Betreff
Antrag BA vom 20.05.2021: Einbau von stationären Frischluft-Klimaanlagen in Kindergärten und Grundschulen
Vorlage
WP 20-25 SV 26/009/2
Art
Antragsvorlage
Referenzvorlage

Erläuterungen zum Antrag:

 

Gegenstand der Förderung des Bundeswirtschaftsministeriums ist die Unterstützung von Maßnahmen, die dazu dienen, das Infektionsrisiko ausgehend von potentiell virusbeladenen Aerosolen u. a. durch Erhöhung der Frischluftzufuhr und durch Luftdesinfektion zu senken.

 

Damit erhalten Überlegungen, wie mit technischer Hilfe die Luftqualität an Hildener Kindergärten und Grundschulen zu verbessern ist, verbunden mit der Frage, ob sich die Stadt derartige Einrichtungen leisten kann, eine neue Entscheidungsgrundlage. Weitere detaillierte Begründungen werden gegebenenfalls zur Fachausschuss-Beratung nachgereicht.


Antragstext, geändert im UKS am 19.08.2021:

 

Der Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz beauftragt die Verwaltung, die Erstellung einer raumlufttechnischen Anlage an der Grundschule Elbsee am Schalbruch weiter zu verfolgen.

 

Zur Vermeidung weiterer Ausbreitung von Corona-Viren durch Kinder in Kindergärten und Grundschulen und zu deren Schutz beauftragt der Rat der Stadt Hilden die Verwaltung mit dem

Einbau von stationären Frischluft-Klimaanlagen in Kindergärten und Grundschulen, die in städtischen Gebäuden untergebracht sind.

 

Zur Finanzierung wird die Stadt Hilden die von Herrn Kanzleramtsminister Helge Braun beworbene Fördermaßnahme - die dieser aus seinem verifizierten (!) Twitter-Account am 12.5.21 veröffentlicht hat - in Anspruch nehmen.


Ergänzung der Stellungnahme der Verwaltung vom 26.08.2021:

 

Wie in der Ratssitzung am 30.06.2021 angeregt, führte in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt- und Klimaschutz (UKS) ein Mitarbeiter des TÜV Rheinland in das Thema ein und erörterte diverse Fragestellungen zum Thema stationäre Raumlufttechnische Anlagen sowie mobile Luftfilteranlagen und deren Nutzung im Vergleich zu Fensterlüftung. Die gezeigte Präsentation ist im Bürgerinformationsportal (https://gi.hilden.de/bi) als Teil der Niederschrift des UKS online einsehbar.

 

Da sich das Gremium nach Klärung der aufkommenden Fragen dafür aussprach, dem Vorschlag der Verwaltung aus der SV 26/009 zu folgen, modifizierte die BA-Fraktion ihren Antrag entsprechend.

Die geänderte Fassung des Antrags steht nun zur Entscheidung.

 

Gez.
Dr. Claus Pommer
Bürgermeister

 

 

Stand 19.08.2021

Ergänzung der Stellungnahme der Verwaltung vom 02.08.2021 (SV 26/009/1):

 

In der Sitzung des Rates am 30.06.2021 wurde mehrheitlich beschlossen, die Beratung des Antrags in die Sitzung des Ausschusses für Umwelt- und Klimaschutz am 19.08.2021 zu vertagen.

 

Die Verwaltung beobachtet ständig die Diskussion zu diesem Thema und prüft regelmäßig, ob die Vorgaben des Landes oder des Bundes zu einer Neubewertung führen könnten. Mit der Aktualisierung der Sitzungsvorlage informiert die Verwaltung über den aktuellen Sachstand.

 

Mit Schnellbrief 390/2021 vom 08.07.2021 informierte der Städte- und Gemeindebund unter der Ziffer 2. nunmehr aktuell auch zum Thema Raumlufttechnische Anlagen. Der Schnellbrief ist dieser Sitzungsvorlage beigefügt.

 

Im Schnellbrief unterstreicht der Städte- und Gemeindebund nochmals die Position, „…dass eine technische Aufrüstung nur in denjenigen Fällen sinnvoll ist, in denen eine natürliche Belüftung von Schulräumen aus baulichen Gründen nicht erfolgen kann.“

Dennoch werden im Schnellbrief auch die Förderbedingungen für den Neueinbau stationärer raumlufttechnischer Anlagen in Einrichtungen für Kinder unter zwölf Jahren, also insbesondere Kindertagesstätten und Grundschulen dargestellt.

 

Trotz der im Rat beschlossenen Vertagung der Beratung des Antrags hat die Verwaltung für die Neubaumaßnahme Erweiterungsbau Grundschule Im Kalstert (Standort Walder Straße) zwischenzeitlich einen Förderantrag für den Neueinbau von Raumlufttechnischen Anlagen gestellt, da der Einbau einer solchen Anlage bereits Teil des beschlossenen Bauprogramms war.

Da diese Anlage auch Teil des Bauprogramms zum Neubau der Kita im Holterhöfchen sein soll, wurde auch für diese Neubaumaßnahme ein entsprechender Förderantrag gestellt.

Beide Anträge wurden bereits vom Fördergeber geprüft und bewilligt.

 

Wie von der CDU-Fraktion in der Ratssitzung am 30.06.2021 angeregt wurde zur Erläuterung der Wirkungsweise von Raumlufttechnischen Anlagen auch im Zusammenhang mit der coronagerechten Belüftung von Innenräumen für Sitzung des Ausschusses am 19.08.2021 ein Experte des TÜV eingeladen, der seine Teilnahme zugesagt hat.

 

 

Gez.
Dr. Claus Pommer
Bürgermeister

 

 

Stand 30.06.2021

Stellungnahme der Verwaltung (SV 26/009):

 

Die Fraktion Bürgeraktion hat in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt- und Klimaschutz am 20.05.2021 den beigefügten Antrag unter Bezugnahme auf die Ankündigung eines Bundesförderprogramms gestellt. Seit Freitag, den 11.06.2021 können Anträge zur Förderung für den Neueinbau von stationären raumlufttechnischen Anlagen in Schulen und Kitas gestellt werden.
Vor diesem Hintergrund wird - auch auf Bitte der Fraktion Bürgeraktion - dieser Antrag ohne Vorberatung im Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz unmittelbar im Rat zur Beratung gestellt.

 

 

Raumlufttechnische Anlagen in Hilden:

 

Zu den raumlufttechnischen Anlagen (RLT-Anlagen) zählen Einrichtungen zum Lüften und Klimatisieren (Heizen, Kühlen, Befeuchten, Entfeuchten der Zuluft) von Räumen.
Während sich die Aufgabe von Heizungsanlagen darauf beschränkt, die Raumluft im Winter zu erwärmen, sollen Lüftungs- und Klimaanlagen den Zustand der Raumluft hinsichtlich Reinheit, Temperatur, Feuchte usw. in bestimmten Grenzen konstant halten.

Gut geplante und regelmäßig gewartete RLT-Anlagen bestimmen in positiver Weise das Raumklima und die Konzentration luftfremder Stoffe in Innenräumen. Dagegen können insbesondere schlecht oder nicht gewartete RLT-Anlagen zu Beschwerden über das Raumklima und zu Geruchsbelästigungen in Innenräumen beitragen. Hygienisch mangelhaft gewartete oder falsch konzipierte Filter-, Erhitzer-, Kühler- oder Luftbefeuchtereinheiten können die Ursache für Belastungen durch Mikroorganismen sein.

 

Die Verwaltung sieht den Einbau von stationären raumlufttechnischen Anlagen in Gebäuden der Stadt grundsätzlich positiv, da diese Anlagen die Raumluft durch Frischluftzufuhr bei gleichzeitiger Wärmerückgewinnung nachhaltig verbessern können.

 

Aus diesem Grund werden bei allen Neubauvorhaben und Kernsanierungen von Gebäuden der Stadt Hilden raumlufttechnische Anlagen dort erstellt, wo es aufgrund der Nutzung angemessen ist. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn viele Menschen in einem Raum zusammenkommen und diesen gemeinsam nutzen. Ein anderer Anwendungsfall ist die Feuchteregulierung in Sanitärräumen.

 

Raumlufttechnische Anlagen werden / wurden deshalb aktuell in folgenden Schulgebäuden installiert:

  • Erweiterungsbau Wilhelm-Busch-Schule Standort Richrather Str.
  • Oberstufenzentrum HGH
  • Sanierung und Erweiterung Grundschule Im Kalstert Standort Walder Str.

 

Darüber hinaus kommen raumlufttechnische Anlagen beispielsweise auch bei der Errichtung von Funktionsgebäuden an Sportplätzen (aktuell Weidenweg) zum Einsatz.

 

 

Das Bundesförderprogramm:

 

Seit dem 11.06.2021 können Schulen und Kitas beim Bund finanzielle Förderung beantragen, um ihre Gebäude mit stationären raumlufttechnischen Anlagen auszustatten. Diese sollen dabei helfen, die Ausbreitung von Aerosolen in den Räumen und damit ein höheres Infektionsrisiko mit dem Coronavirus zu vermeiden. Allerdings gilt der Anspruch auf die Bundesmittel nur für Einrichtungen, die von Kindern bis zu zwölf Jahren besucht werden, da für höhere Altersgruppen mittlerweile der Corona-Impfstoff von BioNTech und Pfizer zugelassen wurde. Auch werden nicht alle Anschaffungen oder Baumaßnahmen gefördert: Für mobile Luftfilter, Umbauten an Fenstern oder sogenannte Klappenlüftungen gibt es keine Unterstützung. Ebenso besteht kein Anspruch, wenn die Einrichtung bereits Mittel aus Fördertöpfen des jeweiligen Bundeslandes oder der EU erhalten.
Das neu aufgelegte Förderprogramm des Bundes fördert die Neuerstellung von stationären raumlufttechnischen Anlagen in Kindertagesstätten und Grundschulen einschl. OGS. Dazu ist ein Fördervolumen in Höhe von 500 Mio. Euro in 2021 vorgesehen. Förderanträge müssen bis spätestens 31.12.2021 beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eingereicht werden. Pro Einrichtung gibt es maximal 500.000 Euro. Die Förderung beantragen können entweder die Einrichtungen oder deren Träger. Die Anträge auf Unterstützung werden nach dem Windhund-Prinzip beschieden; d.h. die Anträge, die zuerst eingereicht werden, werden beschieden; ist das Budget aufgebraucht, werden die Folgenden abgelehnt.
Entsprechend der Förderrichtlinie sollen die Maßnahmen innerhalb eines Jahres nach Bewilligung abgeschlossen sein, Fristverlängerung ist in begründeten Fällen möglich.

 

 

Abschätzung des Bedarfs:

 

Da die Verwaltung den Einbau dieser Anlagen grundsätzlich positiv sieht, wurde eine mögliche Umsetzung und die Stellung eines Förderantrags unmittelbar nach Ankündigung und vor Veröffentlichung des Programms geprüft.

 

Aufgrund der Kürze der Zeit können die folgenden Angaben zu Raumanzahl und voraussichtliche Kosten dabei derzeit nur den Charakter einer groben Schätzung haben.

 

Nach der ersten groben Bedarfsermittlung könnten 239 Räume entsprechend des Förderprogramms mit einer stationären raumlufttechnischen Anlage belüftet werden. Dabei ist nach erster Kostenschätzung mit 15.000 Euro/Raum zzgl. 50% für Zusammenhangsmaßnahmen (Stromzuführung, Durchbrüche, Anschluss an Heizung etc.) und 25% für Planungskosten zu rechnen.

 

Somit entstehen grob geschätzt Nettoinvestitionskosten in Höhe von 28.125 Euro/Raum. Insbesondere die Zusammenhangsmaßnahmen können aber je nach Gebäude deutlich abweichen. Dies kann erst nach Konzeptionierung des Lüftungssystems (zentrales oder dezentrales System) bei der Erstellung der jeweiligen Planungen genauer beziffert werden.

 

Unter Berücksichtigung des Förderprogramms entstehen geschätzt folgende Kosten (netto):

 

Gesamtkosten: 28.125 x 239 =          6.722.000 Euro

Förderung (max. 80%) :                      5.378.000 Euro

Eigenanteil (min. 20%):                      1.344.000 Euro

 

Möglicherweise reduziert sich der Förderbetrag noch, da je Standort maximal 500.000 Euro gefördert werden. Dies könnte im Laufe des Antragsverfahrens ermittelt werden.

 

Problem:

 

Die Umsetzung eines solchen Programms müsste durch den Bereich Technische Gebäudeausrüstung (TGA) im Amt für Gebäudewirtschaft erfolgen. Dieser Bereich ist seit mehr als 10 Jahren mit ca. 1,5 Stellen bemessen. In das Aufgabengebiet des Bereichs fallen Prüfung, Wartung und Reparatur aller technischen Anlagen (Aufzüge, Heizungsanlagen, Sanitäranlagen, Lüftungsanlagen etc.) in den Gebäuden der Stadt Hilden. Darüber hinaus werden von den beiden Mitarbeitern alle haustechnischen Gewerke bei Umbau-, Sanierungs- und Neubaumaßnahmen betreut.

Das Arbeitsprogramm 2022 umfasst auf Basis der in der Haushaltskonsolidierungskommission am 02.06.2021 erläuterten Budgetplanungen des Dezernates IV neben der Mitwirkung bei aktuell laufenden Baumaßnahmen z.B. die Erneuerung der Heizkesselanlagen in der Wilhelm-Hüls-Schule und KiTa / OGS Walter-Wiederhold-Str, die Erneuerung der Hausanschluss-/Grundleitungen am Sportplatz und der Sporthalle Furtwängler Straße sowie Area51, die Nachrüstung / Erneuerung von Brandmeldeanlagen in der Marie-Colinet-Schule, Fabry-Museum und Fahrzeughalle / Werkstatt Bauhof, der Austausch der Sanitärarmaturen und der Umbau der Heizungszentrale in der Bezirkssportanlage sowie die Unterstützung bei der Ergänzung der IT-Verkabelung diverser Schulen.

 

Die Umsetzung des Programms zum Neubau von Lüftungsanlagen in Bestandsgebäuden hätte zur Folge, dass innerhalb eines Jahres eine Vielzahl von Lüftungskonzepten erstellt und in eine Planung überführt werden müssen. Für jeden Standort müssen Ausschreibungen durchgeführt und seitens des Bauherrn die Vertragsgestaltung, Abrechnung und Baubegleitung sichergestellt werden.

 

Selbst bei weitestgehender Beauftragung von externen Planungsleistungen verbleibt ein großer Aufgabenbereich auf Seite des Bauherrn. Diese zusätzliche Aufgabe kann mit dem vorhandenen Personalbestand nicht mehr neben dem für das Jahr 2022 anstehenden Arbeitsprogramm im Bereich TGA geleistet werden.

 

Zusätzlich zum Aufwand bei der Errichtung dieser Anlagen sind die entstehenden, aber noch nicht zu beziffernden Folgekosten (Sachverständigenprüfung, Wartung, Filtertausch etc.) zu berücksichtigen, die sich im Aufwandsbudget der Gebäudeunterhaltung niederschlagen werden. Jede zusätzliche technische Anlage, sei es Lüftungsanlage, Aufzug oder PV-Anlage vergrößert darüber hinaus den zukünftigen Personalbedarf im Bereich TGA.

 

 

Was ist machbar?

 

Um mit den vorhandenen Personalressourcen größtmöglichen Nutzen aus dem Förderprogramm zu generieren, wurde seitens der Verwaltung zunächst geprüft, ob die sowieso geplante Errichtung der raumlufttechnischen Anlage im Erweiterungsbau Grundschule Im Kalstert Standort Walder Str. grundsätzlich förderfähig ist. Da das Ergebnis der vorläufigen Prüfung positiv ist, wird ein Antrag zu Förderung der Investitionen umgehend gestellt.

 

Des Weiteren wird seitens der Verwaltung vorgeschlagen, im Zuge der Aufstockung des Verwaltungstraktes an der Grundschule Elbsee, Schalbruch nun auf Grundlage des Bundesförderprogramms ergänzend eine raumlufttechnische Anlage zur Belüftung der Klassenräume zu planen und - abhängig von einem Förderbescheid - zu installieren.
Im Vorgriff auf den entsprechenden Ratsbeschluss wird der Förderantrag vorbereitet, damit er umgehend nach der Ratssitzung gestellt werden kann.
Für die Maßnahme sind nach entsprechender Grobkostenschätzung Investitionsmittel in Höhe von 730.000 Euro bereitzustellen. Bei angenommener Förderung in Höhe des Maximalbetrags je Standort von 500.000 Euro verbleibt ein Eigenanteil in Höhe von 230.000 Euro. Die Beantragung der Mittel erfolgt, sobald die Maßnahme Veranschlagungsreife erlangt hat. In der bisherigen Budgetplanung des Dezernates IV sind diese Mittel aber noch nicht enthalten.

 

 

Beschlussempfehlung:

 

Aufgrund der derzeitigen Personalausstattung des Amtes für Gebäudewirtschaft muss die Verwaltung deshalb mit größtem Bedauern feststellen, dass dem Antrag der Fraktion Bürgeraktion, für alle Grundschulen und KiTa´s den Einbau von stationären RLT-Anlagen zu ermöglichen, nicht Folge zu leisten ist.
Die Verwaltung bittet um Zustimmung, die Erstellung einer raumlufttechnischen Anlage an der Grundschule Elbsee, Schalbruch weiter zu verfolgen.

 

 

gez.
Dr. Claus Pommer
Bürgermeister

 

 

Klimarelevanz:

 

Die Errichtung von raumlufttechnischen Anlagen ist aus Klimasicht positiv zu sehen. Bedarfsgerecht konzeptionierte raumlufttechnische Anlagen sorgen dafür, dass Frischluftzuführung mit Wärmerückgewinnung erfolgt und somit grundsätzlich der Energieverbrauch im Gebäude gesenkt werden kann.


Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

 

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer