Betreff
Mobile Luftreinigungsgeräte in Schulen und Kita´s gemäß Landesförderprogramm NRW
Vorlage
WP 20-25 SV 26/014
Aktenzeichen
IV/26 - Luftreinigung in Schulen und KiTa´s
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt nach Vorberatung im Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, nach Veröffentlichung des Landesförderprogramms für die Räume, die die Fördervoraussetzungen erfüllen, einen Förderantrag zur Ausstattung der Räume zu stellen.

Nach Eingang des Förderbescheids sind die Anlagen zur Reinigung oder Austausch der Raumluft zu beschaffen.

Die voraussichtlich benötigten Haushaltsmittel in Höhe von 120.000 Euro werden im Haushalt 2021 unter der Voraussetzung der Deckung durch die Einnahme der Zuwendung bereitgestellt.


Erläuterungen und Begründungen:

 

Zuletzt hat die Verwaltung mit der Sitzungsvorlage WP 20-25 SV 26/011 im Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz am 19.08.2021 zur Anschaffung von mobilen Luftreinigungsgeräten Stellung bezogen.

 

Zur Beratung dieser Mitteilungsvorlage hat die Fraktion Bürgeraktion den als Anlage 3 beigefügten Antrag eingebracht.
Nach einem Vortrag durch einen Sachverständigen zu raumlufttechnischen Anlagen und ausführlicher Diskussion der Vorlage sagte die Verwaltung zu, für den Ausschuss für Finanzen und Beteiligung und ggfs. anschließend im Rat eine Beratungsvorlage zu erstellen, um über den Sachstand zum angekündigten Förderprogramm des Landes zur Förderung von Luftreinigungsgeräten und die bisherigen Erhebungen der Stadtverwaltung zu berichten.

 

Standpunkt des Städte- und Gemeindebund NRW zu Luftreinigungsgeräten:

 

Diesem Bericht voranstellen möchte die Stadtverwaltung die mit Schnellbrief vom 17.08.2021 nochmals ausgeführt Sichtwiese des Städte- und Gemeindebunds NRW:

     Der Verbandsausschuss für Schule, Kultur und Sport hat im Rahmen seiner 120. Sitzung am 09.06.2021 in Erkelenz die Verbandsposition dahingehend festgelegt, dass eine technische Aufrüstung nur in denjenigen Fällen sinnvoll ist, in denen eine natürliche Belüftung von Schulräumen aus baulichen Gründen nicht erfolgen kann. Dabei bleibt es weiterhin.“

 

Der Auszug aus dem Schnellbrief mit den Informationen zu Luftfilteranlagen sowie die zugeordnete Anlage 8 sind dieser Sitzungsvorlage als Anlage 1 und 2 beigefügt.

 

Förderprogramm des Landes NRW zur Ausstattung von KiTa´s und Schulen mit Luftreinigungsgeräten

 

Mit Pressemitteilung vom 19.07.2021 (https://www.land.nrw/de/pressemitteilung/landesregierungnordrhein-westfalen-legt-neues-lueftungsprogramm-fuer-schulen-und) sowie Videokonferenz vom 28.07.2021 informierte das Land NRW, dass mit Finanzmitteln des Landes und des Bundes in Höhe von bis zu 90,4 Millionen Euro ein Förderprogramm zur Anschaffung von mobilen Luftfilteranlagen aufgesetzt werden soll.

Dabei soll eine Förderung von Luftreinigungsgeräten für Räume der Kategorie 2 in Grundschulen und Kindertageseinrichtungen erfolgen.

Kategorie 2-Räume sind Räume mit eingeschränkter Lüftungsmöglichkeit (keine raumlufttechnische Anlage, Fenster nur kippbar bzw. Lüftungsklappen mit minimalem Querschnitt).

 

Außer dieser Ankündigung wurde bisher (Stand: 26.08.2021 - Redaktionsschluss zur Erstellung dieser Sitzungsvorlage) weder das Förderprogramm noch konkretisierende Richtlinien oder Hinweise veröffentlicht.

