Betreff
Niederschrift über die 5. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 23.11.2005 - Bedenken gegen die Richtigkeit
Vorlage
WP 04-09 SV 01/051
Aktenzeichen
01 rb
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

 

Der Haupt- und Finanzausschuss lehnt die Bedenken gegen die Richtigkeit der Niederschrift über die 5. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 23.11.2005 – vorgebracht von Rm. Horzella mit e-mail vom 15.12.2005 – ab.

 

 

Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses am 08.02.2006:

 

„Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die von Rm. Horzella/dUH vorgetragenen Bedenken zur Kenntnis und beschließt, diese von ihm schriftlich eingereichten Bedenken als Ergänzung der Niederschrift über die Sitzung am 23. 11.2005  beizufügen.:“

 

 


 

Erläuterungen und Begründungen:

 

In der  Niederschrift über die 5. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 23.11.2005 wird unter TOP 3 a) ausgeführt:

 

a)  Antrag des Behindertenbeirates und Seniorenbeirates – 01/043                              

 

Rm. Urban/CDU erklärte, ihrer Fraktion stehe dem Antrag grundsätzlich positiv gegenüber. Hinsichtlich der Höhe der städtischen Zuschussmittel verwies sie aber darauf, dass nach der Fraktion vorliegenden Zusagen die Hälfte der Mittel über Spenden gedeckt werden können, sodass ein städtischer Anteil von 12.000 Euro ausreiche. Insofern würden sie denn auch einem Beschlussvorschlag zustimmen, in dem der städtische Anteil an den Kosten des Programms auf 12.000 Euro begrenzt sei.

 

Rm. Weinrich/BA bat darüber hinaus die Verwaltung, hinsichtlich des verbleibenden städtischen Anteils, Zuschussanträge u.a. bei der Europäischen Union und der Robert-Bosch-Stiftung zu stellen und weitere Sponsoren zu suchen.

 

Rm. Bartel/Grüne erklärte, seine Fraktion finde die Maßnahme ohne Einschränkung positiv und die Veranstaltung sollte nicht von Sponsoren abhängig gemacht werden. Insofern stimme seine Fraktion dem Beschlussvorschlag auch ohne Einschränkung zu.

 

Nach einer weiteren kurzen Aussprache fasste der Haupt- und Finanzausschuss mit 21 Ja-Stimmen gegen 2 Nein-Stimmen folgenden (geänderten) Beschluss:

 

„Der Rat der Stadt beschließt nach Vorberatung im Paten- und Partnerschaftsausschuss und im Haupt- und Finanzausschuss dem Behinderten- und Seniorenbeirat für die Aktivitäten anlässlich des 30-jährigen Bestehens mit den Partnerstädten Warrington/England und Nove Mesto nad Metuji/Tschechien einen einmaligen Zuschuss in Höhe von maximal 12.000 € zu gewähren. Die Mittel werden im Haushalt 2006 bereitgestellt.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, durch entsprechende Zuschussanträge bei der Europäischen Union und bei der Robert-Bosch-Stiftung und ggf. durch Sponsoren den Nettozuschuss zu reduzieren.“

 

Abstimmungsergebnis:                                                  CDU-Fraktion                       ja

                                      SPD-Fraktion                            ja

                                      BA                                             ja

                                      FDP-Fraktion                            ja

                                      dUH                                           nein

                                      Faktion Bündnis 90/Die Grünen                                            nein.

 

 

Hiergegen erhebt Rm. Horzella/dUH mit beigefügter e-mail vom 15.12.2005 Bedenken.

 

 Zu den Bedenken:

 

1. Verwaltungsseitig wird darauf hingewiesen, dass die Fraktionen in einer Sitzung des Ältestenrates übereingekommen sind, die Protokollierung der Sitzungen verstärkt wieder als Ergebnisprotokoll – wie in der Geschäftsordnung vorgesehen – zu führen. Dementsprechend wird grundsätzlich auf mündliche Ausführungen der Fraktionen/Ratsmitglieder verzichtet.  Sofern doch Redebeiträge aufgenommen werden, geschieht dies, wenn zu Beginn der Ausführungen ausdrücklich darum gebeten wurde, diese zu Protokoll zu nehmen, oder um grundsätzliche Auffassungen festzuhalten (dann aber nur zusammenfassend).

Richtig ist, dass die Erläuterungen von Rm. Horzella fehlen. Hier wird auf § 17 Abs. 4 der Geschäftsordnung verwiesen. Danach haben die Ratsmitglieder grundsätzlich in freier Rede zu sprechen; werden ausnahmsweise schriftliche Erklärungen abgelesen, so sind hiervon Ausfertigungen dem Schriftführer zu geben. Dies ist nicht erfolgt. Aus diesem Grund fehlen Aufzeichnungen.

 

2. Im Weiteren führt Rm. Horzella aus er habe beantragt, heute keine Entscheidung zu treffen, sondern das Votum der Antragsteller und die Haushaltsplanberatungen 2006 abzuwarten.

 

In der Protokollierung wurde dagegen festgehalten, dass Rm. Horzella darum bat, keine Entscheidung zu treffen,. Aus dem weiteren Verlauf der Diskussion ergab sich nicht der Eindruck, dass diese Bitte als formaler Antrag zu werten  war – so erfolgte nach den Protokollaufzeichnungen entgegen der Auffassung von Rm. Horzella auch keine gesonderte Abstimmung über die Vertagung durch den Bürgermeister.

 

3. Nach den Protokollaufzeichnungen erklärte Rm. Bartel, seine Fraktion heiße die Veranstaltung für gut sei auch dagegen, die Veranstaltung von Sponsormitteln abhängig zu machen.

Wohingegen  Rm Joseph ausführte, dass seine Fraktion auch für den Einsatz von Sponsormitteln plädierte, im Gegensatz zur CDU-Fraktion seien sie aber bereit, bis zu 15.000 Eur aus städtischen Mitteln zu finanzieren.

Nach den hiesigen Aufzeichnungen sind die Gegenstimmen von dUH und Grünen richtig protokolliert.

 

 

 

Gemäß §§ 24 Absatz 5, 25 Abs. 1 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Hilden und seine Ausschüsse sind Bedenken gegen die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Niederschrift dem Rat – in diesem Fall dem Haupt- und Finanzausschuss - zur Kenntnis zu geben.

 

Sofern er die Bedenken teilt, kann er dies durch Beschluss feststellen.

 

 

 

 

Günter Scheib