Beschlussvorschlag:
Der Rat
beschließt nach Vorberatung im Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen:
Die Verwaltung
wird beauftragt, nach Veröffentlichung des Landesförderprogramms für die Räume,
die die Fördervoraussetzungen erfüllen, einen Förderantrag zur Ausstattung der
Räume zu stellen.
Nach Eingang des
Förderbescheids sind die Anlagen zur Reinigung oder Austausch der Raumluft zu
beschaffen.
Die
voraussichtlich benötigten Haushaltsmittel in Höhe von 120.000 Euro werden im
Haushalt 2021 unter der Voraussetzung der Deckung durch die Einnahme der
Zuwendung bereitgestellt.
Erläuterungen und Begründungen:
Zuletzt hat die Verwaltung mit der Sitzungsvorlage WP 20-25 SV 26/011 im Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz am 19.08.2021 zur Anschaffung von mobilen Luftreinigungsgeräten Stellung bezogen.
Zur Beratung dieser Mitteilungsvorlage hat die Fraktion
Bürgeraktion den als Anlage 3 beigefügten Antrag eingebracht.
Nach einem Vortrag durch einen Sachverständigen zu raumlufttechnischen Anlagen
und ausführlicher Diskussion der Vorlage sagte die Verwaltung zu, für den
Ausschuss für Finanzen und Beteiligung und ggfs. anschließend im Rat eine
Beratungsvorlage zu erstellen, um über den Sachstand zum angekündigten
Förderprogramm des Landes zur Förderung von Luftreinigungsgeräten und die
bisherigen Erhebungen der Stadtverwaltung zu berichten.
Standpunkt des
Städte- und Gemeindebund NRW zu Luftreinigungsgeräten:
Diesem Bericht voranstellen möchte die Stadtverwaltung die mit Schnellbrief vom 17.08.2021 nochmals ausgeführt Sichtwiese des Städte- und Gemeindebunds NRW:
„Der Verbandsausschuss für Schule, Kultur und Sport hat
im Rahmen seiner 120. Sitzung am 09.06.2021 in Erkelenz die Verbandsposition
dahingehend festgelegt, dass eine technische Aufrüstung nur in denjenigen
Fällen sinnvoll ist, in denen eine natürliche Belüftung von Schulräumen aus
baulichen Gründen nicht erfolgen kann. Dabei bleibt es weiterhin.“
Der Auszug aus dem Schnellbrief mit den Informationen zu Luftfilteranlagen sowie die zugeordnete Anlage 8 sind dieser Sitzungsvorlage als Anlage 1 und 2 beigefügt.
Förderprogramm des
Landes NRW zur Ausstattung von KiTa´s und Schulen mit Luftreinigungsgeräten
Mit Pressemitteilung vom 19.07.2021 (https://www.land.nrw/de/pressemitteilung/landesregierungnordrhein-westfalen-legt-neues-lueftungsprogramm-fuer-schulen-und) sowie Videokonferenz vom 28.07.2021 informierte das Land NRW, dass mit Finanzmitteln des Landes und des Bundes in Höhe von bis zu 90,4 Millionen Euro ein Förderprogramm zur Anschaffung von mobilen Luftfilteranlagen aufgesetzt werden soll.
Dabei soll eine Förderung von Luftreinigungsgeräten für Räume der Kategorie 2 in Grundschulen und Kindertageseinrichtungen erfolgen.
Kategorie 2-Räume sind Räume mit eingeschränkter Lüftungsmöglichkeit (keine raumlufttechnische Anlage, Fenster nur kippbar bzw. Lüftungsklappen mit minimalem Querschnitt).
Außer dieser Ankündigung wurde bisher (Stand: 26.08.2021
- Redaktionsschluss zur Erstellung dieser Sitzungsvorlage) weder das
Förderprogramm noch konkretisierende Richtlinien oder Hinweise veröffentlicht.
Die letzte veröffentlichte Mitteilung stammt vom 11.08.2021. Ein aktuellerer Sachstand ist der Stadtverwaltung nicht bekannt.
