Neugestaltung Fritz-Gressard-Platz
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung im
Stadtentwicklungsausschuss wie folgt:
Die folgende Straße
in der Stadt Hilden wird gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes
Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) vom 23. September 1995 (GV NW S. 1028 ff.) in
der z. Z. gültigen Fassung
- als Gemeindestraße, bei der die Belange
der Erschließung der anliegenden Grundstücke überwiegen (§ 3 Abs. 4 Ziffer 2
StrWG NW), dem Fußgänger- und Fahrradverkehr als Fußgängerzone gewidmet:
Lfd. Nr. |
Weg |
von - bis |
Gemarkung
Hilden |
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Flur |
Flurstück |
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1 |
Fritz-Gressard-Platz |
Neugestaltete
Fläche zwischen Stadthalle und Benrather Straße/Klotzstraße, südlich des
City-Centers bis zur Teichanlage |
58 |
1349 und
Teilfläche aus Flurstück 1770 |
Erläuterungen und Begründungen:
Die lfd. Nr.1 wird
dem öffentlichen Verkehr als Fußgängerzone erstmalig gewidmet.
Durch die
Neugestaltung des Fritz-Gressard-Platzes dehnt sich die Fläche südlich des
City-Centers, östlich des Teiches und der Stadthalle bis zur Benrather
Straße/Klotzstraße aus.
Gemäß den Festsetzungen des Bebauungsplanes, der die Fläche als öffentliche
Verkehrsfläche mit der Zweckbestimmung „nur begehbare Straßenverkehrsfläche“
festsetzt, soll nun die Widmung des Platzes als Fußgängerzone durchgeführt werden.
Die Widmung ist
unter anderem Voraussetzung für straßenverkehrsrechtliche Anordnungen - wie
z.B. wann Radfahrende den Platz befahren dürfen -, für die Einräumung und
Begrenzung von Sondernutzungen auf Grundlage des Straßen- und Wegegesetzes
sowie für den Einbezug der Fläche in die Straßenreinigungssatzung der Stadt
Hilden.
gez.
Dr. Claus Pommer
Bürgermeister
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer
/ -bezeichnung |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
x (hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
(hier ankreuzen) |
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Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung/Vermerk
Kämmerer |
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