Grünunterhaltung. Im Laufe der
weiteren Nutzung ist erfahrungsgemäß mit einem Schaden an der Schneideinheit zu
rechnen.
EZ auf Stadt: 06/ 2012
AfA-Nr. (ND 9 Jahre): 05/
2021
Restbuchwert: 1 €
Anlagennummer: 12281
ME-FW 104
Löschfahrzeug IO68260002 mit 500.000 €
Hierbei handelt es
sich um ein Löschfahrzeug der Feuerwehr, das nur geringe Auffälligkeiten
aufweist. Die nachfolgende einsatztaktische Bewertung wurde uns für die
Mittelanmeldung vom Amt 37 übermittelt: Für die Vegetationsbrandbekämpfung
müssen gemäß der Einsatzvorplanung des Kreis Mettmann entsprechendes Material
verlastet werden. Genauso verhält es sich für die Vorplanung bei Einsatzlagen
mit Überflutung bei Starkregen. Hierzu müssen mehr und leistungsfähigere Pumpen
auf den Fahrzeugen verlastet werden. Zudem müssen auch die mitgeführten
Stromerzeuger in ihrer Leistung entsprechend der Pumpenleistung angepasst
werden. Bei einer technischen Aufstockung der Fahrzeuge geht dies mit einer
Gewichtserhöhung einher, die älteren Fahrgestelle kommen bei den Achslasten an
ihre Belastungsgrenze bzw. überschreiten diese. Aus Gründen des Arbeitsschutzes
sind seit Jahren Feuerwehrfahrzeuge mit Standheizungen ausgerüstet. Diese haben
den Zweck, dass sich Einsatzkräfte bei länger andauernden Einsätzen in der
Mannschaftskabine aufwärmen können. Gerade im Frühjahr und Sommer wird die
globale Klimaerwärmung durch immer höhere und länger anhaltende Temperaturen
spürbar. Um auch bei hohen Temperaturen einer Überhitzung der Einsatzkräfte
vorbeugen zu können, ist eine Ausstattung der Löschfahrzeuge bzw.
Hilfeleistungslöschfahrzeuge mit einer Klimaanlage sowie einer Kühlmöglichkeit
für Getränke unumgänglich.
Bei der
Ersatzbeschaffung älterer Löschfahrzeuge können einsatztaktische und technische
Entwicklungen in Kommunikation sowie der Informationsbeschaffung, soweit sie
vorhersehbar sind, bereits berücksichtigt werden.
Aus Sicht des
Fachamtes 37.2 ist eine Ersatzbeschaffung aus Gründen des Arbeitsschutzes und
der Wirtschaftlichkeit die beste Alternative. Sie ermöglicht der Feuerwehr
zukünftig auf Änderungen gesetzlicher und technischer Vorschriften entsprechend
reagieren zu können
EZ auf Stadt: 10/ 2007
AfA-Nr. (ND 15 Jahre): 09/
2022
Restbuchwert: 20.292,25 €
Anlagennummer: 8516
Werkstattkosten
und Unterhaltungskosten:
2019: 6.554,22 €
2020: 2.277,64 €
2021: 384,71 € (1.
Halbjahr)
ME-FW 124
Rettungswagen IO68260008 mit 270.000 €
Nach Mitteilung
der Feuerwehr ist gemäß dem aktuellen Rettungsdienstbedarfsplans zusätzlich zu
den drei vorhandenen Rettungswagen eine technischen Reserve zu schaffen.
Angedacht ist es ein Rettungswagen aus dem Bestand in der Beschaffung
vorzuziehen, um so ein Rettungsmittel aud dem Bestand als Reservefahrzeug
nutzen zu können, um so dem Rettungsdienstbedarfsplan Rechnung zu tragen. Die
medizinische Ausstattung wird nicht mit beschafft und wurde daher auch nicht im
Ansatz berücksichtigt.
EZ auf Stadt: 05/ 2017
AfA-Nr. (ND 6 Jahre): 04/
2023
Restbuchwert: 78.807,60 €
Anlagennummer: 13972
Zus. Kommandowagen
für das Ehrenamt der Feuerwehr IO68260060 80.000 €
Nach Mitteilung
der Feuerwehr wird bedingt durch die unten aufgeführte Rechtssprechung ein
zusätzlicher PKW Kombi für das Ehrenamt der Feuerwehr benötigt.
Für diese
Beschaffung sind neben den Kosten für das Fahrzeug, die Sondersignalanlage und
alle notwendigen Funkkomponenten einkalkuliert worden.
Begründung:
Bedingt durch das
Urteil (Rechtssache C-518/15) vom 21.02.2018
Die
Bereitschaftszeit, die ein Arbeitnehmer zu Hause verbringt und während deren er
der Verpflichtung unterliegt, einem Ruf des Arbeitgebers zum Einsatz innerhalb
kurzer Zeit Folge zu leisten, ist als „Arbeitszeit“ anzusehen.
musste der
Führungsdienst der Feuerwehr Hilden (bestellter Einsatzleiter „B-Dienst“) von
einem Bereitschaftsdienst auf einen 24 Stunden Dienst umgestellt werden.
Ab April 2021 ist
die Schaffung personellen Voraussetzungen abgeschlossen. Zu diesem Zeitpunkt
müssen auch das Führungssystem sowie die Verwendbarkeit der Führungskräfte der
Freiwilligen Feuerwehr umgestellt werden. Seitens der Freiwilligen Feuerwehr
werden dem diensthabenden B- Dienst Führungskräfte der Freiwilligen Feuerwehr
als Führungsunterstützung bzw. Einsatzabschnittsleiter unterstellt. Diese üben
keinen Bereitschaftsdienst im Sinne des EuGH-Urteils aus und können nicht mit
dem Einsatzleiter gemeinsam ausrücken.
Hierzu benötigt
das Amt 37 einen zusätzlichen PKW, der den Führungskräften der Freiwilligen
Feuerwehr Hilden als Führungsmittel zur Verfügung gestellt wird.
Pick-up für
Waldbrand und vorbeugender Brandschutz mit 70.000 € / Umbau für ME-FW 229 gemäß
Rettungsdienstbedarfsplans mit 20.000 €
Gemäß dem
aktuellen Rettungsdienstbedarfsplan sollen entgegen der bisherigen
Verfahrensweise die Gerätewagen Rettungsdienst im Kreis Mettmann über ein
Allradantrieb verfügen. Das bisher eingesetzte Fahrzeug verfügt lediglich über
ein Heckantrieb, der mit Inkrafttreten des neuen Rettungsdienstbedarfsplans nicht mehr den Vorgaben vom Kreis Mettmann
entspricht. Ein Umbau des Fahrwerks ist nicht möglich bzw. wäre zu kostspielig.
Aktuell ist es angedacht, dass das derzeitige Fahrzeug der Feuerwehr (ME-FW
229), welches aktuell für den Waldbrand, und zusätzlich im vorbeugenden Brandschutz
eingesetzt wird, mit einem auf der Pritsche platzierten Koffer auszurüsten,
worin die Beladung regelkonform verstaut werden kann. Die Finanzierung des
Umbaus erfolgt aus dem investiven Bereich und wird bedingt durch die Meldefrist
der bevorstehenden Mittelanmeldung 2022 und fehlender Angebote mit 20.000 €
kalkuliert. Im Hinblick auf den kostenintensiven Umbau und der dadurch
resultierenden Abschreibung wird das Fahrzeug in der Finanzplanung 2026
fortgeführt.
Das nach dem Umbau
als Gerätewagenrettungsdienst eingesetzte Fahrzeug (ME-FW 229) ist zwingend zu
ersetzen, um auch weiterhin für einen möglichen Waldbrand gerüstet zu sein.
Zusätzlich wird das Fahrzeug im vorbeugenden Brandschutz als Dienstwagen
genutzt. Das bisherige Waldbrandmodul wird übernommen und eventuelle Umbauten
am Fahrgestell werden durch die Kfz-Werkstatt durchgeführt, um so den Ansatz
möglich gering zu halten. Das Amt 68 plant für die Mittelanmeldung 2022 in
Absprache mit dem Amt 37 70.000 € für das Fahrzeug inkl. Ausbau der
Sondersignalanlage ein. Sollte es die Personalsituation in der hiesigen
Kfz-Werkstatt zulassen, wird der Einbau der Sondersignalanlage und der
Funkanlage in Eigenregie durchgeführt, umso HH-Mittel einzusparen.
ME-ZB 2001
Transporter Grünunterhaltung IO68260004 mit 65.000 €
Es handelt sich
hierbei um einen Transporter mit Kipper für den Bereich der Grünunterhaltung.
Durch das ständige Anfahren und durch das täglich mehrfachen betätigen des
Kippers weisen beide Komponenten starke Verschleißerscheinungen auf. Bedingt
durch den technischen Zustand des Fahrzeugs und der auch hier zu erwartenden
langen Lieferzeiten, ist das Fahrzeug zu ersetzen.
EZ auf Stadt: 11/ 2012
AfA-Nr. (ND 10 Jahre): 10/
2022
Restbuchwert: 6.797,07 €
Anlagennummer: 12747
Werkstattkosten
und Unterhaltungskosten:
2019: 5.074,62 €
2020: 5.807,84
2021: 1.161,31 €
(1. Halbjahr)
Tellerstreuer
Grünunterhaltung IU68260030 mit 7.500 €
EZ auf Stadt: 10/
2012
AfA-Nr. (ND 10 Jahre): 09/
2022
Restbuchwert: 482,60 €
Anlagennummer: 12526
Bedingt durch den
ständigen Einsatz mit Streusalz und der dadurch resultierenden Korossion weißt
der Streuer erhäbliche Schäden auf. Angesichts des Kaufpreises und den
bevorstehenden Arbeiten ist eine Gesamtreparatur unwirtschaftlich.
ME-ZB 11 Schlepper
Grünunterhaltung IO68260006 mit 65.000 €
Der Schlepper für
die Grünunterhaltung weist durch den ständigen Einsatz im Winterdienst sehr
hohe Korrosionsschäden auf, daher ist der Schlepper zu ersetzen.
EZ auf Stadt: 12/ 2010
AfA-Nr. (ND 12 Jahre): 11/
2022
Restbuchwert: 4.026,10 €
Anlagennummer: 9867
Werkstattkosten
und Unterhaltungskosten:
2019: 3.224,33 €
2020: 1.962,18 €
2021: 301,74 € (1.
Halbjahr)
Schneepflug für
ME-ZB 11 IU68260030 mit 10.000 €
EZ auf Stadt: 01/ 2010
AfA-Nr. (ND 12 Jahre): 12/
2021
Restbuchwert: 123,16 €
Anlagennummer: 9510
Es handelt sich um
die Ersatzbeschaffung eines Schneepflugs für den Winterdienst. Eine evtl.
Ersatzbeschaffung ist für den Planungszeitraum 2022 vorgesehen. Aufgrund der
aktuellen erfolgten technischen Zustandsbewertung kann es bei der Planung einer
Ersatzbeschaffung in 2022 bleiben.
Schneepflug für
Grünflächenunterhaltung mit 10.000 €
EZ auf Stadt: 10/ 2012
AfA-Nr. (ND 10 Jahre): 09/
2022
Restbuchwert: 387,85 €
Anlagennummer: 12527
Es handelt sich um
die Ersatzbeschaffung eines Schneepflugs für den Winterdienst. Eine evtl.
Ersatzbeschaffung ist für den Planungszeitraum 2022 vorgesehen. Aufgrund der
aktuellen erfolgten technischen Zustandsbewertung kann es bei der Planung einer
Ersatzbeschaffung in 2022 bleiben.
Schneepflüge für 4
Großräumfahrzeuge IO68260005 mit 65.000, -- €
Die bereits in
2021 veranschlagten Schneepflüge wurden entgegen der Haushaltsplanung 2020/2021
nicht beschafft. Eine während der Winterperiode erneut durchgeführte
Zustandsbewerten ergabt, dass die Schneepflüge unabhängig vom Alter keine
gravierenden Auffäligkeiten aufgewiesen haben. Unabhängig vom technischen
Zustand und Alter der Pflüge sollte die Schneepflüge präventiv für 2022
eingeplant werden.
EZ auf Stadt: 11/ 2011
AfA-Nr. (ND 10 Jahre): 10/
2021
Restbuchwert: 1.389,96 €
Anlagennummer: 11588, 11589, 11590,
11591
Schneepflug für
ME-ZB 1302 IU68260030 mit 22.000, -- €
Der bereits in
2021 veranschlagte Schneepflüg wurden entgegen der Haushaltsplanung 2020/2021
nicht beschafft. Eine während der Winterperiode erneut durchgeführte
Zustandsbewerten ergab, dass der Schneepflüg unabhängig vom Alter keine
gravierenden Auffäligkeiten aufwies. Unabhängig vom technischen Zustand und
Alter sollte die Maßnahme präventiv für 2022 eingeplant werden.
EZ auf Stadt: 01/ 2012
AfA-Nr. (ND 10 Jahre): 12/
2021
Restbuchwert: 604,60 €
Anlagennummer: 12074
ME-ZB 240
Friedhofsbagger IO68260062 mit 160.000 €
Es handelt sich
hierbei um die vorzeitige Ersatzbeschaffung eines Friedhofsbaggers. Der Bagger
weist eine sehr hohe Betriebsstundenzahl auf, die eine Laufleistung über
280.000 km entspricht. Nicht zuletzt tritt der Bagger vermehrt durch seine
zahlreichen Ausfällen und die dadurch resultierenden hohen Reparaturkosten und
Ausfallzeiten in Erscheinung.
EZ auf Stadt: 04/
2013
AfA-Nr. (ND 12 Jahre): 03/
2025
Restbuchwert: 32.448,09 €
Anlagennummer: 12852
Werkstattkosten
und Unterhaltungskosten:
2019: 29.276,07 €
2020: 23.537,02 €
2021: 23.805,07 €
(1. Halbjahr)
Abrollcontainer
Wertstoffhof mit 10.000, -- €
Es handelt sich um
die Ersatzbeschaffung diverser Abrollcontainer für den Wertstoffhof und der
Grünunterhaltung. Die aktuell durchgeführte Gesamtbewertung der Container hat
ergeben, dass es als wirtschaftlicher betrachtet wird, ein Pauschalbetrag für
eine variable Beschaffung der Container zu veranschlagen. Hintergrund sind die
unverhältnismäßigen Abschreibungszeiten und die im Verhältnis zum
Anschaffungspreis stehenden Stundenlöhne und Materialkosten für eine Reparatur.
gez.
in Vertretung
Sönke Eichner
1. Beigeordneter
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer
/ -bezeichnung |
010605/
Fuhrparkmanagement |
|||||
Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
diverse |
|
||||
Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
(hier ankreuzen) |
||
|
||||||
Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
||||||
Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
||
Ansätze sind im HH-Plan-Entwurf 2022ff
enthalten |
||||||
|
|
|
|
|
||
|
|
|
|
|
||
Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
||||||
Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
||
|
|
|
|
|
||
|
|
|
|
|
||
Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
||||||
Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
||
|
|
|
|
|
||
|
|
|
|
|
||
|
|
|
|
|
||
Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
||||
Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
|
|||||
Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
||||
Finanzierung/Vermerk
Kämmerer gesehen Franke |
||||||