Die letzte veröffentlichte Mitteilung stammt vom 11.08.2021. Ein aktuellerer Sachstand ist der Stadtverwaltung nicht bekannt.

Die Landesministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung, Frau Ina Scharrenbach, stellte laut einer Mitteilung des Kölner Stadt-Anzeigers am 11.08.2021 klar, dass zu diesem Zeitpunkt die der Förderung zugrunde liegende Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern noch nicht abgeschlossen worden war.

 

Vorbereitungen der Verwaltung

 

Obwohl deshalb nicht konkret festgelegt werden kann, welche Räume in KiTa´s und Schulen die Voraussetzungen der Kategorie 2 tatsächlich erfüllen, hat die Verwaltung KiTa- und Schulleitungen gefragt, welche Räume ihrer Einrichtungen aus ihrer Sicht schlecht zu lüften sind.

 

Nach Bewertung der Rückläufe schätzt die Verwaltung auf Grundlage der ungesicherten Kenntnislage, dass ca. 16 Räume in städtischen KiTa´s die Voraussetzungen erfüllen könnten. Aus Sicht der Verwaltung erfüllen keine Klassenräume in den städtischen Grundschulen diese Voraussetzung.

 

Auf dieser Basis hätte die Stadt einen Bedarf von rund 30 Luftreinigungsgeräte, da hinsichtlich der Schallemissionen [Für Klassenzimmer gilt gemäß der VDI 6040 Blatt 1 oder der DIN EN 15251 ein maximaler Schalldruckpegel von 35 db(A)] und dem erforderlichen Luftdurchsatz [4- bis 6-facher Luftdurchsatz des Raumvolumens / Stunde] je Klassenraum 2 Geräte eingesetzt werden müssen.

 

Finanzielle Auswirkungen

 

Nach heutiger Kenntnis muss für entsprechende Geräte mit Anschaffungskosten mit ca.4.000 Euro je Gerät gerechnet werden. Daraus folgen Anschaffungskosten in Höhe von ca. 120.000 Euro.

Für die Wartung der Geräte inkl. Filtertausch bieten die Hersteller Wartungsverträge an. Hierfür sind jährliche Kosten in Höhe von ca. 330 Euro / Gerät anzusetzen, so dass jährliche Wartungskosten in Höhe von 10.000 Euro entstehen. Die Stromkosten sind mit ca. 4.000 Euro anzusetzen. Die ermittelten Kosten sind im Haushalt 2021 derzeit nicht enthalten.

 

Mobile Luftreinigungsgeräte sind im Gegensatz zu raumlufttechnische Anlagen keine technische Ergänzung eines Gebäudes, sondern wie die Möblierung der Räume zu betrachten und somit als eigenständiges Wirtschaftsgut. Deshalb ist die Beschaffung eine Investition.

 

Laut Pressemitteilung ist eine 100 % - Förderung der Anschaffungskosten ohne Eigenanteil der Kommunen vorgesehen. Folgekosten aus Wartung und Betrieb der Anlagen sind durch die Kommunen zu tragen.

 

Möglicherweise ist neben der Förderung des Kaufs auch Miete oder Leasing der Geräte förderfähig.

 

Die voraussichtlich benötigten Haushaltsmittel (investive Mehrauszahlung) in Höhe von 120.000 Euro werden im Haushaltsjahr 2021 unter der Voraussetzung der Deckung durch die Einnahme der Zuwendung (investive Mehreinzahlung) außerplanmäßig im Produkt 011303 „Investitionen“ bereitgestellt.

 

 

gez.

Dr. Claus Pommer

Bürgermeister


Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

011303

Investitionen

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

IO2626NEU

Mobile Luftreinigungsgeräte

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Produkt Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Produkt Investitions-Nr.

FinanzHH

Bezeichnung

Betrag €

2021

s. o.

26

Auszahlungen für den Erwerb v. bewegl. Anlagevermögen

120.000

 

 

 

 

 

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Produkt Investitions-Nr.

FinanzHH

Bezeichnung

Betrag €

2021

s. o.

18

Zuwendungen für Investitionsmaß-nahmen

120.000

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

X

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer