Betreff
Richtlinien zur Vergabe von Mitteln aus dem "Maßnahmenkatalog Integration" und zur Zusammenarbeit der Stadt Hilden mit dem "Netzwerk der Hildener Migrantenvereine"
Vorlage
WP 20-25 SV 50/039
Aktenzeichen
III/50.02/wo
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

  1. Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatungen im Integrationsrat, im Sozialausschuss und im Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen die „Richtlinien über die finanzielle Förderung von Initiativen, Projekten und Maßnahmen zur Integration von Zugewanderten im „Maßnahmenkatalog Integration“, über die Zusammenarbeit der Stadt Hilden mit dem „Netzwerk der Hildener Migrantenvereine“ zum Zweck der Integrationsförderung und über die finanzielle Förderung des Integrationsrates“.

 

  1. Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatungen im Integrationsrat, im Sozialaus-schuss und im Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen die „Richtlinien über die Anerkennung der Förderungswürdigkeit von Migrantenvereinen und die finanzielle Förderung von Integrationsrat und Migrantenvereinen“ aufzuheben.

 

 


Erläuterungen und Begründungen:

 

Seit dem Jahr 1989 werden in Hilden die Migrantenvereine und die gewählte Migrantenvertretung (damals: „Ausländerbeirat“) auf Grundlage der „Richtlinien über die Anerkennung der Förderungswürdigkeit von Migrantenvereinen und die finanzielle Förderung von Integrationsrat und Migrantenvereinen“ (Anlage 1) finanziell unterstützt.

 

Neben dem Globalzuschuss, einem pauschalen Betrag, wurden allen Migrantenvereinen auch „zweckgebundene Einzelzuschüsse“ für projektbezogene Arbeit bereitgestellt, unabhängig von den inhaltlichen Schwerpunkten der Aktivitäten.

 

Nach einer Änderung der Richtlinien im Jahr 2011 wurden die Einzelzuschüsse ausschließlich nur noch für integrative Maßnahmen gewährt, gemäß den 7 Handlungsfeldern des Strategiepapiers „Integration ist machbar!“ aus dem Jahr 2006.

 

Seit dem Jahr 2006, verbunden mit der Verabschiedung des Strategiepapiers „Integration ist machbar!“, gibt es zudem eine andere Förderlinie, die offen ist für alle Akteure der Integrationsarbeit in der Stadt, den „Maßnahmenkatalog Integration“. Für die Vergabe von Fördermitteln aus dem „Maßnahmenkatalog Integration!“ lagen bisher keine Richtlinien vor, die Grundlage war ein Ratsbeschluss.

 

Da die Vergabe der Einzelzuschüsse an die Vereine wie auch die Vergabe der Mittel aus dem „Maßnahmenkatalog Integration“ bislang an die gleichen inhaltlichen Bedingungen geknüpft sind bzw. waren (die im Strategiepapier „Integration ist machbar!“ definierten 7 Handlungsfelder), werden nunmehr beide Fördertöpfe im „Maßnahmenkatalog Integration“ in Abstimmung mit dem Vorsitzenden des Integrationsrates zusammengeführt.

 

Dies wird die Abwicklung insgesamt vereinfachen und einzelne Projekte und Maßnahmen besser miteinander vergleichbar machen.

 

Mit der Erstellung des neuen „Integrationskonzept für die Stadt Hilden 2021“ werden zudem neue Schwerpunkte für die Förderung der Integrationsarbeit definiert. Von nun an erfolgt die finanzielle Förderung im „Maßnahmenkatalog Integration“ in den beiden Handlungsfeldern „Sprache / Bildung“ und „Gesellschaftliche Teilhabe / Kontakte“.

 

Aufgrund der genannten Änderungen und der Zusammenfassung der Fördertöpfe, ist es notwendig, neue Richtlinien zu erstellen, welche die Richtlinien aus dem Jahr 1989 aufheben.

 

Anlage 2 enthält einen Entwurf der Verwaltung für die neuen

 

„Richtlinien über die finanzielle Förderung von Initiativen, Projekten und Maßnahmen zur Integration von Zugewanderten im „Maßnahmenkatalog Integration“, über die Zusammenarbeit der Stadt Hilden mit dem „Netzwerk der Hildener Migrantenvereine“ zum Zweck der Integrationsförderung und über die finanzielle Förderung des Integrationsrates“.

 

Erstmals werden hiermit Richtlinien vorgelegt, die die Bedingungen für die Vergabe von Mitteln aus dem „Maßnahmenkatalog Integration“ definieren.

 

Die Liste der „förderungswürdigen Migrantenvereine in der Stadt Hilden“ (diejenigen, die bisher Global- und Einzelzuschüsse erhielten) wird durch die neuen Richtlinien abgelöst durch das „Netzwerk der Hildener Migrantenvereine“. Hier werden neue und zeitgemäße Bedingungen formuliert, die für eine finanzielle Förderung der Vereine durch die Stadt und für eine gegenseitige Kooperation erfüllt sein müssen.

 

Vereine, die bisher eine Förderung erhielten, werden gemäß den neuen Richtlinien unbürokratisch in das „Netzwerk der Hildener Migrantenvereine“ überführt, sofern sie die neu definierten Ziele und Voraussetzungen befürworten.

 

Für die Bereitstellung von Mitteln aus dem „Maßnahmenkatalog Integration“ wurde ein neues Antragsformular (Anlage 3) und ein neues Formular für den Verwendungsnachweis (Anlage 4) entwickelt, anhand derer mehr Transparenz über die Planungen und die Verwendung der Mittel geschaffen werden soll.

 

Mit den neuen Planungen ist auch eine finanzielle Einsparung verbunden, die sich wie folgt herleitet:

 

Bisher:

 

Förderung gemäß alter Richtlinien:

 

Globalzuschuss für 9 Migrantenvereine (9 x € 700,--)         6.300,--

Einzelzuschüsse für die Migrantenvereine                           5.360,--

Zuschuss für den Integrationsrat                                               500,--

 

„Maßnahmenkatalog Integration“                                          20.000,--

(bisher ohne Richtlinien, Höhe zuletzt)

 

Insgesamt:                                                                             32.160,--

 

 

Geplant:

 

Globalzuschuss für Migrantenvereine, pauschal                    5.000,--

„Maßnahmenkatalog Integration“, laut Richtlinien                20.000,--

 

Insgesamt:                                                                             25.000,--

 

 

Trotz der geplanten Einsparung von € 7.160,-- wird davon ausgegangen, dass die Integrationsarbeit auf Grundlage der neuen Richtlinien effektiver gestaltet werden kann, da die Vorgaben für eine Förderung konkreter geworden sind und den heutigen Qualitätsanforderungen besser gerecht werden.

Auch der Integrationsrat hat die Möglichkeit, Mittel aus dem „Maßnahmenkatalog Integration“ zu beantragen.

 

Die „Richtlinien über die Anerkennung der Förderungswürdigkeit von Migrantenvereinen und die finanzielle Förderung von Integrationsrat und Migrantenvereinen“ aus dem Jahr 1989

werden durch die „Richtlinien über die finanzielle Förderung von Initiativen, Projekten und Maßnahmen zur Integration von Zugewanderten im „Maßnahmenkatalog Integration“, über die Zusammenarbeit der Stadt Hilden mit dem „Netzwerk der Hildener Migrantenvereine“ zum Zweck der Integrationsförderung und über die finanzielle Förderung des Integrationsrates“ aufgehoben.

 

 

gez.

in Vertretung

 

Sönke Eichner

1. Beigeordneter

 


Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

Hilfen zur Integration

 

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

050501

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

x

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

2022

050501

531800

Aufwendungen für Zuschüsse aus anderen Bereichen

32.160€

2023

050501

531800

Aufwendungen für Zuschüsse aus anderen Bereichen

32.160€

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

2022

050501

531800

Aufwendungen für Zuschüsse aus anderen Bereichen

25.000€

2023

050501

531800

Aufwendungen für Zuschüsse aus anderen Bereichen

25.000€

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer