Betreff
Widmung von Straßen, Wegen und Plätzen im Stadtgebiet Hilden:
Neugestaltung Fritz-Gressard-Platz
Vorlage
WP 20-25 SV 61/050
Aktenzeichen
IV/61.2 6123-12 Nr. 151
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung im Stadtentwicklungsausschuss wie folgt:

 

Die folgende Straße in der Stadt Hilden wird gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) vom 23. September 1995 (GV NW S. 1028 ff.) in der z. Z. gültigen Fassung

 

-   als Gemeindestraße, bei der die Belange der Erschließung der anliegenden Grundstücke überwiegen (§ 3 Abs. 4 Ziffer 2 StrWG NW), dem Fußgänger- und Fahrradverkehr als Fußgängerzone gewidmet:

 

 

Lfd. Nr.

 

Weg

 

von - bis

 

Gemarkung Hilden

 

Flur

 

Flurstück

 

1

 

Fritz-Gressard-Platz

 

Neugestaltete Fläche zwischen Stadthalle und Benrather Straße/Klotzstraße, südlich des City-Centers bis zur Teichanlage

 

58

 

1349 und Teilfläche aus Flurstück 1770

 

 

 


Erläuterungen und Begründungen:

 

Die lfd. Nr.1 wird dem öffentlichen Verkehr als Fußgängerzone erstmalig gewidmet.

 

Durch die Neugestaltung des Fritz-Gressard-Platzes dehnt sich die Fläche südlich des City-Centers, östlich des Teiches und der Stadthalle bis zur Benrather Straße/Klotzstraße aus.
Gemäß den Festsetzungen des Bebauungsplanes, der die Fläche als öffentliche Verkehrsfläche mit der Zweckbestimmung „nur begehbare Straßenverkehrsfläche“ festsetzt, soll nun die Widmung des Platzes als Fußgängerzone durchgeführt werden.

 

Die Widmung ist unter anderem Voraussetzung für straßenverkehrsrechtliche Anordnungen - wie z.B. wann Radfahrende den Platz befahren dürfen -, für die Einräumung und Begrenzung von Sondernutzungen auf Grundlage des Straßen- und Wegegesetzes sowie für den Einbezug der Fläche in die Straßenreinigungssatzung der Stadt Hilden.

 

 

gez.

Dr. Claus Pommer

Bürgermeister


Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

 

 

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

x

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer