Erläuterungen zum Antrag:
Gegenstand der Förderung des Bundeswirtschaftsministeriums ist die
Unterstützung von Maßnahmen, die dazu dienen, das Infektionsrisiko ausgehend
von potentiell virusbeladenen Aerosolen u. a. durch Erhöhung der
Frischluftzufuhr und durch Luftdesinfektion zu senken.
Damit erhalten Überlegungen, wie mit technischer Hilfe die Luftqualität
an Hildener Kindergärten und Grundschulen zu verbessern ist, verbunden mit der
Frage, ob sich die Stadt derartige Einrichtungen leisten kann, eine neue
Entscheidungsgrundlage. Weitere detaillierte Begründungen werden gegebenenfalls
zur Fachausschuss-Beratung nachgereicht.
Antragstext, geändert im UKS am 19.08.2021:
Der Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz beauftragt die Verwaltung, die Erstellung einer raumlufttechnischen Anlage an der Grundschule Elbsee am Schalbruch weiter zu verfolgen.
Zur
Vermeidung weiterer Ausbreitung von Corona-Viren durch Kinder in Kindergärten
und Grundschulen und zu deren Schutz beauftragt der Rat der Stadt Hilden die
Verwaltung mit dem
Einbau
von stationären Frischluft-Klimaanlagen in Kindergärten und Grundschulen, die
in städtischen Gebäuden untergebracht sind.
Zur
Finanzierung wird die Stadt Hilden die von Herrn Kanzleramtsminister Helge
Braun beworbene Fördermaßnahme - die dieser aus seinem verifizierten (!)
Twitter-Account am 12.5.21 veröffentlicht hat - in Anspruch nehmen.
Ergänzung der
Stellungnahme der Verwaltung vom 26.08.2021:
Wie in der Ratssitzung am
30.06.2021 angeregt, führte in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt- und
Klimaschutz (UKS) ein Mitarbeiter
des TÜV Rheinland in das Thema ein und erörterte diverse Fragestellungen zum
Thema stationäre Raumlufttechnische Anlagen sowie mobile Luftfilteranlagen und
deren Nutzung im Vergleich zu Fensterlüftung. Die gezeigte Präsentation ist im
Bürgerinformationsportal (https://gi.hilden.de/bi) als Teil der Niederschrift
des UKS online einsehbar.
Da sich das
Gremium nach Klärung der aufkommenden Fragen dafür aussprach, dem Vorschlag der
Verwaltung aus der SV 26/009 zu folgen, modifizierte die BA-Fraktion ihren
Antrag entsprechend.
Die geänderte
Fassung des Antrags steht nun zur Entscheidung.
Gez.
Dr. Claus Pommer
Bürgermeister
Stand 19.08.2021
Ergänzung der
Stellungnahme der Verwaltung vom 02.08.2021 (SV 26/009/1):
In der Sitzung des Rates am 30.06.2021 wurde mehrheitlich beschlossen, die Beratung des Antrags in die Sitzung des Ausschusses für Umwelt- und Klimaschutz am 19.08.2021 zu vertagen.
Die
Verwaltung beobachtet ständig die Diskussion zu diesem Thema und prüft regelmäßig, ob die
Vorgaben des Landes oder des Bundes zu einer Neubewertung führen könnten. Mit der Aktualisierung der Sitzungsvorlage informiert die
Verwaltung über den aktuellen Sachstand.
Mit Schnellbrief 390/2021 vom 08.07.2021 informierte der
Städte- und Gemeindebund unter der Ziffer 2. nunmehr aktuell auch zum Thema Raumlufttechnische
Anlagen. Der Schnellbrief ist dieser Sitzungsvorlage beigefügt.
Im Schnellbrief unterstreicht
der Städte- und Gemeindebund nochmals die Position, „…dass eine technische
Aufrüstung nur in denjenigen Fällen sinnvoll ist, in denen eine natürliche
Belüftung von Schulräumen aus baulichen Gründen nicht erfolgen kann.“
Dennoch werden im Schnellbrief auch
die Förderbedingungen für den Neueinbau
stationärer raumlufttechnischer Anlagen in Einrichtungen für Kinder unter zwölf
Jahren, also insbesondere Kindertagesstätten und Grundschulen dargestellt.
Trotz der im Rat beschlossenen
Vertagung der Beratung des Antrags hat die Verwaltung für die Neubaumaßnahme
Erweiterungsbau Grundschule Im Kalstert (Standort Walder Straße) zwischenzeitlich
einen Förderantrag für den Neueinbau von Raumlufttechnischen Anlagen gestellt,
da der Einbau einer solchen Anlage bereits Teil des beschlossenen Bauprogramms
war.
Da diese Anlage auch Teil des
Bauprogramms zum Neubau der Kita im Holterhöfchen sein soll, wurde auch für
diese Neubaumaßnahme ein entsprechender Förderantrag gestellt.
Beide Anträge wurden bereits vom
Fördergeber geprüft und bewilligt.
Wie von der CDU-Fraktion in der
Ratssitzung am 30.06.2021 angeregt wurde zur Erläuterung der Wirkungsweise von
Raumlufttechnischen Anlagen auch im Zusammenhang mit der coronagerechten
Belüftung von Innenräumen für Sitzung des Ausschusses am 19.08.2021 ein Experte
des TÜV eingeladen, der seine Teilnahme zugesagt hat.
Gez.
Dr. Claus Pommer
Bürgermeister
Stand 30.06.2021
Stellungnahme der
Verwaltung (SV 26/009):
Die Fraktion Bürgeraktion hat in der Sitzung des
Ausschusses für Umwelt- und Klimaschutz am 20.05.2021 den beigefügten Antrag
unter Bezugnahme auf die Ankündigung eines Bundesförderprogramms gestellt. Seit
Freitag, den 11.06.2021 können Anträge zur Förderung für den Neueinbau von
stationären raumlufttechnischen Anlagen in Schulen und Kitas gestellt werden.
Vor diesem Hintergrund wird - auch auf Bitte der Fraktion Bürgeraktion - dieser
Antrag ohne Vorberatung im Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz unmittelbar im
Rat zur Beratung gestellt.
Raumlufttechnische
Anlagen in Hilden:
Zu den raumlufttechnischen Anlagen (RLT-Anlagen) zählen
Einrichtungen zum Lüften und Klimatisieren (Heizen, Kühlen, Befeuchten,
Entfeuchten der Zuluft) von Räumen.
Während sich die Aufgabe von Heizungsanlagen darauf beschränkt, die Raumluft im
Winter zu erwärmen, sollen Lüftungs- und Klimaanlagen den Zustand der Raumluft
hinsichtlich Reinheit, Temperatur, Feuchte usw. in bestimmten Grenzen konstant
halten.
Gut geplante und regelmäßig gewartete RLT-Anlagen bestimmen in positiver Weise das Raumklima und die Konzentration luftfremder Stoffe in Innenräumen. Dagegen können insbesondere schlecht oder nicht gewartete RLT-Anlagen zu Beschwerden über das Raumklima und zu Geruchsbelästigungen in Innenräumen beitragen. Hygienisch mangelhaft gewartete oder falsch konzipierte Filter-, Erhitzer-, Kühler- oder Luftbefeuchtereinheiten können die Ursache für Belastungen durch Mikroorganismen sein.
Die Verwaltung sieht den Einbau von stationären raumlufttechnischen Anlagen in Gebäuden der Stadt grundsätzlich positiv, da diese Anlagen die Raumluft durch Frischluftzufuhr bei gleichzeitiger Wärmerückgewinnung nachhaltig verbessern können.
Aus diesem Grund werden bei allen Neubauvorhaben und Kernsanierungen von Gebäuden der Stadt Hilden raumlufttechnische Anlagen dort erstellt, wo es aufgrund der Nutzung angemessen ist. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn viele Menschen in einem Raum zusammenkommen und diesen gemeinsam nutzen. Ein anderer Anwendungsfall ist die Feuchteregulierung in Sanitärräumen.
Raumlufttechnische Anlagen werden / wurden deshalb aktuell in folgenden Schulgebäuden installiert:
- Erweiterungsbau Wilhelm-Busch-Schule Standort Richrather Str.
- Oberstufenzentrum HGH
- Sanierung und Erweiterung Grundschule Im Kalstert Standort Walder Str.
Darüber hinaus kommen raumlufttechnische Anlagen beispielsweise auch bei der Errichtung von Funktionsgebäuden an Sportplätzen (aktuell Weidenweg) zum Einsatz.
Das
Bundesförderprogramm:
Seit dem 11.06.2021 können Schulen und Kitas beim Bund
finanzielle Förderung beantragen, um ihre Gebäude mit stationären
raumlufttechnischen Anlagen auszustatten. Diese sollen dabei helfen, die
Ausbreitung von Aerosolen in den Räumen und damit ein höheres Infektionsrisiko
mit dem Coronavirus zu vermeiden. Allerdings gilt der Anspruch auf die
Bundesmittel nur für Einrichtungen, die von Kindern bis zu zwölf Jahren besucht
werden, da für höhere Altersgruppen mittlerweile der Corona-Impfstoff von
BioNTech und Pfizer zugelassen wurde. Auch werden nicht alle Anschaffungen oder
Baumaßnahmen gefördert: Für mobile Luftfilter, Umbauten an Fenstern oder
sogenannte Klappenlüftungen gibt es keine Unterstützung. Ebenso besteht kein
Anspruch, wenn die Einrichtung bereits Mittel aus Fördertöpfen des jeweiligen
Bundeslandes oder der EU erhalten.
Das neu aufgelegte Förderprogramm des Bundes fördert die Neuerstellung von stationären
raumlufttechnischen Anlagen in Kindertagesstätten und Grundschulen einschl.
OGS. Dazu ist ein Fördervolumen in Höhe von 500 Mio. Euro in 2021 vorgesehen.
Förderanträge müssen bis spätestens 31.12.2021 beim Bundesamt für Wirtschaft
und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eingereicht werden. Pro Einrichtung gibt es maximal
500.000 Euro. Die Förderung beantragen können entweder die Einrichtungen oder
deren Träger. Die Anträge auf Unterstützung werden nach dem Windhund-Prinzip
beschieden; d.h. die Anträge, die zuerst eingereicht werden, werden beschieden;
ist das Budget aufgebraucht, werden die Folgenden abgelehnt.
Entsprechend der Förderrichtlinie sollen die Maßnahmen innerhalb eines Jahres
nach Bewilligung abgeschlossen sein, Fristverlängerung ist in begründeten
Fällen möglich.
Abschätzung des
Bedarfs:
Da die Verwaltung den Einbau dieser Anlagen grundsätzlich positiv sieht, wurde eine mögliche Umsetzung und die Stellung eines Förderantrags unmittelbar nach Ankündigung und vor Veröffentlichung des Programms geprüft.
Aufgrund der Kürze der Zeit können die folgenden Angaben zu Raumanzahl und voraussichtliche Kosten dabei derzeit nur den Charakter einer groben Schätzung haben.
Nach der ersten groben Bedarfsermittlung könnten 239 Räume entsprechend des Förderprogramms mit einer stationären raumlufttechnischen Anlage belüftet werden. Dabei ist nach erster Kostenschätzung mit 15.000 Euro/Raum zzgl. 50% für Zusammenhangsmaßnahmen (Stromzuführung, Durchbrüche, Anschluss an Heizung etc.) und 25% für Planungskosten zu rechnen.
Somit entstehen grob geschätzt Nettoinvestitionskosten in Höhe von 28.125 Euro/Raum. Insbesondere die Zusammenhangsmaßnahmen können aber je nach Gebäude deutlich abweichen. Dies kann erst nach Konzeptionierung des Lüftungssystems (zentrales oder dezentrales System) bei der Erstellung der jeweiligen Planungen genauer beziffert werden.
Unter Berücksichtigung des Förderprogramms entstehen geschätzt folgende Kosten (netto):
Gesamtkosten: 28.125 x 239 = 6.722.000 Euro
Förderung (max. 80%) : 5.378.000 Euro
Eigenanteil (min. 20%): 1.344.000 Euro
Möglicherweise reduziert sich der Förderbetrag noch, da je Standort maximal 500.000 Euro gefördert werden. Dies könnte im Laufe des Antragsverfahrens ermittelt werden.
Problem:
Die Umsetzung eines solchen Programms müsste durch den Bereich Technische Gebäudeausrüstung (TGA) im Amt für Gebäudewirtschaft erfolgen. Dieser Bereich ist seit mehr als 10 Jahren mit ca. 1,5 Stellen bemessen. In das Aufgabengebiet des Bereichs fallen Prüfung, Wartung und Reparatur aller technischen Anlagen (Aufzüge, Heizungsanlagen, Sanitäranlagen, Lüftungsanlagen etc.) in den Gebäuden der Stadt Hilden. Darüber hinaus werden von den beiden Mitarbeitern alle haustechnischen Gewerke bei Umbau-, Sanierungs- und Neubaumaßnahmen betreut.
Das Arbeitsprogramm 2022 umfasst auf Basis der in der Haushaltskonsolidierungskommission am 02.06.2021 erläuterten Budgetplanungen des Dezernates IV neben der Mitwirkung bei aktuell laufenden Baumaßnahmen z.B. die Erneuerung der Heizkesselanlagen in der Wilhelm-Hüls-Schule und KiTa / OGS Walter-Wiederhold-Str, die Erneuerung der Hausanschluss-/Grundleitungen am Sportplatz und der Sporthalle Furtwängler Straße sowie Area51, die Nachrüstung / Erneuerung von Brandmeldeanlagen in der Marie-Colinet-Schule, Fabry-Museum und Fahrzeughalle / Werkstatt Bauhof, der Austausch der Sanitärarmaturen und der Umbau der Heizungszentrale in der Bezirkssportanlage sowie die Unterstützung bei der Ergänzung der IT-Verkabelung diverser Schulen.
Die Umsetzung des Programms zum Neubau von Lüftungsanlagen in Bestandsgebäuden hätte zur Folge, dass innerhalb eines Jahres eine Vielzahl von Lüftungskonzepten erstellt und in eine Planung überführt werden müssen. Für jeden Standort müssen Ausschreibungen durchgeführt und seitens des Bauherrn die Vertragsgestaltung, Abrechnung und Baubegleitung sichergestellt werden.
Selbst bei weitestgehender Beauftragung von externen Planungsleistungen verbleibt ein großer Aufgabenbereich auf Seite des Bauherrn. Diese zusätzliche Aufgabe kann mit dem vorhandenen Personalbestand nicht mehr neben dem für das Jahr 2022 anstehenden Arbeitsprogramm im Bereich TGA geleistet werden.
Zusätzlich zum Aufwand bei der Errichtung dieser Anlagen sind die entstehenden, aber noch nicht zu beziffernden Folgekosten (Sachverständigenprüfung, Wartung, Filtertausch etc.) zu berücksichtigen, die sich im Aufwandsbudget der Gebäudeunterhaltung niederschlagen werden. Jede zusätzliche technische Anlage, sei es Lüftungsanlage, Aufzug oder PV-Anlage vergrößert darüber hinaus den zukünftigen Personalbedarf im Bereich TGA.
Was ist machbar?
Um mit den vorhandenen Personalressourcen größtmöglichen Nutzen aus dem Förderprogramm zu generieren, wurde seitens der Verwaltung zunächst geprüft, ob die sowieso geplante Errichtung der raumlufttechnischen Anlage im Erweiterungsbau Grundschule Im Kalstert Standort Walder Str. grundsätzlich förderfähig ist. Da das Ergebnis der vorläufigen Prüfung positiv ist, wird ein Antrag zu Förderung der Investitionen umgehend gestellt.
Des Weiteren wird seitens der Verwaltung vorgeschlagen, im
Zuge der Aufstockung des Verwaltungstraktes an der Grundschule Elbsee, Schalbruch
nun auf Grundlage des Bundesförderprogramms ergänzend eine raumlufttechnische
Anlage zur Belüftung der Klassenräume zu planen und - abhängig von einem
Förderbescheid - zu installieren.
Im Vorgriff auf den entsprechenden Ratsbeschluss wird der Förderantrag vorbereitet,
damit er umgehend nach der Ratssitzung gestellt werden kann.
Für die Maßnahme sind nach entsprechender Grobkostenschätzung
Investitionsmittel in Höhe von 730.000 Euro bereitzustellen. Bei angenommener
Förderung in Höhe des Maximalbetrags je Standort von 500.000 Euro verbleibt ein
Eigenanteil in Höhe von 230.000 Euro. Die Beantragung der Mittel erfolgt,
sobald die Maßnahme Veranschlagungsreife erlangt hat. In der bisherigen Budgetplanung
des Dezernates IV sind diese Mittel aber noch nicht enthalten.
Beschlussempfehlung:
Aufgrund der derzeitigen Personalausstattung des Amtes für
Gebäudewirtschaft muss die Verwaltung deshalb mit größtem Bedauern feststellen,
dass dem Antrag der Fraktion Bürgeraktion, für alle Grundschulen und KiTa´s den
Einbau von stationären RLT-Anlagen zu ermöglichen, nicht Folge zu leisten ist.
Die Verwaltung bittet um Zustimmung, die Erstellung einer raumlufttechnischen
Anlage an der Grundschule Elbsee, Schalbruch weiter zu verfolgen.
gez.
Dr. Claus Pommer
Bürgermeister
Klimarelevanz:
Die Errichtung von raumlufttechnischen Anlagen ist aus Klimasicht positiv zu sehen. Bedarfsgerecht konzeptionierte raumlufttechnische Anlagen sorgen dafür, dass Frischluftzuführung mit Wärmerückgewinnung erfolgt und somit grundsätzlich der Energieverbrauch im Gebäude gesenkt werden kann.
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer
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Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
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Betrag € |
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Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung/Vermerk
Kämmerer |
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