Die Landesministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung, Frau Ina Scharrenbach, stellte laut einer Mitteilung des Kölner Stadt-Anzeigers am 11.08.2021 klar, dass zu diesem Zeitpunkt die der Förderung zugrunde liegende Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern noch nicht abgeschlossen worden war.
Vorbereitungen der
Verwaltung
Obwohl deshalb nicht konkret festgelegt werden kann, welche Räume in KiTa´s und Schulen die Voraussetzungen der Kategorie 2 tatsächlich erfüllen, hat die Verwaltung KiTa- und Schulleitungen gefragt, welche Räume ihrer Einrichtungen aus ihrer Sicht schlecht zu lüften sind.
Nach Bewertung der Rückläufe schätzt die Verwaltung auf Grundlage der ungesicherten Kenntnislage, dass ca. 16 Räume in städtischen KiTa´s die Voraussetzungen erfüllen könnten. Aus Sicht der Verwaltung erfüllen keine Klassenräume in den städtischen Grundschulen diese Voraussetzung.
Auf dieser Basis hätte die Stadt einen Bedarf von rund 30
Luftreinigungsgeräte, da hinsichtlich der Schallemissionen [Für Klassenzimmer
gilt gemäß der VDI 6040 Blatt 1 oder der DIN EN 15251 ein maximaler
Schalldruckpegel von 35 db(A)] und dem erforderlichen Luftdurchsatz [4- bis 6-facher
Luftdurchsatz des Raumvolumens / Stunde] je Klassenraum 2 Geräte eingesetzt
werden müssen.
Finanzielle
Auswirkungen
Nach heutiger Kenntnis muss für entsprechende Geräte mit
Anschaffungskosten mit ca.4.000 Euro je Gerät gerechnet werden. Daraus folgen
Anschaffungskosten in Höhe von ca. 120.000 Euro.
Für die Wartung der Geräte inkl. Filtertausch bieten die Hersteller Wartungsverträge an. Hierfür sind jährliche Kosten in Höhe von ca. 330 Euro / Gerät anzusetzen, so dass jährliche Wartungskosten in Höhe von 10.000 Euro entstehen. Die Stromkosten sind mit ca. 4.000 Euro anzusetzen. Die ermittelten Kosten sind im Haushalt 2021 derzeit nicht enthalten.
Mobile Luftreinigungsgeräte sind im Gegensatz zu raumlufttechnische Anlagen keine technische Ergänzung eines Gebäudes, sondern wie die Möblierung der Räume zu betrachten und somit als eigenständiges Wirtschaftsgut. Deshalb ist die Beschaffung eine Investition.
Laut Pressemitteilung ist eine 100 % - Förderung der Anschaffungskosten ohne Eigenanteil der Kommunen vorgesehen. Folgekosten aus Wartung und Betrieb der Anlagen sind durch die Kommunen zu tragen.
Möglicherweise ist neben der Förderung des Kaufs auch Miete oder Leasing der Geräte förderfähig.
Die voraussichtlich benötigten Haushaltsmittel (investive Mehrauszahlung) in Höhe von 120.000 Euro werden im Haushaltsjahr 2021 unter der Voraussetzung der Deckung durch die Einnahme der Zuwendung (investive Mehreinzahlung) außerplanmäßig im Produkt 011303 „Investitionen“ bereitgestellt.
gez.
Dr. Claus Pommer
Bürgermeister
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer
/ -bezeichnung |
011303 |
Investitionen |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
IO2626NEU |
Mobile Luftreinigungsgeräte |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
(hier ankreuzen) |
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Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Produkt Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Produkt Investitions-Nr. |
FinanzHH |
Bezeichnung |
Betrag € |
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2021 |
s. o. |
26 |
Auszahlungen für den
Erwerb v. bewegl. Anlagevermögen |
120.000 |
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Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
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Haushaltsjahr |
Produkt Investitions-Nr. |
FinanzHH |
Bezeichnung |
Betrag € |
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2021 |
s. o. |
18 |
Zuwendungen für Investitionsmaß-nahmen |
120.000 |
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Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja X (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung/Vermerk
Kämmerer |
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