Betreff
Antrag der Fraktion CDU vom 25.08.2021: Bäume für in Hilden wohnende Neugeborene
Vorlage
WP 20-25 SV 66/023
Aktenzeichen
IV/66.3
Art
Antragsvorlage

Erläuterungen zum Antrag:

 

Es ist eine alte Tradition, dass zur Geburt eines Kindes ein Baum, meistens Apfel oder Birne, gepflanzt wird. Da wäre es aus Sicht der CDU-Fraktion ein schönes Zeichen, wenn in Hilden zu Ehren jeder neugeborenen Hildenerin/ jedes neugeborenen Hildeners ein Baum gepflanzt wird. Neben der schönen Geste erhöht sich somit auch der Hildener Baumbestand stetig. Diese Maßnahme trägt somit aktiv zur Erreichung der CO2-Ziele bei und ist zudem als schattenspendende Maßnahme ein Baustein zur Klimaanpassung. Gleichzeitig stärkt die Umsetzung der Idee die Verwurzelung mit der Heimatstadt.

 

Da nicht jede Familie über ein passendes Grundstück verfügt, möchten wir den jungen Eltern zwei Optionen zur Wahl geben:

 

1.  Gutschein für einen kleinen (Obst)baum, welcher selbst gepflanzt und gepflegt wird.

2.  Die Stadt pflanzt einen Baum. Passende Plätze könnten freie Baumscheiben, Streuobstwiesen, Schulhöfe, Park- und Grünflächen oder weitere städtische Grundstücke sein. Die Auswahl der Sorte soll hier dem Standort angepasst werden. Die Bäume werden als „Babybaum" gekennzeichnet, jedoch nicht mit den individuellen Namen versehen.


Antragstext:

 

Hildener Eltern erhalten mit dem Babybegrüßungspaket einen Gutschein, bei dem Sie zwischen zwei Optionen auswählen können:

 

1.  Sie erhalten einen (Obst)baum von der Stadt zum Pflanzen auf dem eigenem Grundstück oder

2.  die Stadt pflanzt einen Baum im vorgegebenen Rahmen und kennzeichnet diesen als „Neugeborenen-Baum".

 

Ein entsprechender Ansatz wird in die Haushalte 2022ff. aufgenommen.


Hinweise zum Verfahren:

 

Aus der Zuständigkeitsordnung des Rates lässt sich leider nicht eindeutig festlegen, welcher Ausschuss für die (Vor-)Beratung des beigefügten Antrages zuständig ist, da er Inhalte aufgreift, deren Fachberatung in unterschiedlichen Fachausschüssen zu erfolgen habe - Babybegrüßung im Jugendhilfeausschuss, Anlage von Streuobstwiesen im Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz bzw. im Stadtentwicklungsausschuss, Bereitstellung von Grundstücken im Ausschuss für Wirtschafts- und Wohnungsbauförderung und die Vorbereitung der Haushaltssatzung im Ausschuss für Finanzen und Beteiligung.

 

Deshalb wird der Antrag auf Grundlage von § 5 Ziffer 1 der Zuständigkeitsordnung im Hauptausschuss zur Beratung gestellt, der die Arbeiten aller Ausschüsse zu koordinieren hat.

 

Im Weiteren könnte der Hauptausschuss die (Vor-)Beratung des Antrages in einen der genannten Ausschüsse verweisen oder der Antrag würde über eine Vorberatung im Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen dem Rat zur abschließenden Entscheidung zugeleitet.
Da der Antrag vorsieht, dass ein entsprechender Ansatz in die Haushalte 2022ff. aufzunehmen sei, sieht die Verwaltung vorläufig die zuletzt genannte Beratungsfolge des Antrages vor.

 

 

 

Stand: 29.09.2021

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Die CDU-Fraktion hat den beigefügten Antrag in der Sitzung des Hauptausschusses am 25.08.2021 gestellt.

Mit diesem Antrag wird das Ziel verfolgt, einerseits die Anzahl an Bäumen in Hilden langfristig zu erhöhen und andererseits jeder Neugeborenen bzw. jedem Neugeborenen mit Wohnsitz in Hilden ein kleines Andenken zu setzen.

 

In den Jahren 2016 bis 2020 besaßen zum 01.01. des Folgejahres durchschnittlich 498 Kinder, die in dem jeweiligen Jahr geboren wurden, ihren Hauptwohnsitz in Hilden. Die Zahlen weisen die Tendenz auf, dass es weniger werden.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Besonderen Soziale Dienste bzw. ab November 2020 des Familien- und Bildungsbüros Stellwerk haben im Jahr 2020 476 Babybegrüßungsbeutel verschenkt - entweder im Zuge eines persönlichen Besuches oder mit Hilfe der Post übersandt.

 

 

Zum Vorschlag: Gutschein

 

Laut einer Internetrecherche (z.B. www.poetschke.de) kosten Setzlinge von Stein- oder Kernobstbäumen (in Töpfen mit einem Durchmesser von 23 cm bis 28 cm) zwischen 30,- und 50,- Euro je Stück.

 

Um jeder bzw. jedem Neugeborenen einen entsprechenden Gutschein zu schenken, müssten neben dem Verwaltungsaufwand somit bei einer Anzahl von rund 490 Kindern - je nach Qualität - zwischen 14.700 Euro bis 24.500 Euro zur Verfügung gestellt werden, die derzeit in der Haushaltsplanung nicht vorgesehen sind.

 

Sollte diesem Vorschlag nähergetreten werden, wäre weiterhin zu prüfen, ob und wie der Einkauf der Gutscheine öffentlich ausgeschrieben werden muss und in der Lage wäre, die Anzahl der Gutscheine auch tatsächlich zu bedienen.

 

 

Zum Vorschlag: Stadt pflanzt und unterhält die (Obst-)Bäume

 

Laut Landwirtschaftskammer NRW [1] sollen bei der Neuanlage von Streuobstwiese nur geeignete, regionaltypische Hochstamm-Obstsorten verwendet werden. Empfehlenswert sei zertifiziertes Pflanzgut, welches den einschlägigen Qualitätsrichtlinien bzw. Gütebestimmungen entspricht.
Bei der Neuanlage wären laut Landwirtschaftskammer weiterhin ausreichende Pflanzabstände (ca. 10 bis 12 Meter) zu berücksichtigen. Bei somit 100 m² je Baum sind bei 490 Neugeborenen im Jahr somit ein Grundstück in Hilden zu finden, dass 49.000 m² groß ist, um alle Neupflanzungen für ein Jahr aufnehmen zu können.
Zum Vergleich:

·      Die Standardgröße eines Fußballfeldes beträgt 105 m x 68 m = 7.140 m².

·      Die an der Elberfelder Straße angesiedelte Hundewiese umfasst gut 43.000 m².

·      Das Plangebiet zur Änderung des Flächennutzungsplans, um zwischen Hofstraße und Eisenbahntrasse eine Streuobstwiese darzustellen, ist unter Einbezug der Grundstücke Dritter, die nicht der Stadt Hilden gehören, gut 17.000 m² groß.

Laut Gartenjournal.net [2] würde ohne eine regelmäßige Pflege sowohl von Wiese und Baumbestand eine Streuobstwiese innerhalb weniger Jahre verwildern und zuwachsen. Auch die Landwirtschaftskammer weist darauf hin, dass deshalb zur Entwicklung und zum dauerhaften Erhalt der Bestände Pflegemaßnahmen unabdingbar sind.
Bei der Pflege wären folgende Punkte zu beachten:

·      Streuobstwiesen sollten etwa zwei- bis dreimal pro Jahr gemäht werden.
Das Schnittgut kann – so klein wie möglich gehäckselt – auf der Wiese verbleiben und diese so düngen. Vor dem Herbst jedoch sollte der Mulch entfernt werden, da er sonst Feld- und Wühlmäuse anlockt.

·      Zur Pflege einer Streuobstwiese gehört unbedingt der regelmäßige Pflege- und Erziehungsschnitt der Obstbäume. Zur Baumpflege gehört auch, dass der Wurzelbereich zwischen April und Juli von jeglichem Bewuchs freigehalten wird.

·      Insbesondere junge Bäume sind regelmäßig auf Wildverbiss zu kontrollieren.
Vorsorgend sind die Setzlinge mit Maschendraht zu umwickeln und zu kalken.

 

Bei den Pflanz- sowie Unterhaltungsarbeiten handelt es sich um zusätzliche freiwillige Leistungen, für die derzeit weder personelle noch finanzielle Ressourcen zur Verfügung stehen und somit zusätzlich bereitgestellt werden müssen.

Bezüglich der Auslastung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Grünflächenunterhaltung wird auf die Personalbemessung verwiesen, die im Zuge der aktuellen Organisationsuntersuchung des Zentralen Bauhofes durch die Kommunalagentur NRW durchgeführt wurde.

 

 

Beschlussempfehlung:

 

Die Intention des Antrages wird seitens der Stadtverwaltung begrüßt. Auch aus Sicht der Verwaltung ist es angebracht, die Geburt eines Kindes zum Anlass zu nehmen, einen Baum zu pflanzen.

Jeder Baum bindet CO2 und ist grundsätzlich Heimat für zahlreiche Tiere. Streuobstwiesen, die fachgerecht gepflegt und unterhalten werden, sind ein traditionsreiches Kulturgut. Sie liefern oftmals seltene, an regionale Klima- und Standortverhältnisse angepasste Obstsorten und helfen, das Genreservoir dieser wertvollen Sorten zu erhalten.

 

Wenn trotz der Haushaltskonsolidierung finanzielle Ressourcen bereitgestellt werden, um im Babybegrüßungspaket Gutscheine zum Erwerb eines Obstbaumes, der dann im privaten Garten oder in einem Pflanzkübel auf der Terrasse oder Balkon gepflanzt wird, verschenkt werden sollen, wäre dies aus heutiger Sicht grundsätzlich seitens der Stadtverwaltung organisatorisch zu leisten.

 

Aber im Stadtgebiet Hilden gibt es keine städtischen Grundstücke, die zur Anlage einer Streuobstwiese angemessen groß sind und heute keine Nutzung aufweisen.

 

Auch wenn es solche Grundstücke geben würde, wäre zwar ggfs. die Pflanzung der Obstbäume noch umzusetzen, aber die dauerhafte Pflege und Unterhaltung wäre seitens der Stadtverwaltung nicht leistbar.

Da sich die in Hilden tätigen Naturschutzvereine bereits bei der Pflege einer Streuobstwiese in Hilden engagieren - der BUND e.V. Ortsgruppe Hilden an der Horster Allee - bzw. sich engagieren wollen - NABU e.V. Ortsgruppe Hilden an der Hofstraße -, wird seitens der Stadtverwaltung davon ausgegangen, dass keine weiteren Ressourcen zur Verfügung stehen, neue Streuobstwiesen durch Dritte dauerhaft unterhalten zu lassen.
Vor dem Hintergrund, dass kein angemessen großes Grundstück zur Verfügung steht, wird zum jetzigen Zeitpunkt von einer Nachfrage abgesehen, ob diese Vermutung zutrifft oder nicht.

 

 

gez.
Dr. Claus Pommer
Bürgermeister

 

 

Klimarelevanz:

 

Streuobstwiesen bieten zahlreichen Tieren, etwa Vögeln - insbesondere baumbrütenden Vogelarten wie Spechten, Baumläufern, Meisen, Steinkäuzen - aber auch Fledermäusen, Schmetterlingen und seltenen Pflanzen- und Insektenarten einen Lebensraum. Häufig bestehen wertvolle ökologische Wechselbeziehungen zwischen Obst- und Grünlandbestand. Streuobstwiesen prägen und bereichern das Landschaftsbild, ganz besonders während der Baumblüte im Frühjahr. Sie dienen darüber hinaus auch dem Wind- und Erosionsschutz.


Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

060301
Bereitstellung von Hilfen inner- u. außerhalb von Familien

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

X

(hier ankreuzen)

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Produkt

Zeile Ergebnisplan

Bezeichnung

Betrag €

2022ff

060301

15

Transferaufwendungen

11.903.940

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Produkt

Zeile Ergebnisplan

Bezeichnung

Betrag €

2022ff

060301

15

Transferaufwendungen

11.928.440

 

 

 

 

 

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

X

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

X

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

 

Bei Zustimmung zu dem Antrag der CDU-Fraktion für die Erbringung einer zusätzlichen freiwilligen Leistung würde sich eine langfristige Verschlechterung der Haushaltssituation ergeben. Die Finanzierung wäre nach aktuellen Planungen nur durch eine zusätzliche Kreditaufnahme möglich.